Auf dem linken Auge blind: Zweierlei Maß beim Waffenbesitz

Nach dem Ende der DDR-Diktatur gab es in der Bundesrepublik weder für Mitglieder noch für Funktionäre der Täterpartei Einschränkungen im Waffenrecht. Sie galten schlicht als unbedenklich. Mitglieder der AfD und ihr Nahestehende will der heutige Staatsapparat hingegen diskreditieren.

picture alliance/dpa | Silas Stein

In ihrem Kampf gegen die Alternative für Deutschland kennen die sogenannten demokratischen Parteien keine Grenzen. Ihnen unterstellte Behörden setzen sie als Schild und Schwert zur Bekämpfung einer großen Volkspartei ein.

Seit vergangenem Jahr versuchen staatliche Waffenbehörden immer öfter, Waffenbesitzern nur aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der AfD die Besitzkarte zu entziehen – angeblich wegen mangelnder Zuverlässigkeit. Das ist in der Regel nur ein Vorwand, aber ein höchst undemokratischer Akt, um Mitglieder der inzwischen laut Umfragen größten Partei in Deutschland einzuschüchtern und zu bestrafen.

In Sachsen gilt nicht nur die AfD-Mitgliedschaft als starkes Indiz für waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Es reicht, der Partei nahezustehen. Unglaublich, aber realexistierende „Demokratie“. Das sächsische Innenministerium hat die Waffenbehörden angewiesen, waffenrechtliche Erlaubnisse von AfD-Mitgliedern und Unterstützern zu überprüfen und möglichst zu widerrufen.

Der CDU-geführte Staatsapparat beruft sich dabei auf die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz, das dem Innenministerium von Armin Schuster (CDU) untersteht und weisungsgebunden ist.

Darüber jubelte der lokale öffentlich-rechtliche Rundfunk MDR Mitte August vergangenen Jahres unter der Überschrift „Gesichert Rechtsextrem – AfD-Waffenbesitzer in Sachsen werden auf Zuverlässigkeit überprüft“. In Sachsen würden derzeit Dutzende AfD-Anhänger, die Waffen besitzen, auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Das ginge aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Politikerin Juliane „Bambule“ Nagel hervor. Sie gilt in Leipzig als Schutzpatronin des Linksextremismus im berüchtigten Stadtteil Connewitz.

Es gibt diese Erlasse des sächsischen Innenministeriums, bestätigt AfD-Fraktionssprecher Felix Menzel gegenüber Tichys Einblick. Sie richteten sich sogar gegen Unterstützer der AfD, wie zum Beispiel Vermieter von Räumen für politische Arbeit. Die sächsische AfD-Fraktion fordere daher die Entlassung des sächsischen CDU-Innenministers Armin Schuster, weil er Bürger unter Generalverdacht stellt und ihre Grundrechte einschränkt.

Aber nicht nur in Sachsen, auch im schwarz-grünen Nordrhein-Westfalen gehen die Behörden gegen AfD-Mitglieder wegen ihres Waffenbesitzes vor. Doch ein Kläger, Mitglied des Landesverbands NRW der AfD, hatte mit seiner Klage gegen den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis vor dem OVG Münster sogar Erfolg.

Das undemokratische, höchst bedenkliche Vorgehen gegen die AfD verfängt jedoch bei immer mehr Menschen in Ost wie West nicht mehr. 42 Prozent der sächsischen Wahlberechtigten würden mittlerweile AfD wählen. Es ist zu vermuten, dass die Stigmatisierung der AfD durch den Indlandsgeheimdienst auf Betreiben der Landesregierung geschieht, um den größten politischen Gegner der etablierten Parteien auszuschalten.

Gegen diese neue ideologische Bevormundung entwickeln Sachsen wie zu DDR-Zeiten ihren eigenen Humor. Wird im MDR-Radio die AfD wieder als „rechtsextremistisch“ geframt, antworten sie lachend: „Alles Nazi, außer Mutti!“

„Demokratische Parteien“: Sie kämpfen und sie schrumpfen

Dennoch macht das schrumpfende Parteien-Establishment von CDU, SPD, Grünen und ihrem neuen „demokratischen“ Partner von den Linken alias PDS alias SED im Kampf gegen die immer höher aufsteigende Alternative für Deutschland unbeirrt weiter. Aber sie kämpfen, um zu schrumpfen.

Jetzt soll AfD-Mitgliedern als Sport-Schützen, Jägern oder nur der Partei Nahestehenden auch noch das Waffenrecht entzogen werden – von CDU-geführten Behörden. Das muss man sich 36 Jahre nach dem Mauerfall einmal vorstellen.

Solch undemokratische Willkür hat es nicht einmal gegen die Mitglieder und Funktionäre einer Täter- und Diktaturpartei wie der SED gegeben. Dabei waren viele wie ihr großer Staatsratsvorsitzender und Parteichef Erich Honecker passionierte Jäger und Waffennarren. Honeckers bekannteste Waffe, ein handgefertigtes Prunkstück aus der Traditionsschmiede in Suhl, schenkte ihm in den 1970er Jahren sein DDR-Außenministerium. Diese staatlichen Waffen wurden dann konfisziert.

