Finnland: Ein historischer Sieg für die Meinungsfreiheit

Die ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen war wegen „Hassrede“ angeklagt worden, weil sie öffentlich ihre christlichen Überzeugungen zu Ehe und Familie kundgetan hatte. Sie wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen.

IMAGO / Lehtikuva

Es ist ein Urteil mit europäischer Symbolkraft für die Meinungsfreiheit: Die finnische Abgeordnete Päivi Räsänen ist am Mittwoch in allen Punkten freigesprochen worden. Das Urteil ist deswegen so bedeutend, weil sich damit bestätigt hat, dass ein Anklagepunkt wie „Hassrede“ ein Allzweckwerkzeug ist, das je nach Interpretation verwendet werden kann; und es ist deswegen bedeutend, weil damit traditionelle abendländische Überzeugungen, christlicher Glauben und kritische Meinungsäußerungen nicht auf dem Altar der „Wokeness“ geopfert werden können, wie es den progressiven europäischen Eliten und ihrem medialen Anhang gefällt.

Zur Causa: Päivi Räsänen war von 2011 bis 2015 Innenministerin Finnlands. Sie gehört den finnischen Christdemokraten an. Sie erklärte bereits 2010, dass die Homo-Ehe nicht mit dem christlichen Glauben vereinbar sei. Im selben Jahr betonte sie, dass sie Christen gegenüber Muslimen bei Asylverfahren bevorzugen würde.

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Dafür musste sie harte Kritik einstecken: Weil sie ihren christlichen Überzeugungen treu blieb, verlor die Evangelisch-Lutherische Kirche fast 40.000 Mitglieder, die aus Protest austraten. Und für ihre Migrationsansichten wurde die konservative Politikerin nicht nur von den Medien hart attackiert, sondern auch von der Politik – die damalige Ministerin für Migration und Europäische Angelegenheiten, Astrid Thors, bezeichnete solche Ansichten als „erbarmungslos und unverständlich“.

Räsänen: Lutherisch, LGBT-Kritikerin, Lebensschützerin

Aber Räsänen, die mit einem lutherischen Pastor verheiratet ist, blieb bei ihren Überzeugungen, besonders, wenn es gegen die LGBT-Ideologie und ihr Vordringen in der westlichen Gesellschaft ging. Die ausgebildete Medizinerin ist zudem eine Vorkämpferin gegen Abtreibungen.

Der Vorwurf der Hetze traf Räsänen, als sie die Kooperation der Lutherischen Kirche mit der „Pride“-Bewegung im Jahr 2019 kritisierte. Sie hinterfragte die Entscheidung der Kirchenleitung, sich mit den Veranstaltern von „Pride 2019“ zusammenzutun, und postete dazu ein Bild mit einem Zitat aus dem Römerbrief. Es handelte sich um die Verse 24-27:

„Darum lieferte Gott sie durch die Begierden ihres Herzens der Unreinheit aus, sodass sie ihren Leib durch ihr eigenes Tun entehrten. Sie vertauschten die Wahrheit Gottes mit der Lüge, sie beteten das Geschöpf an und verehrten es anstelle des Schöpfers – gepriesen ist er in Ewigkeit. Amen. Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer treiben mit Männern Unzucht und erhalten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung.“

Wegen eines solchen Tweets ermittelte die Polizei gegen Räsänen. Sie musste sich in den vergangenen Jahren mehrmals Befragungen zu ihrem Glauben durch die Polizei gefallen lassen und sich rechtfertigen, warum sie diese Überzeugungen habe. Sogar eine Broschüre, die Räsänen 17 Jahre vorher geschrieben hatte, geriet ins Ziel dieser Untersuchungen.

Steht der Apostel Paulus vor Gericht?

Im April 2021 erhob die finnische Generalstaatsanwältin eine Anklage mit drei separaten Anklagepunkten gegen Räsänen – obwohl die Polizei vorher empfohlen hatte, die Strafverfolgung von zwei der drei Punkte nicht weiter fortzusetzen, und auch die Aussage auf Twitter weiterhin verfügbar ist, weil sie keine Richtlinien verletzt. Auch gegen den Bischof Juhana Pohjola wurde Anklage erhoben, weil er die Broschüre vor fast 20 Jahren in seiner Gemeinde veröffentlicht und verteilt hatte. In der Broschüre verteidigte Räsänen die traditionelle Ehe.

