Langzeit-Bezug des Bürgergelds: 37,8 Prozent keine deutschen Bürger

1,4 Millionen Menschen in Deutschland haben zuletzt länger als fünf Jahre Grundsicherung bezogen. Das entspricht etwa zwei von fünf Empfängern der staatlichen Unterstützung. Von den Langzeitbeziehern waren zuletzt 62,2 Prozent Deutsche und 37,8 Prozent Ausländer.

37,8 Prozent der Langzeit-Bürgergeldbezieher sind keine Deutschen. IMAGO / Joko
37,8 Prozent der Langzeit-Bürgergeldbezieher sind keine Deutschen

Die aktuellen Zahlen stammen aus einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit, die die AfD im Bundestag angefragt hatte, die Deutsche Presse-Agentur hat vorab über diese Beantwortung berichtet: Von den Langzeitbeziehern waren zuletzt 37,8 Prozent Ausländer. Unter den Betroffenen waren zudem 199.229 Personen unter 25 Jahren.

Im September 2026 zählte die Bundesagentur insgesamt 3,7 Millionen erwerbsfähige Empfänger von Grundsicherung, das sind 145.000 weniger als im Vorjahresmonat. Die Gesamtzahl der Regelleistungsberechtigten lag im September 2026 bei fünf Millionen und war damit gegenüber den Höchstständen der Vorjahre leicht rückläufig.

Das Bürgergeld ersetzte ab 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV). In den ersten Jahren lag die Zahl der Regelleistungsberechtigten stabil bei etwa 5,4 bis 5,5 Millionen. Seit 2024 und vor allem 2025/2026 gingen die Gesamtzahlen leicht zurück, während die Langzeitarbeitslosigkeit nach dem Tiefstand von 700.000 im Jahr 2019 wieder auf über eine Million stieg – die wirtschaftliche Schwäche seit 2023 wurde dafür verantwortlich gemacht. Das IAB weist darauf hin, dass bei Langzeitbeziehern häufig Vermittlungshemmnisse wie niedrige Qualifikation oder gesundheitliche Einschränkungen vorliegen; passgenaue Förderung könne helfen, den Übergang in reguläre Beschäftigung zu verbessern.

AfD-Arbeitsmarktpolitiker René Springer kritisierte die aktuelle Entwicklung deutlich: „Es kann nicht sein, dass so viele Menschen auf Kosten der Steuerzahler Bürgergeld beziehen, obwohl sie arbeiten gehen könnten.“ Die AfD fordert eine verpflichtende Bürgerarbeit von 15 Wochenstunden in gemeinnützigen Bereichen für Erwerbsfähige, die länger als sechs Monate Leistungen beziehen; bei Verweigerung sollen nur noch Sachleistungen oder gar keine Leistungen mehr fließen. CSU-Sozialpolitiker Peter Aumer hielt dem das Grundversprechen des Sozialsystems entgegen: Wer Hilfe brauche, müsse Hilfe bekommen.

Mit der jüngsten Reform hat die schwarz-rote Koalition den Namen „Bürgergeld“ gestrichen. Seit 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld). Die Regeln wurden etwas verschärft: Vermittlung in Arbeit hat Vorrang, Sanktionen bei fehlender Mitwirkung fallen strenger aus und können bis zur vollständigen Streichung führen.

563 Euro auch für EU-Bürger und Flüchtlinge

EU-Bürger, die in Deutschland arbeiteten, unterliegen denselben Regeln für das Arbeitslosengeld I (ALG I) wie Deutsche, sofern sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Voraussetzung ist in der Regel eine Anwartschaftszeit von mindestens 12 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate. Die Bezugsdauer von ALG I liegt zwischen 6 und 24 Monaten, abhängig von Alter und Versicherungszeiten. Danach (oder wenn kein oder zu geringes ALG I besteht) gilt ein Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II beim Jobcenter. Diese ist bedürftigkeitsabhängig (Einkommen und Vermögen werden geprüft). Die Höhe der Grundsicherung beträgt aktuell für Alleinstehende 563 Euro plus angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung.

Und jeder Asylbewerber kann nach Anerkennung als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter – sofern erwerbsfähig und hilfebedürftig – ebenso die Grundsicherung nach SGB II beantragen. Dann gelten die vollen Sätze (563 Euro Regelbedarf für Alleinstehende). Eine vorherige Einzahlung in die Sozialversicherung ist nicht erforderlich.

Recherchen von Sarah Tacke
Bürgergeld/Grundsicherung: Der Sozialstaat hat die Kontrolle aufgegeben
Sobald der Bezug der Grundsicherung bewilligt ist, läuft sie ebenfalls unbegrenzt, solange Bedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit bestehen und das Aufenthaltsrecht (oft aufgrund früherer Arbeitnehmertätigkeit oder Daueraufenthaltsrecht) erhalten bleibt.

8.200 Euro Sozialhilfe netto in Österreich

In Österreichs Bundeshauptstadt Wien, die von Sozialdemokraten und der liberalen Mini-Partei Neos regiert wird, erhalten beschäftigungslose anerkannte Asylbewerber und EU-Bürger noch ein wesentlich höheres Monatseinkommen: 1230 Euro wird monatlich an Mindestsicherung ausbezahlt, dazu kommen noch Wohnbeihilfen und Geldbeträge für jedes Kind. Syrische Familien mit angeblich elf Kindern kommen in Wien somit auf ein Netto-Monatseinkommen von 8.200 Euro. Bei derartigen ausbezahlten Beträgen, so kritisiert die Opposition in Wien, dürfte sich das Engagement bei der Job-Suche in engen Grenzen halten.

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Kommentare ( 5 )

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5 Comments
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struwwel
23 Minuten her

Wir lassen keinen verkommen, und das ist gut so. Dennoch sei die Überlegung gestattet, ob es nicht generell die bessere Alternative ist, statt Cash nur Sachleistungen zu gewähren. Für jeden der Empfänger sollte, nein muß spürbar werden, daß das Arbeiten vielleicht doch die bessere Lösung ist. Helfen so weit wie nötig, fordern so weit wie möglich.

Last edited 20 Minuten her by struwwel
Siggi
24 Minuten her

Langzeit-Bezug? Langzeit-Betrug trifft es wohl eher.

dienbienphu
17 Minuten her

Und wie viele Migrationshintergründe?

Haba Orwell
26 Minuten her

> Voraussetzung ist in der Regel eine Anwartschaftszeit von mindestens 12 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate.

Oder das Zauberwort „Asyl“ sagen?… Wenn es nach mir ginge, bekäme man ohne min. 12 Monate Job in den letzten 30 Monaten gar nichts – egal, wer und woher.

Endlich Frei
42 Minuten her

Das sind die „Fachkräfte“, auf die Deutschland so dringend gewartet hat. Fachkräfte für „dicke Bäuche“.
Nirgendwo sonst kommt man mit der Kraft seiner Lenden so leicht zu Wohlstand und einem großen Haus wie in Deutschland: Voraussetzung: Keine Bildung, keine Sprachkenntnisse, kein Integrationswille, kein Vermittlungswille beim Jobcenter.

Last edited 32 Minuten her by Endlich Frei