Polizei bestätigt Anzeige gegen Geschäftsführer des Journalistenverbands Thüringen

Im Gespräch mit TE bestätigt der Sprecher der Landespolizeidirektion Thüringen, dass mindestens eine Anzeige gegen den Geschäftsführer des Journalistenverbands DJV Thüringen wegen seiner Gewaltaktion vom 1. Mai vorliegt. Eine Kooperation zwischen Polizei und DJV gebe es nicht.

imago Images
Symbolbild
Der Geschäftsführer des Deutschen Journalistenverbands DJV Thüringen, Sebastian Scholz, läuft in Weimar am 1. Mai von der Seite kommend in einen vor der Polizei weglaufenden Demonstranten und stellt ihm eine Bein, eine Verletzung dabei offensichtlich in Kauf nehmend. Der Verband brauchte zehn Tage, um die Aktion schließlich in einer Stellungnahme „zivilcouragiert“ zu nennen. Nach Anzeige wird jetzt gegen Scholz ermittelt, dem gegebenenfalls ein Strafverfahren droht.

Wir sprechen darüber mit Patrick Martin, Erster Polizeihauptkommissar und Pressesprecher der Landespolizeidirektion Thüringen.

TE: Wer war der Mann, dem vom Geschäftsführer des DJV Thüringen ein Bein gestellt wurde?

Patrick Martin: Aktuell wissen wir nicht, wer der Mann ist. Die Kollegen die dort gehandelt haben, das ist eine bayrische Einheit. Da stehen aktuell noch Zuarbeiten aus Bayern aus. Ob da eine Identität festgestellt wurde oder nicht, können wir zum derzeitigen Zeitpunkt deshalb nicht sagen.

Die von Scholz zu Fall gebrachte Person soll zuvor eine Polizistin und eine Journalisten angegriffen haben, wird vom DJV behauptet …

Wir haben im Moment auch nur, was in dem Video zu sehen ist, da arbeitet die Kriminalpolizei in Weimar im Moment daran und versucht, das im Anzeigeverfahren aufzuklären. Insbesondere warten wir hier aber, auch wie schon gesagt, auf die Berichte aus Bayern, was die Kollegen, die da vor Ort gehandelt haben, für uns haben. Wir haben natürlich üblicherweise von solchen Ereignissen auch eigenes Videomaterial, was ebenfalls noch ausgewertet werden muss. Es soll mehrere, beziehungsweise eine mir bekannte Anzeige gegen den Herrn Scholz geben. Und auch diese wird von der Kriminalpolizei in Weimar bearbeitet.

Woher kommt diese Anzeige? Befragungen der Querdenker-Szene haben so eine Anzeige von deren Seite nämlich nicht ergeben.

Die Anzeige ist bei uns per Email eingegangen. Ob das jetzt die richtigen Personalien sind, die in der Email stehen, wissen wir nicht. Auf jeden Fall ist eine Anzeige eingegangen und sie wird bearbeitet. Es soll jemand gewesen sein, der das Video gesehen hat. Jedenfalls postitulierte das derjenige, der die Anzeige per Mail erstattet hat.

Warum befasst sich die Polizei von sich aus nicht mit Herrn Scholz, der ja in Polizeiarbeit eingegriffen hat? Der DJV behaupet jetzt sogar, das wäre juristisch nicht angreifbar.

Wir werden den Herrn Scholz vorladen. Er bekommt Gehör, so wie jeder andere, der in einem Strafverfahren beschuldigt wird. Er bekommt im Zusammenhang mit der Anzeige ganz normal eine Vorladung. Dann kann er erscheinen bei der Polizei oder auch nicht. Es gibt hier keine Erscheinungspflicht wie bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht. Dann kann er eine Aussage machen oder auch nicht. Als Beschuldigter stände ihm natürlich auch das Recht zu schweigen zu.

Ist also also ein Strafverfahren gegen Scholz schon im Gange?

