Angriffe auf Parlamente? Bei Kemmerich ging das gewaltlos

Man empört sich zu Recht über die gewaltsamen Angriffe von Mobs auf die Parlamente in Washington und Brasilia. Aber eine Missachtung einer demokratischen Entscheidung fand auch hierzulande vor nicht allzu langer Zeit statt.

IMAGO / foto2press
Thomas L. Kemmerich (FDP) als neu gewählter Ministerpräsident auf dem Weg zur Antrittsrede, 05.02.2020, Erfurt

Es hat was Faszinierendes: Wann immer irgendwo auf der Welt Wahlverlierer als Marodeure einen Angriff auf die Institutionen demokratisch verfasster Staaten unternehmen, stehen bundesdeutsche Regierungspolitiker an der vordersten Front jener, die ihre Solidarität und ihren Schulterschluss mit den Angegriffenen postulieren. Dagegen ist nichts einzuwenden – wären es nicht genau diese Personen, die selbst der Demokratie schaden. Denn für sie bedeutet Demokratie nicht Macht des Volkes, sondern Macht der Parteieliten. Oder noch genauer: Die Macht ihrer eigenen Weltanschauung. Weshalb sie sich von jenen, die sie andernorts kritisieren, im eigenen Land nicht grundsätzlich unterscheiden.

Die ungeliebte Wahl eines echten Demokraten

Das bislang eklatanteste Beispiel dafür, wie der Mehrheitswille demokratisch und verfassungsmäßig gewählter Volksvertreter ausgehebelt wurde, ist jener schon fast vergessene Vorgang um die Ministerpräsidentenwahl im Thüringen des Jahres 2020. Dort war nach Landtagswahlen, bei denen die bisherige rotrotgrüne Koalition unter dem Kommunisten Bodo Ramelow ihre parlamentarische Mehrheit verloren hatte, dieser in den ersten beiden Wahlgängen zu seiner Wiederwahl an der notwendigen absoluten Mehrheit gescheitert.

Trotz ihrer parlamentarischen Minderheitenpositionen und der Tatsache, dass der bisherige Ministerpräsident gegenüber der Wählermehrheit das Vertrauen verloren hatte, hatten die drei Parteien von gemäßigter bis radikaler Linke, die vor der Wahl Ramelow gestützt hatten, bereits einen Koalitionsvertrag zur Fortführung der Exekutive als Minderheitenregierung vereinbart, bevor sie ihren Kandidaten im Landesparlament zur Wahl stellten. Das wäre insoweit statthaft, wenn es eine projektive Vereinbarung der gewählten Abgeordneten jener Fraktionen gewesen wäre, die damit dem Parlament als demokratisch legitimierten Wahlorgan aufzeigen wollten, welche politischen Inhalte sie mit der Wahl ihres nun gemeinsamen Kandidaten verknüpfen. Eine darüber hinaus gehende Relevanz allerdings entwickelt eine solche Vereinbarung nicht.

Zweimal hintereinander trat der Bewerber, der diese Vereinbarung als Regierungschef umsetzen sollte, zur Wahl an, ohne dabei die notwendige absolute Mehrheit zu erhalten. Im dritten Wahlgang, bei dem gemäß Artikel 70 der Thüringischen Landesverfassung eine einfache Mehrheit zur Kür reichte, bewarben sich neben dem zweimal nicht gewählten Ramelow der FDP-Politiker Thomas Kemmerich und der AfD-Abgeordnete Christoph Kindervater. Bei der geheimen Abstimmung erhielt Kemmerich 45 Stimmen, auf Ramelow entfielen 44 Stimmen, auf den AfD-Kandidaten null Stimmen.