Dennoch dürfen Ex-SED-Mitglieder und Ex-Staatsfunktionäre wie der Jäger aus Kurpfalz unbeschränkt und weiter das Wild schießen, gleich wie es ihnen gefällt. Dabei waren sie selbst oft Werkzeuge einer Diktatur und gehörten einer Partei an, die verantwortlich ist für rund 1.000 Tote an Mauer und Grenze, zehntausende politische Gefangene, Zwangsadoptionen oder Menschenhandel. 33.000 Menschen ließ die SED-Diktatur von der Bundesrepublik am Ende für rund 96.000 D-Mark pro Person freikaufen.

Aber all diese SED-Mittäter waren im Waffenrecht Deutschlands nach 1990 weitgehend völlig unbehelligt und unbedenklich. Zu dieser Erkenntnis kommt der niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Marcel Queckemeyer. Er wollte mit seiner Anfrage mit der Arbeitsnummer 5/11, die Tichys Einblick vorliegt, von der Bundesregierung wissen:

„Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie nach der deutschen Wiedervereinigung ab 1990 mit Jägern, Sportschützen und sonstigen Waffenbesitzern in den neuen Bundesländern verfahren wurde, die Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) oder einer ihrer Nachfolgeparteien waren, insbesondere hinsichtlich des Verbleibs privater Schusswaffen sowie der Übernahme von Dienstwaffen aus staatlichen Beständen in Privateigentum?“

Die Antwort des Bundesinnenministeriums an den AfD-Bundestagsabgeordneten zu dem geschichtlich brisanten Thema kommt aus gutem Grund entsprechend verklausuliert daher:

„Auch das im fragegegenständlichen Zeitraum maßgebliche, bis zum Jahr 2002 geltende ehemalige Waffengesetz enthielt in § 5 Regelungen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Eine ausdrückliche Regelung zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von ehemaligen Mitgliedern der ehemaligen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) oder einer ihrer Nachfolgeparteien enthielt § 5 WaffG a.F. nicht. Der Vollzug des Waffengesetzes war auch im fragegegenständlichen Zeitraum Angelegenheit der Länder (Artikel 83 des Grundgesetzes). Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) enthielt im fragegegenständlichen Zeitraum keine Konkretisierungen von § 5 WaffG für den Vollzug des Waffengesetzes im Hinblick auf die Fragestellung.“

Klar und unbürokratisch übersetzt mit gesundem Menschenverstand lautet die Antwort: Es gab gegenüber SED-Bonzen nach dem Mauerfall in der Bundesrepublik keine Bedenken oder Einschränkungen, wenn sie im Besitz von Jagd- und Sportwaffen oder nur privat Waffenbesitzer waren.

Schließlich gab es keine „ausdrückliche Regelung zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von ehemaligen Mitgliedern der ehemaligen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) oder einer ihrer Nachfolgeparteien“!

Das bis zum Jahr 2002 geltende ehemalige Waffengesetz enthielt lediglich in § 5 übliche Regelungen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, die jeden Bundesbürger betrafen. Der Staat vertraute den SED-Funktionären der DDR-Diktatur und den Genossen der Neu-PDS offensichtlich.

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Im Gespräch mit Tichys Einblick betont Bundestagsabgeordneter Queckemeyer noch einmal nachdrücklich: „Die Bundesregierung gibt es schwarz auf weiß zu: Nach der Wiedervereinigung gab es keine Regelung, die ehemalige SED-Mitglieder oder ihre Nachfolger automatisch vom Waffenbesitz ausschloss. SED-Kader, die ein totalitäres Unrechtsregime mit aufrechterhalten haben, durften weiter jagen und schießen.“

Heute dagegen würden AfD-Mitglieder, die als Jäger und Sportschützen legal und verantwortungsvoll Waffen besitzen, in mehreren Bundesländern systematisch überprüft und teilweise enteignet, allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit.

Queckemeyer kritisiert: „Das ist keine Waffenkontrolle. Das ist der Versuch, die Opposition zu kriminalisieren. Wer früher in der Diktatur mitmachte, durfte Waffen behalten. Wer heute in der AfD ist, gilt als Gefahr für die Demokratie. Diese Doppelmoral ist gefährlich.“

Nicht nur Mitgliedern der Alternative für Deutschland wollen die selbst ernannten „Demokraten“ also in Sachsen der Waffenrechte berauben, sondern sogar den Nahestehenden der AfD. Dabei wurden die AfD-Volksvertreter von gut zwanzig Prozent der Bevölkerung – im Osten sind es weit über ein Drittel – demokratisch in die Parlamente gewählt. Geht’s noch? Das ist Missbrauch der Demokratie. Und die Abstimmung über diese Politik findet immer mehr mit den Füßen an den Wahlurnen statt – demnächst in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.

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