Slowenien zahlt alle Corona-Strafgelder an seine Bürger zurück

In Slowenien werden alle Bußgelder zurückgezahlt, die während der Pandemie wegen Verletzung von Covid-Regeln verhängt wurden. Die Regierung will so das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen. Das Verfassungsgericht hatte zuvor sämtliche Corona-Gesetze für verfassungswidrig erklärt.

IMAGO / ZUMA Wire
Proteste gegen Corona-Maßnahmen am 20. Oktober 2021 in Ljubljana, Slowenien

Die neue slowenische Regierung spricht von einem Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Rechtsstaatlichkeit. „Mit diesem Gesetz erfüllt die Regierung eines ihrer wichtigsten Koalitionsversprechen“, unterstrich Justizministerin Dominika Švarc Pipan laut express.at auf der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung.

Seit dem Ende des Covid-Ausnahmezustands hat das slowenische Verfassungsgericht wichtige der in der Pandemie beschlossenen Gesetze für ungültig erklärt. Diese Rechtsvorschriften – unter anderem über öffentliche Versammlungen – dienten der vorherigen Regierung als Rechtsgrundlage für Geldstrafen, die wegen Corona-Verstößen verhängt worden sind.

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Während der Pandemie waren die verordneten Bußgelder mit ein Grund für regierungsfeindliche Proteste im Land. Die neue Regierung, die seit einem Jahr im Amt ist, hatte im Wahlkampf versprochen, alle Bußgeldverfahren einzustellen und ebenso alle bisher ausgezahlten Bußgelder rückzuerstatten. Justizministerin Pipan bezeichnete den Gesetzentwurf als wesentlichen Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Rechtsstaatlichkeit, „das durch den Einsatz exzessiver und verfassungswidriger Repressionen … während der Pandemie massiv beschädigt wurde“.

Zwischen März 2020 und Mai 2022 waren mehr als 62.000 Verfahren eingeleitet und Bußgeld-Zahlungen von insgesamt 5,7 Millionen Euro verhängt worden. Bisher wurden 30 Prozent der Bußgelder – 1,7 Millionen Euro – freiwillig gezahlt oder eingezogen. Der Rest ist noch anhängig. Die Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage diese Maßnahmen eingeleitet wurden, hat das Verfassungsgericht allerdings mittlerweile für verfassungswidrig erklärt.

Gemäß dem neuen Gesetzentwurf sollen alle laufenden Verfahren eingestellt werden. Ebenso sollen all jene, die diese Geldstrafen gezahlt haben, ihr Geld zurückerhalten. Darüber hinaus werden die Daten über die Straftaten automatisch aus den öffentlichen Registern gelöscht.

Die Ministerin meinte, dass die vorherige Regierung zu Beginn der Pandemie mit großer Unsicherheit konfrontiert war und gleichzeitig schnell handeln musste. „Allerdings – und das ist entscheidend – müssen solche Maßnahmen mit den Grundpfeilern der verfassungsmäßigen Ordnung und der Rechtsstaatlichkeit übereinstimmen. … Eine Krise kann und darf kein Vorwand sein, um sie zu untergraben”, ergänzte Pipan.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei exxpress.at.

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Kommentare ( 20 )

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Sonny
11 Monate her

So etwas ist in Deutschland wahrscheinlich unmöglich, da Gerichte und Richter mit der Regierung gemeinsam „unter einer Decke stecken“.
Richter, die ihre Sorge über die Grundrechtsverstöße in Deutschland äußerten und äußern, wurden und werden des Amtes enthoben, Wohnungen durchsucht und öffentlich medial an den Pranger gestellt.
Bevor in Deutschland wieder Recht herrscht, muss der bürokratische und Parteienapparat wahrscheinlich vollständig ausgetauscht sein. Deutschland ist völlig „versifft“.

Jerry
11 Monate her

Geht in Deutschland leider nicht, das Geld hat Annalena schon im Ausland verteilt!

Peter Klaus
11 Monate her

Eine Nachricht, die es bei uns nie in die Hauptnachrichten, finanziert durch die „Demokratieabgabe“, schaffen wird.

Geschichte
11 Monate her

„…Wiederherstellung des Vertrauens in die Rechtsstaatlichkeit.“
Das ich nicht lache. Das slowenische Verfassungsgericht braucht 3 = DREI Jahre um Recht zu sprechen. Mich erinnert das an die Entnazifizierung: Wenn die Gefahr vorbei ist, dann sind im Nachhinein alle im Widerstand gewesen! Wo war das slowenische Verfassungsgericht, als der bedrängte Bürger seiner bedurft hätte? Kann das Verfassungsgericht und der sogenannte Rechtsstaat Tote auferwecken? Gemeint sind die Menschen, die unter dem Druck des „Rechtsstaates“ und einem Nichteinschreiten des Verfassungsgerichtes in den „Frei“Tod getrieben wurden.

