Verfallende Windräder: Ruinen schaffen ohne Waffen

Mehr als zwei Jahrzehnte Energiewende – doch statt eines nachhaltigen Gesamtkonzepts der „grünen“ Technologie häufen sich Mahnmale des Scheiterns: stillgelegte Windräder, unklare Zuständigkeiten und fehlende Rückbaukontrollen. Droht Deutschland ein Landschaftsbild aus verfallenden Windkraft-Ruinen?

picture alliance / imageBROKER | Lilly

Nach mehr als 25 Jahren „Energiewende“ gibt es immer noch kein belastbares Zielbild eines realistisch funktionierenden künftigen Stromsystems. Ebenso für die Wärmeversorgung. Das große Ziel der Dekarbonisierung bis 2045 wird nicht von durchdachten Teilprojekten untersetzt. Es gilt ein schlichtes „immer mehr“ an so genannten Erneuerbaren, das den Blick auf ein funktionierendes Gesamtsystem eher verhindert als befördert. Zunehmend kommen auch alte „Erneuerbare“-Anlagen an ihr Lebensende. Was passiert mit ihnen?

Die Formulierung „Ruinen schaffen ohne Waffen“ ging unter der DDR-Bevölkerung um, wenn der Zustand der Wohnbauten beschrieben werden sollte. Die dauerhafte Mietpreisbremse für staatlichen und privat vermieteten Wohnraum, der permanente Mangel an Handwerkern und Material und die Konzentration der Kapazitäten auf Berlin, Hauptstadt der DDR, führten zu Tristheit und Verfall in den Bezirken. Ganze Innenstädte verfielen und entvölkerten sich, Plattenbausiedlungen an den Rändern der größeren Städte sollten Abhilfe schaffen.

Die politische Wende und der Beitritt zum damals noch marktwirtschaftlichen System der BRD änderten nach einigen Jahrzehnten das Bild völlig. Selbst Quartiere, für die die Abrissbirne und der Bagger die einzige Lösung schienen, erstrahlen heute in neuem Glanz. Zu besichtigen in Görlitz, Quedlinburg, Dresden und vielen anderen Städten.

Heute nimmt die Zahl von Ruinen anderer Art zu. Der Verlust von über 100.000 Industriearbeitsplätzen im vergangenen Jahr und eine Rekordzahl von Insolvenzen sorgen für Brachen und Industrieruinen, die die nur wenigen Neuinvestitionen deutlich überwiegen. Selbst die so genannten „neuen“ Energien, die uns als Zukunftshoffnung präsentiert werden, bringen zahlreiche Ruinen hervor. Wie von vielen vorhergesagt, bleibt ein großer Teil der stillgelegten Windkraftanlagen (WKA) einfach stehen und wird nicht rückgebaut.

Nach einem Bericht der Lausitzer Rundschau wurden Stand Mai 2025 in Brandenburg in den zurückliegenden fünf Jahren 195 WKA stillgelegt, aber nur 86 zurückgebaut. Sie gelten als stillgelegt, wenn der Betreiber sie abmeldet oder über durchgehend 12 Monate kein Strom erzeugt wurde. In der Uckermark ist die Lage besonders augenfällig. Im selben Zeitraum wurden hier 76 Anlagen vom Netz genommen und nur 21 demontiert. Die Bauordnungsämter der Kreise erhalten dazu vom zuständigen Landesumweltamt nicht einmal eine Mitteilung.

