Wahlmanipulationen? Wie am 6. September die Stimmen ausgezählt werden

Bei der Landtagswahl am 6. September sind nach Schätzung der Landeswahlleiterin ca. 1,69 Millionen Bürger wahlberechtigt. Aus den Zahlen der Briefwähler wie gültigen und ungültigen Stimmen insgesamt werden sich erste Schlüsse ziehen lassen, wie korrekt es zugegangen ist oder nicht.

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Landeswahlleiterin Christa Dieckmann wies Spekulationen zurück, die Briefwahl sei unsicher und leicht manipulierbar. Briefwahlunterlagen gingen nur an berechtigte Personen gingen. Eine Person könne nur für höchstens vier andere Briefwahl-Unterlagen beantragen. Die Wahlvorstände seien mit fünf bis neun Mitgliedern besetzt, die sich gegenseitig kontrollierten. Die Auszählung der Briefwahlstimmen sei öffentlich und könne von jedem beobachtet werden kann, soweit das ohne Störung möglich ist.

Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben nach dpa rund 87.500 Bürger in den großen Städten Magdeburg ca. 48.300 und Halle rund 39.200  Briefwahl beantragt.

Bei der Landtagswahl am 6. September sind nach Schätzung der Landeswahlleiterin ca. 1,69 Millionen Bürger wahlberechtigt, in Magdeburg rund 180.000. In Halle wurden ca. 176.000 Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Bei der letzten Landtagswahl am 6. Juni 2021 gab es laut endgültigem amtlichem Ergebnis des Statistischen Landesamts Sachsen-Anhalt 313.991 Briefwähler. Das entsprach etwa 29,1 Prozent aller 1.079.045 Wähler bei 1.788.930 Wahlberechtigten und einer Wahlbeteiligung von 60,3 Prozent.

Aus den amtlichen Zahlen der Briefwähler wie auch der als gültig und ungültig eingestuften Stimmen insgesamt werden sich erste Schlüsse ziehen lassen, wie korrekt es zugegangen ist oder nicht. Im Raum steht die nie beantwortete Frage, ob bei der Bundestagswahl 2005 die urplötzlich gewaltig mehr Briefwahlstimmen von CDU-Wählern in Nordrhein-Westfalen Gerhard Schröder den Wahlsieg kosteten.

Wie die Regeln lauten

Wer zählt die Urnenwahl aus?
Die Stimmen aus den Wahlurnen (Urnenwahl in den Wahllokalen) werden von den Wahlvorständen der jeweiligen Wahlbezirke ausgezählt. Diese Wahlvorstände (Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer und Beisitzer) werden von den Gemeinden berufen. Die Mitglieder sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde bzw. des Wahlbezirks kommen. Parteien haben ein Vorschlagsrecht für die Beisitzer, das vorrangig berücksichtigt werden soll. Fehlen Vorschläge, beruft die Gemeinde nach eigenem Ermessen.

Briefwahlvorstände
Die Mitglieder der Briefwahlvorstände werden vom Kreiswahlleiter berufen. Der Kreiswahlleiter kann die Einrichtung der Briefwahlvorstände ganz oder teilweise auf die Gemeinden (oder Verbandsgemeinden) übertragen Die Briefwahlvorstände sollen möglichst bei den Kreiswahlleitern angesiedelt werden. Parteien können Vorschläge für Beisitzer machen.

Beide Vorstände (Urnen- und Briefwahl) arbeiten öffentlich, kontrollieren sich gegenseitig und dokumentieren das Ergebnis in einer Wahlniederschrift. Die Auszählung selbst wird von den Mitgliedern des jeweiligen Wahlvorstands (Urnenwahl) bzw. Briefwahlvorstands durchgeführt.
Diese bestehen aus mehreren Personen (in der Regel 5–9), die sich gegenseitig kontrollieren. Entscheidungen (z. B. über Gültigkeit von Stimmzetteln oder Zulassung von Wahlbriefen) werden gemeinschaftlich getroffen und in der Wahlniederschrift dokumentiert. Mindestens eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern muss anwesend sein.

Öffentlichkeit der Auszählung
Die Auszählung ist öffentlich. Jede Person darf zuschauen, solange der Ablauf nicht gestört wird. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das dient der zusätzlichen Kontrolle durch Bürger und Beobachter. Wer darf beobachten? Jedermann – unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Wahlberechtigung.
Es ist keine Anmeldung oder Registrierung erforderlich.

Der Kreiswahlausschuss prüft die Wahlniederschriften und Feststellungen der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände seines Wahlkreises. Er kann rechnerische Fehler berichtigen und die Gültigkeit von Stimmen anders einstufen.
Der Landeswahlausschuss (unter Leitung der Landeswahlleiterin) prüft die Ergebnisse der Kreiswahlausschüsse und stellt das endgültige landesweite Wahlergebnis fest.

