Im Interview mit Tichys Einblick zeigt Rechtsanwalt Tobias Gall auf, wie der Staat den Bürgern ihre Rechte entzieht und wie staatlich finanzierte NGOs die politische Willensbildung behindern. Gall ist Mitgründer der „Anwälte der Aufklärung“.
Wir leben in einer Bundesrepublik, in der politische Willensbildung zunehmend von NGOs mitgestaltet wird, die zugleich staatlich finanziert werden; in der die Regierung Bürgerräte und Beauftragte einsetzt, die Bürger beobachten und beeinflussen sollen; und in der die Bundesregierung aktiv versucht, auf die Ideen und Moralvorstellungen der Bürger einzuwirken.
Der Grundsatz „Demokratie ist wehrhaft“ bedeutet im Kern, dass der Staat Instrumente besitzt, um sich gegen Bestrebungen zu verteidigen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv abschaffen wollen.
Im Interview mit Tichys Einblick sieht Rechtsanwalt Tobias Gall eine akute Gefahr der politisch-ideologischen Ausnutzung dieser wehrhaften Demokratie: „Wenn diese Wehrhaftigkeit dazu genutzt wird, den politischen Wettbewerb zu verzerren, verlassen wir den Boden des Rechtsstaats.“
Wenn der Staat die Mitwirkungsrechte der Bürger einschränkt, muss dies auf einer glasklaren Grundlage im Grundgesetz fußen. Gall erläutert hier die vier „Säulen“, die verfassungsrechtlich eigentlich nur als absolute Ausnahmefälle gedacht sind, heute aber zunehmend als politische Instrumente instrumentalisiert werden:
1. Verbot von Organisationen: Hierbei geht es um die administrative Auflösung von Vereinen oder Gruppen.
2. Verbot des passiven Wahlrechts: Einem Bürger wird das Recht entzogen, sich zur Wahl zu stellen. Wenn der Staat bestimmt, wer nicht gewählt werden darf, greift er direkt in die Souveränität des Volkes ein.
3. Verbot von Parteien: In einer Parteiendemokratie ist das Parteiverbot das „schärfste Schwert“. Es darf nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden.
4. Definanzierung von Parteien: Anstatt eine Partei zu verbieten, wird ihr der finanzielle Hahn zugedreht, indem sie von der der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird.
Der Staat entzieht den Bürgern schrittweise ihre Rechte, indem die politische Willensbildung nicht mehr „von unten nach oben“ – vom Volk zur Regierung – verläuft, sondern durch NGOs und staatliche Erziehungsmaßnahmen „von oben nach unten“ gesteuert wird. In der Folge wird der Bürger vom Souverän zum Objekt staatlicher Fürsorge und Kontrolle degradiert.





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Die Entmachtung der Menschen, der Staatsbürger bzw. des Souveräns hängt untrennbar mit der Gramscischen „Zivilgesellschaft“ (=“UnsereGesellschaft“) zusammen.
Mit Schaffung der „N“GOs brachte die Politik eine zweite Gesellschaft, eine Parallelgesellschaft, eine Ersatzgesellschaft – und machtpolitisch einen Ersatzsouverän ins Spiel.
Dieser Ersatzsouverän in Interdependenz zur Politik per gegenseitige Beeinflussung hat sich im Auftrag der Politik als „neuer Souverän“ positioniert und lenkt akklamatorisch an Wahlen und damit am eigentlichen Souverän vorbei das Handeln der Politiker.
Letztlich ist das natürlich demokratiewidrige totalitäre Selbstermächtigung.