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Der Prozess nahm teilweise abstruse Züge an. Denn die Trennlinie zwischen Räsänens persönlichen Überzeugungen und dem tradierten christlichen Glauben ist dünn. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass nicht der Apostel Paulus auf der Anklagebank säße. Aber wer denn dann? Das Zitat als solches besteht schließlich aus Originalversen des Neuen Testaments, Räsänen war nur die Verbreiterin.

Deswegen war schon vorab klar: Hier ging es nicht nur um die Parlamentsabgeordnete Räsänen, sondern um ein Grundsatzurteil, wie viel alteuropäisches Denken noch im modernen Diskurs erlaubt ist – auch, wenn die Anklage das Gegenteil behauptete. Die Ironie, dass eine konservative Christin hier eine säkularisierte Inquisition erfuhr, drängte sich auf.

Die Doppelzüngigkeit der Staatsanwaltschaft, dass es hier nicht um Religion ginge, zeigte sich jedoch immer wieder. Bereits am ersten Prozesstag kritisierte sie die Maxime „Liebe den Sünder, hasse die Sünde“ – obwohl sich dieses Grundprinzip in allen christlichen Konfessionen wiederfindet, und es sich nicht um die persönliche Ansicht von Räsänen handelt. In einer ähnlichen Weise sagte die Anklage beim Abschlussplädoyer, dass die Verwendung des Wortes „Sünde“ schädlich sein könne. Wenn dem so wäre, hätte das gesamte Christentum mit einem theoretischen Maulkorb belegt werden können.

Kampf zwischen tradiertem christlichen Glauben und Wokeness-Religion

Lórcan Price von der Organisation ADF International, die die Verteidigung Räsänens übernahm, gab daher richtigerweise zu bedenken: „Diese Strafverfolgung wegen Hassreden hat sich zu einem theologischen Prozess darüber entwickelt, welche christlichen Überzeugungen in Finnland zum Ausdruck gebracht werden dürfen und welche nicht. Es ist unglaublich, dass dieser Prozess in einem modernen europäischen Land stattfindet und nicht in einer religiösen Theokratie.“

Zusammengefasst: Wir sahen den Kampf der modernen LGBT- und Wokeness-Religion gegen den tradierten europäischen Glauben und die alteuropäischen Überzeugungen von Recht und Freiheit. Und es war ein lang überfälliger Sieg für die Meinungsfreiheit.

Das Gericht sprach Räsänen und Pohjola von allen Anklagepunkten frei. Es sei „nicht Sache des Bezirksgerichts“, biblische Konzepte auszulegen. Die Verfahrenskosten von 60.000 Euro trug die Staatsanwaltschaft. Nebenbei bemerkt: Offenbar bestätigen die Juristen damit, dass die Ideologie von „Hassrede“ ebenso theologisch zu bewerten sei wie die christliche Lehre. Beides gehört nicht in den Gerichtssaal.

„Ich bin froh, dass das Gericht die Meinungsfreiheit verteidigt und zu unseren Gunsten entschieden hat. Durch den Freispruch wurde eine große Last von mir genommen. Ich bin dankbar, dass ich für die Meinungsfreiheit einstehen durfte. Gleichzeitig hoffe ich, dass dieses Urteil für andere solche belastenden Prozesse verhindert,“ sagte Päivi Räsänen nach ihrem Freispruch. Sie betonte, die Entscheidung des Gerichts sei ein Sieg für die Redefreiheit jedes Einzelnen.

„Das fundamentale Recht auf Meinungsfreiheit in Finnland bestätigt“

Kardinal Gerhard Ludwig Müller
„Der LGBT-Ideologie ist es gelungen, aus einer verfolgten eine verfolgende Minderheit zu machen“
„Wir begrüßen das Urteil des Bezirksgerichts in Helsinki“, erklärte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF. „Das ist eine wichtige Entscheidung, die das fundamentale Recht auf Meinungsfreiheit in Finnland bestätigt. In einer freien Gesellschaft sollte jeder seine Ansichten mitteilen dürfen, ohne Angst vor Zensur haben zu müssen. Das ist die Grundlage einer freien und demokratischen Gesellschaft. Die Kriminalisierung von Äußerungen durch sogenannte ‚Hassrede‘-Gesetze hemmt wichtige gesellschaftliche Debatten und stellt eine große Gefahr für unsere Demokratien dar.“

Der Fall hatte vorher für internationales Aufsehen gesorgt. Aus Protest hatten in Ungarn 3.000 Menschen die finnische Botschaft belagert. Experten fürchteten ein Grundsatzurteil mit erheblichen Folgen für die Meinungsfreiheit in Finnland.

