Wahlmanipulationen? Wie am 6. September die Stimmen ausgezählt werden

Bei der Landtagswahl am 6. September sind nach Schätzung der Landeswahlleiterin ca. 1,69 Millionen Bürger wahlberechtigt. Aus den Zahlen der Briefwähler wie gültigen und ungültigen Stimmen insgesamt werden sich erste Schlüsse ziehen lassen, wie korrekt es zugegangen ist oder nicht.

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Landeswahlleiterin Christa Dieckmann wies Spekulationen zurück, die Briefwahl sei unsicher und leicht manipulierbar. Briefwahlunterlagen gingen nur an berechtigte Personen gingen. Eine Person könne nur für höchstens vier andere Briefwahl-Unterlagen beantragen. Die Wahlvorstände seien mit fünf bis neun Mitgliedern besetzt, die sich gegenseitig kontrollierten. Die Auszählung der Briefwahlstimmen sei öffentlich und könne von jedem beobachtet werden kann, soweit das ohne Störung möglich ist.

Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben nach dpa rund 87.500 Bürger in den großen Städten Magdeburg ca. 48.300 und Halle rund 39.200  Briefwahl beantragt.

Bei der Landtagswahl am 6. September sind nach Schätzung der Landeswahlleiterin ca. 1,69 Millionen Bürger wahlberechtigt, in Magdeburg rund 180.000. In Halle wurden ca. 176.000 Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Bei der letzten Landtagswahl am 6. Juni 2021 gab es laut endgültigem amtlichem Ergebnis des Statistischen Landesamts Sachsen-Anhalt 313.991 Briefwähler. Das entsprach etwa 29,1 Prozent aller 1.079.045 Wähler bei 1.788.930 Wahlberechtigten und einer Wahlbeteiligung von 60,3 Prozent.

Aus den amtlichen Zahlen der Briefwähler wie auch der als gültig und ungültig eingestuften Stimmen insgesamt werden sich erste Schlüsse ziehen lassen, wie korrekt es zugegangen ist oder nicht. Im Raum steht die nie beantwortete Frage, ob bei der Bundestagswahl 2005 die urplötzlich gewaltig mehr Briefwahlstimmen von CDU-Wählern in Nordrhein-Westfalen Gerhard Schröder den Wahlsieg kosteten.

Wie die Regeln lauten

Wer zählt die Urnenwahl aus?
Die Stimmen aus den Wahlurnen (Urnenwahl in den Wahllokalen) werden von den Wahlvorständen der jeweiligen Wahlbezirke ausgezählt. Diese Wahlvorstände (Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer und Beisitzer) werden von den Gemeinden berufen. Die Mitglieder sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde bzw. des Wahlbezirks kommen. Parteien haben ein Vorschlagsrecht für die Beisitzer, das vorrangig berücksichtigt werden soll. Fehlen Vorschläge, beruft die Gemeinde nach eigenem Ermessen.

Briefwahlvorstände
Die Mitglieder der Briefwahlvorstände werden vom Kreiswahlleiter berufen. Der Kreiswahlleiter kann die Einrichtung der Briefwahlvorstände ganz oder teilweise auf die Gemeinden (oder Verbandsgemeinden) übertragen Die Briefwahlvorstände sollen möglichst bei den Kreiswahlleitern angesiedelt werden. Parteien können Vorschläge für Beisitzer machen.

Beide Vorstände (Urnen- und Briefwahl) arbeiten öffentlich, kontrollieren sich gegenseitig und dokumentieren das Ergebnis in einer Wahlniederschrift. Die Auszählung selbst wird von den Mitgliedern des jeweiligen Wahlvorstands (Urnenwahl) bzw. Briefwahlvorstands durchgeführt.
Diese bestehen aus mehreren Personen (in der Regel 5–9), die sich gegenseitig kontrollieren. Entscheidungen (z. B. über Gültigkeit von Stimmzetteln oder Zulassung von Wahlbriefen) werden gemeinschaftlich getroffen und in der Wahlniederschrift dokumentiert. Mindestens eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern muss anwesend sein.

