Auf dem linken Auge blind: Zweierlei Maß beim Waffenbesitz

Nach dem Ende der DDR-Diktatur gab es in der Bundesrepublik weder für Mitglieder noch für Funktionäre der Täterpartei Einschränkungen im Waffenrecht. Sie galten schlicht als unbedenklich. Mitglieder der AfD und ihr Nahestehende will der heutige Staatsapparat hingegen diskreditieren.

picture alliance/dpa | Silas Stein

In ihrem Kampf gegen die Alternative für Deutschland kennen die sogenannten demokratischen Parteien keine Grenzen. Ihnen unterstellte Behörden setzen sie als Schild und Schwert zur Bekämpfung einer großen Volkspartei ein.

Seit vergangenem Jahr versuchen staatliche Waffenbehörden immer öfter, Waffenbesitzern nur aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der AfD die Besitzkarte zu entziehen – angeblich wegen mangelnder Zuverlässigkeit. Das ist in der Regel nur ein Vorwand, aber ein höchst undemokratischer Akt, um Mitglieder der inzwischen laut Umfragen größten Partei in Deutschland einzuschüchtern und zu bestrafen.

In Sachsen gilt nicht nur die AfD-Mitgliedschaft als starkes Indiz für waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Es reicht, der Partei nahezustehen. Unglaublich, aber realexistierende „Demokratie“. Das sächsische Innenministerium hat die Waffenbehörden angewiesen, waffenrechtliche Erlaubnisse von AfD-Mitgliedern und Unterstützern zu überprüfen und möglichst zu widerrufen.

Der CDU-geführte Staatsapparat beruft sich dabei auf die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz, das dem Innenministerium von Armin Schuster (CDU) untersteht und weisungsgebunden ist.

Darüber jubelte der lokale öffentlich-rechtliche Rundfunk MDR Mitte August vergangenen Jahres unter der Überschrift „Gesichert Rechtsextrem – AfD-Waffenbesitzer in Sachsen werden auf Zuverlässigkeit überprüft“. In Sachsen würden derzeit Dutzende AfD-Anhänger, die Waffen besitzen, auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Das ginge aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Politikerin Juliane „Bambule“ Nagel hervor. Sie gilt in Leipzig als Schutzpatronin des Linksextremismus im berüchtigten Stadtteil Connewitz.

Es gibt diese Erlasse des sächsischen Innenministeriums, bestätigt AfD-Fraktionssprecher Felix Menzel gegenüber Tichys Einblick. Sie richteten sich sogar gegen Unterstützer der AfD, wie zum Beispiel Vermieter von Räumen für politische Arbeit. Die sächsische AfD-Fraktion fordere daher die Entlassung des sächsischen CDU-Innenministers Armin Schuster, weil er Bürger unter Generalverdacht stellt und ihre Grundrechte einschränkt.

Aber nicht nur in Sachsen, auch im schwarz-grünen Nordrhein-Westfalen gehen die Behörden gegen AfD-Mitglieder wegen ihres Waffenbesitzes vor. Doch ein Kläger, Mitglied des Landesverbands NRW der AfD, hatte mit seiner Klage gegen den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis vor dem OVG Münster sogar Erfolg.

Das undemokratische, höchst bedenkliche Vorgehen gegen die AfD verfängt jedoch bei immer mehr Menschen in Ost wie West nicht mehr. 42 Prozent der sächsischen Wahlberechtigten würden mittlerweile AfD wählen. Es ist zu vermuten, dass die Stigmatisierung der AfD durch den Indlandsgeheimdienst auf Betreiben der Landesregierung geschieht, um den größten politischen Gegner der etablierten Parteien auszuschalten.

Gegen diese neue ideologische Bevormundung entwickeln Sachsen wie zu DDR-Zeiten ihren eigenen Humor. Wird im MDR-Radio die AfD wieder als „rechtsextremistisch“ geframt, antworten sie lachend: „Alles Nazi, außer Mutti!“

„Demokratische Parteien“: Sie kämpfen und sie schrumpfen

Dennoch macht das schrumpfende Parteien-Establishment von CDU, SPD, Grünen und ihrem neuen „demokratischen“ Partner von den Linken alias PDS alias SED im Kampf gegen die immer höher aufsteigende Alternative für Deutschland unbeirrt weiter. Aber sie kämpfen, um zu schrumpfen.

