Statt Steuern zu senken, versuchte die Bundesregierung, mit einer unsinnigen Zwölf-Uhr-Regel die Preise an den Zapfsäulen zu senken. Viele Tankstellen haben das sogar ignoriert, wie eine Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums, die TE exklusiv vorliegt, jetzt offenbart.
picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Nicht nur Verkehrs- und Steuerexperten war von Anfang an klar, dass die weitgehend unwirksame Mittagsregelung der schwarz-roten Bundesregierung, wonach Tankstellen die Spritpreise nur einmal am Tag um 12 Uhr erhöhen dürfen, die Preise nicht senkt, sondern nur zu höheren Kosten für die Autofahrer führt.
Hinzu kommt: Viele Tankstellen haben sich nicht einmal an diese Regel gehalten. Die größte Oppositionsfraktion hakte nach und wollte es im Gegensatz zu den Regierenden ganz genau wissen.
AfD-Verkehrsexperte Stefan Henze fragte die Tage die Bundesregierung: „Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Verstößen von Tankstellen gegen die 12:00-Uhr-Regel, und wie viele davon wurden wie geahndet?“
Die Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums, genauer von Staatssekretär Thomas Steffen, auf Frage Nr. 05/0069 liegt Tichys Einblick exklusiv vor. Sie zeigt, wie blamabel die versuchte staatliche Spritpreisregelung ist.
Danach registrierte die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe „im Zeitraum vom Inkrafttreten des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG) am 1. April 2026 bis zum 30. April 2026 in Deutschland insgesamt rund 238.000 Preisanpassungen pro Tag“. – Neue Bürokratie fördert neue Daten zutage.
Allerdings musste das Bundeswirtschaftsministerium dabei eine hohe Zahl von Verstößen gegen die neue Spritpreisregel einräumen. „Dabei wurden im Durchschnitt rund 7.900 einzelne Abweichungen pro Tag von den gesetzlichen Vorgaben der 12 Uhr-Regel gezählt. Das bedeutet, dass im April im Durchschnitt ca. 2,7 Prozent aller Preisanpassungen auffällig waren“, heißt es in der Regierungsantwort an den niedersächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten. Henze kommt aus Lehrte und ist Mitglied im Verkehrsausschuss.
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung handele es sich bei der überwiegenden Zahl der Abweichungen von der 12 Uhr-Regel um Verzögerungen von einigen Minuten, lautet es beschwichtigend. Dennoch müssten die Hintergründe der Auffälligkeiten ermittelt und in schwereren Fällen angemessen sanktioniert werden. Soso.
Sanktionen gegen die mächtigen Mineralölkonzerne hat es im besten Deutschland aller Zeiten ohnehin kaum gegeben. Diese hohle Drohung wird die Multis also nicht kratzen.
Schließlich hat der Bund dafür schon eine prima Ausrede parat: „Für den Vollzug und damit auch die Sanktionierung eventueller Verstöße gegen das KPAnG sind die Länder zuständig“, schiebt die Bundesregierung in ihrer Antwort die Verantwortung weiter.
Denn jede bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe registrierte Preiserhöhung zu einer anderen Uhrzeit als 12 Uhr werde, sobald das jeweils zuständige Land die zuständige Stelle festgelegt habe, dorthin weitergeleitet werden.
Neue Länderbürokratie muss bei neuen und praktisch unwirksamen Gesetzen schon sein.
Und bis die Zuständigkeiten geklärt und die nötigen technischen Voraussetzungen erfüllt seien, gehe aber keine Information über einen möglichen Verstoß verloren. Alle Daten würden von der MTS-K gespeichert und schnellstmöglich an die Länder übermittelt.
Die Zuständigkeiten sind also nicht einmal geklärt. Damit nicht genug: Selbstverständlich liegen der Bundesregierung „zu bereits erfolgten Ahndungen von Verstößen keine Erkenntnisse vor“.
Verkehrsexperte Stefan Henze kann über die Bundesauskunft nur den Kopf schütteln: „Die Antwort der Regierung ist ein Offenbarungseid: Täglich 7.900 Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel und allein über 230.000 Preiserhöhungen nur im April 2026.“
Die Regierung bagatellisiere das als „kleine Verzögerungen“, doch faktisch herrsche massenhafter Rechtsbruch, erklärt Henze im Gespräch mit Tichys Einblick.
Für Autofahrer und Tankstellenkunden springe durch die Kontrolldaten auch nichts heraus. „Die Markttransparenzstelle sammelt fleißig Daten, aber tut nichts. Es gibt keine einzige Ahndung, weil die Länder noch nicht zuständig sind und die Technik fehlt“, kritisiert das Mitglied des Bundestagsverkehrsausschusses die chaotische Spritpreispolitik der Merz-Regierung.
Das sei typisch Rot-Schwarz: Erst ein überflüssiges Planwirtschaftsgesetz erlassen, Bürokratie aufbauen und dann den Schwarzen Peter weiterreichen.
„Die 12-Uhr-Regel ist eine realitätsfremde Gängelung des Marktes. Sie belastet die Tankstellen und bringt dem Verbraucher keinen Cent Preisentlastung“, lautet Henzes Fazit.
Deswegen fordere er „die sofortige Aussetzung der 12-Uhr-Regel und die Abschaffung dieses gescheiterten Gesetzes“. Außerdem müssten natürlich alle Verstöße strafrechtlich verfolgt werden.
Im Corona-Regime von Dr. Angela Dorothea Merkel verfolgte der Staat kleinste vermeintliche „Vergehen“ gegen unsinnige Maßnahmen. Doch werden wir strafrechtliche Verfolgung von Mineralölkonzernen im Merz-Deutschland erleben? Wohl kaum.



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