Von Symbolkraft ist auch der Tag des Freispruchs: Denn am selben Tag hatte auch Kardinal Gerhard Müller auf den verheerenden Einfluss der LGBT-Ideologie hingewiesen, die eine „totalitäre Machtposition“ errungen habe und damit Recht beugen wolle. Es bleibt dabei: Die Freiheit muss auch in diesem Bereich jeden Tag aufs Neue errungen werden.

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Kommentare ( 49 )

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StefanB
2 Jahre her

Es ist schon ein Skandal, dass es diese Anklage überhaupt gab und dass sie zudem auch noch zur Hauptverhandlung zugelassen wurde. Es kann ja grundsätzlich nicht sein, dass andere (politische, religiöse etc.) Ansichten per Automatismus dazu führen, vom politischen Gegner als „Hass und Hetze“ diffamiert und obendrein Gefahr laufen unter Strafe gestellt zu werden.

Last edited 2 Jahre her by StefanB
Pater Rolf Lingen
2 Jahre her

 In Deutschland hat es das Christentum schwerer. Das Amtsgericht Dorsten erklärte zu einem Strafprozess, ob der Angeklagte katholisch ist oder nicht, dass es „völlig unerheblich“ sei, ob der Angeklagte katholisch ist oder nicht. Klar, Tichy und andere „Alternative“ / „Konservative“ / „Guten“ / „Christen“ verschweigen solche Tatsachen, weil sie nicht in das Lügen-Narrativ passen, die Sekte von „Vatikanum 2“ sei die katholische Kirche. Denn dieses Lügen-Narrativ ist konstitutiv für den Großen Umbruch. Suchtipp: „Novus Ordo“.

Unglaeubiger
2 Jahre her

LGBT – eine Minderheit die, statt sich durch Engagement im sozialen und mittmenschlichen Bereich vernünftig zu engagieren, die statt zu lernen und einer geregelten Arbeit nachzugehen (nicht Alle) lautstark und unverschämt auf der Mitleidstour reitet und Jeden anklagt, der sich Dieser nicht beugt. Jeder ist schuld und hat unrecht, nur sie selber natürlich nicht. Ich sage nur: Jeder ist seines Glückes Schmied,es ist egal welcher Sexualität oder Religion man frönt, ausschlaggebend ist Charakter, Anstand, Benehmen, Wertschätzung jedem menschlichen Wesen gegenüber, Höflichkeit etc.; bedeutet ein Verhalten gepaart mit Realität und Vernunft, dann lassen sich auch vernünftige Lösungen erreichen. Aber zur Zeit… Mehr

Gjergj Kastrioti
2 Jahre her

Es ist angenehm, zu vernehmen, dass es auch im weitgehend säkularisierten, also entchristlichten Skandinavien solche Stimmen gibt. Welch ein Skandal, jemand vor Gericht zu zerren, nur weil er Bibelverse zitiert. Da gab es doch in Berlin auch mal den Fall, dass eine koreanische Gastwirtin in ihrem Restaurant Bibelverse ausgehängt hatte, was zu einem Hasssturm der antichristlichen Rechthaber führte. Wo bleibt denn dann das Pendant, wenn ein Moslem Verse aus dem Koran zitiert, den könnte man dann wohl erst recht wegen „Hassrede“ verurteilen!

BlindWerk
2 Jahre her

Ist das Urteil rechtskräftig? Oder geht die Staatsanwaltschaft in die nächste Instanz? In Deutschland würde sie das sicher tun. In Finnland?
Ich hoffe, ich habe da nichts überlesen …

Skeptischer Zukunftsoptimist
2 Jahre her

Diesmal ist es noch gut gegangen, Gott sei Dank!
Der Kampf wird aber weitergehen. Ich vermute, es wird noch schlimmer werden. In Deutschland ist es schon möglich, einer Familie alle sieben Kinder wegzunehmen. Der Hauptgrund soll der christliche Erziehungsstil der Eltern sein.
https://www.youtube.com/watch?v=psZ3WiT0a7A
https://www.youtube.com/watch?v=LeDO5Ep_IcQ&t=253s

Johann Thiel
2 Jahre her

In diesem Rahmen kann ich jedem nur dringend empfehlen Marco Gallinas Text „Die Welt der Vernunft und der Geschichte“ auf seinem Blog zu lesen.

https://www.marcogallina.de/traktate/die-welt-der-vernunft-und-der-geschichte/

Etwas lang, aber jede Zeile lohnt sich.