Die Kriminalpolizei in Weimar hat dazu eine Anzeige vorliegen und die wird jetzt auch bearbeitet und nach Abschluss der Staatsanwaltschaft vorgelegt.

Ist das schon ein Hinweis darauf, dass man die Anzeige ernst nimmt?

Natürlich müssen wir das ernst nehmen. Wir haben den Sachverhalt ja im Video sichtbar. Das ist momentan, was uns vorliegt.

Daraus leitet sich ab, dass man da ein Strafverfahren einleiten will?

Ja, die Staatsanwaltschaft bekommt es dann, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Rechtliches Gehör muss gewährt werden. Und die Berichte aus Bayern müssen dazu da sein, ebenso wie die Videoauswertung aus Bayern. Die Staatsanwaltschaft muss eine Würdigung der Gesamtumstände vornehmen können. Die Staatsanwaltschaft kann hier immer noch sagen, in Würdigung aller Gesamtumstände stellen wir das Strafverfahren ein.

Wie lange dauert so etwas?

Frühestens nächste Woche. Die Polizei in Weimar leidet auch nicht an Arbeitsmangel. Bei so einer Großveranstaltung und einer Demo-Lage schiebt man oft einen riesen Wust vor sich her. Dann muss das ganze getacktet werden, jemand beauftragt werden, die Sachbearbeitung zu machen, der muss seinen Terminkalender durchgehen, muss die Vorladungen schreiben. Dann haben sie das übliche Problem, dass zwei von drei Vorgeladenen zu einer anderen Zeit als eingeladen kommen wollen. Es ist hier aber auch keine Eile da, es rennt nichts weg.

Der DJV spricht von Zivilcourage ihres Geschäftsführers Scholz. Wie sieht das die Polizei?

Dazu können Sie von uns keine Meinung erwarten. Wenn wir uns völlig abstrakt – ohne dass es diesen Sachverhalt gegeben hätte – unterhalten, dann kann ich ihnen die Meinung der Polizei zu Zivilcourage natürlich sagen. Aber das passt in diesem Kontext nicht. Wir können hier weder eine Vorverurteilung vor-, noch jemanden in Schutz nehmen. Es gibt den Paragraphen 127/1 der Srafprozessordnung, das so genannte „Jedermannsfestnahmerecht“. Es ist möglich, dass die Staatsanwaltschaft das so erkennt oder auch nicht. Da ist die Justiz unabhängig. Wir als Polizei müssen darüber nicht entscheiden. Wir haben Gewaltenteilung und wir haben einen Erforschungsauftrag, wir haben alle Umstände zu erforschen, die zur Tatbe- und -entlastung führen kann.

Es gibt nicht nur die Szene des Übegriffs sondern auch jene spätere Szene, wo Sebastian Scholz in Gegenwart einer Polizeisprecherin eine Art Kurzbefragung eines sich ursprünglich an die Sprecherin gewandten Foto-Journalisten vornimmt und beispielsweise auch dessen Ausweis in Augenschein nimmt. Was hat es mit dieser Szene auf sich? Und was hat das möglicherweise mit einer Kooperation der Polizei Thüringen mit dem DJV also mit Geschäftsführer Scholz zu tun? Und was hat ihrem Kenntnisstand nach Herr Scholz dort überhaupt gemacht? Ebenfalls war er in einem Bereich, der für nicht autorisierte Bürger zu dem Zeitpunkt eher nicht zugänglich war. Was autorisierte Scholz?

Diese Kooperation gibt es nicht. Das war ein Wunsch des DJV, dem noch nicht entsprochen wurde. Herr Scholz ist mir persönlich nicht bekannt. Das Video, wo die Szene zu sehen sein soll mit der Polizeisprecherin, kenne ich noch nicht. Nach dem ich es jetzt gesehen habe, kann ich dazu sagen: Im Video sieht man dass ein „Journalist“ mit der Pressesprecherin reden wollte. Nach einem kurzem Vorgespräch wird er jedoch von Herrn Scholz (so stellt sich der Mann zumindest vor) in ein Gespräch verwickelt. Was weiter folgt, ist nicht bekannt.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 25 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

25 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Silverager
2 Jahre her

Das Verfahren, so es denn überhaupt eines gibt, wird enden wie das berühmte Hornberger Schießen.
Schließlich hat ist ja ein Guter einem Bösen reingegrätscht.

