Frankreichs Verfassungsrat stoppt das geplante Social-Media-Verbot für Unter-15-Jährige. Die Richter beanstanden die notwendige Altersprüfung sämtlicher Nutzer. Das Urteil trifft damit aber auch einen zentralen Baustein der EU-Pläne von Ursula von der Leyen.
picture alliance / ROPI | EUC
Emmanuel Macrons Prestigeprojekt ist vorerst gescheitert. Ab dem 1. September sollten Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren in Frankreich keinen Zugang mehr zu sozialen Netzwerken erhalten. Das Parlament hatte das Gesetz im Juli verabschiedet.
Am Freitag, dem 14. August, erklärte der französische Verfassungsrat nun die zentrale Vorschrift für verfassungswidrig. Macron hat Premierminister Sébastien Lecornu bereits angewiesen, einen neuen Entwurf vorzulegen.
Diese Entscheidung reicht allerdings weit über Frankreich hinaus. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen treibt seit Monaten mit vollem Eifer eine europaweite Infrastruktur zur Altersverifikation voran. Im Juli übergab ihr eine eigens von ihr eingesetzte Expertenkommission ihre Empfehlungen: EU-weit soll der Zugang zu sozialen Medien und weiteren digitalen Diensten für Jugendliche unter 13 Jahren beschränkt werden. Die Mitgliedstaaten sollen zusätzliche höhere Altersgrenzen festlegen können.
In Frankreich wollte man diesen Weg besonders schnell gehen. Macron setzte die Grenze bei 15 Jahren und plante damit das erste entsprechende Verbot eines EU-Mitgliedstaates. Der Verfassungsrat hält die Konstruktion allerdings für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit.
Die Richter benennen dabei das technische Grundproblem solcher Verbote. Eine Plattform kann einem Vierzehnjährigen den Zugang nur verwehren, wenn sie zuvor sein Alter festgestellt hat. Daraus folgt die zwangsläufige Prüfung auch bei allen anderen Nutzern. Der Verfassungsrat formuliert ausdrücklich, das Verbot zwinge seinem Wesen nach „jede Person, selbst einen Erwachsenen“, vor dem Zugang ihr Alter nachzuweisen. Der französische Gesetzgeber habe die Bedingungen und Grenzen dieser Prüfung nicht ausreichend festgelegt.
Damit scheitert das französische Gesetz genau an jener Stelle, an der Brüssel seine technische Infrastruktur aufbaut: bei der Altersverifikation. Die EU-Kommission beschloss im April 2026 eine gemeinsame Strategie, nach der alle EU-Bürger bis Ende des Jahres entsprechenden Verfahren für den Zugang zu sozialen Medien durchlaufen sollen. Die Mitgliedstaaten werden unmißverständlich aufgefordert, nationale Systeme zügig einzuführen.
Die Technik dafür steht nach Angaben der Kommission bereits bereit. Nutzer sollen gegenüber Plattformen nachweisen können, dass sie eine bestimmte Altersgrenze überschritten haben. Als Grundlage für die Ausstellung eines solchen Altersnachweises nennt Brüssel unter anderem elektronische Identitäten, Reisepässe und Personalausweise. Die eigentliche Plattform soll anschließend nur die Information erhalten, ob die verlangte Altersgrenze erreicht wurde.
Diese Altersprüfung soll außerdem – tadaaaa – mit der europäischen Digital Identity Wallet verbunden werden. Bis Ende 2026 müssen die Mitgliedstaaten ihren Bürgern mindestens eine solche digitale Brieftasche anbieten. Altersnachweise werden damit Teil einer europaweit einheitlichen digitalen Identitätsinfrastruktur.
„Zensursula“ und SMS-Lösch-Ilse von der Leyen hat den politischen Kurs persönlich vorgegeben. Im Frühjahr erklärte sie, Europa müsse eine Verschiebung des Social-Media-Zugangs für Jugendliche prüfen. Ihr Expertenpanel erhielt ausdrücklich den Auftrag, mögliche Altersgrenzen zu untersuchen. Dessen Abschlussbericht empfiehlt inzwischen eine harmonisierte EU-Sperre unter 13 Jahren, wirksame Systeme zur Altersfeststellung und zusätzliche nationale Beschränkungen für ältere Jugendliche.
Frankreich wollte bereits weiter sein. Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Der Verfassungsrat beanstandete neben der Altersprüfung auch die Reichweite des Eingriffs in die Kommunikationsfreiheit. Für Macron bedeutet das Urteil einen schweren politischen Rückschlag. Für von der Leyens europäischen Kurs liefert es eine sehr deutlich vernehmbare Warnung – und das gerade aus Paris.
Der Élysée-Palast kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, die Reform solle weiterhin vor der französischen Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 in Kraft treten. Paris sucht nun nach einer Konstruktion, die den Vorgaben des Verfassungsrates genügt.


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