Sterbehilfe in Kanada: 83-jährige Christin wird gegen ihren Willen getötet

In Kanada wird jeder zwanzigste Tod heute medizinisch eingeleitet. Sterbehilfe ist von der Ausnahme zur Regel geworden, wird aktiv an Alte und Kranke herangetragen. Die 83-jährige Brigitte Stegemann hatte Sterbehilfe klar abgelehnt. Doch ihr Heim wollte es anders. Wenige Tage später war sie tot.

IMAGO / epd
Symbolbild

Es ist zweifellos nicht der einzige Fall, der sich so oder ähnlich abspielt. Viele haben es geahnt, viele haben gewarnt, dass die gesetzliche Erlaubnis zum Töten auf Verlangen – nichts anderes ist die Regelung, die es in Kanada seit 2016 gibt – nicht einfach nur ein paar Kollateralschäden mit sich bringen, sondern das Koordinatensystem von Leben und Tod tiefgreifend und dauerhaft verändern würde. Es gab den Fall der Paralympics-Sportlerin Christine Gauthier, die einen Rollstuhl beantragt hatte, worauf man ihr den Freitod anbot: Medical Assistance in Dying (MAiD) oder Sterbehilfe. Man schlug der Para-Eishockeyspielerin und Para-Kanutin sogar vor, ihr die nötige Ausrüstung zuzuschicken.

Doch die Unteroffizierin im Ruhestand hatte alles, was es brauchte, um sich gegen solch hinterlistige Manöver zu wehren. Sie machte den Fall öffentlich und schrieb einen empörten Brief an Premierminister Justin Trudeau. Viel spricht dafür, dass eine solche Resilienz und Widerstandskraft die Ausnahme bleibt in den vielen Fällen, in denen das kanadische Gesundheitssystem an Bürger herantritt, um ihnen ein freiwilliges Ausscheiden nahezulegen. Die ideale Bühne für so etwas sind offenbar Alten- und Pflegeheime, in denen vermutlich in der ganzen Welt Bewohner entmündigt, bevormundet und bei Bedarf ruhiggestellt werden.

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In dem Pflegeheim „The Pearl“ in Cannifton im Bundesstaat Ontario spielte sich auch der Fall von Brigitte Stegemann ab. Stegemann war eine Kanadierin mit deutscher Muttersprache, die ihr Leben durch eine Verkettung böser und ungünstiger Umstände in ihrem 83. Lebensjahr verlor. Anscheinend stammte sie aus einer deutschsprachigen Gemeinschaft in den USA, denn sie tanzte gern Polka. Von ihren Enkeln wurde sie GG oder schlicht Oma genannt.

Ihre letzten anderthalb Jahre verbrachte Brigitte Stegemann in einem Pflegeheim, nach Kräften umhegt von ihrer Enkelin Brigitte Kranendonk, die sich zugleich als pflegende Angehörige sah. Fotos sprechen in diesen Dingen oft eine deutliche Sprache: Wenn Stegemann sich mit ihrer Enkelin ablichten ließ, dann umarmte sie sie von beiden Seiten und lächelte dazu freudig. Die Gründe für den Umzug waren die üblichen: Stegemanns körperliche und geistige Gesundheit hatte begonnen, sich zu verschlechtern. Aber obwohl man nach etwa einem Jahr außerdem Magenkrebs im vierten Stadium bei ihr diagnostiziert hatte, war es kein natürlicher Tod.

Abseits der Frage, ob ihre Diagnose akkurat war – gehen wir einmal davon aus –, ist zu sagen, dass ihre Enkelin, die zugleich ihre rechtliche Betreuerin war, damals eingehend mit Brigitte Stegemann über die Erkrankung sprach, ihr alle Optionen erklärte und dabei sogar die Möglichkeit von Sterbehilfe erwähnte. Kranendonk erinnert sich gut daran, dass ihre Großmutter dazu sehr klar sagte: „Nein, das möchte ich nicht.“ Und hier beginnt der Skandal.

