Die Vergewaltigungen von Mazan: 20 Jahre Haft für Dominique Pelicot

Er hatte seiner Frau Medikamente verabreicht, um sie wehrlos zu machen, sie vergewaltigt und andere Männer dazu eingeladen, es ihm gleichzutun. 51 von über 70 Tätern konnten identifiziert werden. Nun sind nach dreimonatigem Prozess die Urteile gefallen. Ein Schlussstrich ist das dennoch nicht.

IMAGO / MAXPPP

92 Mal wurde Gisèle Pelicot vergewaltigt. Ihr eigener Ehemann hatte sie mit Hilfe von Medikamenten bewusstlos gemacht, um sich selbst an ihr zu vergehen und dies zu filmen. Schließlich ging er dazu über, andere Männer einzuladen, es ihm gleichzutun. Über 70 Männern lieferte er seine Frau über einen Zeitraum von neun Jahren aus; 51 konnten identifiziert werden und mussten sich vor Gericht verantworten, einer der Angeklagten hatte sich nach Marokko abgesetzt und wurde in Abwesenheit verurteilt.

Der Prozess, der mit Schuldsprüchen für alle 51 Angeklagten am Donnerstagmorgen vorläufig endete – die Verurteilten haben zehn Tage Zeit, um in Berufung zu gehen –, stellt jedoch keinesfalls einen Schlussstrich dar. Die Aufarbeitung der „Vergewaltigungen von Mazan“ hat noch nicht einmal begonnen, immer noch dominieren Entsetzen und Schock.

Allerdings zeigen die Urteile, dass eine gesellschaftliche Diskussion über Sexualverbrechen und den Umgang mit ihnen notwendig ist. Denn bis auf Dominique Pelicot, der zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, blieben die Haftstrafen unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Maß. Lediglich zwölf statt der geforderten 17 Jahre etwa muss Jean-Pierre Marechal hinter Gittern. Er hatte zugegeben, Pelicots Beispiel gefolgt zu sein, und seine eigene Frau derselben Tortur ausgesetzt zu haben: Er verabreichte ihr Medikamente, vergewaltigte sie und lud seinerseits Pelicot dazu ein, es ihm gleichzutun. Der Anwalt Marechals hat bereits verkündet, dass dieser das Urteil akzeptieren werde. Zwischen drei und fünfzehn Jahren lauten die weiteren Urteile, wie gesagt durchweg weniger, als jeweils gefordert: Anscheinend wollte das Gericht den Tätern nicht zumuten, die gesamte Verantwortung für ihr Tun zu übernehmen – das durch ihr Tun verursachte Leid kann dem Opfer hingegen niemand abnehmen.

Urteile bleiben unter gefordertem Strafmaß

Das Verfahren stellt also keinesfalls einen Präzedenzfall dar, der den oft laxen Umgang der Justiz mit Sexualverbrechen korrigieren würde – und das, obwohl die Lücke, die zwischen Rechtsprechung und Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung klafft, wohl in keinem anderen Bereich so groß ist.

Andererseits hatten ganze 32 der Angeklagten gar auf Freispruch plädiert – und das trotz des von Pelicot selbst angefertigten Filmmaterials. Statt Reue und Schuldbewusstsein legten viele der Angeklagten eine schier unerträgliche Haltung an den Tag, stritten jede Beteiligung ab, gaben vor, sich nicht erinnern zu können, oder inszenierten sich selbst als Opfer.

Umso wichtiger, dass Gisèle Pelicot zugelassen hat, dass ihr Fall breite Aufmerksamkeit erfährt, und so auch das beschämende Verhalten der Täter offenlegt, die mit ihren Taten konfrontiert werden.

Wenn dieser Prozess etwas verändert, dann wegen ihres geradezu übermenschlichen Umgangs mit ihrem Schicksal. Sie hatte auf Anonymität verzichtet, und so den Opfern sexueller Gewalt ein Gesicht und eine Stimme verliehen: Die Täter sollten sich schämen, nicht die Opfer, ist ihre Botschaft. Damit nimmt sie nicht nur die französische Öffentlichkeit in die Pflicht: Die Gesellschaft muss sich den Problemen stellen, den der gegenwärtige Umgang mit Sexualität mit sich bringt, und Lösungen formulieren.

