Ein chaotischer Rechtsstaat nur für Vermögende

Fünf Anzeigen liegen gegen einen unbescholtenen Bürger vor, nur von vieren kennt er den Inhalt. Wegen Volksverhetzung soll er in einem Fall 13.500 Euro bezahlen. Zu Unrecht, findet er – und legt Berufung ein. Doch den Tanz durch die Instanzen muss man sich leisten können.

Bei einer Verkehrskontrolle erfährt Toni A. (Name von der Redaktion geändert), dass eine Anzeige gegen ihn wegen eines Posts vorliegt. Da zeigt der Kalender das Jahr 2022. Drei Jahre lang passiert dann erst einmal: nichts.

Erst im Juli 2025 lädt ihn die Münchner Polizei zu einer Anhörung vor. Er geht hin, es ist August. Dann vergeht erneut ein halbes Jahr. Im Januar 2026 flattert ihm schließlich eine Strafanzeige in den Briefkasten. Unser Mann beauftragt die Kölner Anwaltskanzlei Haintz legal und legt Einspruch ein.

Im März 2026 kommt es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht München. Nach gerade einmal 40 Minuten wird Toni A. zu 90 Tagessätzen à 150 Euro verurteilt: wegen Volksverhetzung. Das sind 13.500 Euro, sehr viel Geld. Was hat er für diese Summe verbrochen? In 2022 hat er auf der Plattform X, die damals noch Twitter hieß, unter einem Artikel des „Soester Anzeigers“ einen Kommentar gepostet:

„`Dort sieht es jede Nacht aus wie Weihnachten‘: Flüchtlingsunterkunft bleibt auch nachts hell erleuchtet!!! Illegale Wirtschaftsmigranten/Goldstücke/Fachkräfte für unfreiwillige Eigentumsübertragung und Vergewaltigung!!“

Das wird als Volksverhetzung im Sinne des Strafgesetzbuchs (§ 130 StGB) gewertet.

Fünf Anzeigen, kaum Beweise: ein juristisches Durcheinander

Erst in der Verhandlung erfährt Toni A., dass insgesamt fünf Anzeigen gegen ihn vorliegen. Zwei davon haben sich inzwischen erledigt, weil die Ermittlungen eingestellt wurden. Aber er kann nur raten, um welche Anzeigen es sich dabei handelt. Denn alle Vorgänge sind in nur einer einzigen Akte zusammengefasst. Die ist 120 Seiten dick – angeblich. Genau weiß er das nicht, denn er konnte die Mega-Akte bisher nicht einsehen. Den Einspruch seiner Anwälte dagegen habe er „nur überflogen“, soll der Richter während der Verhandlung bemerkt haben. Dem Staatsanwalt ist sowohl der Einspruch als auch die Begründung wohl sogar gänzlich unbekannt.

Bei der schon erwähnten polizeilichen Anhörung im Juli 2025 ging es darum, dass Toni A. unter einem Beitrag der bayerischen Grünen-Abgeordneten Katharina Schulze angeblich ein Foto von Hitler mit drei Kindern auf dem Schoß gepostet hat. Nur: Auf welcher Plattform das passiert sein soll, kann man ihm nicht sagen. Auch der Kontext ist nicht mehr klar.

Immerhin: Dieses Verfahren soll wegen Geringfügigkeit eingestellt worden sein.

Eine andere Anzeige betrifft einen X-Post des EU-Abgeordneten Michael Bloss (B‘90/Grüne) zur Energie- und Klimapolitik. „Dumm, dümmer, Bloss“ hat Toni A. darunter kommentiert. Deshalb hat Bloss ihn wegen Beleidigung angezeigt. Aber Beweise, z. B. Screenshots, zeigen ihm die Ermittler auch hier nicht.

Die vierte Anzeige betrifft einen längeren Kommentar zur muslimischen Kultur. Deshalb wird ihm ebenfalls Volksverhetzung vorgeworfen. Auf welcher Plattform er den Text gepostet haben soll, wird ihm erneut nicht mitgeteilt.

Auch dieses Verfahren ist aber inzwischen offenbar eingestellt.