Laut Landesverfassung der demokratisch gewählte, legitime Ministerpräsident

Damit war im Zuge eines demokratischen, verfassungsmäßigen Wahlgangs der FDP-Bewerber zum neuen Ministerpräsidenten des Landes Thüringen gewählt. Artikel 48 der Landesverfassung schreibt fest:

„Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der demokratischen Willensbildung. Der Landtag übt gesetzgebende Gewalt aus, wählt den Ministerpräsidenten, überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt, behandelt die in die Zuständigkeit des Landes gehörenden öffentlichen Angelegenheiten und erfüllt die anderen ihm nach dieser Verfassung zustehenden Aufgaben.“

Die Anzahl der auf Kemmerich entfallenen Stimmen sowie die Tatsache, dass der AfD-Kandidat keine Stimme erhalten hatte, legt die Vermutung nahe, dass mehrere, vielleicht auch alle Abgeordnete der AfD in der geheimen Wahl für Kemmerich gestimmt hatten. Das allerdings ist in einer parlamentarischen Demokratie ein in jeder Hinsicht zulässiger Umstand, da, so will es das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Abgeordnete ausschließlich ihrem Gewissen und keinerlei Aufträgen folgen sollen. Ein wie auch immer gearteter Druck auf die entsprechenden Abgeordneten war nicht erkennbar und anders als bei der Kooperation von Sozialdemokraten, Grünen und Kommunisten gab es zur Wahl Kemmerichs auch keine schriftlich fixierten oder sonst erkennbaren und nachweisbaren Koalitionsverträge.

Eine Wahlabsprache zwischen den bisherigen Oppositionsparteien CDU, AfD und FDP war nicht erkennbar umso mehr, da sie zusammen über 48 Sitze verfügten. Allerdings wäre selbst eine solche Absprache kein Verstoß gegen demokratische Regeln gewesen, da sie beispielsweise dem Ziel hätte dienen können, einen ungeliebten Politiker zu verhindern. Da zudem die Stimmabgabe geheim ist und die Landesverfassung ausdrücklich die Gleichrangigkeit aller gewählten Abgeordneten festschreibt, bleibt es für die rechtliche und politische Beurteilung des nun folgenden irrelevant, wer tatsächlich für den FDP-Kandidaten gestimmt hatte.

Ministerpräsident einer Exekutive der Mitte

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, reagierte dementsprechend umgehend: „Es ist ein großartiger Erfolg für Thomas Kemmerich. Ein Kandidat der demokratischen Mitte hat gesiegt. Offensichtlich war für die Mehrheit der Abgeordneten im Thüringer Landtag die Aussicht auf fünf weitere Jahre Ramelow nicht verlockend.“

Der Fraktionsvorsitzende der thüringischen CDU, die sich offen zu ihrer Wahl des Kemmerich bekannte, stellte fest: „Wir haben den Kandidaten der Mitte gewählt, wir sind nicht verantwortlich für das Wahlverhalten anderer Parteien. Aber es ist wichtig, dass Thomas Kemmerich klar macht, dass es keine Koalition mit der AfD gibt.“ Genau dieses tat der gewählte und vereidigte Ministerpräsident Kemmerich umgehend. Noch am Abend seiner Wahl forderte er die im Landtag vertretenen Parteien mit Ausnahme der beiden als radikal geltenden Fraktionen von AfD und PdL auf, sich ihrer demokratischen Verantwortung zu stellen und seiner Einladung zur Bildung eines Kabinetts zu folgen.

Damit erfüllte der demokratisch und verfassungsmäßig gewählte Ministerpräsident die Forderung der CDU und erwartete von Sozialdemokraten und Grünen, sich ebenfalls als Demokraten zu verhalten und den Weg für eine Exekutive der gemäßigten Parteien zu ebnen. Doch SPD und Grüne verweigerten sich dem demokratischen Vorgehen und lehnten Kemmerichs Angebot ab.
Dieses Verhalten der vom gewählten Ministerpräsidenten aufgeforderten Abgeordneten, sich der Aufforderung zur Beteiligung an einer Regierung der Mitte bereits vor möglichen Gesprächen zu verweigern, ist unter dem besonderen Aspekt der Thüringischen Verfassung als verfassungswidriges Verhalten der von SPD und Grünen gestellten Abgeordneten einzustufen. Denn Artikel 53 verpflichtet die Abgeordneten, sich unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit als Vertreter des gesamten Volkes zu begreifen: „Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.“

