Anetta Kahane – wieviel Hass braucht ein Mensch, um Stasi zu werden?

Die Säuberung des Internets von sogenannten Hasskommentaren de facto einer Kahane und einer absurden, von ihr geführten Amadeu-Antonio-Stiftung zu übertragen, ist fürwahr eine recht seltsame Kontinuität von Unrecht à la Stasi. Ist das alles rechtmäßig, was die Bundesregierung da macht oder handelt es sich um eine Verirrsinnigung der realen Politik der Bundesregierung?

Screenshot: Amadeu Antonio Stiftung

Die Stasi-Behörde war Klassenkampfbehörde. Sie war die Inkarnation des Unrechtsstaates DDR. Sie war das schlechthinnige Instrument zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit und zur Unterdrückung jeglicher Opposition. Und sie war auch das Instrumentarium im Kampf des Unrechtsstaates DDR gegen den Rechtstaat Bundesrepublik.

Unabhängig davon, dass jeder Stasi-Mitarbeiter unvermeidlicher Weise integraler Bestandteil des Apparates zur Meinungsunterdrückung, zur Unterdrückung der Opposition und zur Oktroyierung einer geschmeidigen Anpassung an die politisch gewollte Meinung war, ist die Frage, ob ein Stasi-Mitarbeiter irgendjemanden konkret geschadet hätte, ziemlich perfide. Allein die Existenz der Stasi und die personelle Allgegenwärtigkeit der Stasi hat die Menschen gequält. Und Kahane war ja eine recht produktive Stasi-Tante. Ihre Stasi-Unterlagen umfassen offenbar gut 800 Seiten, soweit nicht eventuell weitere Unterlagen verschwunden sind. Die Art der Verteidigung, die Kahane an den Tag legt, macht sie noch unsympathischer, als ihre achtjährige Stasi-Tätigkeit sie ohnehin macht.

Die etwas merkwürdige Analogie zu den linken Bemühungen die Schwarzfahrerei zu verniedlichen, erschließt sich vielleicht nicht auf den ersten Blick, aber natürlich ist Schwarzfahren sozialschädlich. Natürlich schadet Schwarzfahren, auch wenn der Zug so oder so fährt, dem Unternehmen und der Volkswirtschaft. Und Schwarzfahren war übrigens damals auch ein ansteckender Volkssport, was heißt, das ein Schwarzfahrer direkt und indirekt andere angeheizt hat, ebenfalls schwarz zu fahren. Und es haben sich quasi linke Gutachter zu Hauf gefunden, die die Gesellschaft in einen sinnlosen Disput und in die Irre geführt haben oder versucht haben, dies zu tun. Schwarzfahren war ein linkes Politikum und auch der Fall Kahane ist ein linkes Politikum.

Würde Kahane heute als Misses Minute im Kaufhaus Schuhe reparieren oder würde sie irgendwo am Fließband stehen, wäre ihre Stasi-Verwicklung naturgemäß ziemlich uninteressant. Da sich aber die amtierende Bundesregierung, verfassungsrechtlich ziemlich bedenklich, wie ich finde, verbotener Zensur nähert und die Drecksarbeit durch eine private Amadeu Antonio Stiftung, sprich durch Kahane machen lässt, ausgerechnet, gewinnt deren Stasitätigkeit überragendes Gewicht. Die eingangs gestellten Fragen beantworten sich ziemlich schlüssig eigentlich von selbst:

Bevor jemand überhaupt freiwillig Stasi wurde, bevor er bereit war, sein eigenes privates und berufliches Umfeld auszuspionieren und darüber offiziellen Stellen der Stasi Bericht zu erstatten, musste er schon ziemlich viel Hass in sich tragen. Und frei nach der Stalinschen Propagandadevise, dass die Stasitätigkeit von Kahane doch längst bekannt und damit doch längst erledigt sei und also nur noch rechte politische Gegner daraus unmoralisches Kapital schlagen wollten, ist die Sache nicht aus der Welt zu bringen.

Die Säuberung des Internets von sogenannten Hasskommentaren de facto einer Kahane und einer absurden von ihr geführten Stiftung zu übertragen, ist fürwahr eine recht seltsame Kontinuität von Unrecht à la Stasi. Damit ist die Frage der persönlichen Eignung Kahanes beantwortet. Die Bundesregierung hat sich eine ungeeignete Meinungswächterin angelacht. Man könnte witzeln, von Mielke zu Maas und Merkel. Aber das Ganze ist nicht witzig und deswegen wird hier auch nicht gewitzelt.

