Bundesregierung darf „Facebook Fanpage“ nicht betreiben

BfDI-Chef Professor Ulrich Kelber hat das Bundespresseamt angewiesen, den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen – denn der sei nicht datenschutzkonform.

Screenshot via Facebook / Bundesregierung
Wenn es der Bundesregierung um Propaganda geht, dann kennt sie keine Maßstäbe mehr. Dazu gehört, dass Bundeskanzler Scholz und die Ministerien sich als Interviewer und Moderatoren handverlesen kostspielige Journalisten, sozusagen „Staatsjournalisten“, leisteten. Aber damit nicht genug.

 

Nun erfährt man (öffentlich wurde davon nur wenig berichtet), dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) der Bundesregierung den Betrieb ihrer „Fanpage“ untersagte. BfDI-Chef Professor Ulrich Kelber (SPD) hatte das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Da das Schreiben vom 22.2.2023 datiert, hat das BPA nun bis 20.3.2023 Zeit, diese Anweisung umzusetzen (siehe BfDI-Presseerklärung vom 22.2.2023).

Der BfDI sagte in der Anordnung weiter:

„Ich habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Facebook Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist … Das BPA muss als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Einen solchen Nachweis konnte das BPA im Verfahren nicht zur aufsichtsbehördlichen Überzeugung erbringen. Der BfDI kritisiert insbesondere, dass es nach seiner Begutachtung hier bislang an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung fehlt. Außerdem muss nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz für die Verwendung nicht unbedingt erforderlicher Cookies und ähnlicher Trackingtechnologien eine Einwilligung eingeholt werden. Im Falle der Facebook Fanpages wird eine solche Einwilligung jedoch nach Ergebnis der aufsichtsbehördlichen Prüfungen derzeit nicht wirksam eingeholt.“

Siehe auch Bescheid zum Betrieb von Facebook Fanpages und Anhörung zum Betrieb von Facebook Fanpages (PDF, 501KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm).

Zwischenbilanz: Von einer Abschaltung der entsprechenden Facebook-Seite ist bislang (Stand: 9. März) nichts zu vernehmen. Sie ist – Stand 10. März, 11:15 Uhr – aufrufbar.

Wieder einmal Regierungshandeln nach Gutsherrenart!

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Kommentare ( 4 )

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Ananda
1 Jahr her

Was heißt hier Recht und Datenschutz. Die Weltenretter-Willkür Regierung muss sich doch an nix halten. Siehe Einsatz des „Verfassungsschutzes“ gegen die Opposition oder die schnoddrige Aushebelung der Abwehrrechte im GG (gegen einen übergriffigen Staat) der Bürger während der Regierungs Coronarasserei.
Aber heute alles kein Thema. Dann bastelt sich die verbandelte Legislative/Judikative notfalls einfach „einen Rechtsrahmen“ der aus der Willkür „Gesetze“ macht. Alles kein Thema.

alter weisser Mann
1 Jahr her

Facebook Fanpage … wie tief kann man als Regierung noch sinken, dass man sowas einrichten lässt, wenn sich dafür schon kein Fan freiwillig findet?
Vielleicht TikTok Getingel der Ministerinnen oder messiges privates Foto- und Videosharing der Minister?

Lesterkwelle
1 Jahr her

Diese Bundesregierung soll Fans haben? Nun ja, frueher gab es Hofsaenger, die die Heldentaten der Herrscher besangen. Und Frau Goering-E. betreibt ja bereits mit Eifer die Schaffung des Antes eines Paramentspoeten (m/w/d). Mindestens Besoldungsgruppe B3. Willkommen in der Welt der Feudalherrschaft. Die neue Feudalklasse laesst sich besingen und beklatschen. Haben die nicht wirklich eine Klatsche?

Protestwaehler
1 Jahr her

Dazu gehört, dass Bundeskanzler Scholz und die Ministerien sich als Interviewer und Moderatoren handverlesen kostspielige Journalisten, sozusagen „Staatsjournalisten“, leisteten.
Die bedienen sich inzwischen an den Steuertöpfen als sei es ihr Privateigentum.