Die Klimakatastrophen-Lüge muss nicht „unverzüglich rückgängig gemacht werden“

Wo Frau Merkel politisch-kulturell geprägt wurde, war es wie in der Sowjetunion und anderen sozialistischen und autoritären Staaten selbstredend, Regeln werden nur angewandt, wo und wie es den Sowjets passt: gegen die „ Falschen“ und niemals gegen die „Richtigen“.

IMAGO / Markus Heine

Es begann mit Frau Merkel, die im Februar 2017 in einer Rede in Stralsund sagte: „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“ Damit änderte sie sprachpolitisch die Verfassungswirklichkeit, ohne die Verfassung ändern zu können. Im Grundgesetz steht ausdrücklich, zum Volk zählt, wer einen deutschen Pass besitzt (auch wenn er nicht „in diesem Lande lebt“).

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Wo Frau Merkel politisch-kulturell geprägt wurde, war es wie in der Sowjetunion und anderen sozialistischen Systemen selbstredend, Regeln werden nur angewandt, wo es den Sowjets passt. Also gegen die „Falschen“, aber niemals gegen die „Richtigen“. Bevor Frau Merkel den Kanzlerthron räumte, installierte sie als künftigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ohne Richtererfahrung, aber mit Linientreue den CDU-Bundestagsfraktionsvize Stephan Harbarth.

Da das „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC) der United Nations sein Klimakatastrophenszenario RCP8.5 jetzt als „unplausibel“ gestrichen hat, erwarten viele Gutgläubige von Regierungen, Parlamenten und Gerichten, jene Politik, Gesetze und Urteile aufzuheben, die auf dem Katastrophenszenario gründen.

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Das wird nicht geschehen, weil Regeln nur anzuwenden, wo es den Sowjets passt, inzwischen auch in „Demokratien“ heimlich, still und leise – unausgesprochen und unauffällig – Rechtswirklichkeit geworden ist. In der Bundesrepublik Deutschland und fast überall in Westeuropa. Wenn es dazwischen immer mal wieder Ankläger und Gerichte gibt – wie eben in Spanien – sind das die Ausnahmen, welche die Regel bestätigen.

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Realistisch werden Klimakatastrophen-Politik, -Gesetzgebung und -Rechtsprechung erst rückgängig gemacht werden, wenn die tatsächlichen Änderungen in Politik und Recht der Vereinigten Staaten in Europa nicht mehr ignoriert werden können. Das können sie dann nicht mehr, wenn die Regierungen Trump-Vance-Rubio die neuen Wünsche Europas an sie nur in dem Ausmaß erfüllen, in dem Europa die Energie-, Migrations- und Kultur-Politik von New America übernimmt. Spötter werden sagen, Washington wird mit Europa so umgehen wie die EU-Kommission mit Ungarn und noch ein paar anderen – der Ukraine und Polen zuvor. Genauso kommt es, wie viel oder wenig die Trompeter der „regelbasierten Ordnung“ auch weiter tätig sind.

Trump hat die Klimakatastrophe abgesagt

Die Trump-Regierung kündigt einer UN-Organisation nach der anderen das Geld, bis das undemokratische und freiheitsfeindliche Sprachrohr seine Liegenschaft an der Turtle Bay am East River in Manhattan samt Bürokratenwasserkopf nicht mehr unterhalten kann. Denn die Beerdigung von RCP8.5 ist nur der Anfang vom Ende einer Einrichtung, die schon in ihrem Gründungszustand des Völkerbundes in Genf versagt hat, weil sich Völkerbund wie UN an ihre eigenen Regeln immer nur hielten und halten, wenn es ihren „Sowjets“ passte und passt.

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Hier handelt es sich selbstredend um keine juristische Argumentation, nicht nur, aber auch weil der Beobachter keinen Anhaltspunkt dafür sieht, wer Rechtswege ginge, um den Klimakatastrophen-Karren aus dem Sumpf zu ziehen.

RCP8.5 und Nachfolger SSP5-8.5 waren lange das drastischste Hoch-Emissions-Szenario: Es nahm einen massiven Ausbau fossiler Energien (vor allem Kohle) an, mit einem Strahlungsantrieb von 8,5 W/m² bis 2100 und einer globalen Erwärmung von ca. 4 bis 6 °C. Es wurde oft als „Business as usual“ dargestellt, obwohl schon länger sehr unwahrscheinlich. In der neuen Modellgeneration CMIP7 (die Grundlage für kommende IPCC-Berichte) wird dieses Extrem-Szenario als nicht mehr plausibler Standardpfad gestrichen.

Das Verfassungsgericht macht weiter Politik

Das Verfassungsgericht hat seinen Klimabeschluss vom 24. März 2021 weder widerrufen noch aufgehoben. Er besteht darauf: Der Staat muss die Freiheitsrechte künftiger Generationen schützen. Klimaschutzziele dürfen nicht in die ferne Zukunft verschoben werden. Es bestünde eine Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers.

