Anklage gegen „Jurassica Parka“ wegen Kinderpornografie

Gegen Berliner Dragqueen „Jurassica Parka“ liegt Anklage wegen Besitzes mutmaßlich kinder- und jugendpornografischer Inhalte vor. Der Fall führt tief in ein Berliner Kultur- und Politikmilieu, das den Darsteller lange hofierte.

IMAGO / Photopress Müller

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Mario O. erhoben, bekannt unter dem Künstlernamen „Jurassica Parka“. Dem 46-jährigen Darsteller wird Besitz mutmaßlich kinder- und jugendpornografischen Materials vorgeworfen. Entscheiden muss nun das Amtsgericht Tiergarten, ob es die Anklage zulässt und ein Hauptverfahren eröffnet.

Nach den bisher bekannten Angaben geht es um erhebliche Datenmengen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Berlin-Schöneberg sollen Ermittler im Juli 2025 ein iPhone, Laptops und externe Festplatten beschlagnahmt haben. Auf den Datenträgern fanden sie demnach 131 Videodateien mit mutmaßlich kinderpornografischem Material von zusammen fünf Stunden und 25 Minuten Länge sowie 28 Bilder. Hinzu kamen 17 Videodateien mit mutmaßlich jugendpornografischem Material von 56 Minuten Länge und weitere Bilder.

Der Hinweis kam aus den USA. Das National Center for Missing & Exploited Children hatte wegen einer auffälligen IP-Adresse deutsche Behörden informiert. Erst dadurch setzte sich eine Kette in Gang, die nun bei einer Anklage in Berlin gelandet ist. O. schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Hausdurchsuchung bereits im Sommer
Berliner Drag-Queen im Visier: Verdacht auf Besitz von Kinderpornographie
Der Fall wäre bereits schwer genug, wenn er isoliert dastünde. Das tut er nicht. Mario O. war schon im Oktober 2023 vom Amtsgericht Tiergarten rechtskräftig verurteilt worden. Damals ging es um Erwerb, Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials. Die Strafe betrug 160 Tagessätze zu je 70 Euro. Das Gericht minderte die Strafe unter anderem mit der Begründung, O. sei reumütig und geständig gewesen, die Tat sei spontan erfolgt und habe länger zurückgelegen.

Trotz dieser Verurteilung blieb O. sichtbar, präsent und anschlussfähig. Er trat weiter öffentlich auf, bewegte sich im Berliner Politik- und Kulturbetrieb, moderierte den Berliner Christopher Street Day, war in einer ZDF-Sendung mit Jan Böhmermann (mittlerweile aus der Mediathek entfernt) zu sehen und warb auch beim Bundesfamilienministerium für „Queer“-Rechte. Die Personalie war definitiv kein Randphänomen, sondern Teil eines Milieus, das sich gern moralisch unangreifbar gibt und jeden Zweifel an seinen Ikonen als Rückständigkeit behandelt.

Wo sonst jede biografische Verfehlung eines unerwünschten Akteurs zur Generalanklage gegen ganze Milieus aufgeblasen wird, herrschte hier lange erstaunliche Schweig- und Duldsamkeit. Der Darsteller passte in die richtigen Kulissen, sprach die in diesen politmedialen Kreisen genehmen Parolen, bewegte sich in den „richtigen“ Netzwerken. Das genügte offenbar, um weiter durchgereicht, eingeladen und hofiert zu werden. Genau das beschädigt nun allerdings auch eben diese Kreise.

Besonders bitter ist der Kontrast zur öffentlichen Rhetorik dieses Betriebs. Ständig ist von Schutzräumen, Sensibilität, Verantwortung und Haltung die Rede. In der Praxis stand ein bereits verurteilter Mann weiter auf Bühnen, in Formaten und in politisch geförderten Zusammenhängen. Wer diesen Vorgang aufklären will, muss also auch fragen, wer was wusste, wer nicht wissen wollte und warum ein rechtskräftiges Urteil aus dem Jahr 2023 nicht längst alle Alarmglocken ausgelöst hat.