Sind die Mitglieder der Briefwahlvorstände und Urnenwahlvorstände meist öffentliche Angestellte und Beamte?
Der gesetzliche Grundsatz lautet, als Mitglieder sollen normale Wahlberechtigte berufen werden. Es gibt jedoch eine Auffangregelung: Werden nicht genügend Freiwillige gefunden, sind Behörden und Einrichtungen des Landes bzw. unter der Aufsicht des Landes stehende Institutionen verpflichtet, auf Ersuchen der Gemeinde geeignete Beschäftigte zu benennen, die im Gebiet der Gemeinde wohnen. Diese können dann als Mitglieder berufen werden. In der Praxis sind die Vorstände daher gemischt: viele ehrenamtliche Bürger, ergänzt durch Beschäftigte aus Verwaltungen, wenn es an Freiwilligen mangelt. Es handelt sich um ein Ehrenamt, keine hauptamtliche Tätigkeit von Beamten.

Wie ist es in der Praxis?

Aus allen Bundesländern berichten Kundige seit 2000 aufallend zunehmend, die tatsächlichen Umstände der Auszählung der Brief- und Urnenwahl ließen eine echte Kontrolle nicht zu.  Die Mitglieder der Wahlvorstände sind oft öffentlich Bedienstete, schon weil sich meist nicht genug andere melden. Der ganze Ablauf der Prüfung und Auszählung befindet sich hauptsächlich – so nicht ganz – in der Hand kommunaler Mitarbeiter, also abhängig Beschäftigter der örtlich Herrschenden.

Briefwahl. Das Öffnen der Wahlbriefe, Prüfung der Wahlscheine und Einlegen der ungeöffneten Stimmzettelumschläge in die Urne dürfen schon vor 18 Uhr beginnen – meist ab 15 Uhr. Die eigentliche Stimmenzählung (Öffnen der Stimmzettelumschläge und Auszählen der Stimmen) darf erst nach 18:00 Uhr beginnen („nicht vor Schluss der allgemeinen Wahlzeit“).

Wo wird ausgezählt?
 An den vom Kreiswahlleiter bestimmten und öffentlich bekannt gemachten Orten.
 Diese liegen oft beim Kreiswahlleiter selbst oder in den Gemeinden/Verbandsgemeinden (falls die Aufgabe dorthin übertragen wurde). Es handelt sich um gesonderte Auszählungsräume, keine normalen Wahllokale.
In beiden Fällen ist die Auszählung öffentlich und muss noch am Wahltag abgeschlossen werden. Die genauen Orte und Zeiten der Briefwahlvorstände werden vor der Wahl von den Kreiswahlleitern bekannt gegeben.

In der Wirklichkeit bedeutet das: In Gemeinden und Wahlbezirken, wo niemand die flächendeckende Kontrolle durch geschulte Bürger organisiert, bleiben die Möglichkeiten der Manipulation der Briefwahl bei der Abgabe und Prüfung der Wahlscheine besonders leicht und bei der Auszählung der Stimmzettel etwas schwerer, sofern der Kreis der Auszähler nicht ganz homogen ist.

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Kommentare ( 104 )

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104 Comments
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Mein Onkel
9 Tage her

Briefwahlurnen werden in einem Raum aufbewahrt, von dem nicht öffentlich bekannt ist, wer alles Zugang zu diesem Raum hat.
Ist die Sicherheit der Versiegelung wirklich gewährleistet? – Wer weiß es?
Kann neu nversiegelt werden?
Wann und wo genau werden die Versandkuverts geprüft und geöffnet?
Warum wird nicht rechtzeitig und öffentlich bekanntgegeben, wann die Kuverts geöffnet werden, und wann und wo die Stimmzettel ausgezählt werden?
Wie wird gewährleistet, daß Wählerstimmen der Urnenwahl nicht mit den Wählerstimmen der Briefwahl vermischt werden?

Nibelung
10 Tage her

Alle Satanisten oder ähnlich Gelagerte weisen mit Empörung gegen sie gerichtete Vorwürfe zurück und warum sollte es vor den entscheidenden Wahlen anders sein, wenn man schon die geäuerste Absicht in sich trägt, die AFD mit allen Mitteln zu verhindern und dazu könnten auch Wahlmanipulationen gehören und wenn Schuster vor der AFD warnt, was als neutraler Funktionär nicht vordergründig seine Aufgabe sein kann und dabei in voller Einseitigkeit die eigentlichen Feinde übersieht, dann weiß man doch aus welcher Ecke es kommt. Das ist nicht allein der Standpunkt der Bundesregierung, wo andere noch kräftig mitmischen, um ehrenwerte Konservative zu verhindern, während die… Mehr

Rob Roy
10 Tage her

Beobachter der Auszählung zu sein, bringt eigentlich gar nichts. Denn Verzähler oder Manipulationen, falsche Daten an das Wahlamt weiterleiten etc. sind trotzdem möglich.
Eine Möglichkeit echter Kontrolle wäre ein prinzpielles Nachzähler durch andere Teams. Am Montag vor der Wahl werden die ins Wahlamt verbrachten Stimmzettel nochmals gezählt. Sagen wir, 10% aller Stimmzettel nach dem Zufallsprinzip. Gibt es erhebliche Abweichungen, zum Vorteil oder Nachteil einzelner Parteien, werden weitere 10% nachgezählt. Ab 30% Unregelmäßigkeiten wird alles noch mal bundesweit nachgezählt.