Insgesamt sind Toni A. vier angezeigte Posts bekannt. Wogegen sich die fünfte Anzeige richtet oder ob er in einem Vorgang Fall doppelt angezeigt wurde, weiß er nicht.

Für den Post über Wirtschaftsmigranten kommt es zu besagter Gerichtsverhandlung. Im Strafbefehl wie im Urteil wird als Vorwurf jeweils das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ angegeben. Das ist im Strafgesetzbuch in § 86a StGB geregelt.

Verurteilt wird Toni A. dann aber wegen Volksverhetzung. Das ist § 130 StGB. Warum? Wie kommt das, wie kann das sein? Niemand weiß es.

13.500 Euro für einen unauffindbaren Post

Den Post hatte seit 2022 fast niemand gelesen. Auf die Frage, wie oft er aufgerufen wurde, antwortet ein Polizist in der Verhandlung: „eine Zahl im unteren zweistelligen Bereich“. Toni A. hatte damals nur 47 Follower. Wie oft der Post gelesen wurde, kann niemand sagen: Die Funktion auf Twitter, die zeigt, wie oft ein Post angeklickt wird, gab es damals noch gar nicht.

Auch sonst ist die Beweislast dünn bis zur Unkenntlichkeit. Den Account von Toni A. gibt es schon längst nicht mehr. Der Post lasse sich im Netz nicht mehr finden, sagt der Polizist, der Toni A. im vergangenen August vernommen hat.

Auch im Urteil heißt es dann, dass es den Account zu dem Zeitpunkt, als die polizeilichen Ermittlungen durchgeführt wurden, gar nicht mehr gab. Wörtlich schreibt der Richter: „Das Posting existierte somit auch nicht mehr. Ein anderer Beitrag dieser Art wurde zudem in der Folge nicht mehr festgestellt, der dem Angeklagten zugeordnet werden konnte.“

Trotzdem lautet das Urteil: schuldig. Der Angeklagte habe wissentlich pauschal alle Flüchtlinge als Vergewaltiger bezeichnet. Dies gelte als Volksverhetzung, sagt der Richter, und ist strafbar nach § 130 im StGB. Trotz eines bisher komplett straffreien Lebens muss unser Mann 90 Tagessätze à 150 Euro zahlen – für einen nicht mehr existenten Post.

Der Betrag orientiert sich am Einkommen des Angeklagten, laut dem Urteil hat dieser keine Angaben dazu getätigt. So nimmt das Gericht ein geschätztes Einkommen aufgrund seines Berufs in der Finanzbranche an. Hinzu kommen Anwaltskosten von über 2.000 Euro und die Verfahrenskosten. Toni A. kostet das Verfahren also bereits jetzt 15.500 Euro.

Gummiparagraf 130 StGB

Die Vorschrift regelt die Strafe für Handlungen, die den öffentlichen Frieden stören könnten, indem sie „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert“ oder die Menschenwürde von Einzelnen oder von Gruppen herabwürdigt.

Das Strafmaß: Geldstrafe oder Gefängnis – von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Seit 1989 wurde der Paragraf immer wieder verändert und ausgebaut. Er engt den Raum des Sagbaren immer weiter ein. Dabei lässt sich eine politische Schlagseite ausmachen, hat Rechtsanwalt Markus Haintz im TE-Interview erläutert: Teilweise stünde explizit in der Ablehnung einer Anzeige wegen Volksverhetzung, dass der Angeklagte dem linken Spektrum zugerechnet werde und daher keine Gefährdung bestünde. So sei eine Anzeige in erster Instanz abgewiesen worden, als ein Journalist der Süddeutschen Zeitung ein „Sieg Heil, liebe CDU“ twitterte. Erst in zweiter Instanz wurde das Verfahren angenommen.

Umgekehrt wird bei Äußerungen, die dem rechten Lager zugeordnet werden, aber nur eine sehr geringe Reichweite haben, selten solche Nachsicht gezeigt.

