Der Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichtes löscht hektisch seinen Twitter-Account, der ihn als CDU-Politiker im Rhein-Neckarkreis präsentiert und die AfD stellt einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht, weil sich die Bundeskanzlerin mit Vertretern des Bundesverfassungsgerichts zum Abendessen trifft. Warum sollte sie das nicht dürfen? Weil das Bundesverfassungsgericht sich am 21. Juli 2021 mit Merkels interventionistischen Äußerungen zur Thüringenwahl befasst.

VON Alexander Wallasch | 11. Juli 2021
Ohne Corona bis zum Wahltag

Also in NRW ist jetzt, oh Wunder, weder eine Delta-Variante im Anmarsch noch irgend ein Hauch von „Corona“ zu spüren. Hier findet eine besondere Form von Reset statt: alles auf null, alles wieder total normal. Private Partys, volle Fußballstadien, Masken nur als Empfehlung …. Ein echtes Schlaraffenland, das Armin da verspricht.

VON Peter Hahne | 11. Juli 2021
TE-Recherche

Es gibt viele offene Fragen zu Baerbocks Promotion und zu ihrem Stipendium in Höhe von insgesamt über 40.000 Euro – Geld, das sie wohl nie hätte bekommen dürfen. Denn sie hat nachweislich mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit in andere Tätigkeiten als die Promotion stecken müssen.

VON Max Mannhart | 9. Juli 2021