Hanno Spiegel
11 Monate her
Antworten an  Geschichte

 „Kann das Verfassungsgericht und der sogenannte Rechtsstaat Tote auferwecken?“
Genau das ist der Punkt.
Bravo! 

Salvian
11 Monate her

Zu den täglichen Nachrichten, die mich wütend machen, gehört auch diese hier. Wütend auf mein eigenes Volk. Slowenien zeigt, dass eine Rückkehr vom Corona-Faschismus zu Rationalität und Menschlichkeit möglich ist. In Deutschland wäre das nach wie vor unvorstellbar. Das Verfassungsgericht, die Regierungen und die MSM-Medien denken überhaupt nicht daran, sich ihrer Mitverantwortung für die Verbrechen der Maskenpflicht und der Impfnötigung zu stellen. Und im Bundestag wurde eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen von den gewählten Volksvertretern mit 577 gegen 71 Stimmen abgelehnt. Die Ignoranz ist unbeschreiblich. Der Mehrheit des deutschen Volkes ist Rechtsstaatlichkeit egal.

Nihil nocere
11 Monate her

Da fährt bestimmt bald eine Baerbocksche Delegation rüber und erklärt denen, was Werte und Recht sind.

Tin
11 Monate her

„Die Ministerin meinte, dass die vorherige Regierung zu Beginn der Pandemie mit großer Unsicherheit konfrontiert war und gleichzeitig schnell handeln musste.“

Wer glaubt den Schwachsinn? Ich habe bitter gelernt, nimm Dich in jederzeit in Acht wenn die Politik Deinen Doktor nachäfft. Der Glaube in weiße Kittel und schwarze Roben ist sowieso bei mir abhanden.

Rainer Schweitzer
11 Monate her

Versager, diese Slowenen! So etwas könnte bei uns niemals passieren. Da wären der Habarth vor und Olaf, der Vergeßliche, Karl der Wirre, Marco, der Unrasierte, Christian, der Geschmeidige, Robert, der Schmusebär u.s.w., u.s.w., einfach der ganze Ampel-Clan. Und natürlich die entsprechenden Clans auf der Landesebene. Kini Margus, Winfried der Mao-affine, die müde Malu mit den Kulleraugen…… Dem Bürger was zurückgeben? Das wäre ja das Allerletzt, wo kämen wir da hin?

Fieselsteinchen
11 Monate her
Antworten an  Rainer Schweitzer

Außerdem sind die eingezogenen Strafgelder Steuergelder, damit kann man (hier: unsere hochkompetenten Politversager) immer etwas anfangen. Selbst für einen Museumsbau in Nigeria, ein Museum ohne Exponate!

norbertb783
11 Monate her

Die Slowenen (u.a). zeigen unserern Regierungsdarstellern wie und was Rechtsstaatlichkeit ist. Die wisssen nämlich nicht (mehr) wie das geht und was das ist, deshalb haben alle Alt-Parteien auch den AfD-Antrag auf einen Untersuchungsausschuß zur Aufarbeitung der Corona-P(l)andemie einhellig abgelehnt. Die wissen also daß Sie in dieser Sache eine Menge „Dreck am Stecken“ haben.

Stuttgarterin
11 Monate her

„Pfui“, wird dazu sicher das deutsche Verfassungsgericht sagen. Das läuft in Deutschland anders. Egal welche Partei an der Macht ist: es zählen nicht Vernunft oder gar das Grundgesetz, sondern nur die dahingerotzten Paragraphen.

Der Ermittler
11 Monate her
Antworten an  Stuttgarterin

Wenn es wenigstens Rechtsnormen (i. e. „Paragraphen“) wären. Dann könnte man sich z. B. auf das Grundgesetz berufen, das ja de facto zumindest was die ersten 20 Artikel betrifft, weitgehend außer Kraft ist.
Es gilt hingegen das, was die von der Merkelin inthronisierten „Hüter der Verfassung“ wie Harbarth & Co. für „Recht“ zu erkennen glauben. Und da ist eben der Wille des autoritären Staates wesentlich höher angesiedelt als Rechtsnormen, welche z. B. die Grundrechte des Volkes verbriefen.

Silverager
11 Monate her
Antworten an  Stuttgarterin

Dann sorgt doch endlich dafür, dass die Opposition mächtig wird.
Immer dasselbe wählen, das klappt nicht.