Daraufhin wollte der Ministerpräsident ein „Minderheitskabinett aus der Mitte der Gesellschaft“ bilden. Auch das wäre ein in der Situation demokratisch legitimes und verfassungsgemäßes Vorgehen gewesen. Artikel 70 der Landesverfassung legt die Ernennung der Minister ausschließlich in die Hand des Ministerpräsidenten – ein zustimmendes Votum durch das Landesparlament ist nicht vorgesehen. Kemmerich hätte insofern sowohl ein Kabinett aus Persönlichkeiten von FDP und CDU als auch aus Parteilosen und selbst aus den Reihen der Opposition berufen können.
Dazu sollte es allerdings nicht kommen.

Ein vorgeblich spontaner Protest erhebt sich

Nach dem verfassungswidrigen Verhalten der Abgeordneten der beiden gemäßigten Linksparteien bei der Ablehnung des Gesprächsangebots kam es vorgeblich spontan zu Kundgebungen vor dem Landtag, die sich gegen den demokratischen und verfassungsmäßigen Wahlprozess richteten und damit zum Sturz des gewählten Ministerpräsidenten aufriefen. Unter den antidemokratischen Protestlern befanden sich nach übereinstimmenden Medienberichten sowohl Abgeordnete der nun oppositionellen Fraktionen des linken Parteienspektrums als auch Mitarbeiter der jeweiligen Fraktionen.

Der antidemokratische Protest, der zum Sturz des demokratisch gewählten Ministerpräsidenten aufrief, mobilisierte zudem seine Anhänger zu unmittelbaren Drohanrufen gegen Kemmerich und Hasskommentaren in den sogenannten sozialen Netzwerken. Dazu diente vor allem eine Verschwörungslegende, wonach der gewählte Ministerpräsident die Marionette einer nationalsozialistisch-faschistischen Gruppierung sei.

Die immer dann, wenn sie einen gewählten Linkspolitiker durch einen Protest bedroht sehen, zurecht auf die demokratischen Prinzipien verweisenden Politiker beispielsweise der Grünen wurden zu Stichwortgebern der Protestler. Statt sich der verfassungsmäßigen Verpflichtung zu stellen und mit dem gewählten Ministerpräsidenten Gespräche über die künftige Regierungsarbeit zuzulassen, forderten Annalena Baerbock, Robert Habeck, Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter faktisch den umgehenden Sturz des Ministerpräsidenten durch Amtsniederlegung. Dabei unterstellten sie ohne Beweis ein abgestimmtes Vorgehen der früheren Oppositionsparteien CDU, AfD und FDP, wobei ein solches selbst für den Fall, dass es vorgelegen haben sollte, keinen juristischen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Wahl Kemmerichs hätte haben können. Es ist bezeichnend, dass bei der Bildung der Verschwörungslegende nicht mit Verfassung und Recht argumentiert wurde, sondern mit Kultur: „Das ist ein Kulturbruch. CDU und FDP in Thüringen haben bewusst einen Ministerpräsidenten mit den Stimmen der AfD gewählt. Niemand kann sagen, er habe das nicht gewusst. Wir erwarten von Thomas Kemmerich, dass er das Amt unverzüglich niederlegt.“

Die Wahlverlierer werden zum Stichwortgeber der Protestler

Die SPD, bislang Steigbügelhalter eines Ministerpräsidenten einer linksradikalen Partei, konkretisierte die Legende zum Sturm auf das gewählte Ministeramt. Olaf Scholz, der später einmal Bundeskanzler der Bundesrepublik werden sollte und dabei auf die Unterstützung jener Partei angewiesen war, deren gewählten Ministerpräsidenten er nun weg zu mobben suchte, erklärte ebenso wie sein Fraktionsvorsitzender im Bundestag, Rolf Mützenich, den Wahlvorgang zu einem „abgekarteten Spiel“ und stellte damit dieselbe unbewiesene Behauptung in den Raum wie die Grünen. „Abgekartet“ allerdings war bis zu diesem Zeitpunkt nachweisbar nur die Zusammenarbeit von SPD, Grünen und Kommunisten mit dem Ziel, einen abgewählten Politiker erneut zum Ministerpräsidenten zu wählen.