Teurer Tanz durch die Instanzen

Rechtsanwalt Haintz ist in vielen solcher Fälle tätig. In Fällen von Volksverhetzung, sagt er, sei es fast normal, in erster Instanz zu verlieren. Die unteren Instanzen urteilen inzwischen im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit. Die Chancen auf Freispruch oder Einstellung des Verfahrens würden erheblich steigen, wenn ein Betroffener damit bis zur zweiten oder sogar bis zur dritten Instanz ginge.

Toni A. tut jetzt genau das: Er ist in Berufung gegangen. Ein neuer Gerichtstermin steht noch nicht fest.

Aber das kann sich nicht jeder leisten: TE hat über den Fall eines Bürgers berichtet, der seinen Widerspruch zurückzog und aus finanziellen Gründen das Urteil und die Geldstrafe akzeptierte. In einem anderen Fall geht der Verurteilte nun sogar ins Gefängnis: Der Widerspruch des betroffenen Rentners gegen eine verhängte Geldstrafe wurde in der ersten Instanz abgewiesen. Der Mann kann sich nicht einmal die Geldstrafe leisten, geschweige denn ein weiteres teures Verfahren führen.

Der Prozess des Bloggers Hadmut Danisch gegen die Grüne Ricarda Lang – die durch die berüchtigte Agentur HateAid vertreten wird – kostet bereits 30.000 Euro. Und auch für den Leipziger Juraprofessor Tim Drygala wird es teuer, vor Gericht für sein Recht zu kämpfen, weiter seine Meinung frei äußern zu können.

Das Strafgesetzbuch hat mit dem § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 130 (Volksverhetzung) und § 185 (Beleidigung) in den vergangenen Jahren einem regelrechten neuen Geschäftsmodell die Tore geöffnet.

NGOs wie „Respect!“ und „HateAid“ und andere Akteure durchforsten das Internet, zeigen (vermeintliche) Gesetzesverstöße an und beschäftigen damit die Gerichte. Können sie das Verfahren für sich entscheiden, verdienen sie an einem Fall oft mehrere Tausend Euro. Anwälte verdienen ebenfalls an diesem ausufernden Anzeigenwahn. Politiker beauftragen mit der Durchsetzung ihrer Interessen oft Organisationen, die teilweise sogar die Kosten des Verfahrens für sie übernehmen.

Benachteiligt sind die Bürger, die für eine (wenn auch manchmal geschmacklose) Meinungsäußerung wie Kriminelle behandelt und bestraft werden. Wollen sie dennoch ihr Recht auf Meinungsfreiheit geltend machen, benötigen sie vor allem eins:

Geld.


MEME: Gegen die Denunzianten

MEME – die „Meldestelle für Meldestellen“ – ist die Gegenwehr gegen ein ausuferndes System aus Denunziation, Meldestellen und politisch aufgeladenen Strafverfahren, das immer häufiger normale Bürger wegen ihrer Meinungen ins Visier nimmt. Das Projekt von Tichys Einblick macht sichtbar, wie ein enges Netzwerk aus staatlichen Stellen, NGOs und „Trusted Flaggern“ Kritik überwacht, meldet und sanktioniert – und berichtet über jene, die plötzlich mit Anzeigen, Vorladungen oder Hausdurchsuchungen konfrontiert sind. Wer betroffen ist, soll nicht allein bleiben: Melden Sie sich mit Ihrem Fall bei meme@tichyseinblick.de und helfen Sie mit, dieses System ans Licht zu bringen.


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Kommentare ( 54 )

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54 Comments
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Peter Triller
14 Tage her

Der sogenannte Volksverhetzungsparagraf ist an sich der Skandal. Ein derartiges Delikt gibt es nur in autoritären Gesinnungsstaaten. Der BRD-Staat entwickelt sich immer mehr in diese Richtung. Die grün-nihilistische Gesinnungsjustiz wie in diesem Fall ist der beste Beweis dafür.

HDieckmann
15 Tage her

Meinungsfreiheit nur noch für Vermögende.