Ein Abgrund in der Mitte der Gesellschaft

Denn die Täter werfen ein schonungsloses Licht auf einen Abgrund, der sich nicht etwa an den Rändern, sondern in der Mitte der Gesellschaft auftut: Journalist, Lastwagenfahrer, Krankenpfleger, Feuerwehrmann oder Sportlehrer; der jüngste Täter 27, ein anderer über siebzig Jahre alt; Ehemänner, Familienväter, Geschiedene: „Monsieur tout le monde“, „Jedermann“, wurden die Täter von der französischen Öffentlichkeit getauft. Ein Begriff, der den Kern dessen erfasst, was den Fall Pelicot so schockierend macht:

Zwar ist Pelicot ein notorischer Sexualstraftäter. Seine Verbrechen kamen überhaupt nur deshalb ans Licht, weil er in einem Supermarkt versuchte, Frauen unter den Rock zu filmen. Dies zog eine Überprüfung seiner elektronischen Geräte nach sich, und offenbarte, dass er nicht nur seine Frau missbrauchte, sondern auch gegenüber seiner Tochter und seinen Schwiegertöchtern übergriffig wurde. Zudem führten die Untersuchungen zu zwei Jahrzehnte zurückliegenden Fällen, einer Vergewaltigung und Ermordung, sowie einer versuchten Vergewaltigung. Letztere gab Pelicot zu.

Sexualverbrecher trifft auf „den Mann von nebenan“

Auf die anderen Täter trifft dies nicht zu: Sie sind, zum Teil ganz wortwörtlich, der Nachbar von nebenan, „Jedermann“ eben, „Monsieur tout le monde“: Ganz normale Männer aus unterschiedlichsten sozialen Kontexten. Sie alle jedoch wurden gegenüber einer bewusst- und hilflosen Frau zu Monstern.

Angesichts dessen ist die Selbstverständlichkeit, mit der sexuelle Gewalt bis ins Vorabendfernsehen hinein normalisiert, und wie sie im Netz allgegenwärtig ist, erschreckend.

Und doch verschließt die Öffentlichkeit die Augen vor dem Zusammenhang zwischen einer übersexualisierten Gesellschaft, und aufsehenerregenden Fällen wie denen von Mazan.

Genau dieser Zusammenhang aber wird im „Monsieur tout le monde“ überdeutlich: Es brauchte nicht viel, lediglich die Skrupellosigkeit eines einzigen Mannes mit gestörter Sexualität, und die Gelegenheit, um zumeist ganz normale Männer zu solchen Taten zu motivieren. Bei jedem von ihnen hätte der Impuls sein müssen, einer bewusstlosen Frau zu helfen. Bei jedem von ihnen setzte der einfache, gesunde, normale menschliche Reflex aus. Und dafür ist das gesellschaftliche Umfeld mitverantwortlich.

Ein abscheuliches Verbrechen, und doch in der Normalität verankert

Eine unbequeme Tatsache, nicht nur für Liberale, sondern ironischerweise auch für jene, die sich im linken Spektrum für Emanzipation einsetzen. Denn zum einen erweist sich hier die „sexuelle Befreiung“, der Götze ganzer Generationen von Feministen, als Farce: Nicht das „Patriarchat“ hat Mazan ermöglicht, sondern das Bestreben, Sexualität von Verantwortlichkeit und Moral zu trennen, jedwedes sexuelle Verhalten als „normal“ zu kennzeichnen, Hemmschwellen und Schamgrenzen niederzureißen und Tabus zu bekämpfen.

OnlyFans und die Folgen
Der Fall Lily Phillips: Selbsterniedrigung im Namen der sexuellen Befreiung
Es gilt als völlig normal, sein Hirn durch pornografische Inhalte zu vergiften, und ein Doppelleben zu führen, in der Annahme, dass das, was man zum Beispiel online konsumiert, vom „echten Leben“ abgekoppelt bliebe. Wenn diese mediale Existenz dann aber in die nichtdigitale Welt einbricht, Hemmschwellen sinken, das Verlangen nach dem Kick immer größer wird, und sich nur durch immer extremere sexuelle Handlungen befriedigen lässt; wenn dann jegliche Hemmungen fallen, jene Fantasien, die man nicht etwa spontan entwickelt, sondern angeregt und genährt hat, in die Tat umzusetzen, dann ist die Öffentlichkeit hilflos und „schockiert“.

