Pflegegrad 1 entfällt, Kinderlose und mitversicherte Ehepartner sollen mehr zahlen und die Bundesdarlehen an die Pflegeversicherung müssen später zurückgezahlt werden. Die vorgeschlagene Lösung der neuen Reform: mehr sparen, weniger ausgeben und Daten zentral erfassen.
picture alliance/dpa | Fabian Sommer
Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Pflegeversicherung liegt dem Bundesrat seit dem 9. Oktober vor. Es ist ein neuer Anlauf, nachdem der vorige im Frühjahr gescheitert war. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) leitete diesen Entwurf nun am 2. November an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) weiter und drängte auf eine zeitnahe Abstimmung.
Das Bundeskabinett hatte dem Entwurf bereits am 30. September zugestimmt und eine „Pflegestrukturkommission“ eingesetzt, die langfristig tragfähige Lösungen für die Pflege und ihre Finanzierung erarbeiten soll. Die Kommission soll ihre Vorschläge bis Ende Januar 2027 vorlegen, damit bis Juli 2027 weitere Reformen beschlossen werden können.
Im Kern geht es darum, den prognostizierten Kostenanstieg der kommenden Jahre zu bremsen, mehr Einnahmen zu erzielen und die Ausgaben zu senken. Die Zahl der Pflegebedürftigen sei in den letzten Jahren stark gestiegen und liege derzeit bei über sechs Millionen. Das habe den Finanzierungsdruck erheblich erhöht. Bis 2030 würde bei unverändertem Beitragssatz von 3,6 Prozent ein Defizit von 17,4 Milliarden Euro entstehen, wie das Bundesgesundheitsministerium in seinem Entwurf vorrechnet.
Leistungen streichen und Beiträge erhöhen
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro bei Pflegegrad 1 soll deshalb gestrichen werden. Stattdessen sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine „fachliche Begleitung und Unterstützung“ erhalten. Das soll die Pflegesituation stabilisieren. Wer mit Pflegegrad 1 eine vollstationäre Pflege in Anspruch nimmt, soll künftig keinen Zuschuss mehr erhalten. Wer den Zuschuss bereits erhält, hat „Bestandsschutz“.
Kinderlose sollen ab dem 1. Januar 2027 einen um 0,3 Prozentpunkte höheren Beitrag zahlen. Sie kommen damit auf einen Zusatzbeitrag von insgesamt 0,9 Prozentpunkten ihres Bruttogehalts. Den Kinderlosen-Aufschlag trägt der Arbeitnehmer allein. Auch für Ehepartner, die bisher beitragsfrei mitversichert waren, soll ab dem 1. Januar 2028 der Partner 0,52 Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens zahlen. Es gibt einige Ausnahmen. Kinder sind (noch) nicht versicherungspflichtig. Für geringfügig Beschäftigte soll der Arbeitgeber ab 2028 ebenfalls einen Pflegeversicherungsbeitrag abführen.
Zwei Milliarden für Digitalisierung
Um die Pflege zu „vereinfachen“, soll nun ein digitales „Pflege-Cockpit“ eingerichtet werden. Die Daten der Pflegebedürftigen sollen dort zentral gespeichert werden und für Angehörige, Pflegeversicherung und Pflegeanbieter zugänglich sein. Dass soll bei der besseren Koordinierung helfen. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten. Die Kritik an der elektronischen Patientenakte und ihren technischen Mängeln reißt bisher nicht ab, sie reicht von der umständlichen Bedienung bis zu Bedenken beim Datenschutz. Die jüngsten Hackerangriffe auf zahlreiche staatliche und private Einrichtungen sollten zumindest beim Umgang mit sensiblen Daten zur Vorsicht mahnen.
Zwei Milliarden Euro werden aus dem „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ – also von den 500 Milliarden Euro Sonderschulden, die durch eine Grundgesetzänderung im März 2025 unter Merz beschlossen wurden – für die Digitalisierung der Langzeitpflegeeinrichtungen veranschlagt. 1,6 Milliarden Euro soll der Bund übernehmen, 400 Millionen Euro die Länder. Pflegeheime sollen zu mehr Innovationen ermuntert werden: Investieren sie in technische und digitale Lösungen, können sie einen Teil der Kosten über den Pflegesatz abrechnen, wenn dadurch Personal entlastet wird.
Auch das „Kompetenzzentrum für Digitales und Pflege“ soll dauerhaft etabliert werden. Es ist bei der regierungseigenen Telematikinfrastruktur angesiedelt, die ein digitales Netzwerk für das Gesundheits- und Pflegewesen bereitstellt.
Kein Wort zur Rückzahlung der Coronahilfen
Eine weitere „Kostenersparnis“ sieht der Gesetzesentwurf darin, die Rückzahlung der Bundesdarlehen auf die Jahre 2035 bis 2039 zu verschieben. Die Darlehen belaufen sich auf 4,2 Milliarden Euro. Der seit 2024 geltende Stopp der Bundeszuschüsse wird bis 2028 verlängert, 2029 soll die Pflegeversicherung eine halbe Milliarde Euro erhalten, anschließend einen jährlichen Zuschuss von einer Milliarde Euro.
Kein Wort verliert der Entwurf über die Coronahilfen, die die Pflegeversicherung an den Bund gezahlt hat oder über deren Rückzahlung. Diese belaufen sich laut Deutschem Ärzteblatt auf rund fünf Milliarden Euro, andere Quellen sprechen von knapp sechs Milliarden. Wenn man diesen Betrag mit den ausstehenden „Schulden“ der Pflegeversicherung beim Bund verrechnete, sähe das Schuldverhältnis anders aus.
Zu möglichen Alternativen steht im Entwurf unter Punkt IV „Keine“. Mal wieder ein alternativlos gutes Angebot?




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