Johann Thiel
2 Jahre her
Antworten an  Marco Gallina

Was um so mehr für diesen zeitlosen Text spricht und mein Glück ihn gefunden zu haben. Vielen herzlichen Dank dafür lieber Herr Gallina.

RS
2 Jahre her

LGBT tut sich mit solchen Aktionen keinen Gefallen. Im Gegenteil, sie erzeugen erst die Aversionen, den „Haß“ den sie dann lauthals bejammern. LGBT ist eine sexuelle Anomalie, eine Abnormität und ich meine das nicht wertend, sondern rein statistisch, im Sinne der Gaußschen Normalverteilung. Die meisten, die ich kenne hatten spätestens mit der Pubertät Probleme mit ihrer Persönlichkeitsentwicklung, d.h. mit Sexualität und besonders mit der Erkenntnis, daß sie eben anders sind als all ihre Freunde und überhaupt alle, die sie kennen. Sie stellen fest, daß sie ohne ihr Zutun in einer abgelegenen Nische der Gesellschaft gelandet sind, aus der sie zeit… Mehr

Joerg Baumann
2 Jahre her

Meiner Ansicht nach ist „Meinungsfreiheit“ eine Illusion. Und das macht auch Sinn. Diejenigen, die Päivi Räsänen hier angeklagt haben wären zu Zeiten der Inquisition wahrscheinlich schrecklicher Folter und wohl auch dem Scheiterhaufen zum Ofer gefallen. Und das ganz im Sinner der damals „Führenden“. heutige „Führende“ sehen das anders und zukünftige „Führende“ wohl auch. Meinungsfreiheit kann immer nur einen möglichst breiten Korridor unterschiedlicher Meinungen umfassen. Und dieser Korridor ist dynamisch. Wer heute beispielsweise der Meinung ist, dass der Mensch eine Fehlentwicklung der Evolution ist und der deshalb dazu aufruft, möglichst viele Menschen zu beseitigen, kann sich kaum auf Meinungsfreiheit berufen. Meinungsfreiheit… Mehr

andrea
2 Jahre her
Antworten an  Joerg Baumann

Es geht bei dem Recht auf freie Meinungsäußerung gerade nicht um durch Mehrheiten legitimierte „gültige“ Meinungen, sondern darum, jede Meinung, auch die vom gerade politisch erwünschten Meinungskorridor abweichenden, äußern zu dürfen, solange sie nicht strafbewehrt sind. Zu Ihrem Beispiel: man darf selbstverständlich die Meinung äußern, dass die Menschen eine Fehlentwicklung der Natur sind, allerdings nicht zu einem Massenmord an Menschen aufrufen, weil das strafbar wäre. Das jetzige Problem ist eher, dass durch die derzeit Herrschenden versucht wird, die Meinungsfreiheit einzuschränken, indem der Straftatbestand „Hassrede“ immer weiter ausgelegt und im Grunde nur auf z. Zt. politisch missliebige Meinungen angewandt wird. Eine… Mehr

Wolfsohn
2 Jahre her
Antworten an  Joerg Baumann

„Wer heute beispielsweise der Meinung ist, dass der Mensch eine Fehlentwicklung der Evolution ist und der deshalb dazu aufruft, möglichst viele Menschen zu beseitigen, kann sich kaum auf Meinungsfreiheit berufen. “ Ich denke, man muss da differenzieren. Zu denken, dass der Mensch eine Fehlentwicklung sei, lässt sich begründen. Man kann es auch sagen und seine Argumente vorbringen. Daraus kann ein Diskurs entstehen, der die gesamte Sachlage zum besseren führen könnte. Aber dazu aufzurufen, möglichst viele Menschen zu „beseitigen“, stellt für mich keine Meinungsäußerung, sondern eine Aufforderung dar – und das ist ein Unterschied. Abgesehen davon: Sieht man sich die Verhaltensweisen… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Wolfsohn
schwarzseher
2 Jahre her

Was die LGBTs privat machen, war mir bisher völlig egal und geht auch niemanden etwas an. Die nerven mich aber zusehens durch ihr penetrantes sich in den Vordergrund rücken und anderen vorschreiben zu wollen, was sie sagen dürfen und was nicht. Bei mir erreichen die nur eine zunehmende Abneigung.