Vielmehr müsste sie anerkennen, dass eine von moralischen Maßstäben „befreite“ Sexualität auch den Minimalkonsens der Freiwilligkeit offensichtlich nicht gewährleisten kann, weil die Enthemmungsspirale sich immer schneller dreht: Wo die Überwindung moralischer Grenzen als wünschenswertes Ziel definiert ist, steht am Ende folgerichtig die – dann besonders reizvolle – Übertretung der letzten noch allgemein anerkannten Grenzen.

Der Fall Pelicot in seinem gesamten Ausmaß ist insofern nur teilweise ein Ausscheren aus der gesellschaftlichen Norm. Insbesondere mit Bezug auf die zahlreichen Mittäter ist er eine, wenn auch extreme, Konsequenz: je nach Betrachtung Bodensatz oder Spitze dessen, was sich in weniger intensiven, aber deshalb nicht weniger abscheulichen Verbrechen fortsetzt, und sich in Form von Pornografie und von Sexualität, die sich frei von moralischen Verpflichtungen glaubt, bis zu einem gewissen Grad in den Alltag vieler, wenn nicht der meisten Menschen in Westeuropa hineinzieht.

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Kommentare ( 41 )

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41 Comments
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giesemann
1 Monat her

Schlimm, gewiss. Wenn die Geschichte so stimmt. Aber sicher ein Einzelfall. Ganz im Gegensatz zu den 650 Millionen Opfern von UNICEF prangert Kinderehen an – DW – 07.06.2019. Sagst du was dann: AG München, Urteil vom 04.09.2018 – 824 Cs 112 Js 101229/18 – openJur – bei vollem Bewusstsein, ganz ohne Betäubung. Frauenrechte in Indien:Sex in indischen Kinderehen gilt nun als VergewaltigungGeschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen ist nun in Indien strafbar, auch wenn sie die eigene Ehefrau ist. Das hat das Oberste Gericht entschieden. SRF-Indienkorrespondent Thomas Gutersohn erklärt die Hintergründe, https://www.srf.ch/news/international/frauenrechte-in-indien-sex-in-indischen-kinderehen-gilt-nun-als-vergewaltigung. Auch: Prozess: Migrant zahlte 6500 Euro für Braut – sie ist erst 13! | Exxpress… Mehr

doktorcharlyspechtgesicht
1 Monat her

Seinerzeit machte der Fall Kalina Bamberski Schlagzeilen: die dt. Justiz weigerte sich über Jahre, in diesem Vergewaltigungs- und Mordfall zu ermitteln: ein Arzt betäubte und mißbrauchte Patientinnen. In Frankreich erging ein Schuldspruch, wieder weigerte sich die dt. Justiz, den Vergewaltiger und Mörder Kalina Bamberskis auszuliefern. Der Vater von Kalina ließ den Mann aus Deutschland entführen und vor eine französische Polizeistation werfen. Nun sitzt der Täter bis zum Ende seines Lebens in Frankreich in Haft. Herr Bamberski wurde für die Enführung äußerst milde bestraft. Die Justiz hat also nicht nur ein Problem mit fremdländischen Sexualstraftätern; auch Hiesige mit den richtigen „Connections“… Mehr

giesemann
1 Monat her

Es gilt das „Weltrechtsprinzip“. Das lässt sich offenbar nur so durchsetzen.

Prodigy
1 Monat her

Im Gegensatz dazu sind aber die „Jungens“ in Rotherham mit einem blauen Auge davon gekommen wenn denn die Justiz mal Gerechtigkeit walten lassen will aber das ist eine andere Geschichte.

