Showdown im Drama um Ungarns Staatspräsidenten

Am Montag stimmt das Parlament über die „17. Verfassungsänderung” ab. Darin enthalten: die Absetzung des Staatspräsidenten. Was aber, wenn er nicht unterschreibt?

picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Denes Erdos

Wenn das ungarische Parlament am Montag die „17. Verfassungsänderung” annimmt, erreicht das Drama um Ungarns Staatspräsidenten Tamás Sulyok seinen vorläufigen Höhepunkt. Denn der Gesetzestext sieht vor, dass er mit sofortiger Wirkung aus dem Amt scheidet. Wörtlich: „Am Tag nach dem Inkrafttreten der Siebzehnten Änderung des Grundgesetzes endet das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten.”

Zur Begründung sagt Ministerpräsident Péter Magyar, Sulyok sei als „Marionette” der Vorgängerregierung des Amtes nicht würdig, und die Wähler hätten durch den überwältigenden Wahlsieg Péter Magyars am 12. Mai ihm den Auftrag erteilt, Sulyok abzusetzen. Tatsache: In Umfragen sind mehr als zwei Drittel der Befragten mit einer Entfernung des Staatspräsidenten einverstanden.

Das Grundgesetz nennt an anderer Stelle jedoch unverändert die Kriterien für eine Amtsenthebung des Staatschefs, etwa wenn er gegen geltendes Recht verstößt. Keines dieser Kriterien trifft auf Sulyok zu. Zudem kann laut Verfassung nur das Verfassungsgericht, anhand dieser konkreten Kriterien, den Staatschef absetzen. Auch der Text der Verfassungsänderung ändert diese Regel nicht. Ferner widerspricht – so argumentiert Sulyok – eine „ad hominem”, also auf eine Person zielende Verfassungsgebung rechtsstaatlichen Prinzipien. Sulyok hat den Gesetzesentwurf aus diesen Gründen verfassungswidrig und inakzeptabel genannt.

Allerdings ist er laut Verfassung verpflichtet, jeden vom Parlament beschlossenen Gesetzestext entweder

  • binnen fünf Tagen zu unterschreiben,
  • oder an das Parlament zurückzuschicken, mit der Aufforderung, den Text zu ändern,
  • oder an das Verfassungsgericht zur Überprüfung zu senden.

Wenn er den Text ans Parlament zurückschickt, wird dieses ihn unverändert ans Präsidentenamt zurückschicken, und dann muss er laut Verfassung unterschreiben.

Wenn er den Text zur Überprüfung an das Verfassungsgericht weiterleitet, kann dieses nur prüfen, ob der Text prozedural korrekt zustande kam. Eine inhaltliche Prüfung kann nicht stattfinden, dank einer von der vorigen Regierungsmehrheit unter dem damaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán vorgenommenen Verfassungsänderung, die die Befugnisse des Gremiums stark beschränkte.

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Mit anderen Worten, Sulyok hat eigentlich keine Chance. Deswegen hat er die Venedig-Kommission zur Hilfe gerufen. In seiner oben zitierten Stellungnahme zum Gesetzentwurf nennt er als Ausweg aus dem Dilemma, die Meinung dieser Kommission abzuwarten.

Eigentlich heißt die Venedig-Kommission „Europäische Kommission für Demokratie durch Recht“­ und berät den Europarat in verfassungsrechtlichen Fragen. Sie hat in anderen Fällen genau das kritisiert, was auch Sulyok bemängelt: die „ad hominem“­ Verfassungsgebung. Eine Delegation der Expertengruppe begab sich nach Budapest und sprach sowohl mit Sulyok als auch mit dem Regierungschef und der Parlamentspräsidentin.

Freilich hat der Rat der Venedig-Kommission keine bindende Wirkung. Selbst wenn sie am Text etwas auszusetzen hätte, bliebe das also zunächst ohne Folgen. Und Ministerpräsident Magyar will den Befund der Kommission offenbar nicht abwarten. Aus der EU kam bislang keine Mahnung an die Regierung, die Meinung der Kommission zu beachten, oder gar eine Drohung mit Sanktionen für den Fall einer rechtsstaatlich unsauberen Amtsenthebung.

Von dort wird für Sulyok also vorerst keine Rettung kommen. In Budapest wird nun ein Szenario diskutiert, in dem sich der Präsident selbst verfassungswidrig verhalten könnte: indem er den Gesetzestext nicht unterschreibt, und ihn auch nicht an das Parlament oder an das Verfassungsgericht weiterleitet. Damit würde er seine verfassungsmäßige Pflicht verletzen, das verabschiedete Gesetz binnen fünf Tagen zu unterschreiben, oder weiter zu leiten.

Für diesen Fall hat Péter Magyar die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahren durch die Parlamentsmehrheit angekündigt. Wenn es dazu kommt, verliert der Staatchef sofort seine Vollmachten (bis zum Ende des Verfahrens). Statt dessen übernimmt der Parlamentsvorsitzende – in diesem Fall die gegenwärtige Parlamentspräsidentin, Ágnes Forsthoffer – die Funktion des Staatschefs. Sie würde dann die Verfassungsänderung unterschreiben, und diese würde am nächsten Tag in Kraft treten.

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Damit entstünde eine bizarre Situation: Sulyok wäre gemäß der nunmehr modifizierten Verfassung seines Amtes enthoben, während gleichzeitig gegen ihn ein Amtsenthebungsverfahren liefe, vor dem Verfassungsgericht. Das hat dann drei Optionen: Es kann urteilen, dass er gar nicht mehr Staatschef ist, das Verfahren also gegenstandslos. Oder aber, dass er Verfassungsrecht verletzt hat, und daher seines Amtes enthoben wird.