Jetzt soll AfD-Mitgliedern als Sport-Schützen, Jägern oder nur der Partei Nahestehenden auch noch das Waffenrecht entzogen werden – von CDU-geführten Behörden. Das muss man sich 36 Jahre nach dem Mauerfall einmal vorstellen.

Solch undemokratische Willkür hat es nicht einmal gegen die Mitglieder und Funktionäre einer Täter- und Diktaturpartei wie der SED gegeben. Dabei waren viele wie ihr großer Staatsratsvorsitzender und Parteichef Erich Honecker passionierte Jäger und Waffennarren. Honeckers bekannteste Waffe, ein handgefertigtes Prunkstück aus der Traditionsschmiede in Suhl, schenkte ihm in den 1970er Jahren sein DDR-Außenministerium. Diese staatlichen Waffen wurden dann konfisziert.

Dennoch dürfen Ex-SED-Mitglieder und Ex-Staatsfunktionäre wie der Jäger aus Kurpfalz unbeschränkt und weiter das Wild schießen, gleich wie es ihnen gefällt. Dabei waren sie selbst oft Werkzeuge einer Diktatur und gehörten einer Partei an, die verantwortlich ist für rund 1.000 Tote an Mauer und Grenze, zehntausende politische Gefangene, Zwangsadoptionen oder Menschenhandel. 33.000 Menschen ließ die SED-Diktatur von der Bundesrepublik am Ende für rund 96.000 D-Mark pro Person freikaufen.

Aber all diese SED-Mittäter waren im Waffenrecht Deutschlands nach 1990 weitgehend völlig unbehelligt und unbedenklich. Zu dieser Erkenntnis kommt der niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Marcel Queckemeyer. Er wollte mit seiner Anfrage mit der Arbeitsnummer 5/11, die Tichys Einblick vorliegt, von der Bundesregierung wissen:

„Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie nach der deutschen Wiedervereinigung ab 1990 mit Jägern, Sportschützen und sonstigen Waffenbesitzern in den neuen Bundesländern verfahren wurde, die Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) oder einer ihrer Nachfolgeparteien waren, insbesondere hinsichtlich des Verbleibs privater Schusswaffen sowie der Übernahme von Dienstwaffen aus staatlichen Beständen in Privateigentum?“

Die Antwort des Bundesinnenministeriums an den AfD-Bundestagsabgeordneten zu dem geschichtlich brisanten Thema kommt aus gutem Grund entsprechend verklausuliert daher:

„Auch das im fragegegenständlichen Zeitraum maßgebliche, bis zum Jahr 2002 geltende ehemalige Waffengesetz enthielt in § 5 Regelungen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Eine ausdrückliche Regelung zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von ehemaligen Mitgliedern der ehemaligen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) oder einer ihrer Nachfolgeparteien enthielt § 5 WaffG a.F. nicht. Der Vollzug des Waffengesetzes war auch im fragegegenständlichen Zeitraum Angelegenheit der Länder (Artikel 83 des Grundgesetzes). Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) enthielt im fragegegenständlichen Zeitraum keine Konkretisierungen von § 5 WaffG für den Vollzug des Waffengesetzes im Hinblick auf die Fragestellung.“

Klar und unbürokratisch übersetzt mit gesundem Menschenverstand lautet die Antwort: Es gab gegenüber SED-Bonzen nach dem Mauerfall in der Bundesrepublik keine Bedenken oder Einschränkungen, wenn sie im Besitz von Jagd- und Sportwaffen oder nur privat Waffenbesitzer waren.

Schließlich gab es keine „ausdrückliche Regelung zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von ehemaligen Mitgliedern der ehemaligen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) oder einer ihrer Nachfolgeparteien“!

Das bis zum Jahr 2002 geltende ehemalige Waffengesetz enthielt lediglich in § 5 übliche Regelungen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, die jeden Bundesbürger betrafen. Der Staat vertraute den SED-Funktionären der DDR-Diktatur und den Genossen der Neu-PDS offensichtlich.

