Ungarns Staatschef: „Ende des demokratischen Rechtsstaates”

Ungarns Staatspräsident Tamás Sulyok hat die Verfassungsänderung unterschrieben, die ihn aus seinem Amt entfernt. Die CDU/CSU – aber auch die Mehrheit der Ungarn - unterstützen das voll.

picture alliance / NurPhoto | Klaudia Radecka

Am Ende waren ihm die Hände gebunden. Ungarns Staatspräsident Tamás Sulyok unterschrieb am Samstag abend die „17. Verfassungsänderung”, die eine Reihe verfassungsrechtlich und rechtsstaatlich umstrittener Bestimmungen enthält. Am Tag nach deren Inkrafttreten – also Montag, 20. Juli – endet laut Text die „Beauftragung” des aktuellen Staatschefs, also die von Sulyok. Sie endet, obwohl keines der in derselben Verfassung enthaltenen Kriterien für die Absetzung eines Staatschefs auf ihn anwendbar ist. Sie endet auch ohne inhaltliche Begründung.

Des weiteren begrenzt sie die maximale Amtszeit für Parlamentsabgeordnete rückwirkend auf 12 Jahre. Damit können gut zwei Drittel der Oppositionsabgeordneten, vor allem die prominenteren und erfahreneren unter ihnen, 2030 nicht mehr kandidieren. Das begrenzt auch das Recht der Bürger, für jene Politiker zu stimmen, die sie gut finden.

Und die Verfassungsänderung kegelt durch die rückwirkende Einführung einer Altersgrenze (70 Jahre) den Vorsitzenden der Verfassungsgerichtes und vier weitere der insgesamt 15 Verfassungsrichter aus dem Amt.

In einer Erklärung zu seiner Entscheidung schrieb Sulyok, der Text enthalte zwar begrüßenswerte Elemente, vor allem die „Ausweitung der Kompetenzen des Verfassungsgerichtes”. Das frühere, von Fidesz dominierte Paralment hatte dem Gremium das Recht genommen, Gesetze zu kassieren, wenn dies einen Impakt habe auf den Staatshaushalt. Das wird nun rückgängig gemacht.

Allerdings enthalte der Text „zahlreiche Elemente”, die „das Prinzip der Rechtstaatlichkeit, der Demokratie und der Gewaltenteilung verletzen”, schrieb Sulyok. Insbesonderen „die beispiellose Beschränkung des Wahlrechts”, sowie „die Entfernung mehrerer staatlicher Würdenträger auf dem Wege Personen-bezogener Rechstprechung”. Dieser Vorwurf einer „ad hominem”, auf eine Person zielende Verfassungsgebung trifft natürlich vor allem auf ihn selbst zu.

Insofern, schreibt Sulyok, könne er dem Text inhaltlich nicht zustimmen, verfahrenstechnisch aber seien ihm die Hände gebunden. Er habe die Verfassungsänderung am 18. Juli unterschrieben, weil ihm verfassungsrechtlich keine andere Möglichkeit blieb. Sulyok schrieb aber nicht nur eine Begründung, er veröffentlichte auch eine Video-Ansprache, in der er den „aus dem Erbe von 1956” (der ungarische Volksaufstand gegen die Kommunisten, die Red.) „durch den Systemwechsel entstandenen demokratischen Rechtsstaat” für „beendet” erklärt. Beendet sei damit auch die „Legitimität” jedes späteren Staatspräsidenten, da jeder Nachfolger auf der Grundlage einer Entscheidung ins Amt komme, die die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Gewaltenteilung” verletze.

Harter Tobak, mit potentiellen Folgen auf lange Jahre hinaus: In dieser Lesart ist ab sofort jedes Gesetz, dass spätere Staatspräsidenten unterschreiben werden, illegitim. Das ist eine Argumentation, auf die spätere Regierungen – wenn eines Tages Tisza und Péter Magyar Wahlen verlieren sollten – zurückgreifen könnten, um die komplette Gesetzgebung der Tisza-Regierung für ungültig zu erklären.
Sowohl die Fidesz-Fraktion, als auch Fidesz-Chef Viktor Orbán machten sich Sulyoks Argumentation zu eigen und verkündeten den Beginn einer „Willkürherrschaft”.

