Die Wahlrechtsänderung – nieder mit dem Bürgermandat

Jetzt also liegt ein Entwurf vor, der statt der ursprünglich angestrebten 598 Sitze nun 630 Bundestagssitze auffüllen soll. Und – womit der Verfassungswille von 1949 nun abschließend ausgehebelt wird – er bevorzugt die Parteien-Nomenklatura.

IMAGO / Metodi Popow
Bundestagssitzung am 2. März 2023

Vorab: Um eine „Wahlrechtreform“ ging es nie. Hier soll nichts reformiert, also auf seinen ursprünglichen Zustand gebracht werden. Hier soll lediglich dafür gesorgt werden, dass die Irrungen und Wirrungen, die das inkompatible Mischwahlrecht der Bundesrepublik Deutschland mit sich bringt, ein wenig entkrampft werden. Also hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber (laut Bundesverfassung immer noch das Parlament und nicht die Regierung) aufgefordert, aktiv zu werden. Zuletzt 736 Abgeordnete für ein 80 Millionen-Volk – dass war dann doch zu viel. Doch die fälschlich „Reform“ genannte Neukonstruktion zog sich – und das aus gutem Grund. Denn längst ist der als Bürgerparlament geplante Bundestag zu einem Parteienparlament verkommen. Damit das auch so bleibt – denn immerhin hängen daran nicht nur zahlreiche Abgeordnete, die vom Bürger niemals gewählt worden waren, sondern auch umfangreiche Mitarbeiterstäbe und finanzielle Vorteile der Parteien – musste ein Weg gefunden werden, der bei aller unvermeidbaren Verkleinerung doch genug Mandate übrig ließ, damit die Parteisoldaten bedient werden konnten.

Nun also soll es so weit sein. Die RG2-Koalition soll sich nach harten, intensiven Auseinandersetzungen nun doch auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt haben – was deshalb schwierig war, weil traditionell allein schon die FDP bei einem echten Bürgerparlament mit null Sitzen nach Hause gehen müsste. Die Transformationsbewegung mit der Bezeichnung „Bündnis 90 / Grüne“ steht vor ähnlichen Problemen, auch wenn sie mittlerweile der roten Konkurrenz manch Direktmandat hat abspenstig machen können. Zwar gelang es der Bewegung bei den letzten Bundestagswahlen, immerhin 16 Wahlkreise mit relativer Mehrheit für sich zu entscheiden, doch das mag, so die dortigen Befürchtungen, trotz der entsprechenden Milieus keine Garantie für die Zukunft sein. Also stand für die Parteien stets im Vordergrund, möglichst viele, vom Bürger nicht gewählte Listenkandidaten in den Bundestag zu bringen.

630 statt 598 Sitze

Jetzt also liegt ein Entwurf vor, der statt der ursprünglich angestrebten 598 Sitze nun 630 Bundestagssitze auffüllen soll. Und – womit der Verfassungswille von 1949 nun abschließend ausgehebelt wird – er bevorzugt die Parteien-Nomenklatura. Wie ursprünglich gedacht, sollen eigentlich 299 Bundestagsabgeordnete über Direktwahlkreise in den Bundestag einziehen. Bei diesem Wahlgang bleibt es jedoch bei der Fehlkonstruktion der relativen Mehrheit, will sagen: Ein Abgeordneter, der es gerade einmal auf schlappe 20 Prozent der gültigen Stimmen bringt, zieht dennoch in den Bundestag ein, wenn jeder seiner Konkurrenten bei 20 minus x gelandet ist. Bei einer mittlerweile üblichen Wahlverweigerung von 30 Prozent heißt das: Selbst jemand, dem gerade einmal 14 Prozent der wahlberechtigten Bürger das Vertrauen ausgesprochen haben, darf dann so tun, als vertrete er eine Mehrheit der Bürger in seinem Wahlkreis. Doch das einzig sinnvolle Verfahren, den Einzug in den Bundestag an eine absolute Mehrheit zu binden und dann bei Bedarf eben auch zwei Wahlgänge durchzuführen, scheint den Pseudo-Reformern dann doch zu viel des Aufwands gewesen zu sein. Und wenn wir ehrlich sind: Sie haben recht. Denn diese Wahlkreiskandidaten sind ohnehin nur noch Alibifunktion für die allmächtigen Parteiapparate.