Öffentlichkeit der Auszählung
Die Auszählung ist öffentlich. Jede Person darf zuschauen, solange der Ablauf nicht gestört wird. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das dient der zusätzlichen Kontrolle durch Bürger und Beobachter. Wer darf beobachten? Jedermann – unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Wahlberechtigung.
Es ist keine Anmeldung oder Registrierung erforderlich.

Der Kreiswahlausschuss prüft die Wahlniederschriften und Feststellungen der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände seines Wahlkreises. Er kann rechnerische Fehler berichtigen und die Gültigkeit von Stimmen anders einstufen.
Der Landeswahlausschuss (unter Leitung der Landeswahlleiterin) prüft die Ergebnisse der Kreiswahlausschüsse und stellt das endgültige landesweite Wahlergebnis fest.

Sind die Mitglieder der Briefwahlvorstände und Urnenwahlvorstände meist öffentliche Angestellte und Beamte?
Der gesetzliche Grundsatz lautet, als Mitglieder sollen normale Wahlberechtigte berufen werden. Es gibt jedoch eine Auffangregelung: Werden nicht genügend Freiwillige gefunden, sind Behörden und Einrichtungen des Landes bzw. unter der Aufsicht des Landes stehende Institutionen verpflichtet, auf Ersuchen der Gemeinde geeignete Beschäftigte zu benennen, die im Gebiet der Gemeinde wohnen. Diese können dann als Mitglieder berufen werden. In der Praxis sind die Vorstände daher gemischt: viele ehrenamtliche Bürger, ergänzt durch Beschäftigte aus Verwaltungen, wenn es an Freiwilligen mangelt. Es handelt sich um ein Ehrenamt, keine hauptamtliche Tätigkeit von Beamten.

Wie ist es in der Praxis?

Aus allen Bundesländern berichten Kundige seit 2000 aufallend zunehmend, die tatsächlichen Umstände der Auszählung der Brief- und Urnenwahl ließen eine echte Kontrolle nicht zu.  Die Mitglieder der Wahlvorstände sind oft öffentlich Bedienstete, schon weil sich meist nicht genug andere melden. Der ganze Ablauf der Prüfung und Auszählung befindet sich hauptsächlich – so nicht ganz – in der Hand kommunaler Mitarbeiter, also abhängig Beschäftigter der örtlich Herrschenden.

Briefwahl. Das Öffnen der Wahlbriefe, Prüfung der Wahlscheine und Einlegen der ungeöffneten Stimmzettelumschläge in die Urne dürfen schon vor 18 Uhr beginnen – meist ab 15 Uhr. Die eigentliche Stimmenzählung (Öffnen der Stimmzettelumschläge und Auszählen der Stimmen) darf erst nach 18:00 Uhr beginnen („nicht vor Schluss der allgemeinen Wahlzeit“).

Wo wird ausgezählt?
 An den vom Kreiswahlleiter bestimmten und öffentlich bekannt gemachten Orten.
 Diese liegen oft beim Kreiswahlleiter selbst oder in den Gemeinden/Verbandsgemeinden (falls die Aufgabe dorthin übertragen wurde). Es handelt sich um gesonderte Auszählungsräume, keine normalen Wahllokale.
In beiden Fällen ist die Auszählung öffentlich und muss noch am Wahltag abgeschlossen werden. Die genauen Orte und Zeiten der Briefwahlvorstände werden vor der Wahl von den Kreiswahlleitern bekannt gegeben.

In der Wirklichkeit bedeutet das: In Gemeinden und Wahlbezirken, wo niemand die flächendeckende Kontrolle durch geschulte Bürger organisiert, bleiben die Möglichkeiten der Manipulation der Briefwahl bei der Abgabe und Prüfung der Wahlscheine besonders leicht und bei der Auszählung der Stimmzettel etwas schwerer, sofern der Kreis der Auszähler nicht ganz homogen ist.


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Kommentare ( 1 )

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Hendo Renka
23 Minuten her

Ich warmal als Wahlbeobachter bei der Auszählung der Urnenstimmzettel dabei. Ich bin böse angeschaut worden und musste einige Meter weit wegstehen von denjenigen, die auszählten. Ich konnte eigentlich so nichts kontrollieren.