Stattdessen erklärten sie, die seit geraumer Zeit gemeinsame Sache mit einer Partei machten, die zwischen 1949 und 1989 auf antidemokratische Weise einen bedeutenden Teil der deutschen Bevölkerung beherrscht hatte, dass „man“ mit „Antidemokraten“ keine gemeinsame Sache mache. Festzuhalten ist hier selbst für den Fall, dass die Mehrheitsentscheidung eines Parlaments frei gewählter Abgeordneter als „gemeinsame Sache“ zu bezeichnen ist, die ebenfalls unbestreitbare Tatsache, dass die AfD bislang nicht zum Sturz gewählter Politiker aufgerufen hat, sich nicht dem demokratischen Wahlprozess verweigert und auch nicht zur Abschaffung oder Überwindung der bundesdeutschen Verfassung aufgerufen hat. Unabhängig davon, wie man zu einzelnen Positionen dieser Partei stehen mag, ist sie daher legitimer Teil des demokratischen Prozesses. Ihre Abgeordneten sind dem Wähler gegenüber verantwortlich – nicht den Vorständen irgendwelcher Parteien. Ihr Abstimmungsverhalten in einem deutschen Parlament, dem sie über Wahl angehören, ist insofern ebenfalls Teil des demokratisch-parlamentarischen Prozesses auch dann, wenn dem einen oder anderen dieses in der Sache missfallen mag.

Hingegen ist festzuhalten, dass sich derjenige als „Antidemokrat“ verhält, der einen verfassungsgemäßen, parlamentarischen Wahlprozess außerhalb der dafür verfassungsgemäß vorgesehenen Möglichkeiten eines Misstrauensvotums zu „korrigieren“ verlangt, wie dieses die SPD-Mitvorsitzende Saskia Esken tat.

Der Verfassungsverstoß der Frau im Amt des Bundeskanzlers

Der „Tabubruch“, der nun geschah, war nicht, dass ein Bewerber um das Amt des Ministerpräsidenten eine Mehrheit bekommen hatte, sondern dass deutsche Politiker die Rückabwicklung dieses Wahlvorgangs verlangten. Einem Höhepunkt strebte dieses verfassungswidrige Vorgehen zu, als sich der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, laut Bundesverfassung zur absoluten Neutralität hinsichtlich der Landesangelegenheiten ebenso wie gegenüber den politischen Parteien verpflichtet, aus Südafrika zu Wort meldete.

Angela Merkel, seinerzeit zudem im Bundesvorstand jener CDU, die in Thüringen in einem korrekten Wahlvorgang für einen FDP-Bewerber gestimmt hatte, meldete sich am Tag danach aus einem Auslandsaufenthalt zu Wort: „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies absehbar war in der Konstellation, wie im dritten Wahlgang gewählt wurde, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss. Zumindest gilt für die CDU, dass die CDU sich nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf. Es war ein schlechter Tag für die Demokratie. Es war ein Tag, der mit den Werten und Überzeugungen der CDU gebrochen hat, und es muss jetzt alles getan werden, damit deutlich wird, dass das in keiner Weise mit dem, was die CDU denkt und tut, in Übereinstimmung gebracht werden kann. Daran wird in den nächsten Tagen zu arbeiten sein.“

Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil mit fragwürdigen Hintertüren