Damit diese ihre verdienten Studienabbrecher und NGO-Aktivisten künftig auf jeden Fall in den Bundestag bringen, sollen künftig 331 Mandate über die ausschließlich von den Parteien bestimmten Landeslisten vergeben werden. Was einerseits bedeutet, dass sogenannte Kanzlerkandidaten weiterhin eine Farce und Volksverdummung bleiben, da solche nur auf einer einzigen Landesliste zu finden sind, andererseits aber die oberen Parteiebenen in den Landesverbänden sich ihren Karriereweg nicht verbauen. Klar ist damit auch: Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich vom Bürger direkt gewählte Abgeordnete tatsächlich als Vertreter der Bürger- und nicht der Parteiinteressen verstehen sollten – im Bundestag hätten sie selbst dann, wenn sich alle maximal 299 Bürgervertreter dieser ihrer Aufgabe besännen, null Chancen, die Bürgerinteressen gegen die Parteiinteressen durchzusetzen. Und um das Ganze rund zu machen, dürfen die direkt gewählten Bürgervertreter künftig sogar von vornherein aus dem Bundestag gekegelt werden, wenn von ihnen mehr Kandidaten gewählt worden sein sollten, als der sie stellenden Partei nach dem Verhältniswahlrecht der abgegebenen Zweitstimmen zusteht. Dann heißt es: Den oder die Letzten beißen die Hunde! Gewählt und doch nicht gewählt. Konkret geht das gezielt gegen die Union, die traditionell (noch) eine deutliche Mehrzahl der Wahlkreise gewinnen konnte.

Der Direktwahlkandidat, der tatsächlich auf das Vertrauen seiner Bürger setzen kann, wäre insofern künftig gut beraten, als Parteiloser anzutreten. Im realen Ergebnis wird diese Regelung jedoch dazu führen, dass die Unsitte der „Absicherung“ des Direktmandats über die Landesliste noch intensiver genutzt wird. Da nur die wenigsten Wahlkreise tatsächlich „sicher“ sind, werden die dort Antretenden auch weiterhin treue Parteisoldaten sein. Weshalb man dann eigentlich doch so ehrlich hätte sein können, das Bürgermandat gänzlich aus der Welt zu schaffen. Aber so viel Ehrlichkeit zu erwarten, wäre vermutlich zu viel verlangt. 

Diese Degradierung des Direktmandats zum Behelfsmandat soll nun dazu führen, den Unsinn der Überhang- und Ausgleichmandate unter den Tisch fallen zu lassen. Diese waren im Namen einer sogenannten Gerechtigkeit zuletzt ein Faktor, um den Bundestag zur Unendlichkeit aufzublähen. Wer nun allerdings wie der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer meint, dadurch könne die Stimme eines sächsischen Wählers vielleicht weniger Gewicht haben als die eines hessischen (oder auch umgekehrt), liegt auf der richtigen Spur. Dieses zu gewährleisten wäre aber ohnehin nur über eine einzige Bundesliste pro Partei möglich und dabei auf die Direktwahlkreise gänzlich zu verzichten. Damit allerdings wäre der Bürgerstaat dann abschließend und unwiederbringlich zum Parteienstaat mutiert. Im Übrigen mögen potentielle Kritiker sich an die ebenfalls als „demokratisch“ behaupteten Wahlen zum EU-Parlament erinnern. Dort hat die Stimme eines deutschen Wählers bereits in der Basiskonstruktion deutlich weniger Gewicht als die eines Portugiesen oder Maltesers.