Der konservative Kommentator Gábor Bencsik hält ein weiteres, noch absurderes Szenario für denkbar: dass das Verfassungsgericht ihn aus welchen Gründen auch immer im Amt hält. Dann müsste er theoretisch per Entscheid des Verfassungsgerichts seine Vollmachten zurückbekommen, wäre aber gleichzeitig laut neuer Verfassung nicht mehr im Amt. Sollte das Parlament dabei bleiben und einen Nachfolger wählen – laut Plan binnen 30 Tagen –, dann gäbe es zwei Staatspräsidenten.

Der wahrscheinlichste Ausgang der ganzen Sache ist wohl eine Entmachtung des Staatschefs, aber mit hohen politischen Kosten. Die Opposition – die frühere Regierungspartei Fidesz – hat bereits angekündigt, dass sie einem etwaigen Sulyok-Nachfolger die Legitimität absprechen würde, alle Gesetze, die jemand anderer als Sulyok im Präsidentenamt unterschrieben würden, also als nichtig betrachten würde.

Politisch wäre das vorerst egal, es könnte aber Folgen haben, sollte die jetzge Regierungspartei bei einer späteren Wahl die Macht verlieren. Auch in der EU wäre die Sache womöglich noch nicht ausgefochten: Sulyok berief sich in seiner Argumentation gegenüber der Venedig-Kommission auch auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes. Gut denkbar, dass die Causa Sulyok früher oder später vor dem EuGH landet.

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Kommentare ( 8 )

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jwe
1 Monat her

Regeln der Orban-Partei zur Ausbremsung der Opposition fallen nun seinen eigenen Leuten wie dem Staatspräsidenten auf die Füße. Genau so wird es kommen in Deutschland, wo man in einigen Bundesländern Verfassungen geändert hat, um auf keine 2/3-Mehrheiten angewiesen zu sein, um die AFD zu überstimmen. Was wird sein, wenn die AFD aus diesen Regeln selbst profitiert? Ist dann die Demokratie gefährdet?

MeHere
1 Monat her

Mir schwant übles … global kaufen sich Bonzen und Ideologen die Medien und Regierungen … was wird übel ausgehen

Berlindiesel
1 Monat her

Die Ereignisse in Ungarn erinnern mich ein bisschen an Deutschland, sagen wir, 1947. Bekennende Nazi mutierten zu immer-schon-gewesenen Demokraten und Freunden Amerikas, gegen das sie zwei Jahre vorher noch Krieg geführt hatten. Im Osten das gleiche Spiel mit den Russen aka Sowjets. Magyar, das ist so, als ob Heinrich Himmler im Januar 1945 Hitler gestürzt und damals mit den Alliierten irgendeinen Waffenstillstand ausgehandelt hätte. Im inneren hätte er dann gnadenlos auf alle Nazis Jagd gemacht, die er nicht mehr gebrauchen konnte (Göring ganz sicher vorne weg) und natürlich hätte er den Mord an den Juden als Jahrhundertschande gegeißelt, an der… Mehr

Theophil
1 Monat her

Ich mag den Eigensinn der Ungarn und ihren Sinn für Absurditäten. Schließlich hatten sie schon mal einen Präsidenten, der sich Reichsverweser eines nicht mehr existierenden Reiches nannte und den Rang eines Admirals einnahm in einem Land ohne Meerzugang. Dass sie aber einen Mann wählten, der seine Exfrau bespitzelte, und dem häusliche Gewalt nachgesagt wird, ist wohl ein wenig zu viel Absurdität.

Theophil
1 Monat her
Antworten an  Theophil

Was Sie schreiben, ist alles richtig. Nur war zu der Zeit, als Horthy einer Monarchie ohne Monarchen vorstand, Ungarn bereits zum Binnenstaat geschrumpft. Als Admiral konnte er höchstens ein paar Donaudampfer befehligen. Absurd auch, dass er als Reichsverweser fungierte, aber die Restauration des legitimen Herrschers verhinderte. Zu seinen Gunsten spricht immerhin, dass die Vernichtung der ungarischen Juden erst nach seiner Entmachtung möglich war.

a.stricker
1 Monat her

DAs zeigt sehr deutlich, welcher Natur die neue ungarische Regierung ist. Gesetze gegen Personen sind stalinistisch und haben mit einem Rechtsstaat soviel zu tun wie die Nazidiktatur.. Ich kann mich nicht erinnern, dass Orban solche undemokratischen Gesetze beschlossen hat. Außerdem hat er seine Abwahl anerkannt und ist ganz demokratisch abgetreten. Dieser komische, von der EU gepamperte, korrupte Apparitschik ist mit Abstand autoritärer und undemokratischer als Orban. Aber da er den Antidemokraten und verkappten Stalinisten in Brüssel die Stange hält, lassen diese Antidemokraten ihn gewähren, da er das Werk der Zerstörung der Demokratie durch ein autoritäres , chinaähnliches Konstrukt mit unterstützt.… Mehr

Zebra
1 Monat her

Wir brauchen auch eine 17. Verfassungsänderung zur Absetzung unseres Präsidenten !

Sanijo
1 Monat her

Zur Begründung sagt Ministerpräsident Péter Magyar, Sulyok sei als „Marionette” der Vorgängerregierung des Amtes nicht würdig, und die Wähler hätten durch den überwältigenden Wahlsieg Péter Magyars am 12. Mai ihm den Auftrag erteilt, Sulyok abzusetzen.

Péter Magyar und die kriminelle EU hat großer Sicherheit Wahlbetrug am Ungarischen Volk begangen!
Und wessen schmutzige Marionette ist Péter Magyar? Genau!

Last edited 1 Monat her by Sanijo