In letzter Instanz wurde die ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen nur teilweise freigesprochen. Während sie für das Posten eines Bibelverses und Kritik an einer Pride-Veranstaltung freigesprochen wurde, wurde sie für die Publikation einer 2004 veröffentlichen kirchlichen Broschüre über Ehe und Sexualität zu einer Geldstrafe verurteilt und darf den Inhalt nicht weiter verbreiten.
picture alliance/dpa/Lehtikuva | Emmi Korhonen
In einer knappen 3:2-Entscheidung hat der finnische Oberste Gerichtshof die Abgeordnete Päivi Räsänen wegen „Hassrede“ für schuldig befunden.
Damit wurde sie für die Publikation einer Broschüre verurteilt, die Räsänen bereits 2004 veröffentlicht hatte. Darin hatte die praktizierende Christin und Ehefrau eines lutherischen Pastors christliche Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik zum Ausdruck gebracht. Ebenfalls für die Veröffentlichung verurteilt wurde der lutherische Bischof Juhana Pohjola.
Der Vorwurf lautete auf „Erstellung und öffentlicher Zugänglichmachung eines Textes, der eine Gruppe beleidigt“. Die Verurteilung erfolgte gemäß einem Abschnitt des finnischen Strafgesetzbuchs, der sich mit „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ befasst.
In einem zweiten Anklagepunkt wurde Räsänen einstimmig freigesprochen: 2019 hatte sie die Teilnahme ihrer Kirche an einer Pride-Veranstaltung kritisch kommentiert und im Zuge dessen einen Bibelvers auf der Social-Media-Plattform X, damals noch Twitter, gepostet.
Räsänen war zuvor von zwei Vorinstanzen einstimmig von allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Mit der letztinstanzlichen Entscheidung endet damit ein jahrelanges Verfahren, das international Aufsehen erregt hat.
Die Ärztin und Großmutter von zwölf Enkelkindern wurde Anfang 2022 und erneut 2023 vor Gericht gestellt, weil sie ihre Überzeugungen in besagtem Tweet aus dem Jahr 2019, in einer Radiodebatte sowie in der kirchlichen Broschüre dargelegt hatte.
Nachdem die Staatsanwaltschaft zum dritten Mal Berufung eingelegt hatte, entschied der Oberste Gerichtshof nur noch über zwei der drei ursprünglichen Anklagepunkte. Den Auftritt im Radio hatte die Staatsanwaltschaft nach dem zweiten Freispruch nicht weiterverfolgt.
„Ich bin schockiert und zutiefst enttäuscht, dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht anerkannt hat“, erklärte Räsänen nach Erhalt des Urteils. „Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein Recht und das Recht jedes Einzelnen verteidigen, seine Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu äußern.“
Das Gericht befand Räsänen und Bischof Pohjola für schuldig, „Meinungen, die Homosexuelle als Gruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung beleidigen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und zugänglich gehalten zu haben“.
Es stellte fest: „Es muss berücksichtigt werden, dass der Text, der die Grundlage für die Verurteilung bildet, keine Aufforderung zur Gewalt oder eine vergleichbare, drohungsähnliche Anstiftung zum Hass enthielt. Das Verhalten ist daher hinsichtlich der Art der Straftat nicht besonders schwerwiegend“.
Das Gericht verurteilte Räsänen mit der Begründung, dass sie den Text nach Einleitung der Ermittlungen weiterhin geteilt habe. Es verhängte Geldstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro. Die beanstandeten Äußerungen dürfen nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden.
Paul Coleman, Geschäftsführer der Alliance Defending Freedom (ADF International), einer juristischen Menschenrechtsorganisation, die Räsänens Verteidigung koordinierte, begrüßte den Freispruch bezüglich des Bibelverses, äußerte sich aber besorgt darüber, dass Räsänen für eine Schrift verurteilt wurde, die sie 2004 veröffentlicht hatte, also über ein Jahrzehnt bevor die Gesetze eingeführt wurden, gemäß derer sie sich nun vor Gericht verantworten musste:
„Die Verurteilung wegen einer einfachen Kirchenbroschüre, die vor Jahrzehnten veröffentlicht wurde – noch bevor das Gesetz, nach dem sie verurteilt wurde, überhaupt verabschiedet wurde –, ist ein (…) empörendes Beispiel für staatliche Zensur. Diese Entscheidung wird eine stark abschreckende Wirkung auf das Recht aller auf freie Meinungsäußerung haben“, so Coleman.