Nur der Wegfall des Grundmandats macht Sinn

Das einzig tatsächlich vernünftige Neuregelung, zu der sich die RG2-Unterhändler nun haben durchringen können, ist der Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel. Diese absurde Regelung besagt, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel dann außer Kraft gesetzt wird, wenn eine Partei bei den Wahlen trotz entsprechender Verfehlung des Wahlziels drei oder mehr Direktmandate erhält. Nutznießer waren in der Vergangenheit immer wieder Parteien, die eigentlich kaum jemand im Bundestag sehen wollte, denen es jedoch gelungen war, mit einzelnen Persönlichkeiten eben jene drei Direktwahlkreise in relativer Mehrheit zusammen zu bekommen. 

Gegenwärtig dürfen sich 36 von 39 Abgeordneten der SED-PdL nebst umfangreichem Mitarbeiterstab vom deutschen Steuerzahler alimentieren lassen, obwohl ihre Partei bei den Wahlen 2021 mit unter fünf Prozent aus dem Bundestag geflogen war. Das ist umso absurder, weil zwei dieser drei „Grundmandate“ Ergebnis des Berliner Wahldesasters sind, welches zu Nachwahlen des Abgeordnetenhauses der Stadt Berlin führen musste, während sich der Bundestag um die ebenfalls unverzichtbare Neuwahl zumindest in Berlin herumzudrücken sucht. TE hat deshalb ein Verfahren eingeleitet, um den möglichen Wahlbetrug auch für den Bundestag zu heilen.

Mit dieser Regelung, die die Roten, Grünen und Gelben deswegen nichts kostet, weil sie entweder über genug Zweitstimmen verfügen oder – wie die FDP – ohnehin keine Chance auf Grundmandate haben, sind die SED-PdL-Kommunisten selbstverständlich nicht einverstanden. Folgerichtig schimpft Martin Schirdewan von der PdL bereits wie ein Rohrspatz – nachvollziehbar, müssten sich doch künftig mindestens 36 seiner verdienten Genossen nach einer geregelten Arbeit umsehen. Um diese einzige Sorge nun jedoch nicht zu deutlich blicken zu lassen, lenkt Schirdewan, der als Vizechef seiner Fraktion im EU-Parlament weich gefedert ist, fröhlich ab.

Statt sich mit der Abschaffung der undemokratischen Grundmandatsklausel abzufinden, fordert er nun „Parität, Absenkung des Wahlalters auf 16 und eine Ausweitung des Wahlrechts für alle Menschen, die in diesem Land leben“. Also sollen künftig der Qualitätskiller Quote, die Volljährigkeitsabsurdität und die Bedeutungslosigkeit der Staatsangehörigkeit im Vordergrund der Wahlen stehen. Schirdewan, der ewig Gestrige, der immer noch nicht begriffen hat, dass sein einheitssozialistischer Marxismus gescheitert und jedwedes ähnliche Experiment in der Zukunft ebenfalls zum Scheitern verurteilt ist, nennt diesen Katalog der Wahl-Absurditäten dann sogar „Fortschrittskoalition“.

Wie gut, dass sich Wörter nicht gegen ihren Missbrauch wehren können, denn mit „Fortschritt“ hat weder die Ideensammlung des Euro-Kommunisten noch die sogenannte Wahlrechtsreform irgendetwas zu tun. Wobei – um auch das an dieser Stelle nicht unter den Tisch fallen zu lassen – die Hoffnung darauf, dass die Merzel-Union irgendetwas produktives zu der Debatte beitragen wird, ebenfalls illusorisch ist. Schließlich gilt auch bei der einstmals bürgerlichen Partei mittlerweile das Primat der Partei-Elite, weshalb sie bereits in der Vergangenheit eine Reduzierung der Wahlkreise auf 270 gefordert hatte. Auch hier gilt also: Warum nicht gleich so ehrlich sein und die Abschaffung dieses Direktwahlmandats als Relikt einer angeblich reaktionären Bürgerdemokratie fordern? Dann wüsste der Wahlbürger wenigstens, dass diese angebliche Demokratie längst zu einer Parteien-Oligarchie mutiert ist, und müsste sich nicht länger mit scheindemokratischen Verrenkungen die Augen verkleistern lassen.


