Prinz Reuß: Das fünfte Weihnachten ohne Urteil im Gefängnis

Seit Jahren sitzt Prinz Reuß in Untersuchungshaft. Doch die Beweise für den angeblich geplanten Staatsstreich bleiben nach Darstellung von Prozessbeobachtern dürftig. Wie gefährlich war die Gruppe tatsächlich und wie weit darf der Staat bei der Verfolgung vermeintlicher Staatsfeinde gehen?

IMAGO / pictureteam

TE konnte in Frankfurt den Mann im Gefängnis besuchen, von dem die Bundesanwaltschaft behauptet, er habe als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung die staatliche Ordnung mit Gewalt umstürzen wollen. Laut Anklage wird ihm vorgeworfen, einen Militärputsch geplant zu haben und dabei unzählige Tote billigend in Kauf zu nehmen. All das steht in einer über 1,3 Millionen Seiten zählenden Anklageschrift, die denkgesetzlich bis heute niemand vollständig gelesen haben kann. Eine kafkaeske Vorstellung.

Wenige Tage vor dem Besuch von TE im Gefängnis sagte ein Zeuge, ein Offizier der Fallschirmspringer-Eliteeinheit und Ausbilder des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr, im Prozess aus, er habe in seiner aktiven Dienstzeit Terroristen verhaftet und er hätte deshalb eine sehr präzise Vorstellung von Terroristen. Die Angeklagten in Frankfurt sähen für ihn nicht wie Terroristen aus. Aber wie sehen Terroristen aus? Ist Prinz Reuß, der mit bewundernswerter Disziplin seine Haft zu bewältigen scheint, der Führer einer terroristischen Vereinigung, die der Bundesanwalt in ihm sieht?

Nun kann man natürlich nicht nach Augenschein zu einem Urteil gelangen. Das ist auch dem Gericht klar, und es bemüht sich seit Anfang 2024, in einer extra für den Prozess mit gigantischen Kosten errichteten Leichtbauhalle einen fairen Prozess zu führen. Diese Bemühungen werden aber schon durch die absurd anmutenden Sicherheitsanordnungen konterkariert. Die Angeklagten müssen beispielsweise vor und nach dem Prozess in erniedrigender Weise alle Körperöffnungen kontrollieren lassen.

Überzeugende Beweise konnte die Bundesanwaltschaft bisher ebenfalls nicht präsentieren. Für die vor allem in Presseberichten nach der Verhaftung genannten großen Waffenarsenale wurden von ihr bis heute im Prozess keinerlei Beweise präsentiert. Auch ein Zeuge, auf den die Bundesanwaltschaft anscheinend große Hoffnung setzte, um ihre Anklage stützen zu können, stellte sich schnell als mehr als nur zweifelhaft heraus. Ermüdendes Verlesen von minutiös abgehörter Kommunikation konnte den behaupteten Verdacht auch nur bei denjenigen bestätigen oder erhärten, die ohnehin der Meinung sind, dass hier ein Gerichtsverfahren vollkommen überflüssig sei.

Unterbrochen wird dieses träge Dahinwabern gelegentlich von einem Verteidiger, von dem man den Eindruck bekommen könnte, dass er während der Verhandlung eingenickt sein könnte und der auch, anders als alle seine Kollegen, glaubt, auf die Verwendung eines tragbaren elektrischen Rechners verzichten zu können. Dieser Anwalt schreckt nun die Veranstaltung gelegentlich durch vehement, fast unhöflich vorgetragene Anträge auf, in denen er in der Regel die Freilassung von Prinz Reuß fordert. Neulich hat das Gericht auf den gefühlt zehnten Antrag mit einer 140-seitigen Erwiderung reagiert. Wenig begeistert befürchten andere Verteidiger, dass darin bereits das Urteil skizziert sein könnte.

Alle vom Gericht befragten Angeklagten haben bisher ausgeführt, dass sie abwarten wollten, bis eine galaktische Allianz, bestehend aus Putin und Trump, unterstützt von humanoiden Außerirdischen, die Struktur der Bundesrepublik Deutschland beseitigt hätte. Erst dann hätten sie unterstützend tätig werden wollen. Es liegt auf der Hand, dass man, um hier tatsächlich zu einer Strafbarkeit kommen zu können, ausgiebig Jura studiert haben muss.

