Der Ausgang eines Prozesses im Wiener Landesgericht für Strafsachen lässt die österreichische Justiz nicht gut aussehen: Ein radikal predigender Imam wurde freigesprochen, weil er den Terror der Hamas dann doch nicht „goutiert“ hätte, wie der Richter meinte.
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Der ägyptischstämmige österreichische Imam ist nun rechtskräftig vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Verhetzung freigesprochen – der erste Terrorprozess als Folge der Polizeiaktion „Operation Luxor“ gegen mutmaßlich radikale Islamisten endete mit einer Urteilsbegründung, die bei Islam-Experten für Kopfschütteln sorgt.
Der Angeklagte hatte in einer Predigt aus dem Jahr 2014 in einer Wiener Moschee die Führer der Hamas als „Gotteskrieger“ und „Jihad-Verbände“ gepriesen, die sich „für Allah opfern“. Er prophezeite das Verschwinden Israels „vom Erdboden durch die Hand von Männern, die sich Gott verschrieben haben“. Ein Video mit ähnlichen Inhalten war ebenfalls Teil der Anklage. Dieses Beweismaterial stammte aus den Ermittlungen nach den Hausdurchsuchungen im Rahmen der „Operation Luxor“, die nach dem Wiener Terroranschlag vom November 2020 gegen mutmaßliche Netzwerke der Muslimbruderschaft und mögliche Unterstützer der Hamas durchgeführt worden waren.
Lediglich „radikalere Auslegungsform“
Der Richter sah jedoch keine strafbare Handlung: Zwar sei der Imam Anhänger einer „radikaleren Auslegungsform“ des Islam, diese sei jedoch von Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt. Die Hamas sei zwar eine Terrororganisation, aber auch „eine gewählte Vertretung der Palästinenser im Gazastreifen“, meinte der Richter. Und: Da die inkriminierten Aussagen vor dem Massaker vom 7. Oktober 2023 lägen, könne man sie nicht als Unterstützung einer Terrorgruppe werten. Der Richter fragte den Angeklagten sogar: „Haben Sie einen Terroranschlag goutiert? Nein. Das, was Sie goutiert haben, ist der militärische Kampf gegen das israelische Regime.“ Beim Verhetzungsvorwurf argumentierte das Gericht, der Begriff „Zionisten“ bezeichne „eine Weltanschauung, eher eine politische Anschauung“ und falle damit nicht unter den Tatbestand. Ohne Terrorverurteilung sei der Vorwurf ohnehin verjährt.
Harte Kritik am Freispruch
Ruşen Timur Aksak, der frühere Sprecher der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich und nun einer der schärfsten muslimischen Kritiker des Islamismus, reagierte auf X fassungslos: „Eine Urteilsbegründung wie eine Kapitulationserklärung.“ Er warnte, das Urteil sei „leider ein Türöffner, der viele Dinge legitimieren wird, die wir als demokratische Gesellschaft nicht tolerieren dürften“. Die Arbeit von Islamismus-Kritikern werde „nur noch schwerer“.
Und der bekannte Terrorismusforscher Nicolas Stockhammer nannte die Richter-Logik gegenüber dem östererreichischen Web-Medium exxpress „absurd“: Die Hamas stehe seit 2003 auf der EU-Terrorliste und habe alle Voraussetzungen für diese Einstufung zu jeder Zeit erfüllt – auch 2014. Wenn eine Terrororganisation unterstützt wird, gebe es „nichts mehr zu deuten“. Der Begriff „Zionisten“ fungiere in islamistischer Rhetorik oft als Chiffre für Antisemitismus, das sei vergleichbar mit den Zahlencodes bei Neonazis. Das Urteil drücke entweder Hilflosigkeit durch mangelnde Fachkenntnis oder ein Einknicken vor Islamisten aus Angst vor Repressalien aus. Die Signalwirkung sei jedenfalls „verheerend“.

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