Wir bauen auf und reißen nieder …

Auch dies ist ein Spruch aus realsozialistischer Vergangenheit. Die Rückbauverpflichtung für WKA gilt erst seit 2004 und ist länderspezifisch verschieden geregelt. Generell gilt das Baugesetzbuch des Bundes (BauGB), das den vollständigen Rückbau vorsieht und die Herstellung des vorherigen Zustandes. Dazu gehört auch die vollständige Entfernung des Fundaments, die Entsiegelung der Fundamentfläche sowie der Schwerlaststraßen und Montageplätze. Weiterhin gelten das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) für Anlagen mit mehr als 50 Metern Nabenhöhe, das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das Chemikaliengesetz (ChemG) bezüglich des SF6-Gases in den Schaltanlagen, das nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom Hersteller dieser zurückzunehmen ist. Für Elektro- und Elektronikgeräte in WKA gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), es enthält spezielle Regelungen bezüglich einer erweiterten Herstellerverantwortung. Weiterhin gelten die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die Baustellenverordnung (BaustellV), die Altölverordnung (AltölV) und mit der Mantelverordnung (Ersatzbaustoffverordnung) ein Paket mehrerer aufeinander abgestimmter Verordnungen, die Regelungen zum Beispiel über den Bauschutt beinhalten.
Einige Verwaltungsvorschriften des Bundes gelten auch für den Rückbau: die TA (Technische Anleitung) Lärm und die AVV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift) Baulärm.

Dann kommen länderspezifische Regelungen hinzu. Rückbauverpflichtungen sind untersetzend geregelt in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Sachsen. In Bayern werden nur die Bundesregelungen erwähnt, in Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland gibt es keine. Fast alle Länder bestehen auf vollständigem Rückbau gemäß BauGB. In Schleswig-Holstein wird „grundsätzlich ein vollständiger Rückbau angestrebt“, „in der Regel“ müsse das gesamte Fundament entfernt werden. Das lässt offensichtlich Ausnahmen zu wie etwa den Rückbau der Fundamente nur bis unter die Geländeoberkante.
Festlegungen zum Rückbau sind zum Teil auch in den so genannten Windenergieerlassen der Länder enthalten.

Wer überwacht die stillgelegten und herumstehenden und verrostenden Anlagen? Wer überwacht den Rückbau? Eine TÜV-Überwachung gibt es nicht, obwohl die WKA Bauwerke beachtlicher Höhe sind. Ebenso gibt es keine behördliche oder brancheninterne Unfall- oder Havariedatenbank. Verantwortlich sind die Landesumweltämter, die offensichtlich bezüglich der Standsicherheit aber nicht aktiv werden.
Zwei kleinere Anlagen bei Zossen (Brandenburg), Baujahr 1992, wurden unter Denkmalschutz gestellt, wodurch der Rückbau entfällt. Das ist eine Ausnahme und auf die Vielzahl der stillgelegten Anlagen nicht anwendbar. Früher ließen sich kleinere Anlagen noch demontieren und ins Ausland verkaufen, was mit zunehmender Anlagengröße nicht mehr durchführbar ist.

Nach der Antwort der brandenburgischen Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt, auf eine Kleine Anfrage im Landtag liegen keine vollständigen Daten über den Rückbau vor. Es erfolgt keine statistische Erfassung einzelner Daten. Zuständig wäre das Landesamt für Umwelt (LfU), jedoch heißt es weiter: „Informationen über den tatsächlichen Rückbau werden dort mangels Zuständigkeit für die Überwachung des Rückbaus nur sporadisch bekannt. Die angegebenen Zahlen sind daher nur eingeschränkt belastbar.“ Auch zu den durchschnittlichen Kosten des Rückbaus oder von Teilleistungen gäbe es keine Angaben.

Offensichtlich sind die Zuständigkeiten auf Landesumweltämter, Bauämter, gegebenenfalls auch Forstämter unklar verteilt. In Brandenburg jedenfalls bedurfte es sogar einer Kleinen Anfrage im Landtag, dass die Zahl der stillgelegten Anlagen überhaupt bekannt wurde, auch der zuständigen Baubehörde. Es erfolge nur eine stichprobenartige Überwachung durch die Behörden, was der Umgehung der Gesetze und Vorschriften Tür und Tor öffnet. Eine Fundamentgrube lädt vor ihrem Zuschütten geradezu zum Versenken von Abfall ein. Entsorgungsnachweise lassen sich für den Fall von Behördenkontrollen organisieren. Das soll kein Generalverdacht sein, aber Abbruchfirmen unter Zeitdruck entwickeln zuweilen eine eigene Dynamik, zumal im Wissen um behördenübliche Arbeitszeiten und nur stichprobenartige Kontrollen.
Eine vorzulegende vollständige Abfallbilanz ist nur in Sachsen-Anhalt notwendig.