Wenn nun aber seit mehr als zweieinhalb Jahren keine wirklich überzeugenden Beweise vorgelegt werden konnten, die die umfangreiche Anklage untermauern könnten, verdichtet sich stattdessen der Verdacht, dass einige Angeklagte andere Angeklagte schlicht und einfach betrügen wollten. Zusätzlich wird immer offensichtlicher, dass es auch ein gemeinschaftliches Ziel der angeblichen Vereinigung schlichtweg nicht gibt. Denn die einen wollten vermutlich Zahlungen durch Horrorgeschichten über angeblich entführte Kinder erhalten, wieder andere wollten diese Kinder dann retten, und Prinz Reuß wollte sein Eigentum restituiert haben. Spätestens hier stellt sich zwangsläufig die Frage: Wie soll es möglich sein, Führer und Rädelsführer einer in ihren Zielen so wenig homogenen Vereinigung oder Gruppierung sein?

Die unterschiedlichen Interessen der angeblichen Gruppe verdeutlicht das nachfolgende Beispiel. Der von der Generalbundesanwaltschaft so bezeichnete militärische Arm hat sich im Wesentlichen damit beschäftigt, in Deutschland und der Schweiz nach Tunneln zu suchen, in denen Kinder festgehalten worden seien. Deren Blut sollte, so die Militärs, extrahiert werden, um daraus ein Elixier zu elaborieren, um wohlhabenden Menschen, Filmstars und Politikern zu einem längeren Leben zu verhelfen. Zur Befreiung dieser Kinder spendete Prinz Reuß 50.000 Euro. Bedenkt man, wie viele Menschen für Katzen und Hunde spenden, war das ein ehrenwertes Anliegen.

Auch einen der schwersten Vorwürfe, die angeblich geplante Erstürmung des Reichstags, konnte die Bundesanwaltschaft bisher nicht belegen. Nachrichtendienste, Polizei und Innenministerium gingen offenbar auch davon aus, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung des Reichstags gegeben war. Hätten diese Dienste die abgehörten Gespräche als tatsächliche Gefährdung eingestuft, hätte die Sicherheit des Reichstags zwingend erhöht werden müssen. Das ist aber offenbar zu keinem Zeitpunkt geschehen. Also gingen die Nachrichtendienste, die Polizei und das Innenministerium davon aus, dass das, was den Angeklagten und Prinz Reuß im Prozess vorgeworfen wird, niemals geplant war und deshalb auch nie ausgeführt werden konnte.

Und da stellt sich ein monströser Gedanke ein. Wäre es nicht möglich, dass Prinz Reuß eher Opfer denn Täter ist? Opfer von Politikern, die bemerkten, dass die katastrophalen Folgen ihrer Politik immer offener zutage treten und die deshalb einen inneren Feind erschaffen wollen, um von diesen immer offensichtlicheren und immer schrecklicheren Folgen ihrer eigenen Politik abzulenken? Den Islamismus als Gefahr zu benennen, würde hier natürlich ausfallen, denn die Frage, wieso diese Islamisten in Deutschland sind, wäre dann die zwingende nächste Frage. Und diese Frage will von den regierenden Parteien niemand gestellt bekommen. Beantworten wollen sie sie schon gar nicht.

Bei den Hauptverantwortlichen dieser Politik denkt man augenblicklich an Angela Merkel, die wie alle Linken sofort zu der sich in der Vergangenheit bestens bewährten Methode gegriffen hatte und Nazis und Rechte als innere Feinde benannt hat. Man denkt weiter an eine Innenministerin, die in einer Zeitung der Antifa publizierte, einer Organisation, die in den USA als terroristische Vereinigung eingestuft wurde. Solchen Personen könnte ein Prinz mit Schloss, der sich gelegentlich mit ehemaligen Militärs und Wahrsagern getroffen hatte und der bei diesen Gelegenheiten mit diesen Personen so manches dumme Zeug geredet hat und den man operettenhaft und ressourcenverschwendend vor laufenden Kameras der vorab informierten Presse mit 3.000 Polizisten medienwirksam festnehmen konnte, mehr als nur gelegen gekommen sein?