Bevorzugte Quelle
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Im Gespräch mit Tichys Einblick betont Bundestagsabgeordneter Queckemeyer noch einmal nachdrücklich: „Die Bundesregierung gibt es schwarz auf weiß zu: Nach der Wiedervereinigung gab es keine Regelung, die ehemalige SED-Mitglieder oder ihre Nachfolger automatisch vom Waffenbesitz ausschloss. SED-Kader, die ein totalitäres Unrechtsregime mit aufrechterhalten haben, durften weiter jagen und schießen.“

Heute dagegen würden AfD-Mitglieder, die als Jäger und Sportschützen legal und verantwortungsvoll Waffen besitzen, in mehreren Bundesländern systematisch überprüft und teilweise enteignet, allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit.

Queckemeyer kritisiert: „Das ist keine Waffenkontrolle. Das ist der Versuch, die Opposition zu kriminalisieren. Wer früher in der Diktatur mitmachte, durfte Waffen behalten. Wer heute in der AfD ist, gilt als Gefahr für die Demokratie. Diese Doppelmoral ist gefährlich.“

Nicht nur Mitgliedern der Alternative für Deutschland wollen die selbst ernannten „Demokraten“ also in Sachsen der Waffenrechte berauben, sondern sogar den Nahestehenden der AfD. Dabei wurden die AfD-Volksvertreter von gut zwanzig Prozent der Bevölkerung – im Osten sind es weit über ein Drittel – demokratisch in die Parlamente gewählt. Geht’s noch? Das ist Missbrauch der Demokratie. Und die Abstimmung über diese Politik findet immer mehr mit den Füßen an den Wahlurnen statt – demnächst in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.

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Kommentare ( 30 )

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cernunnos
1 Monat her

Was hat man denn mit einem Teil der Bevölkerung so vor, wenn man ihn vorher entwaffnen möchte?

November Man
1 Monat her

Die Linksextremisten werden mit ihren Drangsalierungen gegen die liberal-demokratische Afd und gegen Waffenbesitzer auf Dauer keinen Erfolg haben. Waffenbesitzer werden ständig überprüft. Mittlerweile Meldungen beim Verfassungsschutz, Polizeiliches Führungszeugnis wird abgefragt und Eintragungen beim Bundeszentralregister überprüft. So zum Beispiel alle Jäger vor der Wiedererteilung des Jagdscheins jedes Jahr oder maximal alle drei Jahre. Auch die gesetzlich vorgeschrieben Aufbewahrung von Waffen für Waffenbesitzer wird von der zuständigen Waffenbehörde des Landratsamtes ohne vorherige Anmeldung direkt vor Ort überprüft. Noch mehr Überprüfungen geht kaum mehr. Also dient das ganze künstliche aufgebauschte Affentheater nur dazu, der AfD die Masse an Waffenbesitzer als mögliche AfD Mitglieder… Mehr

Dr. Gregor Gaida
1 Monat her

Entschuldigen Sie bitte, aber Grundlegendes von dem Sie schreiben ist falsch. SELBSTVERSTÄNDLICH gibt es ein Eigentum an Waffen. Selbstverständlich kann der Staat diese NICHT einfach einziehen. Das Waffenrecht regelt MITNICHTEN Eigentum an Waffen, sondern nur deren Besitz. Das Ordnungsamt darf bestenfalls den Waffenbesitz untersagen, aber nicht das Eigentum an derselben. Usw. usw. usw. Im Übrigen ist das Waffenrecht in Deutschland mittlerweile vollkommen schwachsinnig, da nahezu jeder Zahnstocher eine Waffe im Sinne des Gesetzes ist. Wenn man das immer so auslegen würde, wie es im Gesetz steht (jede Klinge über 12cm ist eine Waffe), ist automatisch JEDER Deutscher ein Verbrecher im… Mehr

Last edited 1 Monat her by Dr. Gregor Gaida
verblichene Rose
1 Monat her
Antworten an  Dr. Gregor Gaida

Insbesondere bei der AfD geht es momentan darum, dass der Besitz einer Waffe verboten werden kann. Und das nicht, weil man nicht „möchte“, dass AfD‘ler keine Waffen haben, sondern weil man explizit AfD‘ler davon ausschliessen kann, da die AfD hier und da als Beobachtungsfall des VN gilt. Und das verbietet den entsprechenden Parteimitgliedern den Besitz von Waffen, da die dann automatisch als unzuverlässig gelten. Wäre eine andere Partei entsprechend eingeordnet, dürften auch deren Mitglieder vom Besitz ausgeschlossen sein, denn die entsprechenden Behörden stellen regelmässig entsprechende Anfragen, analog zum Führungszeugnis. Es reicht allerdings m.E. nicht aus, der Partei nahezustehen, schon weil… Mehr

