Der CDU-Mann, der „den Krieg nach Russland tragen“ will, mag keine Kritiker. Militärisch kann er gegen sie bei uns nicht vorgehen, also klagt er. Ein besonders spektakuläres Verfahren hat er jetzt spektakulär verloren.
picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthale
An Deutlichkeit mangelt es Roderich Kiesewetter selten. Der Bundestagsabgeordnete ist ja so etwas wie der ständige Vertreter der Ukraine bei der CDU und aus seiner Abneigung gegen Russland macht er keinen Hehl.
Der Berufspolitiker hat einen erkennbaren Hang zum Militärischen. Früher war er Berufsoffizier. Vielleicht verträgt er deshalb demokratische Kritik nicht so gut, die Armee funktioniert ja eher nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam.
Feldzug vor Gericht
Jedenfalls klagt Kiesewetter ganz gerne gegen Menschen, die eine andere Meinung äußern als er selbst. Vor allem, wenn sie dabei so deutlich werden wie er selbst.
„20 Jahre Knast für deine Volksverhetzungen, die du dir auch noch vom Steuerzahler honorieren lässt. Du hättest bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht.“
So hat ein erkennbar wütender Kriegsgegner im September 2023 auf der Plattform X die Forderung Kiesewetters kommentiert, Deutschland möge doch jetzt bitte gefälligst schnell „Taurus“-Marschflugkörper an die Ukraine liefern.
„Russland muss verlieren“, hatte Kiesewetter gesagt und geschrieben. Keine Marschflugkörper nach Kiew zu schicken, sei „keine Besonnenheit, sondern unterlassene Hilfeleistung“. Kiesewetter befürwortet hier – nicht zum ersten Mal – also deutsche Waffenlieferungen in ein aktives Kriegsgebiet.
Das kann man gut finden, vielleicht. Man muss aber nicht.
Unser Kommentator auf X fand es nicht gut und schrieb das in der oben zitierten Form auch auf. Diesen Kommentar entdeckte nun das private Meldeportal „So done“, das mit der Kanzlei „So done legal“ kooperiert. Das Portal durchforstet für Kiesewetter (und für andere zartbesaitete Politiker) das Internet nach Äußerungen, aus denen sich vielleicht Geld schlagen lässt – über Abmahngebühren, Unterlassungserklärungen oder auch Geldentschädigung wegen „Beleidigung“. Es gibt einige im deutschen Justizbetrieb, die das für ein unlauteres Geschäftsmodell halten. Aber, wie Angela Merkel sagen würde: Nun ist es halt da.
Kiesewetter verlangt über die Kanzlei „So done legal“ von unserem X-Kommentator, dass er eine Unterlassungserklärung abgibt und die „Auslagen“ von Kiesewetters Anwalt zahlen soll: 641,41 Euro. Vor lauter Schreck zahlt unser Mann auch zunächst. Doch dann besinnt er sich eines Besseren – und beauftragt seinerseits den Medienanwalt Markus Haintz von der Kölner Kanzlei „Haintz legal“.
Provinzjustiz in Schwaben
Haintz klagt vor dem Landgericht Ellwangen, das für Kiesewetters Wohnort in Baden-Württemberg zuständig ist. Er will feststellen lassen, dass es wegen des X-Kommentars keinen Anspruch auf Unterlassung gibt. Außerdem verlangt er die „Auslagen“ zurück, die sein Mandant im ersten Schrecken überwiesen hatte.
Das Landgericht hat wenig Erfahrung mit Prozessen, für die sich die Medien interessieren. Ellwangen eben. Die Kammer agiert – sagen wir mal: speziell. Sie lädt die Presse ein, nun gut. Aber „wegen des großen medialen Interesses“ verschickt sie auch „eine Übersicht früherer Verfahren, an denen Haintz als Anwalt oder Beteiligter mitgewirkt hat.“
Bitte, wie?
Ein Gericht steckt also der Presse aus eigenem Antrieb und ohne Not praktisch alle privaten und beruflichen Verfahren eines Rechtsanwalts, der Prozessbeteiligter an ebendiesem Gericht ist. Irre.
Haintz beschwert sich folgerichtig: Für so eine „Übersicht“ gibt es keine Rechtsgrundlage. Sie diene offenkundig dazu, gegen ihn Stimmung zu machen. Ja, auf so einen Gedanken könnte ein unbeteiligter Beobachter durchaus kommen. Die Richter sehen das erwartungsgemäß anders und sich selbst auch nicht als befangen an. Haintz hat inzwischen Beschwerde an den Landesdatenschutzbeauftragten eingelegt, da gibt es noch kein Ergebnis.
Zurück zum eigentlichen Prozess: Landgerichte in Deutschland sind überlastet, das ist bekannt. Leider sind sie, was weniger bekannt ist, in bestimmten Rechtsfragen öfter auch überfordert. Deshalb werden gerade im sogenannten Äußerungsrecht (wo es um Meinungsfreiheit geht) in den unteren Instanzen regelmäßig Urteile zu Ungunsten der Meinungsfreiheit gefällt – die dann in höheren Instanzen ebenso regelmäßig korrigiert werden müssen.