In eigener Sache: Roland Tichy, Herausgeber von TE, hat eine Initiative gegründet, um die Wiederholung der Bundestagswahl in allen Berliner Bezirken einzuklagen. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird von Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau im Namen von zwei Tichys-Einblick-Lesern geführt. Die Finanzierung hat „Atlas – Initiative für Recht und Freiheit“ übernommen.

Die von TE eingereichte Wahlprüfungsbeschwerde ist dem Bundesverfassungsgericht am 5. Januar per Fax und am 7. Januar per Brief zugegangen. Am Donnerstag, dem 26. Januar, hat das Gericht den fristgerechten Eingang bestätigt und der Beschwerde ein Aktenzeichen (2 BvC 15/23) gegeben.

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Kommentare ( 27 )

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27 Comments
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EddyNova3122
1 Jahr her

Das ganze Wahlgesülze 598 bis 750 ist doch reiner Schwachsinn – seit Jahren schwurbelt u.a. Schäuble über einen zu großen Bundestag , dabei wäre es ein kleines das Problem zulösen ! 16 (17) Bundesländer , in eine Mischung aus terriorialer Größe und Bevölkerung erhält jedes Bundesland eine feste Abgeordnetenzahl , ggf.wären noch Auslandsdeutsche zu berücksichtigen. Theoretisch könnte man sich sogar ein oder zwei Wahlen sparen , bei Landtagswahlen könnten entsprechend der zustehenden Bundestag – EU Parlamentszahlen gleich sämtliche Parlametarier gewählt werden. Rund gerechnet summiert 2000 Parlamentarier – 2000 Wahlkreise , mit medium 11.000 Stimmen wäre der Direktkandidat gewählt. Eine kleinere… Mehr

Der Ketzer
1 Jahr her

„Und um das Ganze rund zu machen, dürfen die direkt gewählten Bürgervertreter künftig sogar von vornherein aus dem Bundestag gekegelt werden, wenn von ihnen mehr Kandidaten gewählt worden sein sollten, als der sie stellenden Partei nach dem Verhältniswahlrecht der abgegebenen Zweitstimmen zusteht.“ Die Frage ist, wie es mit unabhängigen Wahlkreisbewerbern aussehen soll? Direkt gewählte Bürgervertreter müssten dann zwangsläufig einer Partei angehören, um dieses Vorhaben umzusetzen zu können. Wenn(!) es sich hier noch um einen Rechtsstaat handeln sollte, dürfte das Gesetz einer Verfassungsbeschwerde insofern kaum standhalten, zumal das Grundgesetz ausdrücklich vorsieht, dass Parteien an der politischen Willensbildung mitwirken. Mit dem neuen… Mehr

Bad Sponzer
1 Jahr her

Danke, tolle Analyse. Wieder ein Grund mehr, für die direkte Demokratie zu kämpfen. Das widerliche an dieser Parteiendiktatur ist ja, dass sie sich selber immer als „demokratische Parteien“ bezeichnen und der Afd, die über echte demokratische Prozesse in die Parlamente gewählt wurde, die demokratischen Rechte absprechen. Perfider gehts nicht mehr.

luxlimbus
1 Jahr her

„Die Idee ist wichtiger als der Mensch.“ Diese geistige Todgeburt ist das Mantra aller Sozialisten, die außer max. zu Showzwecken, noch nie etwas mit dem Parlamentarismus haben anfangen können. Der Rat, = der „Sowjet“, namens Parteiführung soll alles richten. Man beachte nur, welche Mühe sie sich gegeben haben es für die ÖRR-Normalverbraucher „demokratisch“ & „fortschrittlich“ (Verkleinerung) aussehen zu lassen.