Der Skandal nimmt Fahrt auf

Kurz nach der Krebsdiagnose hatte man beschlossen, Stegemann einen dauerhaften intravenösen Zugang zu legen, einen sogenannten Portkatheter, um Medikamente leicht verabreichen zu können. Doch der Katheter erregte den deutlichen Unwillen der alten Dame. Sie schrie mehrmals: „Ich will keine Todesspritze!“ Zusammen mit dieser unmissverständlichen Aussage, die in jedem denkbaren Fall zu akzeptieren war, riss sie sich den Katheter heraus. Hier nimmt der Skandal Fahrt auf.

An dieser Stelle hätte jedem Beobachter klar sein müssen, dass Brigitte Stegemann über die medizinische Sterbehilfe und alles, was dazu nötig war, im Bilde war, die Prozedur verstanden und klar abgelehnt hatte. Ihr entschiedenes Bekenntnis zum Leben zeugte in der Tat von einer erstaunlichen Geistesgegenwart, die aber nicht selten bei Über-80-Jährigen ist. Stegemann war eine gläubige Christin, die ängstlich darauf bedacht war, nichts zu tun, das Gott missfallen könnte.

Damit hätte das Kapitel „MAiD für Brigitte Stegemann“ nach allem, was wir wissen, endgültig und für alle Tage geschlossen werden müssen. Das wurde es aber nicht, wie ihre Enkelin Brigitte Kranendonk zu berichten weiß.

Die riesige rote Warntafel

Kranendonk erzählt eine Geschichte der Irrungen und Wirrungen, wie sie auch in deutschen Pflegeheimen oft vorfallen dürfte. Angehörige, die sich kümmern, stehen unter enormem Druck. Sie fühlen sich zwar im Idealfall dem Wunsch, Wohl und Willen der betreuten Person verpflichtet, werden aber zugleich in ein System hineingepresst, in dem andere Prioritäten herrschen. Und für Kranendonk war es kein kurzer Lauf: Sie hatte die Betreuung vor zwölf Jahren übernommen, seit sechs Jahren stand sie zusätzlich in der Gesundheitsvollmacht ihrer Oma.

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Nach der Krebsdiagnose hatte Kranendonk die Diät Stegemanns angepasst: Wo sie einst auf eine gesunde Kost und namentlich auf enge Grenzen bei Süßem geachtet hatte, sollte ihre Oma nun in der kurzen Zeit, die ihr vielleicht noch bliebe, keine Freude entbehren. Doch auch die treuest sorgende Betreuerin wird einmal abwesend sein, und im Juni fuhr Kranendonk mit ihrem Mann für zehn Tage in den Urlaub. Normalerweise rief das Pflegeheim in solchen Fällen oft bei ihr an, um den Kontakt zur Großmutter zu erhalten. Das geschah auch diesmal, anfangs.

Aber dann kam die Nachricht, dass Stegemann gestürzt sei und einen Rollstuhl brauchen werde. Nichts Dramatisches anscheinend, nur der ‚normale‘ Verfall, wie er tagtäglich in Pflegeheimen zu beobachten ist. Später würde Kranendonk feststellen, dass ihre Großmutter während ihrer Abwesenheit etwas abgenommen hatte, was aber schon früher passiert war.

Kurz darauf kam die Schocknachricht, bezeichnenderweise noch innerhalb des kurzen Urlaubs. Angeblich hatte sich Stegemanns Gesundheit deutlich verschlechtert, und das Heim kündigte an, einen Termin für eine MAiD-Beurteilung der Dame buchen zu wollen. Hier liegt der Skandal offen zutage: Nachdem Stegemann das Verfahren eindeutig abgelehnt hatte, wird es ausgerechnet in den zehn Tagen ins Spiel gebracht, in denen ihre Enkelin und Betreuerin abwesend ist. Das ist so dreist, dass man es eine riesige rote Warntafel nennen möchte.

Das Rad dreht sich erbarmungslos weiter

Von diesem Zeitpunkt an scheint sich das Rad erbarmungslos gedreht zu haben. Kranendonk versuchte sich zu wehren, begann ihre kleine Rebellion. Aber egal was sie tat, sie fühlte sich – so entnimmt man ihrem noch immer fassungslosen Bericht – wie in Spinnenfäden gefangen, konnte keinen vernünftigen Schritt vor oder zurück tun, der einen Ausweg geboten hätte. Man erklärte sie für verrückt oder als Belastung, wann immer sie das Sterbehilfe-Verfahren in Frage stellte.