Juergen Waldmann
15 Tage her

Es gibt einfach in den Behörden “ zuviele “ Beamte , wie ich feststellen konnte ! Mir schrieb das Finanzamt , dass ich vor über 10 Jahren die Miete erhöht habe ,ohne eine schriftliche Mieterhöhung einzufordern . Richtig ist , dass die Miete des Studenten , der bei mir wohnte , freiwillig vom Vater erhöht wurde , der die Miete bezahlte . Trotzdem wollte das Finanzamt nachträglich und schriftlich , von mir und dem Vater Verträge zur Mieterhöhung . Nur weil der Vater Leiter der Kripo in einer größeren Stadt war , konnte der Fall beendet werden ! Wir mussten… Mehr

Don Didi
13 Tage her
Antworten an  Juergen Waldmann

Sowieso nicht. Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform. Es erleichtert die „Glaubhaftmachung“, notwendig ist es jedoch nicht.
Wenn die (mündlich/per Handschlag) neu vereinbarte Miete widerspruchslos längere Zeit bezahlt wird, dürfte das als konkludente Zustimmung gewertet werden.

Aber auch das dürfte (wie so vieles) die Amtgerichte/erste Instanz überfordern.

curryculum
10 Tage her
Antworten an  Juergen Waldmann

Die deutschen Ämter drehen sowieso frei. Wir hatten für ein Anfang 22 verkauftes Wohnhaus einen Hausmeister auf Minijob-Basis, Meldungen erfolgten (sicherheitshalber) über eine Steuerkanzlei. Wir sind jetzt im fünften Jahr, wo irgendwelche Ämter mit Abgabenforderungen kommen. Die Rentenversicherung stufte unseren Phantom-Mitarbeiter eigenmächtig auf Vollzeit und wollte 40.000 Euro von uns einfordern. Es kommen auch nie Rechnngen, sondern gleich Ankündigungen der Vollstreckung. Ich verlege jetzt meinen Wohnsitz nach Zypern, um hier mein Tech-Startup zu gründen. Niemals wieder würde ich in Deutschland einen Euro investieren.

Ein Mensch
16 Tage her

Mich würde es nicht wundern wenn in naher Zukunft ein so drangsalierter Bürger mal nicht auf einen Anwalt setzt, sondern eher auf eine tatkräftige Gruppe durchschlagskräftiger Männer oder Frauen setzt.

bfwied
17 Tage her

Was kann man denn derzeit noch äußern an Kritik, und sei es nur durch die Darstellung der Wahrheit bzw. Wirklichkeit? Kann man die als „Leipziger Hetzjagd“ bekannte Sache noch als unwahr kritisieren mit Belegen der Umstehenden, die das alles mitbekommen haben? Oder ist auch das bereits verboten und mit Strafe bewehrt, weil es die heutigen Politiker so wollen? Kann man noch den Verdacht äußern, dass diese Politiker den Staat und die Gesellschaft umbauen wollen, oder ist allein der geäußerte Gedanke schon eine Straftat, obwohl doch verschiedene Politiker, wie Fischer – „D. muss verwässert werden“ – dies als Ziel benannten. Kann… Mehr

MartinKienzle
25 Tage her

Der sogenannte „Rechtsstaat“ des Besatzerkonstruktes BRD (www.youtube.com/watch?v=hIu80oSC728 ab Minute 3:25) ist zu einer mafiösen Organisation verkommen: Unter dem Deckmantel „Recht“ erpresst die BRD immense Schutzgelder (sogenannte „Geldstrafen“), das die Deutschen nicht erkennen (siehe den vorliegenden Artikel); jeder, der Teil jener mafiösen Struktur ist, sprich „sogenannte „Anwälte“, sogenannte „Polizisten“, sogenannte „Rechtspfleger“, sogenannte „Richter“, sogenannte „Staatsanwälte“ und sogenannte „Urkundenbeamte“, muss zwingend öffentlich an den Pranger gestellt werden, wodurch die Deutschen die Möglichkeit erhalten, sich gegen dieses kriminelle Handeln zur Wehr setzen zu können!

Last edited 25 Tage her by MartinKienzle
Rosalinde
24 Tage her
Antworten an  MartinKienzle

„Besatzerkonstrukt“
Schon mal was vom 2 + 4 Vertrag gehört??

