Saarbrücken muss den Stadtrat neu wählen: Die AfD wurde zu Unrecht ausgeschlossen. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden. Demokratie gilt eben nicht nur für den Regierenden genehme Parteien.
IMAGO / BeckerBredel
Politisches Beben in Saarbrücken: Der Stadtrat der saarländischen Landeshauptstadt muss neu gewählt werden. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 für ungültig erklärt. Der Grund ist brisant: Die AfD war damals nicht zur Wahl zugelassen worden – zu Unrecht, wie das Gericht nun entschieden hat. Das Landesverwaltungsamt muss deshalb eine Neuwahl anordnen.
Hintergrund war ein innerparteilicher Streit der AfD um konkurrierende Wahllisten. Vor der Kommunalwahl 2024 lagen zwei Wahlvorschläge vor: eine ältere Liste aus dem August 2023 und eine neue Liste vom Februar 2024. Der städtische Wahlausschuss ging davon aus, dass der erste Wahlvorschlag nicht wirksam zurückgenommen worden sei. Die zweite Liste wertete er deshalb als unzulässige Doppelbewerbung. Ergebnis: Beide Listen wurden für ungültig erklärt, die AfD durfte zur Stadtratswahl gar nicht antreten.
Genau diese Bewertung hat das OVG nun kassiert. Nach Auffassung des Gerichts lag kein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbewerbung vor. Der erste Wahlvorschlag sei durch neu benannte Vertrauenspersonen wirksam zurückgenommen worden; der zweite Wahlvorschlag hätte deshalb nicht zurückgewiesen werden dürfen. In erster Instanz war die Klage noch gescheitert, nun hatte die Berufung Erfolg. Die Revision ließ das OVG nicht zu; möglich bleibt nur eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Die Entscheidung ist nicht nur eine juristische Korrektur. Sie trifft die politische Legitimation des gesamten Stadtrats. Wenn eine Partei rechtswidrig von einer Wahl ausgeschlossen wird, ist nicht nur diese Partei betroffen, sondern auch das Wahlrecht der Bürger.
In Saarbrücken sitzen derzeit 63 Stadtverordnete. Größte Fraktion ist die SPD mit 19 Sitzen, gefolgt von der CDU mit 18 Mandaten. Die Grünen haben 9 Sitze, Linke und FDP je 5, weitere kleinere Fraktionen folgen. All diese Mehrheitsverhältnisse stehen nun unter dem Vorbehalt einer Wahl, an der ein relevanter politischer Wettbewerber nicht teilnehmen durfte.
Besonders bemerkenswert: Es ist nicht der erste solche Fall im Saarland. Bereits bei der Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken war die AfD 2024 nicht zugelassen worden. Auch dort entschied die Verwaltungsgerichtsbarkeit später, dass die Wahl wiederholt werden muss.
AfD-Kreisvorsitzender Werner Schwaben spricht nun von einem „grandiosen Erfolg“ und wertet die damalige Entscheidung des Wahlausschusses als politisch motiviert. Die anderen Parteien reagieren verhaltener. Die SPD plädiert für einen schnellen gemeinsamen Termin für die Neuwahlen von Stadtrat und Regionalversammlung. Die Grünen betonen, unterschiedliche gerichtliche Bewertungen gehörten zu einem funktionierenden Rechtsstaat. CDU und Linke verweisen auf die Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte.
Festzuhalten bleibt: Demokratie zeigt sich nicht daran, wie sie mit genehmen Parteien umgeht, sondern mit unbequemen. Wahlleitungen und Wahlausschüsse müssen strikt neutral und rechtssicher handeln. Wer eine Partei von einer Wahl ausschließt, greift in den Kern demokratischer Legitimation ein. In Saarbrücken ist dieser Eingriff nun gerichtlich korrigiert worden. Der Schaden aber bleibt: Eine Stadt muss neu wählen, weil die anderen Parteien eine Partei ausschließen wollten.
Zu Unrecht, wie jetzt das Gericht bestätigte.

Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Müssen die unbotmäßigen Richter am OVG in Saarlouis nun Strafverfolgung befürchten? In „unserer Demokratie“ muss man ja mittlerweile mit so ziemlich allem rechnen, was vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen wäre.
Wann gibt es Neuwahlen? Im Frühjahr 2027 oder sogar erst im Herbst? Dann wäre der Stadtrat drei Jahre rechtswidrig im Amt. Müsste alles was in dieser Zeit beschlossen wurde eigentlich auch für rechtswidrig erklärt werden und nach einer Neuwahl neu zur Abstimmung vorgelegt werden.
Ein Rechtsstaat, der oft mehrere Jahre für Urteile benötigt, ist nur noch die Simulation eines Rechtsstaats. Weiterhin entsteht bei mir der Eindruck, dass die ersten Instanzen anscheinend oft sehr oberflächlich und schlampig arbeiten und sich nicht an höchstrichterlichen Urteilen orientieren, etc. Werden diese Richter für ihre mangelhafte Arbeit zur Verantwortung gezogen? Im Normalfall nein, außer sie haben gegen den Staat geurteilt. Und hat es negative Auswirkungen für den Wahlausschuss, muss er haften oder der Steuerzahler? Hat dieses Urteil abschreckende Wirkung, für zukünftige Vorfälle? Nein. Immer dann, wenn Entscheider für offensichtliche Fehlentscheidungen nicht haften müssen, führt dies dazu, dass fahrlässig oder… Mehr
Die Abschaffung der Demokratie durch das Altparteienkartell verzögert sich also mit diesem Gerichtsurteil. Hinter den Türen wird bestimmt ordentlich geschimft, dass man die Richter des OVG noch nicht gänzlich „in der Tasche“ hat.
Es wird erst besser werden, wenn wir diesen alten Filz wirklich und nachhaltig abwählen. Und zwar überaus deutlich.
Aber vielleicht rückt diese Zeit ja doch schneller näher, als man dachte. Eine mögliche, absolute Mehrheit der echten Konservativen (AfD) ist in vielen Bundesländern nicht mehr ausgeschlossen.
OK und welche Konsequenzen für die Verantwortlichen im Wahlausschuss haben wir jetzt ? Gibt es Namen und ggf. Parteizugehörigkeit / Nähe ggf. ? Was ist mit dem juristischen Nachwuchs der an ehemaligen Eliteunis wie der LMU in München bereits jetzt sozialistisch indoktriniert wird und in Zukunft offenbar unabhängige Richter ersetzen sollen ? Ist denn niemanden das drohende Fiasko klar, was in 10-20 Jahren hier eintritt ?
Wie immer wird es keine Konsequenzen geben ❗
Für das Klima ins Grundgesetz und die Schulden haben die Regierung und Gerichte vier Wochen gebraucht zu beschließen.
Eine ungültige Wahl als ungültig zu erklären und neu wählen zu lassen, dafür braucht es zwei Jahre.
So viel zur Sicht der Gerichte auf den Wähler bei Wahlen.
Die Neuwahl kostet doch eine Menge und da wäre es sinnvoll , dass die Verursacher der Neuwahl , dafür aufkommen !
Respekt! Die saarländische Verwaltungsgerichtsbarkeit tritt demokratiefeindlichen Rechtsbrechern noch entgegen. Möge der Geist von Saarlouis im Hauptsacheverfahren des MdL Paul gegen die OB-Wahl in Ludwigshafen auch die Richterköpfe am Koblenzer Deinhardplatz erleuchten.
Das wirklich überraschende ist das nicht-regierungskonforme Urteil. Kann man das nicht per Anruf oder so rückgängig machen? Geht gar nicht.
von Berlin lernen, da musste auch neu gewählt werden und Berlin wählte halt ein bisschen neu.
Ja, und GUT wählen musst du auch … damit wir alle gut wählen können (die richtige ökosozialistische, bekiffte Versagerpartei natürlich)