Teiresias
1 Jahr her

Das ist ein Putsch hin zum Autoritarismus in Salamitaktik, und er läuft in Zeitlupe vor aller Augen seit mindestens der Wiedervereinigung und dem Beschluss zur Einführung des Euro. Kohl hat mal gesagt, er habe den Euro eingeführt wie ein kleiner Diktator. Die Politik hat seitdem immer mehr dazugelernt, wie weit sie gehen können, wie sie die Grenzen verschieben und ihre Macht ausdehnen können, wie man das Parlament umgeht, indem man z.B. Brüssel, das Zivilrecht oder das Verfassungsgericht vorschiebt. Ob und wieviele Klatschhasen und Wackeldackel im Parlament sitzen ist deswegen egal. Das Parlament ist ein potemkisches Dorf, daß der Vorspiegelung von… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Teiresias
Wilhelm Roepke
1 Jahr her

Das würde das Ende der Linkspartei und das Ende der CSU durch Ausdehnung der CDU auf ganz Deutschland bedeuten. 2 linksgrüne Parteien weniger. Gut für die AFD, schlecht für den Sonderstatus der Bayern und den halben Sonderstatus der neuen Bundesländer mit ihren Fans der Linkspartei. Es gibt Schlimmeres für die Republik.

Teide
1 Jahr her

Die Anzahl der Parlamentarier sollte schon lange begrenzt werden.
Wer zu spät kommt den bestraft das Leben. Die 5% Klausel bricht der CSU das Genick. Bisher kam sie immer durch die vielen Direktmandate in den Bundestag. Das ist mit der geplanten Wahlrechtsänderung vorbei.

“CSU könnte keinen Bundestagsabgeordneten mehr stellen
Damit könnte bei einer Wahlrechtsreform eine Situation entstehen, in der die CSU zwar in 40 oder mehr Wahlkreisen in Bayern das stärkste Erststimmen-Ergebnis erzielt, aber dennoch keinen einzigen Bundestagsabgeordneten mehr stellt – dann nämlich, wenn sie im bundesweiten Maßstab unter die Fünf-Prozent-Hürde rutschen würde. Bei der Bundestagswahl 2021 lag die Partei mit 5,2 Prozent nur noch knapp über dieser Hürde.“

https://www.focus.de/politik/deutschland/bei-neuem-bundeswahlrecht-bayern-ministerpraesident-soeder-sieht-existenz-der-csu-infrage-gestellt_id_188318339.html

mkraetzschmar
1 Jahr her

Wenn man die Macht der Parteifunktionäre, die über die Landesliste in den Bundestag kommen, reduzieren möchte, könnte man neben den 299 Gewinnern der Wahlkreise die restlichen 299 allein unter den jeweils bestplatzierten Direktkandidaten (zweiter, dritter usw. Platz im Wahlkreis) so auswählen, dass bezogen auf die einzelnen Parteien prozentual in etwa das Wahlergebnis getroffen wird. Dann könnte man auf die Landeslisten der Parteien verzichten und hätte nur Bundestagsabgeordnete, die sich direkt als Kandidaten gestellt hatten. „Sichere“ Listenplätze für die Parteielite gäbe es keine mehr!!!

Edwin
1 Jahr her

Eine dumme Frage: Bedarf eine Wahlrechtsänderung eigentlich keiner Zweidrittel-Mehrheit? Kann diese einfach von der Regierung und dessen Parlamentsmehrheit beschlossen werden?

mkraetzschmar
1 Jahr her
Antworten an  Edwin

Als man damals den Ehe- und Familienparagraphen änderte, indem man sagte, dass Ehe ab jetzt mehr sei als die gesetzliche Verbindung eines Mannes mit einer Frau, war das eigentlich eine Verfassungsänderung, die man ohne Zwei-Drittel-Mehrheit durchgeboxt hat.

Rob Roy
1 Jahr her

Schon immer hat unser Wahlsystem nur sehr wenig Bürgerbeteiligung zugelassen. Im Bundestag sind die direkt gewählten Mandatsträger in der Unterzahl. In der zweiten Kammer, dem Bundesrat, sitzen nur Gesandte, die die Länderregierungen auswählen. In anderen Ländern wird auch die zweite Kammer vom Bürger gewählt, etwa die Senatoren in Italien oder der US-Senat. Unser Kanzler wird von den führenden Parteien bestimmt. Und unser Bundespräsident wird im Hinterzimmer ausgeklüngelt. Dazu kommen noch die fünfjährigen Legislatorperioden in fast allen Bundesländern, wodurch der Wähler um die eine oder andere Wahl gebracht wird.