Der Brummton ist amtlich: Windräder müssen wegen Lärm ausgebremst werden

Die Anwohner von Baiereck haben etwas „Glück“. Amtlich festgehalten ist, der störende Ton ist nicht bloß subjektives Empfinden, sondern messtechnisch nachgewiesen. Die Bürgerinitiative „Pro Schurwald“ fordert das Aus für den Windpark.

IMAGO / Westend61
Windkraftanlagen im Schurwald, Baden-Württemberg

Windräder sind keine stillen Landschaftsmöbel. Sie sind gigantische Industrieanlagen mit Rotoren von enormer Spannweite, Getrieben, Generatoren, aerodynamischen Lastwechseln, und sie stehen heute immer häufiger nicht in menschenleerer Weite, sondern über Dörfern, Tälern und Wohnhäusern. In Baiereck im Kreis Göppingen in Baden-Württemberg ist nun amtlich festgestellt worden, was Anwohner seit Monaten berichten: Bei bestimmten Windlagen entsteht ein störender Ton. Kein eingebildetes Unbehagen, kein „Akzeptanzproblem“, sondern ein messbares Geräuschphänomen. Meist sollen die Anwohner zu professionellen Quenglern erklärt und damit abgespeist werden.

Doch jetzt müssen die Windräder am „Windpark“ Königseiche oberhalb von Uhingen-Baiereck teilweise abgeschaltet werden, gefordert wird sogar deren Aus. Sie verursachen zu viel Lärm. Aus ursprünglichen Anwohnerprotesten ist ein behördlich belegter Immissionsfall geworden.

Es geht um zwei gigantische Anlagen des Typs Nordex N149 im schönen Schurwald im Kreis Göppingen. Die gewaltigen Industrieanlagen ragen mit 164 Meter Nabenhöhe und 149 Meter Rotordurchmesser und einer Gesamthöhe von 238,6 Metern weit über den idyllischen Wald hinaus. Auch diese Windräder verursachen störende Töne. Mit mehreren Messungen gelang es, die massiven Störgeräusche so nachzuweisen, dass die Betreiber anrücken mussten. Erste Schallmessungen direkt an der Anlage hatten zunächst keine auffälligen Werte ergeben. Doch die Anwohner wurden weiterhin um ihren Schlaf gebracht.

Betreiber ist Uhl Windkraft im schwäbischen Ellwangen, die bereits mit 200 Windindustrieanlagen schöne Landschaften und Wälder Baden-Württembergs zerstört haben. Errichtet wurden die Anlagen auf Ebersbacher Gemarkung, die Inbetriebnahme erfolgte Ende 2024. Schon kurz danach gingen beim Landratsamt Göppingen zahlreiche Beschwerden aus dem Uhinger Teilort Baiereck ein: Die Anwohner klagten vor allem nachts über Brummtöne und tieffrequente Geräusche.

Der Fall ist deshalb bemerkenswert, weil die Anlagen nicht einfach „laut“ im üblichen Sinn sind. Es geht um eine sogenannte „Tonhaltigkeit“, also um eine auffällige, aus dem übrigen Geräuschbild herausragende Frequenz, die vom Ohr als Brummen, Dröhnen oder Singen wahrgenommen werden kann. Solche Geräusche sind besonders störend, auch wenn der reine dB(A)-Pegel noch unter dem rechnerischen Grenzwert liegt. Die TA Lärm sieht für hörbar hervortretende Töne Zuschläge von 3 oder 6 dB vor; für allgemeine Wohngebiete gilt nachts ein Richtwert von 40 dB(A), für reine Wohngebiete 35 dB(A).

Bereits Anfang 2025 wurden Vor-Ort-Termine, Einstellungen an den Blattwinkeln und zeitweise nächtliche Abschaltungen bei bestimmten Windrichtungen dokumentiert. Im Februar 2025 standen beide Anlagen still, nachdem eine Tonhaltigkeit festgestellt worden war. Uhl Windkraft und Nordex führten die Ursache schließlich auf die ursprünglichen Getriebe zurück. Beide Getriebe wurden 2025 in rund 164 Metern Höhe im Maschinenhaus ausgetauscht; erst nach unabhängigen Messungen sollte der reguläre Betrieb wieder möglich sein.

Doch auch nach der Wiederinbetriebnahme ebbten die Beschwerden nicht ab. Entscheidend war nun die Immissionsmessung in der Nacht vom 13. auf den 14. März 2026. Anders als bei einer Emissionsmessung nahe der Anlage wurde diesmal gemessen, was tatsächlich in Baiereck ankommt.

Nach Angaben des Landratsamts gab es drei Messpunkte: einen außerhalb der Wohnbebauung zur fachlichen Einordnung der Schallausbreitung und zwei an schutzbedürftiger Wohnbebauung. Die gemessenen Beurteilungspegel lagen dort bei 36,7 und 36,5 dB(A); nach der vorliegenden Übersicht wurden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte eingehalten. Zugleich wurde aber bei höheren Windgeschwindigkeiten eine Tonhaltigkeit festgestellt, an einem Messpunkt ab 9,5 m/s mit einem Tonhaltigkeitszuschlag von 3 dB.

Ein Windrad kann formal unter dem Richtwert bleiben und dennoch genehmigungsrechtlich auffällig sein, wenn die Genehmigung einen „tonhaltigen Betrieb“ ausschließt. Die LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen sagen ausdrücklich, dass Anlagen mit höheren tonhaltigen Geräuschemissionen im Nahbereich nicht dem Stand der Technik entsprechen. Wird am maßgeblichen Immissionsort Tonhaltigkeit festgestellt, sollen kurzfristig Betriebszustände vermieden werden, in denen sie auftritt; langfristig sind technische Minderungsmaßnahmen erforderlich.