HRR
1 Monat her

Der Autoritarismus wird in einer angeblichen Demokratie nicht mit Fall und Knall eingeführt, sondern peu á peu, mit dem Anstrich von Rechtschaffenheit camoufliert. Alles andere könnte ja das Staatsvolk dergestalt verunsichern, dass es an der Wahlurne gegen die „hehren“ Absichten der Staatsmacht revoltiert.

November Man
1 Monat her

„Der CDU-geführte Staatsapparat beruft sich dabei auf die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz, das dem Innenministerium von Armin Schuster (CDU) untersteht und weisungsgebunden ist.“
Die gesamten deutschen Verfassungsschutzbehörden unterstehen dem politischen Innenministerium. Sie sind von den Weisungen des Innenministeriums abhängig, also nicht neutral, werden politisch missbraucht, werden instrumentalisiert und sie sind damit befangen. Damit sind die Bewertungen, Einschätzungen und Berichte der Verfassungsschutzbehörden für unabhängige Gerichte eigentlich völlig wertlos. Eigentlich, aber nur bei wirklich unabhängigen Gerichten.    

Phil
1 Monat her

Das restriktive Waffengesetz in Deutschland ist ein Kind der Weimarer Republik, hier tauchten zum ersten mal Begriffe wie „Zuverlässigkeit“ und „Bedürfnis“ auf, auf deren Basis durch die Nationalsozialisten ganze Bevölkerungsgruppen entwaffnet werden konnten. Wenn man der staatlichen Willkür Tür und Tore öffnet, braucht man sich nicht darüber zu wundern, wenn man irgendwann wehr- und machtlos, mittels Waffengewalt in ein Arbeits- oder Umerziehungslager verfrachtet wird. Es gibt in Deutschland jährlich ca. 50 bis 70 Morde mit Schusswaffen, dies sind seit dem zweiten Weltkrieg max. 5’670 Tote durch Schusswaffen. Der deutsche Staat hat in den wenigen Jahren des 2. Weltkrieges mittels Waffengewalt… Mehr

maps
1 Monat her

Warum sollte man linken Leuten, die ihre eigen Bürger erschossen haben, auch den Waffenbesitz entziehen!? Das wäre ja unlogisch in einem linken Mafia-Staat.

puke_on_IM-ERIKA
1 Monat her
Antworten an  maps

die Linken brauchen ja auch Waffen, um laut ihren eigenen Aussagen 1% der Reichen zu erschießen.
Das hat 2020 Sandra L. aus dem Berliner Landesverband der Linken auf einer Strategiekonferenz in Kassel öffentlich gefordert !!
Das Mauermörder-Gen ist bei den niederträchtigen Linken offensichtlich auch 30 Jahre nach Ende des DDR-Terrorregimes immer noch vorhanden !

Last edited 1 Monat her by puke_on_IM-ERIKA
Ombudsmann Wohlgemut
1 Monat her
  • Am 5. Dezember 1989 wurden die SED-Betriebskampfgruppen aufgelöst und der Waffenbestand von der Volkspolizei übernommen. (Zwar gehörte diese auch zur DDR, aber die Waffen wurden überwacht an einem zentralen Ort gelagert)
  • Auch die Funktionäre wurden entwaffnet, weil sie Panik hatten und man mögliche Kurzschlussreaktionen gegen die Bevölkerung vermeiden wollte.
  • Ab dem 3.Oktober 1990 galten dieselben Waffen-Rechte für alle Bürger, was aber auch hieß, dass die Verantwortlichen für immer ihr Recht auf das Führen einer Waffe verloren.

Also warum lügen Sie, Herr Opitz?

Klare Kante
1 Monat her
Antworten an  Ombudsmann Wohlgemut

Einfach die Antwort der Bundesregierung genau lesen, die sagt ja immer die Wahrheit. Sie vermischen staatliche Waffen wie die der Kampfgruppen mit privaten Waffen. Und da gab es laut Bundesregierung keine Einschränkungen für SED-Mitglieder. Punkt.