MartinKienzle
1 Monat her

Selbstredend kann ich mich auch täuschen, aber jener sogenannte „Fall“ wirkt auf mich persönlich sonderbar: Eine Frau, der angeblich unfassbares Leid zugefügt wurde, stellt sich unverpixelt dahingehend in die Öffentlichkeit, dass sie ihre sogenannte „Geschichte“, durch tatkräftige Unterstützung der Hauptstrommedien, erzählt – ein für eine angeblich schwer traumatisierte Frau atypisches Verhalten! Kann auch, wenn man jene Fakten zusammenträgt, die Schlussfolgerung möglich sein, dass jene sogenannte „Geschichte“ inszeniert wurde, um unter den indigenen Europäern zweierlei Reaktionen zu bewirken? Einerseits, dass sich die europäischen Männer und europäischen Frauen weiter entzweien und andererseits den europäischen Frauen zu verdeutlichen: „Seht her! Auch Eure Männer… Mehr

Tomas Kuttich
1 Monat her
Antworten an  MartinKienzle

Diesen Fall für Ihre Hetze zu nutzen, ist erbärmlich! Sie sollten sich schämen. Menschen wie Sie, widern mich an. Ekelhaft!

Vinzent
1 Monat her
Antworten an  MartinKienzle

Sie dichten hier allerlei zusammen. Dass Asylanten Sexualverbrechen begehen ist unbestreitbar, dass es Vergewaltigungen von „indigenen“ Bevölkerungsanteilen gibt, ebenfalls. Das eine hängt jedoch nicht mit dem anderen zusammen und kann auch nicht herbeikonstruiert werden.

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  MartinKienzle

Tja. Zumal sie bei uns „Femizide“ statt „Ehrenmorde“ plakatieren.
Und die Linke den Ausbau weiterer Frauenhäuser zur Wahl verlangt.

JuergenR
1 Monat her

Das ist alles richtig und wichtig. Aber hätte die französische Justiz auch solche Strafen verhängt, wenn es um Gruppenvergewaltigungen durch bestimmte Bevölkerungsgruppen gegangen wäre? Und vor allem: Dieser Fall mit einem weißen alten Mann als Täter wird in der Presse aufgeblasen bis zum „geht nicht mehr“. Wieso aber liest man nichts mehr über den Mann, der im „Grand Est“ eine ihm unbekannte Frau in deren Wohnung mit einem Besenstiel, den er ihr in den After einführte und hochschob, derart brutalst vergewaltigte und die Frau danach vermeintlich tot liegen ließ. Kein alter weißer Mann und kein Franzose! Sie überlebte aber und… Mehr

Fulbert
1 Monat her

Einspruch: Bei den meisten Menschen bleibt das, was sie „online konsumieren“, eben durchaus abgekoppelt von ihrem Alltagsleben. Um sich von entsprechenden Inszinierungen inspirieren zu lassen, bedarf es starker krimineller Neigungen oder einer psychischen Störung. Die millionenfachen Konsumenten von Darstellungen gewaltätiger oder/und pornographischer Art kämen eben niemals auf die Idee, das Gesehene zu realisieren, weil sie klar zwischen Fiktion und Realität trennen können sowie ein Empfinden für Unrecht haben. Die gelockerten sexuellen Sitten haben in der westlichen Welt eben nicht zu mehr Übergriffen geführt. So wie umgekehrt die rigide Sexualmoral des Islam offenbar kein Hindernis für Vergehen sexueller Art darstellt, wie… Mehr

Last edited 1 Monat her by Fulbert
Kassandra
1 Monat her
Antworten an  Fulbert

In eingenommene Ländern mussten schon immer die Frauen unter den Übergriff der fremden Soldateska leiden – oder?

Michael Palusch
1 Monat her
Antworten an  Fulbert

Volle Zustimmung!
Das ist die gleiche Fehlannahme wie die, dass Worte bei Menschen unweigerlich, auch in anderen Situationen, irgendwann auch zu Taten führen würden. Eigentlich ist das ein typisch linkes „Argument“, weshalb die gern jegliche Meinungen, außer der eigenen natürlich, verbieten würden.