So auch hier. Das Landgericht Ellwangen weist die Klage ab, bestätigt den Unterlassungsanspruch und verweigert die Rückzahlung der „Auslagen“. Es geht in die Berufung am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.
Profi-Justiz in Schwaben
Auch in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg pflegen die Richter gewisse Eigenheiten.
Zum Beispiel haben sie offenbar eine Online-Allergie. Sie finden schon seit erstaunlich langer Zeit erstaunliche Begründungen, weshalb sie auch in geeigneten Fällen keine Videoverhandlungen durchführen. Die sieht die Zivilprozessordnung ausdrücklich vor (§ 128a ZPO). Das Berufungserfahren hier wäre ideal geeignet: Beweisaufnahme abgeschlossen, keine Zeugenvernehmung nötig.
Aber das OLG mag irgendwie keine Kameras. Jedenfalls lässt es die beteiligten Anwälte, beide aus Nordrhein-Westfalen, für eine Präsenzverhandlung ins ferne Baden-Württemberg reisen. Man gönnt sich ja sonst nichts. Rechtsanwalt Haintz nennt den Termin „rechtlich völlig irrelevant“ und schickt einen Vertreter – da er ungern Zeit verschwendet und ohnehin weiß, die die Sache ausgehen wird.
Denn immerhin sind die Richter juristisch auf der Höhe.
Das Urteil des Landgerichts Ellwangen wird kassiert. Heißt: Der X-Kommentar ist zulässig. Und auch sein Geld (die „Auslagen“) bekommt unser wütender Kiesewetter-Kritiker zurück. Es ist eine Botschaft an Roderich Kieswetter und auch an seine Schwester im Geiste, Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP: Man kann mit russophobischem Kriegsgeheul die eigene politische Karriere vorantreiben.
Aber man muss es halt auch ertragen, wenn man dafür in den Wind gestellt wird.


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Roderich Kiesewetter. Jeglicher Kommentar zu diesem Politikdarsteller ist überflüssig. Er wird sichtlich dem nächsten Bundestag nicht mehr angehören, dann hat er viel Zeit und kann die Ukraine an der Front unterstützen. Als ehemaliger Offizier ist er doch bestens gewohnt und das Kriegsglück wird auf Seiten der Ukraine liegen. Er könnte dann auch die Ukrainer, die hier auf unsere Kosten leben, mitnehmen.
RODERICH, REIMT SICH DAS
auf Wüterich? Rein optisch, naja, der Gesichtsausdruck…, aber wie ein fescher Soldat oder Naturbursche kommt er nicht rüber. Und der soll Offizier gewesen sein? Kein Ruhmesblatt für die Bundeswehr. Auf Wikipedia ist über ihn u.a. folgendes zu finden: „…Außerdem gehört Kiesewetter zu den regelmäßigen Teilnehmern des seit 2013 von den Abgeordneten Jens Spahn und Omid Nouripour koordinierten Gesprächskreises von Bundestagsabgeordneten aus CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen, der sogenannten Pizza-Connection.“
Und das war’s dann. Auch noch Vertreter der unappetitlichsten mésalliance von allen: schwarz-grün. Mehr muss man über ihn dann wirklich nicht mehr sagen.
Große Teile der deutschen Justiz haben auch den Verstand verloren oder sind Aliens begegnet, die sie umgedreht haben. Alles Beknackte ist richtig, alle Vernunft is wech.
Zitat:“Zum Beispiel haben sie offenbar eine Online-Allergie. Sie finden schon seit erstaunlich langer Zeit erstaunliche Begründungen, weshalb sie auch in geeigneten Fällen keine Videoverhandlungen durchführen. Die sieht die Zivilprozessordnung ausdrücklich vor (§ 128a ZPO). Das Berufungserfahren hier wäre ideal geeignet: Beweisaufnahme abgeschlossen, keine Zeugenvernehmung nötig. Aber das OLG mag irgendwie keine Kameras. Jedenfalls lässt es die beteiligten Anwälte, beide aus Nordrhein-Westfalen, für eine Präsenzverhandlung ins ferne Baden-Württemberg reisen. “ Bei der Justiz ist der Groschen bzgl. bestimmter Probleme offensichtlich gefallen. 😉 Und was die CDU betrifft: Zeit, dass ein paar Leute in den „verdienten“ Ruhestand gehen und den richtigen Profis die… Mehr
Nicht mit den Invasoren im eigenen Land fertig werden, aber,,den Krieg nach Russland tragen“?!
Der Artikel endet mit der FDP und beginnt mit der FDP: „So done“ ist ein Abmahnverein zur persönlichen Bereicherung gegründet von FDP Politikern und Politikerinnen; man muß sie einfach mögen!
Das gute und grundrechtlich richtige Ergebnis ändert leider nichts an dieser unsäglichen Personalie. Wenn es “ dumm“ läuft, und das passiert hierzulande sehr oft, macht der Kriegslüsterne auch noch eine politische Karriere. Zumindest Merz wird den Herrn mit sehr viel Wohlgefallen beobachten. Was er ansonsten noch so zu bieten hat wissen wir nicht, weil er es sehr gründlich verbirgt.
Es ist schon interessant, wie der Rechtsstaat sich in D. benimmt. Das ist vlt noch Justiz aber die Gerechtigkeit fehlt komplett.