„Ich glaube wirklich, dass eine der Schwestern uns regelrecht als Hindernis angesehen hat“, sagt Kronendonk im ausführlichen Bericht der Daily Mail. „Wir standen ihr im Wege bei der Durchführung der medizinischen Sterbehilfe.“

All das ist in der Tat sehr gut zu verstehen, und das aus einem ganz bestimmten Grunde: Gerade die moralisch falsche, rechtlich angreifbare Methode muss besonders harsch gegen Widerspruch gewappnet werden. Wann immer eine sonst freundliche Pflegekraft aggressiv und defensiv wird, kann der betreuende Verwandte fast sicher wissen, dass etwas im Busch ist. Nur, wie soll man reagieren? Das ist immer noch schwierig.

Die Schwester beschied Kranendonk: „Ich versuche nur, die Rechte ihrer Großmutter wahrzunehmen. Ich versuche das zu tun, was für sie das Richtige ist.“ Aber das – ihre Rechte wahrnehmen, „to advocate for her“ – war offensichtlich nicht die Aufgabe der Pflegekraft oder überhaupt des Gesundheitssystems, sondern der Verwandten und einer Betreuerin wie Kranendonk.

Die dementiell Erkrankte wird wieder für geschäftsfähig erklärt

Die Einleitung eines Verfahrens zur Sterbehilfe, ohne dass die rechtliche Betreuerin um ihre Zustimmung gebeten wurde, erstaunt dabei als erstes. In Kranendonks Fall hatte man sogar die erste MAiD-Beratung abgehalten, ohne ihr Bescheid zu geben. Am Ende wurde sogar das abschließende MAiD-Protokoll in Kranendonks Abwesenheit ausgefüllt und angeblich von Stegemann unterschrieben. Vollständig ausgefüllt wurden alle Papiere erst nach Stegemanns Tod.

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Bei der zweiten Beratung fiel Kranendonk auf, dass die Ärztin niemals die Worte Tod oder Sterben benutzte. Man werde der alten Dame nur etwas „Medizin“ verabreichen, sagte die Medizinerin, sie werde einen großen „Frieden“ empfinden und auf gar keinen Fall Stuhlgang haben. Und dann sagte die Ärztin noch: „Wir werden sicherstellen, dass Sie keine Schmerzen mehr haben werden.“ Doch die hatte Stegemann ohnehin nicht. Nie hatte sie vor ihrer Enkelin darüber geklagt, es sei denn man drückte sehr fest auf ihren Bauch.

Würdevoll und ruhig soll es zu Ende gehen – das scheint der einzige Grundsatz dieser Behandlung zu sein. „Friedlich, schön und komplikationsfrei“ ist die aktive Sterbehilfe laut Befürwortern. Das ist aber kein Wunder, denn starke Schmerz- und Beruhigungsmittel sind integraler Teil der Prozedur.

Ein springender Punkt im Verfahren um Brigitte Stegemann war nun aber dieser: Um die Stimme der Betreuerin bei dem Verfahren übergehen zu können, musste man die Rechtsfähigkeit der Patientin feststellen. Die kognitive Beurteilung vereinfachte man dazu radikal. So wurde gefragt, ob Stegemann Geschwister habe und wieviele davon noch lebten. Keine der Antworten stimmte: Stegemann glaubte, keine Geschwister zu haben, obwohl sie als eins von 14 Kindern aufgewachsen war. Vor allem aber: Die Ärztin und die Pflegekräfte konnten die richtigen Antworten gar nicht wissen. Denn die waren für sie nirgendwo verfügbar. Auch Kranendonk wurde nicht gefragt. Ein Scheinverfahren wie ein Potemkinsches Dorf, aufgezogen vor den Augen aller.

Am Ende bat man Kranendonk, den Raum zu verlassen, und setzte den Test fort. Offenbar war hier jemand unruhig geworden. Das Ergebnis war wie zu erwarten: Stegemann wurde „als für MAiD geeignet eingestuft, wir werden fortfahren“. Eigentlich hätte Stegemann im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein müssen, um für Sterbehilfe geeignet zu sein. Vielleicht war ihr Krebs unheilbar und hätte bald zum Tode geführt, aber Stegemann war geistig nicht auf der Höhe. Mehr noch: So sehr sie das nicht war, so sehr hatte sie doch in lichten Momenten eine Sterbehilfe eindeutig durch Wort und Tat abgelehnt.