Ex-Bundestagspräsident Norbert Lammert, CDU kritisierte 2021 den Beschluss als unzulässigen Eingriff in den Handlungsspielraum des Gesetzgebers Bundestag, als Überdehnung der Grundrechtsinterpretation. Doch Lammert von der alten Schule hat wohl nicht sehen wollen, was einst galt und seit Merkel nicht mehr.

Staatsrechtler Sebastian Müller-Franken warnte, der Beschluss gefährde praktisch alle Grundrechte mit einem „CO₂-Budget“, das ab 2031 massive Freiheitseingriffe bedeuten könne. Er spricht von „gouvernement des juges“ (Richterherrschaft) und fordert eine Kehrtwende oder Revision durch das Gericht selbst. Axel Bojanowski & Sven-Felix Kellerhoff sagen in der Welt: „Karlsruhe muss sein Klima-Urteil von 2021 revidieren – und es gäbe dafür drei Wege.“

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Fritz Vahrenholt hat im Buch „Unanfechtbar?“ zusammen mit Sebastian Lüning 2021 dem Karlsruher Beschluss in einem detaillierten Faktencheck vorgeworfen, einseitige Quellen genutzt, wissenschaftliche Unsicherheiten ignoriert und auf übertriebenen Szenarien (insbesondere RCP8.5) aufgebaut zu haben. Nach dem Aus des IPCC von RCP8.5/SSP5-8.5 fordert Vahrenholt eine Revision des Klima-Urteils.

Dietrich Murswiek, einer der renommiertesten Staatsrechtler ist einer der schärfsten Kritiker des Klimabeschlusses. Er wirft dem Gericht eine Verfassungsänderung vor, die der Bundestag zuvor abgelehnt hatte, es handle als „Klimaaktivist“, überschreite seine Kompetenzen („gouvernement des juges“), das Urteil sei verfassungsrechtlich falsch und blende die internationale Dimension des Klimaschutzes aus.

Staats- und Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau sagt ähnlich wie Dietrich Murswiek, das Verfassungsgericht habe Grundrechte faktisch unter „Klimavorbehalt“ gestellt und jede Freiheitsausübung von „Klimaverträglichkeit“ abhängig gemacht. Es betreibe richterliche Rechtsfortbildung oder. Verfassungsänderung durch die Hintertür. Es schaffe neue, intertemporale Freiheitspflichten und mache Klimaschutz zu einem übergeordneten Maßstab, den der Gesetzgeber so nie beschlossen habe.

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Was die Juristen zum Klimaurteil sagen, mündet nicht in der Merkel-Doktrin, „muss unverzüglich rückgängig gemacht werden“. Sie gilt nur für etwas, das den Sowjets der Demokratie nicht passt. Siehe oben, innerhalb der deutschen und EU-Politik ist mit der Einkehr zur Herrschaft des Rechts nicht zu rechnen, weil die Justiz Partei ist. Nicht ex oriente lux, sondern ex occidente.

Passen den Sowjets Wahlergebnisse nicht, ändern sie die Regeln

Der neugewählte Bundestag hatte keine verfassungsändernde Mehrheit mehr, also wurde er nicht konstituiert, um mit der alten Mehrheit die weitgehende Aushöhlung der „Schuldenbremse“ und eine Deindustrialisierungspflicht bis 2045 zu beschließen. In Rheinland-Pfalz änderte der alte Landtag die Geschäftsordnung, damit im neuen die AfD nach ihrem Wahlsieg keine Untersuchungsausschüsse allein bewirken kann. Holt im September in Sachsen-Anhalt die AfD die absolute Mehrheit, ändert dann der alte Landtag die Verfassung, sodass Ministerpräsidenten nur noch mit 2/3-Mehrheit gewählt werden können?

Recht ist nicht gleich Recht, je nachdem, wem es recht ist

Die deutsche Rechtswirklichkeit ist wie eine Matroschka. Die große äußere ist wie bei der richtigen Matroschka nur die Hülle, die alle anderen umschließt, ist die Ordnung der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive, Judikative und der „vierten Gewalt“ Medien auf dem Papier – all dem, das in Schulen, Hiochschulen gelehrt wird, in Festvorträgen zu hören ist, sich aber in der zweiten Matroschka, im tatsächlichen Erleben der Bürger nicht wiederfindet. In der zweiten riskiert jeder, verfolgt zu werden, wenn er Angehörige der politischen Klasse unerwünscht stört. Die dritte umfasst, worauf Parteienstaatsdiener zählen können, die direkt oder indirekt mit den Steuern der Bürger in der fünften Matroschka bezahlt werden. Die vierte Matroschka gilt für die Mitglieder der polit-medialen Klasse, Influencer und Aktivisten in NGOs und verwandten Organisationen der steuersubventionierten und organisierten „Zivilgesellschaft“. Sie werden für Taten nicht verfolgt, sondern geschützt, die gegen Gesetze verstoßen, aber „im Dienste der guten Sache“ von „UnsereDemokratie“ sind. Die fünfte Matroschka enthält die ungeschriebenen Regeln für die Leute, die ihr Leben und das der ihren mit dem fristen, was der Parteienstaat ihnen vom Lohn ihrer Arbeit übrig lässt.

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