Dringend nötig wären bundeseinheitliche Regelungen und eine lückenlose Überwachung aller Rückbauaktivitäten dokumentarisch und vor Ort. Die Aktivitäten und Informationsflüsse zwischen den Behörden könnten zum Beispiel durch eine Stabsstelle Rückbau in den Landesumweltämtern organisiert werden. Der Aufwand wäre über Gebühren den Eigentümern der rückzubauenden WKA zuzurechnen.

Die Rechnung bitte

Die Länder sichern sich bezüglich der Rückbaukosten ab. Das soll verhindern, dass die Kosten der öffentlichen Hand zur Last fallen, wenn die Eigentümer, aus welchem Grund auch immer, nach der Betriebszeit der Anlagen zahlungsunfähig sind.
Sicherheiten können durch die Investoren durch Bankbürgschaft oder andere Sicherungen (Ausfallversicherungen, Hinterlegung von Geld) geleistet werden, sie sind landesrechtlich verschieden, es gibt keine einheitliche Berechnungsformel. Hier einige Beispiele:

  • Brandenburg: 40 % der Herstellungskosten der Anlage
  • Hessen: Nabenhöhe in Metern mal 1.000 Euro pro Meter
  • NRW: Mindestens 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten
  • Sachsen-Anhalt: 30.000 Euro pro installiertem Megawatt, dynamisiert um ein Prozent pro Jahr
  • Schleswig-Holstein: 10 Prozent der Rohbaukosten oder vier Prozent der Gesamtkosten plus Mehrwertsteuer plus 40 Prozent Kostensteigerung nach 20 Jahren Laufzeit

Die Anlagen sind in der Regel von den Herstellern für eine Betriebszeit von 20 Jahren ausgelegt, weil dann nach Auslaufen der EEG-Förderung ohnehin kaum ein wirtschaftlicher Betrieb mehr möglich ist. Kohlekraftwerke kommen locker auf 50 Jahre Laufzeit, Kernkraftwerke auf bis zu 80. Selbst wenn es möglich wäre, Atomstrom durch Windstrom zu ersetzen, bräuchte man, Stand heute, vier Generationen an WKA, um ein einziges Kernkraftwerk zu ersetzen. Diese Materialschlacht ist theoretisch wie auch praktisch nicht umsetzbar, wie Professor Vahrenholt vor kurzem darstellte.

Die Rückbaukosten der Zukunft sind unklar. Die fachgerechte Entsorgung der Rotorblätter wird aufgrund der anfallenden großen Menge teuer werden, bis 2030 werden es nach Branchenangaben etwa 20.000 Tonnen pro Jahr sein, in den dreißiger Jahren sogar 50.000 Tonnen. Die Fundamente müssen nicht nur entfernt, die Löcher müssen auch mit Boden verfüllt werden inklusive eines naturnahen Bodenaufbaus. Der Energieaufwand für den Rückbau ist erheblich, die steigende CO2-Bepreisung (für den Diesel) wird die Preise treiben. Ein gesetzeskonformer Rückbau bedeutet eine sinnvolle Nutzung des anfallenden Materials im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Diese ist auch energieintensiv und wird perspektivisch teurer werden. Obendrein wird bei vielen Bauteilen einer WKA eher ein Downcycling anstelle eines Recycling stattfinden.

Absehbar ist, dass über eine zwanzigjährige Inflation die hinterlegten Sicherheitsleistungen teilweise nicht reichen werden. Kann der Eigentümer dann nicht nachschießen wegen Insolvenz oder Unauffindbarkeit, landet das Problem beim Landbesitzer. Hat auch der über die Pachteinnahmen keine Rücklagen gebildet und erklärt die Insolvenz, stehen am Ende die Steuerzahler an der Kasse. Die zahlen dann trotz jahrzehntelanger EEG-Kosten die Beerdigungskosten einer für die sichere Stromversorgung untauglichen Energietechnologie.