Im Prinzip ist das eine Argumentation, mit der eine demokratische Opposition in einer rechtsstaatlichen EU gute Chancen haben müsste. Stellen wir uns vor, Orbán Viktor hätte seine Amtszeit 2010, mit frischer Zweidrittel-Mehrheit, so begonnen wie Péter Magyar: Indem er die komplette Opposition zu „Verbrechern” erklärte, den Staatspräsidenten ohne Begründung absetzte, das Verfassungericht neu besetzte, seinen Amtsvorgänger und dessen besten Abgeordneten von erneuten Kandidaturen bei Wahlen ausschloss. Da wäre ein Aufschrei in der EU, in den Medien, und bei den wohlmeinenden Politikern der westlichen Demokratien sicher gewesen, wahrscheinlich auch Sanktionen.

Tatsächlich gab es damals einen solchen Aufschrei, obwohl Orbán weniger radikal vorging als Magyar: Er beschränkte sich (was jetzt auch Magyar tat) auf eine Altersgrenze für Richter (die musste er dann auf Druck der EU zurücknehmen). Und er baute, wie jetzt auch Magyar, die öffentlich-rechtlichen Medien um. Zugegeben, nicht im Sinne der Vielfalt und Objektivität – sie wurden zu Sprachrohren der Orbán-Regierung. Er begrenzte die Kompetenzen des Verfassungsgerichtes, ohne es jedoch gleich personell zu „säubern”. Später wurde Ungarns Orbán-kritischer Präsident des Obersten Gerichtes aus seinem Amt entfernt. Das brachte Orbán eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein: Die Vorgehensweise sei rechtswidrig gewesen.

Diesmal sind solche Reaktionen aus der EU und deren Mitgliedsstaaten nicht zu erwarten. Prominente liberale verfassungsrechtliche Kommentatoren wie der „Verfassungsblog” feiern die 17. Verfassungsänderung als „ersten Schritt zur Wiederherstellung der Rechtstaatlichkeit“. So argumentiert auch der aussenpolitische Sprecher der CDU/CSU, Jürgen Hardt. Die „Venedig-Kommission”, die den Europarat in verfassungsrechtlichen Fragen berät, wurde zwar von Sulyok gebeten, eine Meinung zu formulieren zum fraglichen Gesetzestext, und Ungarn im Eilverfahren zu besuchen und mit mt allen Beteiligten zu sprechen. Rasch aber ruderten die Experten zurück: Doch kein Eilverfahren, erst im Oktober wird über das Thema beraten. Die EU selbst hat sich bislang nicht geäußert.

Jedenfalls übernimmt ab Montag vorübergehend Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer die Aufgaben des Staatspräsidenten, bevor das Parlament – binnen 30 Tagen – einen Nachfolger wählt. Regierungschef Péter Magyar sagte, das werde, so hoffe er, eine Persönlichkeit sein, die für alle Ungarn akzeptabel sei, auch für Konservative.

Damit kann er nicht die konservative Opposition meinen: Die hat sich bereits darauf festgelegt, dass Magyar eine „Diktatur” errichtet. Auf ihre Zustimmung ist ncht zu rechnen. Magyar kann aber versuchen, eine Persönlichkeit zum Staatschef zu machen, die in der breiteren Bevölkerung auf Zustimmung stößt.

So schwer dürfte das nicht sein: Sowieso unterstützten zuletzt in Umfragen zwei Drittel der Befragten die Entfernung Sulyoks aus dessen Amt. Und weiterhin genießt auch die Regierung die Sympathien von zwei Dritteln der Befragten. Sie glauben auch nicht, dass die neue Regierung eine Willkürherrschaft errichtet. Die Mehrheit der Bürger wird mithin wahrscheinlich jeden akzeptieren, den sie von der Regierung vorgesetzt bekommen.

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Kommentare ( 10 )

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Teiresias
7 Stunden her

Da dachte man, die Ungarn seien schlauer als wir Deutschen, und jetzt das.

Brüssel wird in der Ansicht bestärkt, daß sie alles durchsetzen können.
Die werden dadurch sicher noch aggressiver und übergriffiger.
Das ist wahrscheinlich das schlimmste daran.

Raul Gutmann
9 Stunden her

[Der noch amtierende ungarische Staatspräsident] veröffentlichte eine Video-Ansprache, in der er den „aus dem Erbe von 1956 … durch den Systemwechsel entstandenen demokratischen Rechtsstaat” für „beendet” erklärt.