Koepenicker
1 Monat her
Antworten an  Ombudsmann Wohlgemut

Nicht zu vergessen die rigorose Praxis gegen die tatsächlichen Schergen des DDR-Regimes. Hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) wurden nach 1990 berechtigterweise von Behörden und Gerichten reihenweise als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft.

Anglesachse
1 Monat her
Antworten an  Ombudsmann Wohlgemut

Sie beantworten Ihre eigene Frage, denn „Führen“ und „Besitz“ sind im WaffG 2 völlig verschiedene Begriffe, die getrennt beantragt und genehmigt werden müssen.
Beispiel: Ein Polizist darf seine Dienstwaffe „führen“ aber sie nicht in seinem „Besitz“ beantragen, da sie Staatseigentum ist.
Die DDR-Bonzen verloren nur das Recht zum „Führen“ einer Waffe…auch Mielke.

Ombudsmann Wohlgemut
1 Monat her
Antworten an  Ombudsmann Wohlgemut

…gab es in der Bundesrepublik weder für Mitglieder noch für Funktionäre der Täterpartei Einschränkungen im Waffenrecht…

Selbst falls sie Waffen theoretisch weiterhin besitzen durften (der staatliche Bestand wurde eingezogen), war das Führen für sie nicht mehr gestattet, also ist das allein deshalb bereits eine Falschaussage.
Außerdem gab es ein strenges Kontrollsystem, das es nicht erlaubte, den SEDlern private Waffen zu gewähren, das galt als schweres Verbrechen. Mit Stasi und viel Paranoia hat sicher keiner versucht, zu Hause eine Waffe einzuschmuggeln.

Anglesachse
1 Monat her

Ich habe im Zuge der Zutrittsberechtigung der Ämter zur Kontrolle meines eingetragenen Waffenbesitzes u. Lagerung in meiner Wohnung meine Waffe ordnungsgemäss abgegeben und meine Besitzkarte löschen lassen:
Mir war meine Freiheit über die Verfügungsgewalt meiner Wohnung wichtiger, als das Renomeé des Waffenbesitzes.
Ich brauche keinem „Amt“ mehr „hinterherschleimen“….
Unsere „Legal-Waffenbesitzer“ sollten auch mal mehr Schneid beweisen!

REM: Den Jüd.Deutschen wurde 1933 auch der legale Waffenbesitz verboten.
Mal darüber nachdenken…

puke_on_IM-ERIKA
1 Monat her

Danke für die Klarstellung-AfD Mitglieder sollen keine Waffen mehr tragen dürfen? Ok.
Dann sind zwischen 20 und im Osten auch 40% der möglichen Wehrpflichtigen nicht mehr für die Bundeswehr tragbar. Warum sollten die auch ihr Leben riskieren und sich Lebenszeit klauen lassen für arbeitsscheue und integrationsaverse Handaufhalter, Islamisten, Illegale, linksgrüne Vollhonks und Lügner, dauergewellte Antifa-Spacken mit künstlichen Temu-Titten, korrupte und verlogene CDUler usw. .
Die Lücke dürfen gerne die Neupassdeutschen füllen-die werden sich freuen ! Schliesslich haben die sich das anders vorgestellt.
Die hierhin „geflohenen“ Ukrainer werden sich sicher freiwillig melden – hahahahaha
Der Anti-AfD-Furor hat halt Konsequenzen !

Last edited 1 Monat her by puke_on_IM-ERIKA
A. Loeffler
1 Monat her

Da fällt mir ein, was ist eigentlich mit dem Reichsbürger-Prozess in Frankfurt? Heinrich XIII. Prinz Reuß & Co. Da geht es doch um ganze bewaffnete Divisionen (bis zu 20.000! Waffenträger je Einheit). War in der Anklage nicht von bis zu 5 Divisionen die Rede? 100.000 Waffenträger, und ja wohl nicht nur Armbrüste und Spieße. Da muss die Staatsmacht doch akribisch ermittelt, Tausende dieser fürchterlichen Berechtigungen aufgedeckt und die Bedrohung wenigstens etwas eingedämmt haben. Oder nicht?

Last edited 1 Monat her by A. Loeffler