Absehbar ist, dass wir wohl in zehn Jahren durch ein Land fahren werden, in dem eine Vielzahl toter Windkraftruinen das Bild prägen, gleich riesigen Friedhöfen, auf denen jeweils drei Rotorblätter als Grabkreuze eines falschen Fortschrittsgedankens stehen.


Quellen:

  • „Rückbauverpflichtung bei Windkraftanlagen“ Bundesverband Windenergie,
    Juni 2018
  • „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen zur Sicherung einer guten Praxis bei Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen“, Abschlussbericht, Umweltbundesamt, 2023

 

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Kommentare ( 61 )

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61 Comments
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ThomasMT
23 Tage her

Der Artikel legt ganz reale Probleme auf den Tisch und beleuchtet diese. Auch mit der kritischen Betrachtung und dem pessimistischen Zukunftsausblick stimme ich überein. Da ist noch einiges zu tun. Die Kommentare dazu bringen es aber voll: selten so viel Ideologie gelesen (im vermeintlich Ideologie freien Denken). Nun Ja, zum Glück gibt es ja noch Meinungsgreiheit, daher darf ich das noch so sagen (wenn auch oft anders behauptet). PS: die guten KKW Betreiber haben sich mit 21 Milliarden von allen Entsorgungs Verantwortungen getrennt. Prosit, das reicht nie für den Abfall. Wäre auch einmal etwas, über das mehr gesprochen werden sollte.… Mehr

Sanijo
25 Tage her

Ich hätte da eine Idee, Rückbau und den gesamten Müll bei den verantwortlichen Grünen vor das Haus werfen. Meinetwegen auch auf das Haus!

Talleyrand
25 Tage her

wie wäre es damit? wir polen die Dinger um und treiben sie über den Strom aus den PV Anlagen an. Das wäre zur Rettung vor dem Hitzetod gut anwendbar. Deutschland das erste nachhaltig luftgekühlte Land der Welt. Und im Winter blasen wir die Strassen schneefrei. Die Welt wird uns bewundern und beneiden.

Wuehlmaus
24 Tage her
Antworten an  Talleyrand

Und weil die Ankagen hintereinander stehen, geht das zum Nulltarif. Die erste produziert den Strom, den die anderen dahinter benötigen.

ceterum censeo
23 Tage her
Antworten an  Talleyrand

Psst. Nicht so laut. Die Grünen (und deren Gesinnungsgenossen aus der CDU) kommen wegen ihrer MINT-Befreiung vielleicht noch auf die Idee, Ihren Vorschlag umzusetzen…

AlexR
24 Tage her

Dieses Zielbild wird es nie geben, weil es überhaupt nie zur Debatte stand. Die sektengleiche Ideologie der Grünen hat jede Nachfrage und Kritik sofort in die rechte Ecke gedrängt und denjenigen, der auch heute nich wagt, die sog. Energiewende anzuzweifeln, als Nazi bezeichnet. Im folgenden kommen dann Diffamierung durch irgendwelche NGO wie die DUH dazu, Verleumdungen, Hetze usw. Meistens endet das ganze mit Rufmord. Also ein ganz „normales“ Verhalten der linksgrünen „Antifa“.

Richy
24 Tage her

Es werden keine Gläubigen aufwachen. Und wenn es Milliarden kosten wird, diese Schandmale fachgerecht zu entsorgen, es bezahlen ja die anonymen anderen, also der Steuerzahler Und wie man die Bevölkerung so verar…en kann, hat man ja gleich nach der Wahl gesehen. Auf ein Mal sind hunderte von Milliarden da und keiner weiß, wer die mal bezahlen soll. Dann kommen halt noch ein paar Mrd. mehr dazu!

Bernd Bueter
24 Tage her

Die Solar-Panels sind die Asbestplatten der Zukunft.
Und der ganze Wind- und Solarschrott wird, wie die Atlantikwallbunker der braunen Nazis, zum „Andenken“ der Grünen Nazis werden.