Wie so oft hilft bei einer Vorverurteilung auch hier ein Etikett. Es erspart mühseliges argumentatives Belegen von fragwürdigen Vorwürfen. Prinz Reuß wurde das Etikett “Reichsbürger” angeklebt. Angeblich würde er diesen Staat ablehnen. Tatsächlich zahlt er Steuern, hatte einen Pass und einen Führerschein. Im Gespräch mit Roland Tichy sagte er, dass für Restitutionen der völkerrechtliche Status nicht unerheblich sei. Aber man würde zum Reichsbürger gestempelt, wenn man allein die Frage stelle, wie denn der aktuelle völkerrechtliche Status überhaupt sei. Wie absurd die Etikettierung als Reichsbürger tatsächlich ist, könnte man, wenn man nur wollte, auch daran erkennen, dass er mit einer Muslima, die er kurz nach deren Flucht vor dem iranischen religiösen Terrorregime kennengelernt hatte, verheiratet ist.

Juristische Beobachter des Prozesses gehen trotz der bisher vorgebrachten dürftigen Beweise von einer Verurteilung zu einer mindestens zweistelligen Haftstrafe aus. Wie anders sollte die lange Untersuchungshaft denn sonst gerechtfertigt werden können? Damit würde man aber eventuell billigend in Kauf nehmen, dass Prinz Reuß im Gefängnis sterben könnte. Wie würde man eine solche Strafe nennen, vor allem, wenn man bedenkt, dass eine solche Strafe in Deutschland aus gutem Grund verboten ist? Während migrantische Straftäter, und ganz besonders junge migrantische Straftäter, die schwerste Verbrechen begangen haben und deren Gefährlichkeit offenbar und dokumentiert ist, von der Justiz milde behandelt werden, gibt es bei Prinz Reuß, der noch nicht einmal eine Scheibe eingeschmissen hat, weder Verhältnismäßigkeit noch Milde. Möglich machen das die RAF-Paragrafen 129 und 129a, die schon eine angebliche, zeitlich weit vorgelagerte Planung – von der kein Rücktritt möglich ist – justiziabel machen.

Ein Gericht sollte allerdings in einem Rechtsstaat den Anspruch haben, Gerechtigkeit zu suchen und nicht nur Paragrafen anwenden zu wollen. Würde Prinz Reuß in diesem Prozess ausschließlich unter Bezugnahme auf diese beiden Paragrafen verurteilt werden, wäre das nichts anderes als die Bestätigung, dass man ihm das, weswegen er angeklagt ist und seit über vier Jahren in Untersuchungshaft sitzt – den gewaltsamen Staatsstreich unter Inkaufnahme von unzähligen Toten –, nicht nachweisen kann. Es wäre dann nichts anderes als die Erklärung seiner Unschuld im Sinne der Anklage.

 

Paragraf 129
Die Paragrafen 129 und 129a Strafgesetzbuch finden sich in einem Gesetz aus der RAF-Zeit, das sich nicht auf eine begangene Tat, sondern präventiv auf eine vermutliche, in der Zukunft stattfindende Tat bezieht. Es gibt der Anklage und dem Gericht ein außerordentlich mächtiges Instrument an die Hand. Die Paragrafen sorgten nach der Einführung 1976 für erhebliche Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit, weil es nunmehr möglich war, auch solche Personen strafrechtlich zu belangen, die sich nach den bis dahin gültigen Kriterien des Strafgesetzbuches nichts hatten zuschulden kommen lassen.