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sollte im Juni 2022 mit erschreckenden nur fünf gegen drei Stimmen im Sinne einer von der AfD eingereichten Organklage gegen Merkel in vollem Umfang stattgeben. Sie habe ihre Neutralitätspflicht als Kanzler verletzt und unzulässig in die Rechte der AfD eingegriffen, indem sie diese als generell demokratieschädlich diffamierte. Bemerkenswert und erschreckend bleibt bei dem Urteil des Verfassungsgerichts allerdings, dass es laut Darlegung der Vizepräsidentin Doris König durchaus rechtfertigende Gründe für das verfassungswidrige Verhalten des Bundeskanzlers hätte geben können:

  • So, wenn sie vor ihrer Erklärung klargestellt hätte, dass sie trotz Kanzleramt nun als Vorstandsmitglied der CDU spreche. Das müsste, konsequent weitergedacht, unzweifelhaft die Forderung nach sich ziehen, dass mit der Wahl zum Kanzler sämtliche Parteiämter aufzugeben sind, denn die Bevölkerung wird kaum in der Lage sein, derart juristische Spitzfindigkeiten einer Funktionsunterscheidung zwischen Kanzleramt und Parteivorstand nachzuvollziehen.
  • So, wenn durch die rechtmäßige Wahl des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes die „Stabilität der (Bundes)Regierung“ gefährdet gewesen wäre, was im vorliegenden Fall nicht so gewesen sei, da die amtierende CDU-Vorsitzende bereits den Koalitionsausschuss einberufen und sich gegen das rechtlich nicht zu beanstandende Wahlergebnis in Thüringen positioniert hatte. Das bedeutet im Umkehrschluss: Gefährdet das Verhalten einer in der Bundesregierung vertretenen Partei den Bestand der Bundesregierung, weil ihr ein Vorgang in einem Bundesland nicht gefällt, dann hat der Bundeskanzler das Recht, seine Neutralitätspflicht zu brechen, die Rückgängigmachung von verfassungsrechtlich korrekten Wahlvorgängen zu fordern und demokratisch gewählte Abgeordnete zu diffamieren. Jenseits der Tatsache, dass aus einer solchen Interpretation seitens des Verfassungsgerichts eine die Neutralitätspflicht des Gerichts verletzende Nähe zur Exekutive spricht, müssen sich König und die Verfassungsrichter die Frage gefallen lassen, ob sie eine solche Begründung für einen Verfassungsbruch seitens des Bundeskanzlers tatsächlich ernst meinen können.
  • So, wenn das Ansehen Deutschlands in der Welt gefährdet gewesen wäre. Da es aber keine „besorgten Reaktionen ausländischer Staatsorgane“ gegeben habe, sei Merkels Aussage unzulässig gewesen. Auch hier darf die Frage gestellt werden, welches Verfassungsverständnis hinter dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht. Soweit innerdeutsche Vorgänge unabhängig von deren Ausgang und möglicher politischer Konsequenzen auf der Grundlage der Verfassungen und des allgemeinen Rechts basieren – was bei der Wahl Kemmerichs unbestreitbar der Fall ist – kann es nicht sein, dass beliebige Missfallensäußerungen nichtdeutscher Staatsorgane einen Verfassungsverstoß des Bundeskanzlers rechtfertigen.
Die CDU zur demokratisch handlungsunfähigen Partei gemacht

Neben diesem in den Versuchen möglicher Rechtfertigungen zwar überaus fragwürdigen, in der Sache jedoch zutreffenden Urteil zum Verfassungsbruch durch Merkel vernichtete diese, falls sie es nicht bereits mit ihrem Kontaktverbot des Jahres 2014 getan hatte, mit ihrer Aussage die demokratische Handlungsfähigkeit der CDU.

Politische Prozesse sind in einer Demokratie, die als „Angelegenheit des Volkes“ ernst genommen werden soll, jene, in denen die Vertreter des Volkes auf demokratischem Wege nach Mehrheiten für ihre inhaltlichen Positionen suchen, um politisch zu gestalten. Wer irgendwelche fiktiven „Brandmauern“ aufstellt, mit denen er seine politische Gestaltungsfähigkeit trotz potenzieller Durchsetzungsmehrheiten vorsätzlich aufgibt, verliert seinen demokratischen Anspruch und seinen politischen Auftrag. Er verrät zudem seine Wähler, wenn er auf die mögliche Durchsetzung seiner politischen Positionen verzichtet, weil davor besagte „Brandmauern“ stehen.

