58 Prozent der Berliner sind dafür, Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Doch die Landesverfassung erlaubt das gar nicht, so Professor Josef Franz Lindner. Im Gespräch mit Michael Moser erklärt der Verfassungsrechtler, warum die sozialistischen Pläne Berlins zum Scheitern verurteilt sind.
Zehntausende Wohnungen sollen in Berlin vergesellschaftet werden – doch hält das Vorhaben verfassungsrechtlich stand? Rechtsanwalt Michael Moser spricht in dieser Ausgabe von TICHYS Rechtsstaat mit dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Josef Franz Lindner (Universität Augsburg) über die juristischen Hürden der Berliner Enteignungs- und Vergesellschaftungspläne. Im Fokus der Analyse: das Spannungsverhältnis zwischen Artikel 15 des Grundgesetzes und der Berliner Landesverfassung (Art. 23), die Frage nach der Verhältnismäßigkeit sowie die geplante Deckelung der Entschädigungssumme auf 16 Milliarden Euro. Die Vergesellschaftungspläne sind eine „Sackgasse“, so Lindner. Denn die Berliner Landesverfassung erlaubt diese nicht, erklärt der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg. Eine Verfassungsänderung wäre nötig – und dafür gibt es in Berlin wohl keine Mehrheit.
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immer ganz toll wenn von irgendwoher ein Gscheidle kommt und erklärt was nicht geht. Paragraphen haben wir genug in Germany. Immer mehr Menschen können sich Grundbedürfnisse (wohnen ist ein solches) schlicht nicht mehr leisten. Wie lange braucht es noch bis die Polithasadeure in ihrem Wolkenkukucksheim dahinter kommen dass in Germany etwas grundlegend schief läuft. Gibt sicherlich irgendwo einen Haufen an Paragraphen die so etwas verbieten. Irgendwo haben dies Leute schon mal zusammen geschrieben. Mit Würde war da etwas. Die Gscheidle könnten mal nachsehen. Sie werden sicherlich fündig. In irgendeinem Gesetz mit Grund steht das. Hat aber nichts mit Landwirtschaft zu… Mehr
Dann tut das doch endlich, die Wohnungen zu sozialisieren. Es wird dadurch keine einzige Wohnung mehr gebaut, es sei denn man vernachlässigt Dinge, die schon vernachlässigt wurden, noch mehr. Und wer profitiert davon? Die Bestandsmieter, die zukünftig von Mieterhöhungen befreit sind und in deren Wohnungen auch fast nichts mehr investiert wird, bis sie nach 40 Jahren den Zustand haben, wie wir ihn aus der DDR nach der Wende kennengelernt haben. Und die ungesteuerte Migration wird trotzdem den Wohnungsmarkt weiter verknappen, was zusätzlich noch andere bestehende Probleme weiter verschärfen wird.
Die Linken freuen sich über solche Einwände. Die können dann sagen, wir haben es versucht, aber man lässt uns nicht. Wir sind die Guten, die Kritiker sind die Bösen, werden sie sagen. Und dann werden sie davon sogar profitieren.
Auch Landesverfassungen lassen sich ändern und Vergesellschaften ist ja nicht Enteignen .