Vati5672
2 Jahre her

Das der DJV Thüringen den BeinstellerScholz noch nicht aus der „Schußlinie“ genommen hat zeigt deren Dickfelligkeit trotz klarem Beweis auf.

Nb. Zitat
Dann muss das ganze getacktet werden, jemand beauftragt werden,
Ende

„getaktet“ bitte ohne „c“.

ach komm
2 Jahre her

… interessant sind die Videoschnipsel von Frontal21. Hier wird gezeigt, wie dem „um sich schlagenden Mann“, der dann einen „Kameramann tritt“, unmittelbar vor diesen Taten von einem Polizisten ein sehr kräftiger Hieb mit der Pfefferkeule verpasst wird. Direkt in das Gesicht aus geschätzten 50 – 70 cm Entfernung. Im Haltegriff (damals, in der Schule, hieß das Würgegriff) eines anderen Polizisten. Für mich sieht das, was dann folgt, aus wie eine reine Panikreaktion. Der Mann will nur noch weg, dreht sich aus dem Klammergriff und läuft blindlings los. Hier eine Absicht zu unterstellen, ist in meinen Augen höchst unseriös. (Der mdr… Mehr

taliscas
2 Jahre her

Dieser Berufsstand verliert jeden Tag mehr an Achtung und Respekt. Der kann dann bald mal weg! Doch unter den Blinden ist der Einäugige König! Lang lebe TE.

CIVIS
2 Jahre her

So, so: „Zivilcouragiert“ nennen das die, die sonst bei der kleinsten Kleinigkeit immer laut mädchenhaft aufschreien, …von wegen „man hat uns als Lügenpresse bezeichnet“, …“wir wurden angepöbelt“, … „man hat die Presse angegriffen“, u.s.w.

Diese „Weicheier“ wollen plötzlich „zivilcouragiert“ gehandelt haben ?

Aber zugegeben: auf so eine Ausdrucks- und Sichtweise [„zivilcouragiert“] muss man erst einmal kommen ! Da sind 10 Tage Bedenkzeit schon angemessen.

Last edited 2 Jahre her by CIVIS
meckerfritze
2 Jahre her

Die Staatsanwaltschaft entscheidet unabhängig…. Selten so gelacht.

Christian
2 Jahre her

Wie wird wohl die Polizei und die Justiz in einem kommunistisch regierten Bundesland reagieren??????? Einstellen ,wetten?

wat nu
2 Jahre her

Ein Bein stellen heißt für mich, jemandem ein Bein „in den Weg“ zu stellen. In dem Video ist mE klar zu erkennen, dass er dem Mann die Beine „mit Anlauf“ weggetreten hat. Die Jedermannfestnahme rechtfertigt ein solches „von den Beinen reißen“ nicht. Der Typ ist ein ungezügelter Raufbold, der nicht mal zu seiner Tat stehen kann. Er weiß ganz genau, dass er im Unrecht war, sonst hätte er nicht sagen müssen, daß er nicht schnell genug „weggekommen“ sei.

Bummi
2 Jahre her

Zivilcourage ist bei Jounalisten wohl die Umschreibung von blankem Hass gegen Menschen mit anderer Meinung.

Lars Baecker
2 Jahre her

Jedermannsfestnahmerecht. Das rechtfertigt einen Eingriff zur Feststellung der Peronalien, wenn die Polizei nicht vor Ort ist. Hier war die Polizei dem Täter auf der Spur. Das ist nicht mal unter Notstandsgesichtspunkten gerechtifertigt. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat.