Politikwissenschaftler Professor Werner Patzelt erklärt im TE-Interview, welche Möglichkeiten die etablierten Parteien haben, die Volkspartei AfD nach einem Wahlsieg in Sachsen-Anhalt zu behindern oder bei einem Patt einfach unbegrenzt weiterzuregieren.
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Am Sonntag entscheiden die Bürger von Sachsen-Anhalt über die Zukunft ihres Landes. Die Landtagswahl hat nur noch eine Entscheidung zu fällen – politischer Wechsel oder weiter so?
Doch die weiter nach Macht gierenden selbst ernannten „demokratischen Parteien“ wollen sich selbst bei einem Wahlerfolg der mit Abstand größten Volkspartei AfD nicht geschlagen geben. Über mögliche Folgen und Tricks der Etablierten, die Alternative für Deutschland an der Regierung zu verhindern oder in der Opposition zu behindern, befragte Tichys Einblick den versierten Politikwissenschaftler Professor Werner Patzelt. Der 73-jährige Niederbayer leitete bis zu seiner altersbedingten Emeritierung den Lehrstuhl für Politische Systeme und Systemvergleich an der Technischen Universität Dresden.
Tichys Einblick: Professor Patzelt, CDU-Kanzler Friedrich Merz kann ja nicht wie seine Vorvorgängerin Dr. Angela Dorothea Merkel bei einem Wahlsieg von Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (AfD) anordnen, die Wahl müsse rückgängig gemacht werden. Wird die Union in Berlin wie in Magdeburg eine absolute AfD-Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt fair akzeptieren?
Werner Patzelt: Falls die Union nicht die Verfassung brechen oder schon vor der Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten versuchen will, mit Zustimmung des Bundesrates den Bundeszwang verhängen und die Regierungstätigkeit Sachsen-Anhalts durch Staatskommissare der Bundesregierung übernehmen zu lassen, muss sie – im Rahmen unserer Verfassungsordnung – einen Wahlsieger von der AfD akzeptieren. Dass sie sich bei dessen anschließender Regierungstätigkeit dann unfair verhält, ist durchaus möglich und auch legitim, wäre also rein politisch-strategisch zu beurteilen.
Welche Mittel hat Bundeskanzler Merz, die Wahl von Siegmund zum Ministerpräsidenten noch zu vereiteln. Denn er will, wie er selbst sagt, „alles tun … alles, was in meiner Kraft steht“, um eine Regierungsverantwortung der AfD zu verhindern? Was könnte „alles“ heißen?
Die Wahl Siegmunds zum Ministerpräsidenten ließe sich entweder verhindern, wenn die AfD keine absolute Mehrheit der Sitze erreicht, und zugleich die Union ein Anti-AfD-Bündnis zur Wahl eines Nicht-AfD-Politikers zum Ministerpräsidenten zustande bringt. Im Fall einer Mandatsmehrheit der AfD könnte die Union obendrein versuchen, AfD-Parlamentarier zur Nicht-Wahl von Siegmund zu bringen. Letzteres scheint mir eine rein fiktive, ersteres eine reale Möglichkeit zu sein.
Glauben Sie, dass auch die sogenannten „demokratischen Parteien“ die parlamentarischen und demokratischen Regeln so manipulieren, um in jedem Fall eine AfD-Regierung zu verhindern?
Linken Parteien würde ich das zutrauen, der Union bis zum Beweis des Gegenteils nicht.
Erst dreißig Tage nach der Wahl in Sachsen-Anhalt muss sich der neue Landtag konstituieren. Bis dahin kann das abgewählte Parlament noch Beschlüsse fassen. Rechnen Sie damit, dass die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Linken und Grünen noch Maßnahmen beschließen, die einen gewählten Ministerpräsidenten Ulrich Siegmund (AfD) und seine Regierung behindern bzw. verhindern können?
Verhindern lässt sich ein AfD-Ministerpräsident bei absoluter Mandatsmehrheit der AfD im Rahmen der Verfassungsordnung ohnehin nicht. Also lässt sich in diesem Fall auch eine AfD-Regierung nicht verhindern. Dass nach Wegen gesucht wird, eine AfD-Regierung im Rahmen einfachgesetzlicher Möglichkeiten möglichst zu behindern, halte ich für sehr wahrscheinlich. Dass man diese Wege dann aber auch allesamt wirklich geht, halte ich unter der Prämisse für eher unwahrscheinlich, dass Restbestände an institutioneller Vernunft bewahrt werden und man davor zurückschreckt, gewaltige und lange nachwirkende Legitimitätsprobleme nicht nur in Sachsen-Anhalts, sondern in ganz Deutschlands politischer Kultur zu schaffen.
Wäre es verfassungsrechtlich möglich, in den 30 Tagen nach der Wahl das Verfahren so zu verändern, dass ein Ministerpräsident nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit ins Amt gewählt werden kann?
Ja. Doch der Versuch einer solchen Verfassungsänderung, welche zentrale Spielregeln unserer bisherigen parlamentarischen Demokratie zum Zweck der Verhinderung eines Regierungswechsels verriete, würde bürgerkriegsähnliche Unruhen auslösen, und zwar wohl nicht nur in Sachsen-Anhalt. Deren polizeiliche Stilllegung würde anschließend unserer politischen Ordnung diktatorische Züge aufprägen.
Wie lange und warum kann eine abgewählte Regierung in Sachsen-Anhalt weiterregieren, wenn es zu keiner neuen Regierungsbildung kommt oder diese durch Beschlüsse des abgewählten Parlaments nicht amtieren kann?
Dreißig Tage kann eine abgewählte Regierung bis zur Konstituierung des neuen Landtags amtieren. Anschließend gibt es – dank eines „Gesetzes zur Parlamentsreform“ vom März 2020 – keine Zeitgrenze mehr für den (ersten) Wahlgang zur Bestellung eines neuen Regierungschefs. Druck der Öffentlichkeit wird wohl dafür sorgen, dass diese Frist nicht bis zum Ende der Wahlperiode fünf Jahre später anhält, was aber – solange einschlägige Verfassungsrechtsprechung fehlt – theoretisch möglich wäre.
Ansonsten gilt: Nach dem ersten Wahlgang, falls er zu keiner Ministerpräsidentenwahl mit absoluter Mandatsmehrheit geführt hat, muss binnen einer Woche ein weiterer Wahlgang erfolgen. Bei dessen Scheitern am Erfordernis einer absoluten Mehrheit muss binnen weiterer 14 Tage eine Abstimmung mit einfacher (!) Mehrheit darüber erfolgen, ob der Landtag aufgelöst werden soll. Wird das abgelehnt, so findet unverzüglich ein dritter Wahlgang statt, in dem der Ministerpräsident mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt wird.
Im Fall einer Neuwahl ohne klare und handlungsfähiger Parlamentsmehrheit kann sich dieses ganze Spiel wiederholen, könnte also ein abgewählter Ministerpräsident – rein theoretisch – auch zehn Jahre und mehr im Amt verbleiben, was natürlich eine tiefgreifende Legitimitäts- und Staatskrise auslöste. Unterstellte man – wie früher von der Verfassung vorgesehen – eine Pflicht zum ersten Wahlgang nach 14 Tagen seit Konstituierung des Landtags, so ergäbe sich als „theoretische Maximalfrist“ für das Amtieren eines abgewählten Regierungschefs: 30 Tage nach der Wahl + 14 Tage bis zum ersten Wahlgang + 7 Tage nach einem gescheiterten ersten Wahlgang + 14 Tage nach dem gescheiterten zweiten Wahlgang samt anschließender Nicht-Auslösung des Landtages = 65 Tage.
Wird es das Ziel der alten Fraktionen sein, ihre alte Regierung so lange wie möglich an der Macht zu halten?
Im Fall einer absoluten Mandatsmehrheit der AfD zöge das eine Staatskrise nach sich, die auslösen zu wollen, ich den alten Fraktionen nun doch nicht zutraue. Fehlt es an einer absoluten AfD-Mehrheit, wird das Ziel der AfD-Gegner gewiss darin bestehen, so lange wie möglich am Status quo festzuhalten.
Würde Lydia Hüskens weiter als FDP-Verkehrsministerin regieren, obwohl ihre Partei womöglich aus dem Landtag fliegt?
Rechtlich ist das möglich, weil im Sachsen-Anhalt kein Regierungsmitglied dem Landtag angehören muss. Politisch hängt derlei ganz von den durch das Wahlergebnis geschaffenen Umständen und der sich aus ihnen entwickelnden politischen Dynamik ab.
Könnte die Demokratie durch solche fragwürdigen Methoden schweren Schaden nehmen?
Sie könnte nicht nur, sondern würde gewiss schweren Schaden nehmen.
Wie würde der Souverän, das Wahlvolk, auf so ein Verhalten der etablierten Parteien reagieren?
Mit weiterem Schrumpfen des Legitimitätsglaubens und wachsenden Stimmenanteilen der AfD bei den folgenden Wahlen.
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – Machen Sie mit bei der TE-Wahlwette
Annahmeschluss ist der Wahlsonntag (06.09.2026) um 17:35 Uhr. Das Wettergebnis wird bis einschließlich Dienstag, den 08.09.2026, veröffentlicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auf die Gewinner wartet:
1. Platz: eine Flasche Champagner von Roland Tichys Tante Mizzi aus Verzy
2. Platz: zwei Bücher aus dem Shop nach Wahl
3. Platz: ein Buch aus dem Shop nach Wahl

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„Dass sie sich bei dessen anschließender Regierungstätigkeit dann unfair verhält, ist durchaus möglich und auch legitim, wäre also rein politisch-strategisch zu beurteilen.“ Jetzt benötige ich Nachhilfe, und vielleicht klärt mich jemand auf: was ist daran legitim? Ein solches Verhalten, wie wir es hier in letzter Zeit auf besonders widerwärtige Weise vorgeführt bekommen, kennt der „Tierfreund“ besonders aus dem Bereich der Beutejäger: Die Alphatiere (in der Politik sind das diejenigen, die sich in maßloser Selbstüberschätzung dafür halten) bedienen sich zuerst … quasi bis zum Kotzen, erst dann kommt der Rest dran ‐ oft ist das dann nur noch ein Knochenlecken. Man… Mehr
Man hat ja ein neues, hehres Motiv gefunden. Man will die Wirtschaft schützen und natürlich das Gesundheitswesen weil quasi nur noch syrische Ärzte tätig sind, die die AFD ausweisen will und die ja auch nicht dringend in der Heimat gebraucht werden.
Die etablierten Machthaber werden ihre Demokratie mit allen Mitteln ihrer abscheulichen Volkstreterei nicht nur verteidigen, sie werden sogar aufzeigen, zu welchen perfiden Schweinerein sie zwecks Machterhalt noch im Stande sind. Das entsprechende Führungspersonal haben sie dazu allemal.
Es reicht völlig aus, die alliierten Schutzmächte über die „Feindstaatenklausel“ in die Verantwortung zu bringen.
Das offene, verfassungswidrige Agieren der Altparteien richtet sich aggressiv gg. die Nachkriegsordnung der Siegermächte und aktiviert automatisch deren Notstandsgesetzgebung (über sticht unter).
2.000 US Soldaten und ein heisser Vormittag in Berlin dürften ruckzuck den alten, gewünschten Zustand zurückbringen.
Das weiß auch der Lügner zweiter Wahl und seine Domina der 11% Sozialismus-Verschissmus-Verwirrten ganz genau. Die werden sich daher hüten, Maduro dann mit gleichem Wohnsitz kennen lernen zu müssen.
Man kann sich drauf verlassen, dass auch diese Wahl in S-A, ähnlich wie in BW, manipuliert wird bzw. bereits manipuliert wurde. Meines Erachten steht das Wahlergebnis schon vorab fest. Anders wie durch massive Manipulationen kommen die vereinigten Linksextremisten nicht mehr an der liberal-demokratischen AfD vorbei. Anders als durch Betrug und Ausschluss der AfD-Kandidaten vor den Wahlen werden die Linksextremisten zukünftig keine Wahlen mehr gewinnen. Es liegt am Volk das zu ändern. Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) gibt allen Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden, der die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will, wenn keine andere Hilfe möglich ist.
Wenn die „Guten“ (in den Wahlbüros) die Stimmen einfach schätzen, ist das sicher keine Manipulation. Abgesehen davon, dass sie das „Gute“ wollen, weshalb sie wie auch die „Klima“-„Kleber“ in Bürlün straflos blieben, wird sich, nachdem die dortige Verfassungsrichterin die die Wahlwiederholung anordnete kurz danach strafversetzt wurde, jetzt erst recht kein „Richter“ mehr finden der das anstößig fände.
Putzig, wie Herr Patzelt noch an den restlichen demokratischen Regeln festhält! Für mich steht fest, dass wir mit allen Tricks und Beschlüssen rechnen können! Die Bundespolitik wird zudem versuchen jedes Agieren im Sinne der „Demokratie“ zu verteidigen – die Restehre wird schneller Geschichte sein, als man denkt! Interessant auch, wie sich FDP und BSW verhalten werden – fällt die Make? Dem einzigen Punkt von Herrn Patzelt dem ich zustimme, ist seine Aussage zum Schadennehmen der Demokratie! Ob sich die Wähler jedoch in größeren Teilen solidarisieren werden, darf man bezweifeln! Für mich, der eine Wiedervereinigung, eine Jahrtausendwende und einen langen Frieden… Mehr
Ich traue der Union nicht bis zu meiner Nasenspitze. Allein schon die Rückgängigmachung der Thüringenwahl (Kemmerich) hat hinreichend bewiesen, dass die Union nicht einmal im Ansatz bereit ist, Grundgesetz und Rechtsstaat zu respektieren. Und die Reaktion des Staates und dessen Organe auf die Merkelsche Anordnung der Rückgängigmachung war die Kirsche auf der Torte: 2 1/2 (in Worten zweieinhalb) Jahre brauchte das Bundesverfassungsgericht, bis es die Merkelsche Anordung als verfassungswidrig befand. Und das blieb „natürlich“ ohne Konsequenzen in Richtung auf demokratische Aspekte wie Legitimation einer Landesregierung. Die strafrechtliche Seite, Nötigung eines Ministerpräsidenten zum Rücktritt durch diese grundrechtswidrige Anordnung – fiel ja… Mehr
Den Kartell-Banausen ist jede Boshaftigkeit zuzutrauen.
Was für eine Erkenntnis. Es geht doch gar nicht mehr um „ob“, sondern um „wie viel“ Schaden Demokratie nehmen kann.
Zur Erinnerung: Der primäre Zweck einer Demokratie ist es, die herrschende Klasse ohne Gewalt wechseln zu können. Ist das in Deutschland noch möglich?