Kristen Waggoner, Präsidentin und Chefjuristin der Alliance Defending Freedom, kritisierte die „Bestrafung friedlicher Meinungsäußerung“, die das Fundament freier Gesellschaften untergrabe.
Räsänen gab an, eine mögliche Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen.





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Gab es nicht mal so einen Grundsatz im Rechtsstaat das es erst das Gesetz geben muss?
Wie kann ich mich an ein Gesetz halten das es noch nicht gib?
Was geht diesen Richtern durch den Kopf? Sind die Irre oder Dumm oder nur Bösartig oder sollte das vieleicht der klägliche Versuch eines Salomonisches Urteil gewesen sein?
„…dass Räsänen für eine Schrift verurteilt wurde, die sie 2004 veröffentlicht hatte, also über ein Jahrzehnt bevor die Gesetze eingeführt wurden, gemäß derer sie sich nun vor Gericht verantworten musste…“
Gilt der — für einen rechtsstaat eminent wichtige, ja geradezu konstitutive — rechtsgrundsatz „Nulla poena sine lege“ in FIN nicht?
„When Christ becomes Hate Speech“ so heisst das letzte Kapitel in Douglas Haugens „In Pursuit of the Metaverse“ – dort geht die Reise hin.
Eine empfehlenswerte (wenn auch anspruchsvolle) Lektüre. Es kann helfen, sich zusätzlich seine Ausführungen auf seinem YT Kanal anzuhören (am besten ganz vorne beginnen, dazu unter „Videos“ auf „Älteste“ klicken).
Liebe Redaktion,
als Leser dieses Textes kann ich mir leider keine Meinung bilden, da das Delikt nicht beschrieben wird.
Was genau stand denn in dieser Broschüre aus dem Jahr 2004, was angeblich so anstößig gewesen sein soll??? Warum wird diese Passage hier nicht zitiert??? Der Text macht doch so keinen Sinn!!!
„Meinungen, die Homosexuelle als Gruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung beleidigen…“ Was ist mit Meinungen, die Homosexuelle aufgrund ihrer sexuellen Orientierung an Baukränen aufhängen lassen? Solche Leute wurde übrigens soeben durch den US-Präsidenten recht zahlreich zu ihren 72 Jungfrauen geschickt. Müssten solche Gerichte und ihre ideologischen Helfershelfer doch eigentlich toll finden, oder? Ich hoffe, Frau Räsänen geht noch vor den Gerichtshof für Menschenrechte. Wir alle können dabei in jedem Fall etwas gewinnen: entweder die Stärkung eines der wichtigsten Menschenrechte überhaupt, oder aber die Erkenntnis, dass in Europa Menschenrechte Stück für Stück einkassiert werden und jeder, der das nicht möchte, ums… Mehr
Nur manche Meinungen darf man eben frei äußern. Welche, darüber entscheidet der Zeitgeist. So war es immer und wird es immer sein. Und die scheinbar unstechlichen Juristen urteilen auch nur im Zeitgeist.
Wie kommt es nur, daß Finnland Deutschland in nichts nachsteht … besonders: Bestrafung nach einem Gesetz, das es noch nicht gab als die „Tat“ stattfand.
Offenbar können sich viele Entscheidungsträger nicht vorstellen, dass sich die Einführung rechtlich fragwürdiger Praktiken, wie hier die Aufhebung des Rückwirkungsverbots, eines Tages gegen sie selbst richten könnte.
Die Finnen sind doch eigentlich bekannt für ihre Naturverbundenheit, Gelassenheit, nehmen sich selbst gerne auf die Schippe und gelten als glücklichste Menschen der Welt. Schade, ideologische Verbohrtheit und Borniertheit sind also auch dort angelangt.
Früher oder später stehen auch diese Richter vor ihrem Richter und es wird sein Heulen und Zähneklappern.
Diese Richter sind furchtbare Juristen .. wir kennen solche auch von früher.
Hexenverfolgung und Gerichtsbarkeit in Diktaturen.
Es wird Zeit, das Christentum in Europa zu verbieten. Nicht mal in Nordkorea würde man sich vermutlich ein solches Urteil trauen.