Immer neue Gangwechsel, immer mehr Unkorrektheiten

Der Rest der Geschichte ist das traurige Ende einer Unterwerfung – vor allem der Heimbewohnerin und ihrer Familie unter die Bedürfnisse des Apparats. Die Lebenszeit alter und kranker Menschen wird eingetauscht gegen eine aufgebesserte Renten- und Pflegekasse. Ressourcen sind knapp, jeder weiß es. Und daher kommen auch in Deutschland die bohrenden Fragen von Ärzten, ob man als Angehöriger etwa noch eine Wiederbelebung wünscht. Aber ist es wirklich sinnvoll, die Sterbehilfe voranzutreiben, um das System finanziell zu entlasten? Und was verbirgt sich wirklich hinter diesem Plan der kanadischen Politik?

Die Enkelin zeigt am Ende Anzeichen einer Lähmung aufgrund des Drucks, den das System auf sie ausübt. Kranendonk fühlt sich regelrecht in eine Enge getrieben, aus der auch sie nicht entkommen kann. Am Ende wird nicht nur Stegemann zum Opfer der Euthanasie-Mafia, sondern als Kollateralschaden auch die betreuende Enkelin. Beide werden entmündigt und vom System in voller Fahrt plattgemacht, mit allen Mitteln, die zur Verfügung stehen.

Als die volle Erkenntnis kommt, was mit ihr und ihrer Familie geschieht, ist es schon zu spät. Kranendonk schleudert der Heimleitung die Worte entgegen: „Ihr habt uns diese ganze MAiD-Sache einfach aufgezwungen.“ Sie erklärt ihrer Großmutter, was passieren wird, worauf diese 45 Minuten lang in Tränen aufgelöst ist und von einem Fehler spricht, den sie gemacht habe. Der Plan ist nun, die Sterbehilfe am übernächsten Tag abzulehnen. Aber zugleich hat die Offenbarung der dementiell erkrankten Brigitte Stegemann zugesetzt, sie ist zunehmend verwirrt.

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Kranendonk fügt sich in ihr Schicksal, will den Rest der gemeinsamen Zeit genießen – und gibt sich vagen Hoffnungen hin, dass noch alles gut werden könnte. Dann kommt noch eine gewollte Beschleunigung des Verfahrens, Vorziehen der Tötung um einen Tag, wieder mit der Behauptung, Stegemann habe zugestimmt. Kranendonk rebelliert noch einmal und besteht auf dem ursprünglichen Termin, an dem ein Pastor und der Sohn da sein werden.

In Wahrheit war die Euthanasie zu diesem Zeitpunkt längst auf der Schiene, kaum noch zu verhindern. Am Tag der Prozedur war Stegemann verwirrt, die Familie wurde von der verantwortlichen Pflegekraft gehetzt. Man müsse noch den Venenzugang legen. Noch einmal aßen sie Erdbeereis im Garten. Brigitte Kranendonk weinte heftig, da sagte ihr Oma: „Wenn du nicht aufhörst zu weinen, werde ich heute Nacht nicht schlafen können.“

Am Ende werden die Angehörigen zu Gehilfen beim Legen der Kanüle. Die Pflegerin verfehlt mehrmals die Vene, überall ist Blut. Die Ärztin kommt dazu und sagt erneut die täuschenden Worte, sie sei hier, um Brigitte Stegemann „Medizin“ zu geben, ob das in Ordnung sei. Doch es kommt keine Reaktion von Stegemann, die die Hände über der Brust gefaltet hat – wie im Gebet. In diesem Moment sagt die Ärztin: „Okay, na gut, dann mache ich mal weiter.“ Zehn Minuten später wird Stegemann für tot erklärt. Laut Kranendonk wurde zu keinem Zeitpunkt ihr Herzschlag kontrolliert.

Die Verdrängung des Todes durch die Medizin – keine saubere Sache

Kanada hat heute eine der höchsten Sterbehilferaten in der Welt. 4,7 Prozent aller Todesfälle des Jahres 2023 gehen auf MAiD zurück. Jeder zwanzigste Kanadier stirbt inzwischen durch eine staatliche Todesspritze. Die Sterbehilfe, einst als Ausnahme für Schwerkranke eingeführt, ist längst zur Regel geworden, wird aktiv an Alte und Kranke herangetragen.

