Wenn Sie nicht aufpassen, können Sie ganz schnell verurteilt werden. Denn Sie haben verfassungsfeindliche Symbole verwendet – und möglicherweise haben Sie es noch nicht einmal mitbekommen. Maximilian Tichy spricht mit Rechtsanwalt Michael R. Moser über ungleiche Justiz, Staatsanwaltschaften mit Verfolgungsdrang „gegen Rechts“ und die Fallen, vor denen Bürger sich in Acht nehmen müssen.
Wann wird eine einfache Handbewegung zur Straftat? Immer häufiger geraten Bürger und Politiker wegen vermeintlich verfassungsfeindlicher Gesten, Symbole oder Begriffe nach § 86a StGB ins Visier der Justiz – oft ohne dass sie überhaupt wissen können, dass sie ein Gesetz gebrochen haben. Denn Staatsanwälte interpretieren gerne großzügig Hitlergrüße und Nazi-Sprech in Situationen hinein, die keine Straftat sein sollten.
Anlass für die aktuelle Debatte ist die Bestätigung eines Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH): Der Brandenburger AfD-Politiker Wilko Möller wurde verurteilt, weil ein Wahlplakat mit einer schützenden Geste – einem „Händedach“ über Kindern – laut Gericht dem verbotenen Hitlergruß zum Verwechseln ähnlich sehen soll. Dabei nutzten andere Parteien fast identische Motive völlig straffrei.
Rechtsanwalt Michael Moser analysiert im Gespräch mit Maximilian Tichy die juristische Praxis rund um verbotene Kennzeichen, die immer mehr zur politischen Waffe wird.





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Ich war am 1.5.23 bei einer 1.-Mai-Demo am Münchner Marienplatz. Hab ich mal zugesehen und die gesamte linke Münchner-Szene hat sich da getummelt. Hand in Hand DGB, Verdi, SPD, Grüne, Linke, Kommunisten aller Art, etc. etc. und während die Grüne eheml. 2. Bürgermeisterin Habenschaden ihre links-grünen Parolen auf der Bühne posaunte, erblicke ich 20 m von mir weg, eine Fahne mit fetten Hakenkreuz (nicht durchgestrichen) mit Antifanten-Sprüchen rundrum. Die Polizei war direkt neben mir und musste es zwangsläufig auch gesehen haben. Aber es passierte nichts. Ich hab zur Polizei geschaut und auf die Fahne gedeutet, tja maximales Desinteresse. Es kommt… Mehr
Hat man im Führerbunker „Guten Morgen“ gesagt? Gab der „Führer“ dem Gegenüber die Hand zur Begrüßung? Man kann nicht vorsichtig genug sein, und flugs wird man in einem Gebäude verurteilt, an dem draußen „Jedem das Seine“ immer noch steht.