Last edited 1 Monat her by Michael Palusch
Will Hunting
1 Monat her
Antworten an  Fulbert

Sie treffen es auf den Punkt.
Allerdings hapert es in der Quantität.
Millionenfach würde ich dann als, in der Zuspitzung der Gewichtung, Milliardenfach deklarieren.

rainer erich
1 Monat her

Das grundsaetzliche Problem zeigt sich auch hier, die Frage naemlich, was “ man“ aus einem Einzelfall sachlich zutreffend, heisst nicht ideologisch instrumentalisieren, ableiten darf. Eine in diesen Zeiten bei derartigen Faellen schwierige Aufgabe. Halten wir fest, dass es sich um einen Einzelfall handelt, aus dessen Schwere, moralischer Vwrwerflichkeit oder Widerwaertigkeit nicht auf die Allgemeinheit geschlossen werden sollte, zumal eine Bewertung ohne genaue Kenntnis der Ermittlungen ohnehin problematisch ist. Im Unterschied zu diesem Einzelfall gibt es im Wertewesten, auch in Sch’land, inzwischen Faelle, deren Häufigkeit den logischen Schluss zulassen, dass es mehr als Einzelfälle sind. Die „Einordnung“ scheint sich danach zu… Mehr

HansKarl70
1 Monat her
Antworten an  rainer erich

Das mit den „Einzelfällen“ dürfte bei der hohen Anzahl von Fällen, die im verborgenen stattfinden schwierig zu recherchieren sein. Die wahre Anzahl von Sexualdelikten würde wahrscheinlich jeden überraschen wenn sie denn jemals bekannt würde. Übrigens gibt es wohl diese Art von Sexueller Gewalt in JEDER menschlichen Gesellschaft wenn man der Wissenschaft vertrauen kann. Mal mehr mal weniger. Das sollte eigentlich Anlass genug sein die Ursachen zu erforschen. Wobei man auch nicht absolut sicher sein kann ab man den Angaben der Betroffenen vorbehaltlos vertrauen kann. Ein schwieriges Thema.

Klaus Uhltzscht
1 Monat her

In Berlin waren es laut offizieller Polizeistatistik 111 Gruppenvergewaltigungen allein im Jahr 2023.

Luke
1 Monat her
Antworten an  Klaus Uhltzscht

Ich gehe davon aus, dass die zusammengerechnet keine 20 Jahre bekommen haben.

LetzterEuropaer
1 Monat her

Ich würde mich ja freuen, wenn andere Verbrechen, die regelmäßig mit dem Tod! des Opfers enden, den gleichen Anklang finden würden. Aber leider möchten da viele von denen, die jetzt so laut aufschreien, nicht dieselben großen Schlüsse ziehen und ganzen Gesellschaftsgruppen plötzlich einen pathologischen Zug andichten. Im Gegenteil, da wird ja regelmäßig noch der Täter zum Opfer gemacht, weil es so gut in die eigene Agenda passt.

Andreas A.
1 Monat her

Es ist absolut ausgeschlossen, dass eine Frau einen an ihr durchgeführten Geschlechtsverkehr nicht nachträglich bemerkt. Punkt. Und das Ganze auch noch 92 Mal!
Das gesamte Narrativ dieser Dame ist aufs Äußerste absurd, wie jeder Mensch wissen müsste, der schon einmal im Leben mit dem anderen Geschlecht intim war. Besonders als Frau sollte man sich mal überlegen, wie sich der eigene Körper „danach“ anfühlt.
Man kann jedoch ihre öffentlichen Äußerungen heranziehen, um sich eine Meinung zu ihren Motiven zu bilden. Die Bestrafung eines konkreten Täters (oder mehrerer Täter) scheint da nicht gerade im Vordergrund zu stehen.

Maunzz
1 Monat her
Antworten an  Andreas A.

Die Gefühle einer vergewaltigten Frau sind kein Straftatsbestand und wurden/werden nicht verhandelt.

hoho
1 Monat her
Antworten an  Andreas A.

Ob sie es bemerkt haben, habe ich mich auch gefragt. Es scheint mir unwahrscheinlich, dass sie es nicht getan hat. Was allerdings nicht viel bedeuten muss. Ob sie unter Druck stand, der weg war, als die Tätigkeiten des Mannes auf Interesse der Justiz gestoßen haben. Wie üblich in solchen Fällen, wird es uns nicht genau gesagt, was die Sache war, selbst wenn es irgendwann klar geworden ist. Ich hoffe nur, dass die Justiz hier die ordentliche Leistung gebracht hat. Zweifel habe ich aber trotzdem, da #metoo hat mich überzeugt, dass man hier nicht wirklich an Gerechtigkeit interessiert ist, was die… Mehr