Nicht noch mehr Privilegierung von Religionsorganisationen braucht die freie Gesellschaft, sondern die Vollendung der unvollkommen gebliebenen Säkularisierung.
© Peter Macdiarmid/Getty Images
Mit der Zivilehe und anderen Aufgaben des Standesamtes nahm der Staat den Kirchen quasistaatliche Funktionen weg. Doch die Säkularisierung insgesamt wartet bis heute auf ihren Abschluss. Hitler kaufte den Klerus mit dem staatlichen Einzug der Kirchensteuer, wie er Gewerkschafter, Sozialdemokraten und Kommunisten mit dem Staatsfeiertag 1. Mai korrumpierte und mit anderen Privilegien andere Interessengruppen.
Wer feierlich heiraten will, bediene sich der Religionsgemeinschaften oder bei Eventagenturen, die das beide gegen Bezahlung gerne anbieten werden. Den Kirchen entziehe man die Dienstleistung des Einzugs der Kirchensteuer. Kassieren sollen die Religionen bitte selbst. Tun sie außerhalb Deutschlands wohl überall. Privilegien von Religionsgemeinschaften bitte streichen – alle. Bitte nicht mit den Kirchen als soziale und gesundheitliche Einrichtungen argumentieren: zahlt alles der Staat. Und die Kirchen sind reich, sehr reich. Bitte die oft trickreich versteckten Übrigbleibsel des Kirchenbesitzes aus vorsäkularer Zeit beseitigen. Auf 18 Milliarden Euro beziffern Kritiker die Summe aller direkten und indirekten Staatskosten für die zwei Kirchen: einsparen.
„Hatten sich die Verfassungsgeber der ersten deutschen Demokratie 1871 ebenso wie zuvor beim Norddeutschen Bund noch strikt an die laizistische Trennung von Staat und Religion, folglich von staatlicher und kirchlicher Institution gehalten, so zog mit der Weimarer Verfassung der Klerus wieder ein in die Politik der deutschen Republik.”
2019 – 170 Jahre nach der Paulskirchenverfassung von 1849 und 100 nach der Weimarer Reichsverfassung von 1919 – ist ein schönes Zieldatum für die Verwirklichung der Trennung von Kirche und Staat. Welche Politiker in der Bundesrepublik schreiben das auf ihre Agenda?




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