Hatespeech kommt im deutschen Gesetz nicht vor

Bleibt die Frage nach der persönlichen Qualifikation Kahanes als Meinungs- und Internetsheriff. Was sagen ihre „Werke“? Ihre Werke der Stiftung in Gestalt von Broschüren, Faltblättern, To-do-Listen und dem Aufbau eines allgemeinen Denunziationsdruckes. Hatespeech-Überwachung. Und das aus dem Verkehr ziehen von Hatespeechern ist die große neue Passion der Bundesregierung und der von ihr hoffnunslos überzahlten Kahane-Stiftung, die überdies ein Selektionsverhalten an den Tag legt, das per se mit Verfassungsgrundsätzen nicht in Einklang zu bringen ist.

Der seltsame Kampf gegen "Hass"
Hate-Speech: Maas, Anetta Kahane und Facebook-Zensur
Die sicher sehr schlauen Vertreter der Bundesregierung haben angesichts dessen, was mit der Einsetzung der Kahane-Stiftung und deren quasi normativer Tätigkeit an Verwerfungen sichtbar wird, eine Bringschuld der Öffentlichkeit gegenüber. Die Bundesregierung und die betroffenen Minister Maas, de Maizière, Schwesig usw. müssen offenlegen, wieviel Geld sie der Kahane-Stiftung genau für welche Gegenleistung bezahlen. Die Bundesregierung muss jeden Auftrag an die Kahane-Stiftung offenlegen. Die Bundesregierung muss offenlegen, welche rechtliche Wirkung die Direktiven, Imperative, Handlungsanweisungen, Verurteilungen usw. der Kahane-Stiftung haben und welche Relevanz dem Output der Stiftung seitens der Bundesregierung eingeräumt wird. Die Bundesregierung muss offenlegen, wie sie als Bundesregierung dazu kommt, unsichtbare, diffuse, aggressive Gesetze zu machen, mit deren Vollstreckung sie die Kahane-Stiftung beauftragt.

Hass oder Hatespeech kommt in diesem Sinne im deutschen Gesetz nicht vor, in der Verfassung schon gar nicht. Hass ist erlaubt. Und Hass, der bei den Hassverfolgungspolizisten ziemlich verbreitet ist, ist eine menschliche Fähigkeit, die objektiv nicht verbietbar ist. Wer seinen Hass nicht äußert oder in sich hineinfrisst, ist nicht als Hassender sichtbar. Und Hassäußerungen, die keinen Straftatbestand erfüllen, sind zulässig.

Der Jokerparagraph der Volksverhetzung ist vom Gesetzgeber verfassungskonform zu reduzieren und entsprechend neu zu fassen. Wenn sich die Bundesregierung einer Privateinrichtung oder einer Privatperson zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben bedient, dann hat sie eine Bringschuld, die Öffentlichkeit über die persönliche Eignung und fachliche Qualifikation, also vorliegend von Kahane, aufzuklären. Die Bundesregierung muss das ominöse Stasi-Nix-und-Niemandem-geschadet-haben-Gutachten auf ihren eigenen regierungsamtlichen Seiten veröffentlichen und regierungsamtlich erläutern. Sämtliche von Kahane ausspionierten Menschen, soweit sie noch leben, sind von der Bundesregierung zu befragen.

Wo kommt ein sich zivilisiert gebender Rechtsstaat hin, wenn er einer Kahane, die weder Juristin, noch gewählt, noch sonst einschlägige Fachfrau ist, quasi eine gesetzgeberische Hoheit überträgt? Was Bundesbürger sagen müssen, nicht sagen dürfen, wie man sie entlarvt und wie man herausbekommt, ob sie heimlich denken, was sie nicht sagen dürfen usw. Das sind verfassungswidrige Rechtsetzungen, die man nicht irgendwelchen, in diesem Sinne hergelaufenen Möchtegernscharfrichtern überlassen darf.

Linker Hass, islamistischer Hass und auch ein gewanderter ethnischer Hass, den es gibt, obwohl er im veröffentlichten Bereich kaum stattfindet, klammert die Bundesregierung via Kahane mindestens de facto aus. Nicht Kahane ist das wirkliche Politikum. Das wirkliche Politikum ist diese Bundesregierung, die sich einer Kahane bedient. Die unheimlich aufgeblasene Stiftung wäre ohne jede Bedeutung, wenn die Bundesregierung sie nicht werkeln ließe.

Kahane hat im öffentlichen Bereich aktuell eine Bedeutung, die mit der realen Bedeutung ihrer Person nichts zu tun hat und durch diese auch nicht erklärbar ist. Aufpeitschen und Probleme kreieren, die es nicht gibt und real existierende Probleme unterdrücken, das ist die faktische Wirkung, die besagte Stiftung zuwege bringt.

Lesen Sie morgen Teil 2 „Die da oder Die da oder Die da.“ über die Gesetze der Kahane-Stiftung.

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