Zwei Windräder im Uhinger Stadtteil Baiereck müssen nachts stillstehen: Ein Gutachten weist unzulässige Brummtöne und Überschreitungen von Richtwerten nach. Der Fall zeigt, wie Windkraft an Topographie und Physik scheitert.
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In Baden-Württemberg müssen im Uhinger Stadtteil Baiereck im Kreis Göppingen die zwei Windräder des Windparks Königseiche vorerst nachts stillstehen. Betreiber Uhl Windkraft hat angekündigt, die Anlagen zwischen 22 und 6 Uhr freiwillig abzuschalten. Grund ist ein von der Stadt Uhingen beauftragtes DEKRA-Gutachten, das unzulässige Brummtöne und Überschreitungen der nächtlichen Immissionsrichtwerte feststellt.
Die Anlagen auf dem Schurwald oberhalb des Nassachtals waren erst im Dezember 2024 in Betrieb gegangen. Seitdem klagen Anwohner über Wisch- und Brummgeräusche. Nach der DEKRA-Kurzzusammenfassung wurde nicht an der Anlage, sondern im Ort gemessen, also dort, wo der Schall ankommt. Mit Tonzuschlag werden bis zu 45 dB(A) erreicht, mit weiteren Zuschlägen bis zu 50 dB(A). Für allgemeine Wohngebiete gilt nachts ein Richtwert von 40 dB(A).
Die Tonhaltigkeit tritt nach den bisherigen Messungen nahezu bei allen Windgeschwindigkeiten auf. Damit reicht die bisherige Drosselung oberhalb von neun Metern pro Sekunde offenbar nicht aus. Auch der Austausch von Getriebe und Schwingungsdämpfer in der Gondel sowie zeitweise Abschaltungen brachten keinen Erfolg.
Das Landratsamt sieht die Immissionsprognose, die der Genehmigung zugrunde lag, inzwischen als „erschüttert“ an. Weitere Betriebsbeschränkungen bis hin zur vorläufigen Stilllegung werden geprüft. Uhl verweist auf eigene Messungen und betont, die Anlagen genehmigungskonform betreiben zu können. Baiereck zeigt: Windkraft scheitert mitunter an Topographie, Schallausbreitung und Physik.
Deutlich wird an diesem Beispiel auch: Die Genehmigung von Anlagen der Windindustrie beruht auf Modellrechnungen im Computer und lebt von Prognosen. Wenn aber die Topographie eines Tales den Schall anders lenkt als berechnet, reicht es nicht, Anlagen am Turm oder in Anlagennähe formal abzunehmen. Dann muss über längere Zeit im Ort gemessen werden, besonders nachts und bei realen Wetterlagen.


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Abreißen wäre eine gute Entscheidung.
Das dürfte nicht weiter tragisch sein, da sich der Wind in der Regel stark beruhigt, wenn sich der globale Energielieferant im Nachtschatten versteckt.
In Frankreich gibt es eine Grundsatzentscheidung des obersten Gerichtshofs zu Windenergieanlagen. Klägern wurde Recht gegeben, dass Zulassungen ohne ausreichende Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen erfolgten und dadurch rechtswidrig waren.
In Folge dessen wurden bereits mehrere Windparks auf richterliche Anordnung stillgelegt. Weitere sollen folgen.
Darüber hinaus ergibt sich dadurch faktisch auch ein Zulassungsstop für Neuanlagen.
Auch die Politik ist umgeschwenkt: Die Pläne zum weiteren Ausbau der Windenergie wurden zu Gunsten des Neubaus von Grundlast fähigen Kernkraftwerken aufgegeben.
Die Grünen wollten unbedingt die Abstände zu Wohngebieten verringern, denen sind die Konsequenzen ihrer Politik völlig egal. Es trifft sie ja nie selbst, sondern immer andere.
Nicht nur die Grünen, besonders die Freien Wähler in Bayern haben sich da hervorgetan