Uniformiert, gewalttätig, teilweise bewaffnet, vernetzt und taktisch organisiert. Die Gen-Z-Krawalle sind keine harmlosen Jugendproteste. Sie plündern, brandschatzen und verüben schwerste Straftaten. Wer steckt dahinter? TE will von Behörden wissen, ob sie kriminelle oder terroristische Strukturen prüfen.
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Die Gen-Z-Proteste fanden zur selben Zeit in vielen Städten verschiedener EU-Länder statt. Die Plünderungen und Brandschatzungen begannen in Frankreich, Italien und Belgien, haben jetzt aber auch auf deutsche Städte und sogar auf das Nicht-EU-Land Schweiz übergegriffen. Auch in Österreich gab es im Vorfeld auf TikTok und anderen Plattformen Aufrufe zu Gewalt und zur Plünderung von Luxusgeschäften in der Halloween-Nacht. Der Staatsschutz reagierte dort allerdings schnell und nahm vier Hauptverdächtige fest. Waffen wie Macheten und Schreckschusspistolen wurden dabei sichergestellt.
Länderübergreifende Ereignisse in dieser Größenordnung müssen geplant, organisiert, koordiniert und vor allem finanziert werden. Man kann deshalb ausschließen, dass diejenigen, die die Taten vor Ort verüben, zugleich die Organisatoren dieser Gewaltexzesse sind. Die Täter vor Ort sind meist – wie der hessische Innenminister Roman Poseck zutreffend beschrieben hat – einer überwiegend migrantisch geprägten jugendlichen Tätergruppe zuzurechnen.
In Spanien – auch dort schließt die Polizei eine Verbindung zu Islamisten und der organisierten Kriminalität nicht aus – sind die Täter ebenso wie in Frankreich, Italien und Belgien, sind die Täter hauptsächlich jugendliche Migranten aus islamischen Ländern.
Will man diese definitiv gefährliche Bewegung bekämpfen, muss man als Allererstes herausfinden, was die genauen Ziele dieser Organisation sind und welche Strategie sie verfolgt. Dann sollte man mit den Verharmlosungen aufhören. Denn hier geht es nicht um Schüler- oder Klimaproteste. Hier geht es um einen konzentrierten Angriff auf alles, was den Westen ausmacht. Auch sind vermummte, uniformierte Kräfte, die sich im Internet zu schwersten Straftaten verabreden, zum Teil bewaffnet und in der Lage sind, taktische Manöver durchzuführen, keine Demonstranten. Sie sind Schwerkriminelle, eventuell sogar Terroristen. Und das sind sie auch, wenn der Einzelne einen zunächst harmlosen Eindruck macht, wahrscheinlich nichts von weitergehenden Zielen weiß und nur etwas „erlebnisorientiert“ ist.
In Deutschland gibt es aus der RAF-Zeit dafür Paragrafen, die der Staat offensichtlich bei anderer Gelegenheit auch gnadenlos anzuwenden bereit zu sein scheint. Es sind die Paragrafen 129 und 129a des Strafgesetzbuches.
Die Paragrafen 129 und 129a des Strafgesetzbuches finden sich in einem Gesetz aus der RAF-Zeit, das sich nicht auf eine begangene Tat, sondern präventiv auf eine vermutliche, in der Zukunft stattfindende Tat bezieht. Es gibt der Anklage und dem Gericht ein außerordentlich mächtiges Instrument an die Hand. Die Paragrafen sorgten nach ihrer Einführung 1976 für erhebliche Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit, weil es nunmehr möglich war, auch solche Personen strafrechtlich zu belangen, die sich nach den bis dahin gültigen Kriterien des Strafgesetzbuches nichts hatten zuschulden kommen lassen.
Strafrechtlich relevant werden etwa bereits theoretische Verabredungen zu einer möglichen Straftat. Es kommt für die Strafbarkeit nach den Paragrafen 129 und 129a des Strafgesetzbuches nicht darauf an, dass diese Personen tatsächlich in der Lage gewesen wären, eine erhebliche Straftat zu begehen, sondern es genügt, dass sie eine solche geplant haben sollen. Die Besonderheit der Paragrafen 129 und 129a des Strafgesetzbuches ist, dass die Strafbarkeit anders als bei allen anderen Paragrafen im Strafgesetzbuch nicht mit dem Versuch, das heißt dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat, beginnt, sondern weit davor. Entsprechend dieser Logik zielen die Paragrafen 129 und 129a des Strafgesetzbuches auf die präventive Zerschlagung gefährlicher Strukturen ab – noch bevor konkrete Taten begangen werden können und unabhängig davon, ob überhaupt die materiell-technische Möglichkeit besteht, diese Straftaten tatsächlich zu begehen.
Deshalb wollte TE vom Hessischen Innenministerium und der Generalbundesanwaltschaft wissen, ob sie vorhaben, diese Organisation als kriminelle oder terroristische Vereinigung einzustufen.
Hier der Wortlaut der Anfrage:
Am Sonntag kam es zu schweren Ausschreitungen in Frankfurt, bei denen gezielt und verabredet geplündert, gebrandschatzt und zerstört wurde.
Angeblich haben sich die Täter im Internet zu diesen schweren Straftaten verabredet.
Die Täter waren uniformiert, haben verschiedene taktische Vorgehensweisen angewandt, um die Polizei zu irritieren, und wollten sich bei der Plünderung eines Waffengeschäftes bewaffnen bzw. haben sich dort bewaffnet.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir deshalb folgende Fragen für Tichys Einblick bis heute, Montag, den 2.11.2026, um 13:00 Uhr beantworten könnten.
Gibt es Pläne der Generalbundesanwaltschaft, die Gen Z als kriminelle oder terroristische Vereinigung und die Beteiligten als Mitglieder einer solchen Vereinigung einzustufen?
Sollten Sie diese Frage mit Ja beantwortet haben, hier die nächste Frage:
Werden Personen, die andere daran hinderten, Eigentum gegen Plünderer und Gewalttäter zu schützen, wegen Unterstützung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung nach den Paragrafen 129 und 129a des Strafgesetzbuches angeklagt werden?
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung haben weder das Hessische Innenministerium noch die Bundesanwaltschaft auf unsere Anfrage geantwortet.





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Diese Frage stellt sich noch nicht, denn dazu müßte man die passenden Regierenden haben und die sind derzeit alle linksgrün angehaucht und es wird sich erst ändern, wenn der Einfluß der grünen und roten Politkamarilla über konservative Kräfte zurück gedrängt wird, damit wir wieder Luft zum atmen haben, denn die haben seit 50 Jahren alles verpestet und nicht der normale Bürger, der zur Zeit genau wegen dieser Bande um sein Überleben kämpft.
Bravo! Was wäre D ohne TE???