Über die Rente wurden Generationen getäuscht. Statt jetzt bei ihr sparen zu wollen, muss Staat Nimmersatt erst Entwicklungshilfe und grenzenlose Leistungen für Zugezogene, die nicht arbeiten wollen, streichen – sowie für den (N)GO-Komplex.
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Will sich jemand informieren, wie das mit der gesetzlichen Rente ist und bedient sich der offiziellen Quellen, wird ihm ziemlich schnell schwindlig.
Unter Rentensteuer steht bei der Deutschen Rentenversicherung: „Mit der Neuregelung zur Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz wird die unterschiedliche steuerliche Belastung von Renten und Beamtenpensionen langfristig beseitigt. Die Renten werden auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt: Die Rentenbeiträge können künftig voll vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Dafür muss die spätere Rente als Einkommen voll versteuert werden. Die Umstellung dauert Jahrzehnte. Neben dem weiterhin steuerfreien Arbeitgeberanteil können die Arbeitnehmer auch bestimmte prozentuale Anteile von ihrem eigenen Beitragsanteil steuerlich absetzen. Dieser Prozentsatz steigt in jährlichen Stufen bis 2025 auf 100 Prozent.“
Und das fand ich beim Suchen – hoffentlich richtig – heraus: Rentner, die seit 2012 neu Rente beziehen, müssen 64 Prozent ihrer Rente mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Dieser Anteil steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang stufenweise, bis er 2040 dann 100 Prozent erreicht. Wegen der Freibeträge würden viele Rentner jedoch auch weiterhin keine Steuern zahlen. Von Steuerzahlungen betroffen sind häufig nur diejenigen Rentner, die neben ihrer gesetzlichen Rente noch über Zusatzeinkünfte verfügen (Betriebsrenten, Zinsen, Mieteinnahmen zum Beispiel). Was haben „Zusatzeinkünfte“ bei der Frage zu suchen, wie die Rente aus den Pflichtbeiträgen auf die Haupteinkünfte besteuert werden?
Rentensteuer
Wie Renten besteuert werden, richte sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begännen, würden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtig verordnet. Jedes Jahr steige der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für Neurentner um zwei Prozentpunkte bis 2020. Bei Rentenbeginn im Jahr 2020 seien es somit 80 Prozent, 2021 seien es 81 Prozent und 2022 82 Prozent, also ein Prozentpunkt mehr pro Jahr. Danach erhöhe sich der Prozentsatz um einen halben Prozentpunkt.
Wer 2058 oder später in Rente gehe, müsse seine Rente voll versteuern. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekämen, errechne das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das sei der Teil der Rente, der nicht versteuert werden müsse. Der Rentenfreibetrag sei ein fester Eurobetrag und bleibe auch in den Folgejahren unverändert. Das gelte auch dann, wenn die Rente durch Rentenerhöhung weiter steige. Künftige Rentenanpassungen erhöhten somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und seien in voller Höhe steuerpflichtig.
Der „Rentenfreibetrag“ hat also mit dem Prinzip „Beiträge zahlen und dafür später Rente bekommen“, nichts zu tun, sondern ist eine politisch willkürlich festeglegte Größe, die mit einer Übergangsregelung begründet wird.
Rentenfreibetrag
Der Rentenfreibetrag ist eine politische – also willkürliche – Konstruktion zur finanziellen Abfederung des Systemwechsels. Er folgt nicht dem Geist und der Logik des Beitrags- und Rentenversicherungssystems, sondern dem steuerlichen Inkasso zur Haushalts-Verkraftung. Übergangsregelung ist als Verkleidung gedacht.
Der Steuerstaat darf darauf zählen, die wenigsten Bürger werden sich bis ins letzte informieren, die meisten werden es nie merken und bei allen wird überwiegen: Wir können eh nichts dagegen tun.
Jahrzehnte dachten die Bürger – und genau das sollten sie auch –, ihre Rente bekämen sie aus ihren Beiträgen. Generationen Rentner sind in diesem Irrtum gestorben. Die bewusst jahrzehntelang gepflegte Erzählung war, das deutsche Rentensystem sei ein reines Umlageverfahren: Die Beiträge der heutigen Erwerbstätigen finanzierten die Renten der heutigen Rentner. Es gab keinen individuellen Kapitalstock, in den „Ihre“ Beiträge einfließen und später wieder herauskommen. Was jemand an Rente bekommt, hängt von den „Entgeltpunkten“ ab, die er erworben hat – finanziert wird das Ganze aus den laufenden Beiträgen der nächsten Generation (plus erhebliche Bundeszuschüsse aus Steuern).