M.a.W.: der Staats- und Verfassungslehre wurde soeben eine neue Kategorie zur Transformation von Demokratien in „Willkürherrschaften” namens „ungarische Lösung“ geschenkt.
Ferner zeigt sich hier zwar flankierend erneut die antidemokratische Ausrichtung der EU, doch wer diese kennt, ist nicht überrascht und wer an die EU als Friedensprojekt glaubt, an dem perlen solche Entwicklungen ab. »Pas de liberté pour les ennemis de la liberté.« – Louis Antoine de Saint-Just

Last edited 9 Stunden her by Raul Gutmann
andreas donath
10 Stunden her

So leid es mir tut, Ungarn – lange Zeit mein Sehnsuchtsland – ist einem veritablen Putsch der EU zum Opfer gefallen. Doch mein Mitleid hält sich insofern in Grenzen, als die Ungarn so bescheuert waren, das Großartige, was sie hatten, für einen Gruselfigur mit extremen charakterlichen Defiziten zu opfern, die jetzt einen beispiellosen Rachefeldzug gegen alles ins Werk setzt, was auch nur entfernt an das ‚System Orban‘ erinnert. Sie konnten es wissen und mussten es bei einer Prise Menschenkenntnis zumindest ahnen. Magyar hat von Anfang an mit von der Leyen paktiert. Die Ungarn, die ich als stolzes Volk immer noch… Mehr

Erfurter
10 Stunden her

Danke für die nüchterne aufschlussreiche Kommentierung.

brummibaer_hh
10 Stunden her

Es ist so lustig. Da hat Orbán über 10 Jahre Säuberungen vom Feinsten gemacht, Medien gleich geschaltet… Und für den Autor war das voll ok. Klar, er war ja einer von dessenUnterstützern. Tut der neue Präsident quasi ähnliches und dreht die Uhr zurück auf die Zeit vor Orbán, dann ist das natürlich ganz schlimm. Vielleicht sollte man ihm mal von Spahn erzählen und dem, was passieren kann, wenn man mit zweierlei Maß misst.

Will Hunting
11 Stunden her

Ist mir eigentlich zu anstrengend.
Eine Unterschrift ist eine freie Willensentscheidung.
Was ist dann diese Unterschrift wert?
Zumal schon vorher kastriert?
Ich hätte das nicht unterschrieben.
Und es nicht ein Synonym wie Gesetzgebung sich selbst knebelt und fesselt?
Weil es bis in die letzte Konsequenz nicht zu Ende gedacht wird!

Last edited 11 Stunden her by Will Hunting
Janosik
11 Stunden her

Dass sie die Gesetze schreiben um kurzfristige politische Ziele zu erreichen ist natürlich falsch und sie werden das eher früher als später bereuen. Dir Begrenzung der Amtszeit ist aber eine gute Sache. Mal sehen wie lange es dauert bis die das wieder ändern. Vlt muss man das aber gar nicht, wenn die Hauptfiguren in dem größeren Kreis der Positionen rotieren? Übrigens wenn man sich die representative „Demokratie“ anschaut, sieht man, dass die einzige richtige Funktion ein Wechsel der Leute an der Macht ist. Deshalb genau ist die Begrenzung der Amtszeit eine gute Sache. Noch eins die sogenannte Repräsentanten repräsentieren nur… Mehr

Dr. Rehmstack
11 Stunden her

Würden die hier von Herrn Kalnoky angeführten Maßnahmen, die anderen kenne ich nicht, bei uns durchgeführt, wäre schlagartig rot-grün-links aus ihrer Macht Position gekegelt. Allerdings sind rückwirkende Gesetze, soweit ich weiß, mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar (Rückwirkungsverbot (nulla poena sine lege praevia)) und somit willkürlich. Daß das von CDU, CSU und Brüssel widerspruchslos hingenommen wird, beweist daß diese Figuren es mit Rechtsstaatlichkeit auch nicht so haben.

Maunzz
11 Stunden her

Von einer Willkürherrschaft in eine andere Willkürherrschaft. Ein Präzedenzfall, ähnlich wie vorher in Polen. Die Aufnahme des Ostblocks in den Westen rächt sich nun auf grausam vernichtende Weise für das freiheitlich westliche System, welches untergehen wird.

Siggi
12 Stunden her

Auch unsere SPD-Gurke kann gerne aus dem Unterhaltungsprogramm gestrichen werden. Wenn da immer nur Ideologen und Linksextreme wie der SPD Steinmeier hinbestellt werden, ist das Amt überflüssig. Steinmeier ist doch nun wirklich das abschreckenste Beispiel, das wir je hatten. Ein Lügner und Hetzer vor dem Herrn. Ich hoffe, dass er mit der Band Feine Sahne Fischfilet rausgeschmissen wird.