MartinKienzle
24 Tage her
Antworten an  Rosalinde

Der sogenannte „2+4-Vertrag“ begründete mitnichten die Souveränität der Deutschen Nation (siehe unter anderem Schäuble im Jahr 2011 https://www.youtube.com/watch?v=YfsAgJLcYWI ab Minute 0:23 sowie Gysi im Jahr 2013 https://www.youtube.com/watch?v=hIu80oSC728 ab Minute 3:25) – die Wahrheit weiterhin zu leugnen, wenngleich die Marionetten (https://www.youtube.com/watch?v=3zuO_Ed__KA), umgangssprachlich „Politiker“ genannt, sie öffentlich formulierten, ist aus meiner Warte bedauerlich!

Schwabenwilli
29 Tage her

Schon Interessant wofür man heutzutage alles bestraft wird, derweil darf ein Bus durch deutsche Schulhöfe tingeln in dem die Führerin der größten Opposition in Gestalt einer Puppe in einer Einzelzelle sitzt.
Derjenige der den Spruch getan hat, er könne gar nicht so viel fressen wie er kotzen könnte war mit Sicherheit kein Freund der damaligen Regierung.

Chrisamar
1 Monat her

Das nennt sich: Die pönale Quote. Es ist eine Dienstanweisung, nach der eine vom Dienstherrn bestimmte Quote zu erfüllen ist. Das ist eigentlich nicht im Sinne einer rechtsstaatlichen Ordnung. Allerdings ist das der berufliche Alltag in allen Behörden und Ämtern und wird bei Erfüllung auch belohnt. „Der ehemalige Richter auf Probe David Jungbluth, er war dies von Oktober 2012 bis Ende August 2013 in der saarländischen Justiz, schreibt in Betrifft JUSTIZ 2014, Seiten 17-22, unter der Überschrift „Die Qualität der Arbeit ist zweitrangig“ zur Arbeit der Staatsanwaltschaft u.a.: „In diesem Zusammenhang stellt nach meiner Einschätzung – lediglich exemplarisch – das… Mehr

Last edited 1 Monat her by Chrisamar
Judith Panther
1 Monat her

„Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“

Michael W.
1 Monat her

Deutschland ist nicht nur kein Rechtsstaat, es war noch nie einer. Früher wurde das nur besser vertuscht. Mittlerweile sind wir ein Willkürstaat.
Jede Zivilklage kann man übrigens mit dem Schikaneparagrafen 226 BGB abwehren. Eine weitere Abwehr ist „erhebliche Beeinträchtigung“, die besonders oft bei Nachbarschaftsstreitigkeiten angewendet wird.

Judith Panther
1 Monat her
Antworten an  Michael W.

Interessanter Hinweis: Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Schikaneverbot nach § 226 BGB sollte man tatsächlich in Erwägung ziehen, auch wenn die „furchtbaren Juristen“, die sich im Gefolge von „furchtbaren Politiker“ traditionell auszubreiten beginnen wie Verwesungsgeruch über mancher Kanzlerschaft, und in deren Augen jeder kritische Bürger übergangslos zum Lump mutiert, natürlich immer ein „sachliches Motiv“ finden werden, um auch die abartigste Schikane noch für rechtens zu erklären, weil sie weisungsgebunden sind und Justitia sich irgendwann die Augen verbunden hat, um das schreiende Elend nicht länger mitansehen zu müssen. Welchen kolossalen Rindviechern haben wir diese fatale Abhängigkeit überhaupt zu verdanken, mit… Mehr

Unglaeubiger
1 Monat her
Antworten an  Judith Panther

Die kolossalen Rindviecher sind die Gutmenschlein, die dem Größenwahn der Weltrettung verfallen sind. Also jene, die Ideologie, Verblödung mit einer neuen Zeit verwechseln und die Realität nicht mehr erkennen. Menschlein, denen es einfach zu gut geht, die nicht selber denken wollen/können und vom Glauben und Hoffen derart erfüllt sind, dass sie das Handeln einfach zu obsolet erklärten. Der Wille von Größenwahnsinnigen, von Soziopathen und Psychopathen geschehe, denn wir sind alle schuldig gelle!

HansKarl70
20 Tage her
Antworten an  Unglaeubiger

„Recht haben und Recht kriegen“ sind zweierlei Dinge oder so ähnlich, sagte einmal irgendwer.