Es wird den Anwohnern schwer gemacht, Beeinträchtigungen durch Windindustrieanlagen nachzuweisen. Zwar ist es bei Windkraftanlagen etwas schwierig, den Lärm direkt dort zu messen, wo er bei den Anwohnern ankommt. Der Grund: Das Geräusch der Anlage mischt sich mit anderen Geräuschen vor allem mit Windgeräuschen in Bäumen, an Häusern oder sogar am Messgerät selbst. Außerdem ändern sich Windrichtung, Windstärke und Wetterlage ständig. Deshalb wird normalerweise eher direkt an der Anlage gemessen, wie viel Schall sie erzeugt. Das nennt man Emissionsmessung.

Wenn aber im Ort selbst gemessen wird, also eine Immissionsmessung stattfindet, müssen die Messgeräte so geschützt werden, dass der Wind nicht selbst Störgeräusche am Mikrofon erzeugt. Dafür gibt es spezielle Windschutzvorrichtungen oder besondere Mikrofone. Die Fachleute müssen die Aufnahmen außerdem genau abhören, um zu erkennen, ob etwa der Wind am Stativ pfeift oder andere Nebengeräusche die Messung verfälschen.

Solche Messungen sollten in der Regel nachts stattfinden. Dann sind die Bedingungen günstiger: Es gibt weniger Verkehr, weniger Alltagsgeräusche und meist auch weniger Wind direkt am Boden. Gleichzeitig können die Windräder oben in Nabenhöhe trotzdem stark laufen. Genau dann kann sich zeigen, was bei den Menschen im Ort tatsächlich ankommt. Deshalb sind nächtliche Immissionsmessungen besonders wichtig, wenn es um Brummtöne oder störende Geräusche von Windkraftanlagen geht.

Das Landratsamt Göppingen reagiert deshalb mit Betriebsauflagen. Der Betreiber hat zugesagt, die Anlagen bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 9 m/s herunterzuregeln; die Umsetzung wurde zum 8. Mai 2026 bestätigt. Darüber hinaus sollen mit dem Hersteller technische Maßnahmen geprüft und anschließend durch eine weitere Immissionsmessung kontrolliert werden. Parallel gibt es eine von der Stadt Uhingen beauftragte Messung aus derselben Nacht, deren endgültige Auswertung dem Landratsamt noch nicht vollständig vorliegt; dafür werden unter anderem Betriebsdaten des Betreibers benötigt.

Der Fall Baiereck zeigt den Unterschied zwischen Modell, Maschinenmessung und Lebenswirklichkeit im Ort. Prognosen und Emissionsmessungen betrachten Anlage und Ausbreitung unter bestimmten Annahmen. Eine Immissionsmessung zeigt dagegen, was am Haus, am Garten oder am geöffneten Fenster tatsächlich eintrifft. Wenn ein Ort in einer ruhigen Tallage liegt, können Fremdgeräusche fehlen, die solche Töne sonst maskieren würden.

Für die Bürger bedeutet es: Man hat ihnen eine Anlage vor die Nase gesetzt, deren Betrieb offenbar noch nachträglich so zurechtgestutzt werden muss, dass sie überhaupt genehmigungskonform läuft. Wenn ein Windrad nur dann erträglich ist, wenn es bei bestimmten Windgeschwindigkeiten heruntergeregelt wird, dann ist das kein Triumph moderner Energiepolitik, sondern ein Hinweis auf falsche Standortwahl oder mangelhafte Technik.

Wobei das heikle Thema „Infraschall“ hier noch nicht zur Sprache kam. Dies wollen Betreiber und Ämter am liebsten unterdrücken. Sonst müssten voraussichtlich wesentlich mehr Windräder abgeschaltet werden. So verweist die LUBW darauf, dass Infraschall moderner Windkraftanlagen in üblichen Wohnabständen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt; das Umweltbundesamt betont aber, dass tieffrequente Geräusche rechtlich gesondert zu beurteilen sind und die TA Lärm dafür DIN 45680 zitiert.

Die Anwohner sollen letztlich dazu gebracht werden, den Krach der Windräder samt Infraschall zu akzeptieren. Paradox, dass ausgerechnet Lärm bei Autoverkehr angeführt wird, um Tempo 30 durchzudrücken oder den Autoverkehr gleich komplett zu verbannen.

Die Anwohner von Baiereck haben nun etwas „Glück“ gehabt. Amtlich festgehalten ist, dass der störende Ton nicht bloß subjektives Empfinden ist, sondern messtechnisch nachgewiesen wurde. Die Bürgerinitiative „Pro Schurwald“ fordert das Aus für den „Windpark“. Doch schon wollen die Windanlagen-Projektierer die nächsten Anlagen in die Wälder stellen.

Robert Habeck hatte nicht umsonst die meisten Einspruchsmöglichkeiten gekillt und den Weg frei gemacht für die Verschandelung der Landschaften, die auch nicht vor Landschaftsschutzgebieten halt macht. Denn die beiden Anlagen von Baiereck konnten erst nach Habecks Änderungen von Natur- und Landschaftsschutz Mitte 2022 in das Landschaftsschutzgebiet im Schurwald gebaut werden, das zudem noch von Naturschutzgebieten umgeben ist. Dass der Anlagenstandort ein sogenanntes Rotmilan-Dichtezentrum galt, spielte ebenso keine Rolle mehr. Da hat der von den Rotoren zerfledderte Rotmilan eben Pech gehabt.

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