Der Ingenieur
11 Tage her

In beiden Fällen ist die Auszählung öffentlich und muss noch am Wahltag abgeschlossen werden.“

Alles gut und schön. In Hamburg wurde aber bei der vorletzten Bürgerschaftswahl die Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke anschließend „im stillen Kämmerlein“ zusammengezählt und dabei in einigen Wahlbezirken Stimmen anderer Parteien der FDP zugewiesen, so dass diese gerade noch über die 5%-Hürde kam.

Nachdem aufmerksamen Bürgern nach Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses aufgefallen war, das es für die FDP in einigen Wahlbezirken ungewöhnliche Zuwächse gegeben hatte, verlangten sie eine Nachprüfung.

Nach dieser verpasste die FDP-die 5%-Hürde und flog aus dem Lanesparlament.

Der Ingenieur
11 Tage her

Mein krasseste Beobachtung im Wahllokal bei der letzten Bundestagswahl:

Ein Syrer, der zwar laut Ausweis ein frisch gebackenener Deutscher war, aber kein Wort Deutsch konnte und anscheinend auch nichts Deutsches lesen und scheiben konnte, sich also vermutlich illegal die Deutsche Staatsbürgerschaft verschafft hatte.

Der hatte einen „Übersetzer“ dabei, der ihm übersetzte, was er tun sollte un ihm zeigte, wo er auf dem Wahlzettel sein Kreuz machen sollte.

Der wollte sogar mit in die Wahlkabine, damit bei Kreuzsetzen ja nichts schief geht. Das war dann sogar der Wahlhelferin (Ex-Lehrerin, Typ „Omas gegen rechts“) zu viel.

Der Ingenieur
11 Tage her

Briefwahlunterlagen gingen nur an berechtigte Personen“

Wie das? Das ist glatt gelogen:

In Sachsen-Anhalt kann jedermann – ohne Legitimation – Briefwahlunterlagen von anderen Personen per Online-Formular oder Email anfordern und an jede x-beliebige Briefkastenadresse (auch im Ausland) schicken lassen.

Dabei könnte man – wie bei der Online-KFZ-Zulassung – problemlos die eID-Funktion des Personalausweises zur Legitimation über das Internet verwenden.

Warum wird es wohl nicht gemacht?

Monostatos
11 Tage her

„Die Wahlvorstände seien mit fünf bis neun Mitgliedern besetzt, die sich gegenseitig kontrollierten.“ Wie es bei diesen Wahlvorständen zugehen kann, sieht man ja in Niedersachsen.

Der Ingenieur
11 Tage her
Antworten an  Monostatos

Oder in Hamburg, wo bei der vorletzten Bürgerschaftswahl Stimmen anderer Parteien der FDP zugeschlagen wurden, sodass sie über die 5%-Hürde kam.

Aufmerksame Bürger bemerkten die ungewöhnlichen Zuwächse in bestimmten Wahlbezirken und forderten Nachzählung. Nach dieser hatte die FDP nur noch 4,8% und flog aus dem Landesparlament.

Soder
11 Tage her

Was soll ich ankreuzen? Schwester, was wählen Sie?
So geht mitunter die Briefwahl in den Altenheimen. Je nach Träger ( kommunal-AWO, Caritas, Diakonie) u.Personal wird hauptsächlich CDU oder SPD präferiert.
Oder der Helfer wählt gleich für den Heimbewohner (Insassen!).

na sowas
11 Tage her

Ideal wäre es, wenn jeder, der bei der „Briefwahlzettel-Auszählung“ betrügt, solche körperlichen Beschwerden bekommt, dass er nicht einmal mehr gehen kann. Sogleich kann der Betrüger, erkannt werden

NochNicht2022
11 Tage her

Kein Witz, Wahlbetrug gab’s schon früher. Der Journalist, Politiker und Herausgeber der führenden französischen Zeitung „Le Temps“ (heute würde man Mainstream-Medien dazu sagen), Adrien Hébard, erzählte am 3. November 1885 bei einem Diner in Paris „die verblüffendsten Dinge über die Wahlen in seiner Heimatgegend und erwähnt einen Bürgermeister aus den Bergen, der seine Aufgabe der Stimmzählung immer im voraus erledigt und sich mit folgendem Satz bei ihm dafür entschuldigte, daß er dem ortsansässigen M*** neun Stimmen gegeben hatte: ‚Das stört Sie doch nicht?‘“ – Besser kann man das aktuell gar nicht auf den Punkt bringen.