Strafrechtlich relevant werden etwa bereits theoretische Verabredungen zu einer möglichen Straftat. Es kommt für die Strafbarkeit nach den Paragrafen 129 und 129a Strafgesetzbuch nicht darauf an, dass diese Personen tatsächlich in der Lage gewesen wären, eine erhebliche Straftat wie die Erstürmung des Reichstages überhaupt begehen zu können, sondern es genügt, dass sie eine solche geplant haben sollen. Die Spezialität der Paragrafen 129 und 129a Strafgesetzbuch ist, dass die Strafbarkeit entgegen allen anderen Paragrafen im Strafgesetzbuch nicht mit dem Versuch, das heißt dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat, beginnt, sondern weit davor. Entsprechend dieser Logik zielen die Paragrafen 129 und 129a Strafgesetzbuch auf die präventive Zerschlagung gefährlicher Strukturen ab – noch bevor konkrete Taten begangen werden konnten und unabhängig davon, ob überhaupt die materiell-technische Möglichkeit besteht, diese Straftaten tatsächlich zu begehen.

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Kommentare ( 6 )

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AlNamrood
11 Minuten her

Wenn ein Linker so behandelt wird gibt es ständige Proteste und breite Unterstützung durch das linke Milieu. Das passiert hier, bei „uns Rechten“, nicht. Soll sich also keiner über Staatsversagen echauffieren so lange keine Demonstrationen (und, linkentypisch, Randale) stattfinden wegen der Entlassung des Prinzen.

Last edited 11 Minuten her by AlNamrood
FreudLich
15 Minuten her

Wer verfasst denn eine über 1,3 Millionen Seiten zählenden Anklageschrift? Die KI??????

struwwel
17 Minuten her

Einem Sumpf vergleichbar. Sie strampeln und strampeln und strampeln, und sie merken nicht, wie es sie immer tiefer hineinzieht. Der Rechtsstaat als Versuchsanordnung, ein Hort der Beliebigkeit. Auch ein Jahrmarkt der Eitelkeiten? Oder doch eher das Wunderland der Alice? Oder das alles zusammen und dazu noch Weiteres, z.B. eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gigantischen Ausmaßes? In diesem Sinn könnte ich noch stundenlang weitermachen, aber eine gewisse Form der Rationalität gebietet es (mir), irgendwann mal einen Endpunkt drunter zu setzen … einen vorläufigen, sozusagen.

Last edited 13 Minuten her by struwwel
Tunichtgut
20 Minuten her

Es ist halt wie bei der ehemaligen GEZ.
Du musst kein Empfangsgerät besitzen – alleine die Möglichkeit des Rundfunkempfangs begründet die Beitragspflicht.
Wann darf man nicht mehr mit Jacken, welche Taschen haben in ein Geschäft gehen – denn man könnte sich ja etwas von der Ware in die Tasche stecken?
Oder noch einfacher – die Ladenbetreiber könnten einem dann die Taschen vollstopfen und dies als Einkauf berechnen – selbst schuld, wenn man mit einer Jacke mit Taschen dran den Laden betritt.

Werner Meier
35 Minuten her

Der Fall ist gelebtes Staatsversagen, eingeleitet von einer der grössten Staatsversagerinnen die jemals auf der Regierungsbank sassen. Niemand, der seine sieben Sinne beieinander hat, glaubt, dass von Herrn Reuss eine ernsthafte Gefahr ausging.

Von der Merkel-Gesellschaft wurde hingegen eine Million Islamisten eingeschleust, die bei einer Eskalation nur noch mit Armeeeinsatz unter Kontrolle gehalten werden können.

Es sitzt die falsche Person im Knast.

Haba Orwell
37 Minuten her

> All das steht in einer über 1,3 Millionen Seiten zählenden Anklageschrift, die denkgesetzlich bis heute niemand vollständig gelesen haben kann. Eine kafkaeske Vorstellung.

Mal >>>Die Vergessenen<<< mit Julianne Moore schauen – wer den Aliens auf die Spur kam, wurde sofort ins Weltall katapultiert, was man unmöglich überleben kann. Der Prinz bleibt wenigstens am Leben.
Die Reptiloiden müssen tolle KI haben, wenn die einen juristischen Text mit 1,3 Millionen Seiten erzeugen konnten? Gleich sieht man überlegene Technologie.