Aktuell findet sich ein solcher Verrat am Volkswillen beim Umgang mit der Kernenergie, bei dem die bekennenden Kernkraft-Befürworter Union und FDP entgegen dem Willen einer demoskopischen Zweidrittel-Mehrheit auf einen entsprechenden Bundestagsbeschluss verzichten, weil dieser nur mit Unterstützung durch die in der Position identische AfD zustande kommen könnte.

Mit Hassrede und Drohungen gegen den Ministerpräsidenten

Doch zurück zum Versuch, im Jahr 2020 die Wahl eines Ministerpräsidenten „rückgängig“ zu machen – also ihn stürzen zu wollen –, obwohl dieser auf korrektem Wege ins Amt gekommen ist und zudem an die selbsterklärt-abgrenzenden, demokratischen Parteien des Parlaments die von der Landesverfassung gestützte Offerte ergangen war, ihn unter Ausgrenzung der als radikal betrachteten Partei des politischen Spektrums in der Exekutive zu unterstützen.

Nachdem die Stichwortgeber aktiv geworden waren, unterstützte eine mediale Mehrheit den verfassungswidrigen Versuch, den Ministerpräsidenten zu stürzen und unternahm Versuche, mit Bedrohungsszenarien zum privaten Wohnhaus des Ministerpräsidenten vorzudringen. Das Landeskriminalamt kam aufgrund seiner Kenntnislage zu dem Ergebnis, dass eine unmittelbare Bedrohungslage nicht nur für den Ministerpräsidenten selbst, sondern auch für dessen Frau und die sechs Kinder vorlag, die, soweit schulpflichtig, ihren Schulbesuch nur unter Begleitschutz vornehmen konnten. Am 6. Februar wurde daher ein umfassendes Sicherheitskonzept entwickelt.

Es bedurfte des Sturmes auf den Amtssitz nicht

Die Bedrohung und die Tatsache, dass ihm der Bundesvorsitzende seiner Partei trotz eines Vertrauensvotums seiner Landespartei in den Rücken fiel, sorgte dafür, dass Kemmerich bereits am Abend des 6. Februar 2020 seinen Rücktritt von seinem Wahlamt erklärte. Er blieb noch bis zum 4. März des Jahres im Amt, da es bis dahin dauerte, den demokratisch abgewählten Vorgänger Ramelow zu re-etablieren. Mit massivem Druck der Berliner Bundesspitze wurde die Thüringische Union genötigt, der Wahl des abgewählten und ungeliebten Kommunisten als Vorsitzender eines Minderheitenkabinetts zuzustimmen. Voraussetzung dafür war die Zusage Ramelows, für den 25. April 2021 Neuwahlen des Landtags anzuberaumen.

Wie angesichts dessen, was korrekt als inszenierter Putsch gegen einen verfassungsrechtlich legitim gewählten Ministerpräsidenten zu bezeichnen ist, kaum anders zu erwarten war, hielt sich Ramelow als Gewinner des koordinierten Angriffs auf die Thüringische Verfassung nicht an diese Zusage. Er ist weiterhin infolge eines breit angelegten Aufstandes seiner Unterstützer im Amt. Allerdings bedurfte es dazu nicht jener ohnehin wenig erfolgversprechenden Stürme auf Kapitol oder Brasilianischen Präsidentensitz. In der maroden Demokratie der Bundesrepublik reichte es bereits, die auf die Straße Geschickten, in gesellschaftlichen Institutionen bis hinein in die Kirche, in den Medien und der etablierten Politik zu mobilisieren, um mit Hassrede und konkreten Bedrohungslagen eine demokratische Wahl zu revidieren und den gewählten Präsidenten durch den Abgewählten zu ersetzen. Kurzum: Das, was enttäuschte Wahlverlierer andernorts mit tumber Gewalt erreichen wollen, erreichte die entsprechende Kreise in Deutschland durch dessen bloße Androhung.