Last edited 24 Tage her by Bernd Bueter
Wuehlmaus
24 Tage her

Es nag mir mal einer erklären, wieso eine Anlage, die abgeschrieben ist, unrentabel wird. Die KJW Betreiber hatten ganz anders gerechnet

AlexR
24 Tage her
Antworten an  Wuehlmaus

Die Rechnung kennt nur Robert Habeck. Evtl. unterstützt von Frau Bärbock. Da kann man sicher sein, wie das Ergebnis aussieht.

Simplex
25 Tage her

500 m um diesen „H-Schrott“ herrscht Betretungsverbot, oder?

Gert Friederichs
25 Tage her

Im Jahr 1997 sind wir per Caravan in Tarifa/Südspanien angelangt. Und haben uns schnell wieder verzogen. Der ständige Wind dort war höllisch. Vorher haben wir noch einen Blick in die umliegenden Berge getan und das Ergebnis per Contaflex auf Zelluloid gebannt. Hunderte Windräder!
Leider erfahre ich nirgends hier in Spanien, was nach knapp 30 Jahren daraus geworden ist. Vorteilhaft dürfte in diesem Fall der Felsenboden sowie die Windkonstanz sein: Die Rotorblätter ab ins Mittelmeer (???), den Turm abreissen und das Ganze mit neuester Technik befüllen.
Und auf den nächsten Blackout warten.

Kraichgau
25 Tage her

tja,das „Gewinnmodell“ Windkraftanlage war schon in den 90er Jahren so bekannt,das darüber sogar „grün“ affine Eifel-Krimis geschrieben wurden….
solange ist bekannt,das es bei den Dingern immer nur um das Abgreifen von Erneuerbaren Energien Zuwendungen/Garantiepreisen ging…
und die deutschen lassen sich auch dreissig Jahre später weiter veräppeln…

bfwied
25 Tage her

Dankenswerterweise gut zusammengefasst. Es ist notwendig, dass die doch mittlerweile zahlreicher gewordenen guten Medien sich zusammentun, um eine weitere Verbreitung zu finden. TE, Cicero, Nius etc. ist halt leider nur bei Leuten verbreitet, die sinnvolle Medien suchen. Die breite Masse bekommt nichts mit, d. h., sie bekommt alle Probleme erst mit – und verniedlicht -, wenn es zu spät ist, um schlimme Steigerungen zu verhindern.

P. Pauquet
25 Tage her

Probleme beim Rückbau? Was für ein Rückbau? … Der findet nicht wirklich statt, wenn, dann in kleinem Maßstab? Die Kosten sind gigantisch! Das rückzubauen ist ein Problem! Fast alle Materialien im Rotorkopf sind toxisch, auch verseucht mit sog. „Ewigkeitsverbindungen/Chemikalien“, die sich nicht abbauen. Zzgl. der Werkstoffe der Rotorblätter, zzgl. der Stahlbetonsäulen, zzgl. der Betonfundamente, die bis 15/20 Meter in den Boden reichen, zzgl. der …! Unabhängig davon, dass ganze Landstriche zerstört wurden, Milliarden von Lebewesen die fliegen, getötet/geschreddert wurden. Beieinflussungen von Wetter für Natur, Landwirtschaft gar nicht zu reden. Luftströmungen, Luftdrücke und Niederschlagsaufkommen haben sich dramatisch verändert. Über weite Strecken.… Mehr

Peter Gramm
25 Tage her
Antworten an  P. Pauquet

Das war schon bei der ersten Konstruktion dieser Betonfundamenttotgeburten klar dass der Rückbau ein riesiges Problem werden würde.Aber von bildungsschwachen Ideologen darf man nicht erwarten dass sie langfristig denken können. Für die Grünen war Energieirgendwas und Klimagedöns die Vehikel um an die Fleischtöpfe der Macht und ohne eigene Beitragsleistung an überdiemensionierte Pensionen und sonstige Versorgungen zu gelangen. Alles andere hat sich dem unterzuordnen.

Simplex
25 Tage her
Antworten an  P. Pauquet

Dank sei den Ori!

P. Pauquet
24 Tage her
Antworten an  Simplex

„Simplex … Ich bin Dein Vater!“

alter weisser Mann
25 Tage her

Da ist Raum für die parlamentarische Arbeit der Opposition.