In der Presse finden sich öfter Geschichten mit Zeilen wie „Er atmet noch“ (über einen misslungenen Versuch der Tötung auf Verlangen) oder Patienten, die wegen zu schwacher Beruhigungsmittel-Dosis noch die Zeit finden, um „helft mir“ zu stöhnen, kurz bevor sie sterben. In Brigitte Stegemanns Fall scheinen die Beruhigungsmittel ausgereicht zu haben, um schon vor der Spritze einen todesähnlichen Zustand herbeizuführen.

Die äußerliche Friedlichkeit dieses Todes ist scheinhaft. Der sterbende Mensch ist da ja gar nicht mehr anwesend. Man kann eher von einer Entfremdung der Menschen von diesem wichtigen Lebensinhalt sprechen. In der totalen Medikalisierung wird auch das authentische Sterben ausgestrichen, verdrängt und dem menschlichen Bewusstsein entzogen. Es ist eben keine saubere Sache, für niemanden – nicht für die Sterbenden, die entmündigt werden, und nicht für die Zurückbleibenden, die mit dem Trauma leben müssen.

Verbreitet sind auch Verzichtserklärungen im Vorhinein

Der Fall von Brigitte Stegemann geht in seiner Grundsätzlichkeit über andere Fälle hinaus, obwohl jeder Bericht die gravierenden Mängel der kanadischen Sterbehilfe offenlegt – bald technische, bald ethische und das Zusammenleben betreffende. Es ist daneben üblich, dass Patienten einen„waiver of final consent“ (Verzicht auf die letzte Zustimmung) unterzeichnen, so dass sie auch dann Sterbehilfe bekommen können, wenn sie auf ihrem Weg die Zustimmungsfähigkeit verlieren. Solche Verzichtserklärungen sind ein weiteres Einfallstor für Sterbehilfe-Prozeduren, die in Wahrheit keiner gewollt hat.

Denn jeder, der so etwas unterschreibt, urteilt ja in eine unbekannte Zukunft hinein, in der er seine Geisteskräfte verlieren könnte. Aber dann ist es schon nicht mehr dieselbe Person wie jene, die die Verzichtserklärung unterzeichnet hat. Er hat sich verändert, in einer Weise, die für ihn vielleicht unabsehbar war. Die Sache scheint, gelinge gesagt, inkonsistent.

Man denke nur an den bekannten Fall Walter Jens, der als bekanntester Rhetorikprofessor der Republik nur Verachtung für eventuelle Verstandeseinbußen hatte, aber später als dementiell Erkrankter noch viele Jahre glücklich schmausend – er aß in diesen Jahren sehr gern – weiterlebte.

Kranendonk wurde erst nach dem Tod ihrer Oma vollkommen klar, was geschehen war und dass hier etwas ganz grundlegend falsch gelaufen war. Sie brachte in Erfahrung, dass es Pflegekräften nicht erlaubt ist, Patienten unter Druck zu setzen, um Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen – außerhalb des Kosmos Pflegeheim klingt das wie eine Selbstverständlichkeit.

Später erfuhr Kranendonk auch, dass sie sich um eine gerichtliche Verfügung hätte bemühen können, um die Euthanasie ihrer Großmutter zu verhindern. Natürlich macht sich Kranendonk Vorwürfe, vieles von dem nicht getan zu haben, was sie heute weiß. Ein weiterer Hinweis darauf, dass eine Erfahrung selbst zu machen, immer etwas anderes ist, als sich theoretisch über sie kundig zu machen.

Kranendonks heutiger Weg aus dieser Lage heraus ist ein zweifacher: Sie betet viel und hat es sich zur Aufgabe gemacht, andere Menschen in ähnlicher Lage über ihre Geschichte zu informieren. Laut der zuständigen Polizeistation wird „dieser Vorfall derzeit von unserer Kriminalpolizei untersucht“. Aktuell gebe es keine weiteren Informationen dazu. Das Pflegeheim äußerte sich nicht zu den Vorfällen.


Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unbedingt die Telefonseelsorge. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 bekommen Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Hilfe bei den nächsten Schritten anbieten können. Hilfsangebote gibt es außerdem bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Im Netz gibt es – Beispielsweise bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe – auch ein Forum, in dem sich Betroffene austauschen können.



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Kommentare ( 13 )

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Lars Baecker
25 Minuten her

In Sachen Dekadenz und dem dadurch verursachten Abstieg westlicher Demokratien, liefern sich Deutschland und Kanada ein ziemlich hartes Kopf-an-Kopf-Rennen. Mich wundert das überhaupt nicht, wenn man sich ansieht, wie das Corona-Regime unter Trudeau in diesem Land damals aufgetreten ist. Unmenschlich, abartig, widerlich. Es wundert nicht, dass dieses Gesetz in seiner Amtszeit entstanden ist. Eigentlich sollte so jemand im Knast sitzen.
Aber: demokratisch legitimiert durch den Souverän.

Montesquieu
27 Minuten her

Bald auch in unserem Kino. Glauben Sie mir.

Lars Baecker
6 Minuten her
Antworten an  Montesquieu

Die Rente muss „sischa“ bleiben.

Dorn
28 Minuten her

Wenn man das liest weiß man nicht wer schlimmer waren…der Führer und seine Schergen oder die jetzigen in Kanada? Ich mein mal das im Dritten Reich kein flehen und betteln geholfen haben ist klar aber im ach so tollen Kanada! Und wenn es in so einem Land möglich ist ist es in der EU und Deutschland erst recht möglich.

waltwide
41 Minuten her

Nun, da sie ermordet wurde hat sie keinen Selbstmord begangen und die Essenz der Seele wird keine freie Ernte für die Mächte der Dunkelheit sein. Ziel verfehlt, d.h. die Dark Force muss stets noch „besser erklären“ warum man sich euthanisieren lassen sollte wenn man den letzten Abschnitt des Lebens erreicht , und den Weg in die Dunkelheit vorziehen sollte gegenüber dem Weg in das Licht. Das „besser erklären“kommt einem doch sehr bekannt vor, ist doch alles nur ein politisches Spiel zwischen Links & Rechts, Oben & Unten, Dunkelheit & Licht. Und die vielbeschworene „Mitte“ gibt es nicht.

Last edited 36 Minuten her by waltwide
Aegnor
41 Minuten her

Man kann über mangelnde Ressourcen und Ähnliches diskutieren. Aber kranke Menschen aktiv zu töten weil sie Kosten verursachen ist Aktion T4 reloaded. „Lebensunwertes Leben.“

OJ
43 Minuten her

„wird jeder zwanzigste Tod heute medizinisch“
Wer hätte sowas von Kanada gedacht, wahrscheinlich niemand, unfassbar ❗

Lars Baecker
31 Minuten her
Antworten an  OJ

Wo Sozialisten am Ruder sind, ist nichts undenkbar.

roffmann
44 Minuten her

Die Einseitigkeit des Berichtes ist leicht erkennbar. Der Urlaub war wichtiger als den Verbleib bei der Großmutter , was auch starke Nerven braucht wenn nichts mehr zu machen ist. Sich dann mit Vorwürfen an die Öffentlichkeit wenden kann eigene Entlastung bedeuten.

Nicolai94
1 Stunde her

Einen Menschen gegen seinen willen zu Töten ist Mord.
Derjenige der diese Entscheidung getroffen hat, wird das noch bereuen.

Haba Orwell
1 Stunde her

Verstehe ich richtig, dass man in Kanada jeden legal ermorden darf? Hiesige Clans und Mafias bräuchten es nur „MAiD“ zu nennen. Reichlich dysotopisch.

neverhoxha
1 Stunde her

Wie auch immer das da gehandhabt wird, erlaube ich mir kein Urteil. Natürlich ist es schwierig zu entscheiden wann der Zeitpunkt gekommen ist. Aber dann wäre ich für die Möglichkeit eines selbstbestimmten Abgangs danbkbar. Ich bin sowieso überzeugt, dass man hier alleine aus wirtschatlichem Zwang über kurz oder lang entsprechende Überlegungen anstrnegen wird.

Lars Baecker
3 Minuten her
Antworten an  neverhoxha

Es liegt an uns, das zu verhindern.