Deutschlands eigentliche Demokratiefeinde sind insofern deutlich effektiver und geschickter als ihr marodierendes Pendant in Washington und Brasilia. Sie können auf den gewaltsamen Sturm auf die demokratischen Institutionen verzichten – es reicht bereits, den in allen Institutionen Platzierten die richtigen Stichworte zu geben, um demokratische Prozesse auszuhebeln beziehungsweise „zu korrigieren“, wie das Ergebnis des Angriffs auf demokratische Institutionen verschleiernd bezeichnet wird.

Wenn jene, die diese Kreise in Thüringen gesteuert haben und auch anderswo in der Republik heute steuern, dann allerdings mit dem Zeigefinger auf ähnlich gestrickte Wahlverlierer wie Donald Trump oder Jair Bolsonaro zeigen, ist dieses an Verlogenheit kaum zu überbieten. Sie haben nichts anderes durchgesetzt als das, was jene, die sie verurteilen, erreichen wollen: die Revision demokratisch legitimer Wahlvorgänge im Sinne ihrer undemokratischen Minderheitsauffassung.

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Kommentare ( 22 )

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Marco Mahlmann
1 Jahr her

Volle Zustimming zu allem, was Herr Spahn zu Thüringen schreibt. Die Empörung darüber hätte sogar rechterdings schärfer ausfallen können, denn das war nichts anderes als ein Staatsstreich. Der Vergleich mit Washington und Brasilia ist allerdings vom Ansatz her falsch. Zum einen beklagt das Volk dort einen Wahlbetrug, für den es handfeste Indizien gibt, wenn auch keine Beweise (ob unterdrückt oder nicht), zum anderen wird die Gewalt der Vorgänge inszeniert. Das Kapitol ist eines der am besten bewachten Gebäude der USA; in den USA kann jedermann scharfe Schußwaffen führen. Weil das so ist, ist die Wache des Kapitols militärisch bewaffnet. Versucht… Mehr

Biskaborn
1 Jahr her

Vorweg, herausragender Artikel! Warum konnte es so ablaufen wie geschildert? Weil auch hier sich die übergroße Mehrheit der Deutschen überhaupt nicht oder nur am Rande für diesen skandalösen, antidemokratischen Prozess interessiert haben. Im Gegenteil, viele Mitbürger fanden diese verfassungsrechtlichen Verstöße sogar für richtig und angebracht. Man hatte ihnen vorher eingetrichterte, jetzt kommen in Thüringen Faschisten an die Macht und schon schlottert der Deutsche mit den Knien! So einfach ist das hierzulande und es funktioniert immer noch prächtig. Grüne und Rote müssen nur schreien, da sind Nazis und Rechtsextreme am Werk , schon gilt kein Grundgesetz mehr und Demokratie interessiert ohnehin… Mehr

Nibelung
1 Jahr her

Da sollten wir nicht drumherum reden, das war der Eintritt in die Diktatur durch einen Staatstreich gegen das Volk, was diesen Mann gewählt hat und es durch Beschluß der Organe verhindert wurde und sogar noch die Unterstützung durch das höchste Gericht erhalten hat, was die Verfassung eigentlich schützen sollte,

Da soll noch mal jemand von Demokratie sprechen, denn diese Handlungsweise kam allen anderen Verbrechern gleich und man kann sich nur wundern, wie die Bürger diesen Akt über sich ergehen ließen, ohne das Parlament zu stürmen und die Despoten hinaus zu werfen.