Berechnungsformel
Die Berechnungsformel lautet: Rentenfreibetrag = Jahresbruttorente des Folgejahres × Prozentsatz für den steuerfreien Anteil.
• Zugangsfaktor: 1,0 bei regulärem Renteneintritt; Abschläge bei früherem Beginn, Zuschläge bei späterem.
• Aktueller Rentenwert (ab Juli 2026): 42,52 € (Wert eines Entgeltpunkts pro Monat).
• Rentenartfaktor: 1,0 bei Altersrente und voller Erwerbsminderungsrente; niedriger bei Teilrente, Witwenrente usw.
Einfaches Beispiel: 45 Entgeltpunkte × 1,0 × 42,52 € × 1,0 ≈ 1.913 € monatliche Bruttorente (Standardrente-ähnlicher Wert).
„Generationenvertrag“ – nur eine Verkaufsformel
Über Jahrzehnte lautete die andere Geschichte: „Sie zahlen ein und bekommen dafür später Ihre Rente.“ Die Sprache der Politik, der Rentenversicherung und vieler Broschüren legte nahe, es handele sich um eine Art Ansparsystem oder zumindest um ein stark individualisiertes Äquivalenzprinzip. „Generationenvertrag“ klang nach einem fairen Tausch auf Augenhöhe, nicht nach einer Abhängigkeit von Demografie, Geburtenraten und Zuwanderung. Viele Bürger haben das so verstanden – und sollten es so verstehen. Das erleichterte die Akzeptanz hoher Beitragssätze und machte das System politisch stabiler.
Generationen von Rentnern sind tatsächlich in dem Glauben gestorben, sie hätten „ihr“ Geld zurückbekommen, das sie jahrzehntelang eingezahlt hatten. In Wirklichkeit haben sie die Renten ihrer Eltern und Großeltern finanziert, und ihre eigenen Renten wurden von den Kindern und Enkeln (sowie dem Steuerzahler) bezahlt. Das war kein Geheimnis für Fachleute. Der Normalbürger wurde systematisch hinter die Fichte geführt. Dieser Politikstil gehört neben dem „Partei-Können“ zur „Qualifikation“ der Berufspolitiker des Parteienstaats.
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Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten, obwohl sie bereits eine Altersrente beziehen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) über Erstergebnisse des Mikrozensus 2025 waren 14 Prozent der Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren erwerbstätig. Ein Jahr zuvor hatte ihr Anteil noch bei 13 Prozent gelegen. Dabei gingen männliche Rentner (16 Prozent) zuletzt häufiger einer Arbeit nach als weibliche (11 Prozent). Der Anteil erwerbstätiger Rentner nimmt mit dem Alter kontinuierlich ab. Von den 65- und 66-jährigen Rentenbeziehern waren knapp ein Fünftel (19 Prozent) erwerbstätig, von den 73- und 74-jährigen Rentnern noch acht Prozent.
Bildungsniveau und Erwerbstätigkeit im höheren Alter: 18 Prozent Rentenbezieher mit höherem Bildungsniveau waren erwerbstätig, zwölf und zehn Prozent mit mittlerem und niedrigerem Bildungsniveau. Ein Grund dafür könnte sein, dass Rentner mit höherem Bildungsniveau häufiger aufgrund der Freude an der Tätigkeit weiterarbeiten.
Insgesamt arbeiteten 73 Prozent der erwerbstätigen Rentner als abhängig Beschäftigte, 27 Prozent waren selbstständig tätig. Knapp zwei Drittel (65 Prozent) der abhängig beschäftigten Rentner gaben geringfügige Beschäftigung an. Als geringfügig beschäftigt galt 2025, wer im Monat maximal 556 Euro verdiente oder höchstens drei Monate oder maximal 70 Arbeitstage im Jahr einer Beschäftigung nachging.


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Natürlich mussten Lauterbach und der Nullwissende, Herr Fratzscher, auch ihren Senf zum Thema Rente abgeben, obwohl Lauterbach Renteneinzahlungen gescheut hat, wie der Teufel das Weihwasser. Im heutigen Moma TV, ab 59:27
Lauterbach eröffnete den Reigen: Wir Gebildeten müssen den Ungebildeten…….Möge er und seine SPD zum Teufel fahren.
Live & TV – ZDF