Der Fall zeigt auch die moralische Schieflage eines entkoppelten Kulturbetriebs, der seine eigenen Helden oft erst dann fallen lässt, wenn sich die Aktenlage kein bißchen mehr verdrängen lässt. Kritik an diesem Milieu wird routiniert als Hetze diffamiert. Kommt der Skandal aus den eigenen Reihen, beginnt das große Schweigen, das Relativieren, das geordnete Verschwinden von Inhalten von Webseiten, Profilen und alten Auftritten.

Das Amtsgericht Tiergarten wird nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Juristisch ist dieser nächste Schritt Sache der Justiz. Politisch bleibt die Frage schon jetzt stehen: Wie konnte ein bereits verurteilter Darsteller in einem hochmoralisierten Berliner Förder-, Medien- und Szenebetrieb weiter als Vorzeigefigur funktionieren?

Die Antwort dürfte für viele Beteiligte unangenehmer sein als die schnelle Distanzierung nach Bekanntwerden der Anklage.

Stadtbibliothek München (Regen-)Bogenhausen
Lesung mit Drag Queen und Drag King für Kinder ab vier Jahren
Der Fall „Jurassica Parka“ ist das eine. Der politische Begleitschutz für Drag-Angebote mit kleinen Kindern ist das andere. In vielen Städten werden Drag-Lesungen für Kinder längst nicht mehr als freiwillige Szeneveranstaltung für Erwachsene beworben, sondern als pädagogisches Angebot in Bibliotheken, Schulen oder Kitas. Übersexualisierte Bühnenfiguren sollen kleinen Kindern plötzlich als Vorlesepaten, Identifikationsangebote und angebliche Lehrstücke für Toleranz präsentiert werden. Wer diese Entwicklung kritisch sieht, bekommt sofort das volle Etikettensortiment verpasst: rückständig, queerfeindlich, rechts, gefährlich. Damit soll jede sachliche Frage abgeräumt werden, bevor sie gestellt ist. Dass dieses Misstrauen leider nicht von ungefähr kommt, zeigen immer wieder Fälle aus dem In- und Ausland.

Besonders perfide ist die moralische Umkehrung. Nicht jene müssen sich rechtfertigen, die Drag Queens und Drag Kings in pädagogischen Räumen als Fortschrittszeichen ausstellen wollen. Rechtfertigen sollen sich die Eltern, Journalisten und Bürger, die diese Entwicklung kritisch begleiten. Aus dem berechtigten Schutzinstinkt gegenüber Kindern wird dann ein Verdachtsfall gemacht. Wer widerspricht, soll sozial markiert werden, damit andere ähnliche Fragen gar nicht erst stellen.

Diese Einschüchterung gehört zum System. Der Begriff „Vielfalt“ dient als Rammbock gegen jede elterliche Einwendung, der Vorwurf der Hetze als Maulkorb gegen jede Recherche. Dabei geht es um die Frage, warum bestimmte Milieus Kinder immer früher in ihre Selbstinszenierung hineinziehen wollen. Eine freie Gesellschaft muss solche Fragen aushalten. Wer sie diffamiert, zeigt nur, wie wenig Vertrauen er in die eigene Argumentation hat.

Schon ein Fall aus München zeigte, wie schnell die Debatte um Drag-Lesungen für Kinder in Einschüchterung und juristische Nebenkriegsschauplätze abgleitet. Die AfD warb gegen eine Veranstaltung für Kinder ab vier Jahren mit dem Slogan „Hände weg von unseren Kindern“. Auf dem Plakat war auch der Kabarettist Kay Ray zu sehen, der sich gegen die ungenehmigte Nutzung seines Bildes erfolgreich wehrte (Kay Ray wird selbst für seine politisch unbequemen Meinungen immer wieder angegriffen und gecancelt). Parallel wurde gegen die AfD Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt; die Ermittlungen wurden später eingestellt. Aus der eigentlichen Frage, warum Drag-Formate für Vierjährige als pädagogischer Fortschritt verkauft werden, wollte man sich politmedial aber nicht weiter auseinandersetzen.

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