4711muenchen
1 Jahr her

sehr guter Artikel! wäre um Betrachtung zu § 105 StGB zu ergänzen: § 105 StGB Nötigung von Verfassungsorganen (1) Wer 1. ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse, 2. die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder 3. die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Wenn die Staatsanwltschaft das… Mehr

Fred Katz
1 Jahr her

Warum hat die Thüringer CDU dann aber die Wahl Ramelows unterstützt, wenn doch die Zusammenarbeit mit der SED-Nachfolgepartei ebenfalls gegen die Unionsstatute verstößt?

d.rahtlos
1 Jahr her

Auch der (SPD-nahe) Aachener Politikwissenschaftler Emanuel Richter hat unmittelbar nach der Kemmerich-Wahl einen Angriff auf die parlamentarische Demokratie losgetreten: Von der Phoenix-Moderatorin um eine Analyse gebeten, sprach er direkt von einer „Verletzung ungeschriebener parlamentarischer und demokratischer Regeln“, „von der AFD angezettelt, um Ramelow zu verhindern“, „Er (Kemmerich) müßte die bereits geformte rotrotgrüne Koalition aufbrechen, um regieren zu können..“. Für Richter gehörte es offenbar zu den demokratischen Regeln, daß eine bereits ausgekungelte Koalition unter Ramelow in Thüringen regieren muß. Eine neutrale professionelle Analyse hätte doch so aussehen müssen, den verfassungsmäßig korrekt zustandegekommenen Zustand zu akzeptieren und die verschiedenen Optionen zu betrachten,… Mehr

Dr. Rehmstack
1 Jahr her

Vielen Dank Herr Spahn für diese präzise Schilderung der Abläufe in Thüringen. Alles was man Merkel vorwerfen kann, es ist irrelevant im Vergleich zu ihrem Verhalten in diesem Zusammenhang. Es dokumentiert leider auch in erschreckender Klarheit, daß unsre FDGO offensichtlich über keine Kontrollmechanismen verfügt, die einen Machtmissbrauch durch die Exekutive verhindern kann. Ein BVerfG, das seiner Aufgabe, die Verfassung zu schützen, erst auf Antrag nach über 2 Jahren nachkommt, beweist damit seine Impotenz. Schlimmer noch als das jeden Glauben an eine politische Integrität Merkels zerstörende Verhalten der Bundeskanzlerin, ist eigentlich das Verhalten des Souveräns, des Bürgers: er läßt es sich… Mehr

Der-Michel
1 Jahr her

Danke für diesen nachträglichen Blick auf die Sache. Wenn ich das heute mit einem gewissen zeitlichen Abstand lese wird mir erst richtig klar was da alles ablief. Danke nochmals für diese klare Schilderung der Vorkommnisse.

J. Braun
1 Jahr her

Die Vorfälle in den Vereinigten Staaten und Brasilien mit der Ungeheuerlichkeit in Thüringen in einen Topf zu werfen ist eher dreist. Auf der anderen Seite des Atlantik wurden die Bürger — ob wirklich oder nur nach ihrem Empfinden sei dahingestellt — von den Sozialisten um das Wahlergebnis betrogen. In Thüringen hat das Regime dafür gesorgt, daß der Status quo erhalten bleibt. Und das auf Merkel zu schieben ist scheinheilig. Nach der Abdankung Merkels hätte die CDU sofort den Stalinisten von der SED abservieren können. Das hat sie aber nicht! Merkel ist weg, der Ramelow regiert immer noch. Das hat mit… Mehr

Atheist46
1 Jahr her

Als ich damals 2020 diese Vorgänge in einem Kommentar an TE als „Putsch von oben“ bezeichnete, wurde der Kommentar leider nicht gedruckt. Umso befriedigender ist es für mich, heute von einem „inszenierten Putsch“ zu lesen – Danke, Herr Spahn. Die von Ihnen verwendete Kategorisierung der i.S. der Verfassungsbrecherin Handelnden als „Demokratiefeinde“ finde ich aber zu schwach. Deren ganzes Handeln hat sich gegen die Verfassungen sowohl der Bundesrepublik Deutschland, als auch des Freistaates Thüringen gerichtet, weswegen wohl eher „Verfassungsfeinde“ zutreffend und angemessen ist.

Last edited 1 Jahr her by Atheist46