Immer mehr Länder führen assistierten Suizid und Tötung auf Verlangen ein. Befürworter argumentieren mit Autonomie, übersehen dabei jedoch, dass die rechtliche Verankerung gerade die Selbstbestimmung auszuhebeln droht. Auch soziale und gesellschaftliche Implikationen kommen im Diskurs zu kurz.
Es war ein zähes Ringen um ein emotionales Anliegen: Dreimal stimmte die französische Nationalversammlung einem Gesetzentwurf zu assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen zu. Dreimal lehnte der französische Senat ihn ab, ein Vermittlungsausschuss scheiterte.
Im Zuge der dritten Abstimmung nahm der Senat mit knapper Mehrheit von 169 zu 164 Stimmen sogar eine motion préalable de rejet ein, einen Vorab-Antrag, mit dem das Gesetz ohne Debatte abgelehnt wird.
Politkrimi um assistierten Suizid
Dennoch wurde das Gesetz am 15. Juli verabschiedet. Denn Premierminister Lecornu verwies das Gesetz trotz der Aufforderung des Senats, das Gesetzgebungsverfahren zu beenden, zum vierten Mal zurück an die Nationalversammlung – gemäß der französischen Verfassung kann die Regierung zuletzt der direkt gewählten Kammer den Vorrang einräumen.
Hier wurde das Gesetz nun mit 291 zu 241 Stimmen angenommen, noch kann allerdings der Verfassungsrat angerufen werden.
Tritt das Gesetz in Kraft, würde sich Frankreich zu den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Spanien gesellen – zu jenen europäischen Ländern, in denen neben assistiertem Suizid auch Tötung auf Verlangen gesetzlich verankert ist; ersterer ist auch in der Schweiz und in Österreich möglich.
Selbsttötung und Tötung auf Verlangen
Im Unterschied zum assistierten Suizid wird dem Betroffenen bei der Tötung auf Verlangen das tödliche Mittel verabreicht, er nimmt es nicht selbst ein. Außerhalb des deutschsprachigen Raums wird daher auch von Euthanasie gesprochen, ein Begriff, der aufgrund der nationalsozialistischen Tötungsprogramme in Deutschland als besonders brisant empfunden und gemieden wird.
In Frankreich soll der Mensch mit Sterbewunsch das tödliche Mittel zwar selbst einnehmen, ist er dazu nicht mehr in der Lage, soll medizinisches Personal die Tötung vornehmen.
Befürworter dieser Praktiken stellen die Selbstbestimmung des Menschen in den Mittelpunkt und fordern im Hinblick auf den eigenen Tod Autonomie. Ängste vor Handlungsunfähigkeit, vor dem Dahinsiechen, vor Schmerzen und davor, anderen hilflos ausgeliefert zu sein, spielen dabei eine Rolle.
Die Frage nach weitgehender Kontrolle über den eigenen Tod gewinnt auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Vereinzelung an Bedeutung: Viele Alte und Kranke werden nicht mehr durch familiären Zusammenhalt getragen, können sich nicht in einem familiären Gefüge als gewollt, geliebt und wertvoll empfinden. Wenn Menschen nicht mehr sozial eingebunden sind und dem eigenen Sterben allein gegenüberstehen, ist nachvollziehbar, dass der Sterbezeitpunkt zur individuellen Entscheidung werden soll.
Druck und Fremdbestimmung statt Autonomie
Allerdings bringen gesetzliche Verankerung und Normalisierung von ärztlich begleiteter oder induzierter Selbsttötung gravierende Probleme mit sich. Das zeigt sich nicht nur in den Niederlanden, die mittlerweile über zwanzig Jahre Erfahrung mit entsprechender Gesetzgebung vorweisen können, sondern auch etwa in Kanada, wo assistierter Suizid und Tötung auf Verlangen 2016 legalisiert wurden. Hier gehen bereits über 5 Prozent der Tode auf das staatliche Programm MAiD (Medical Assistance in Dying) zurück.
Da ist zum einen die sozialpolitische Dimension, die von Befürwortern ausgeblendet wird: Wo das Töten kostengünstiger ist als Palliativversorgung, findet angesichts klammer Kassen zwangsläufig eine Verschiebung statt. Etabliert sich Tötung als Gesundheitsleistung, bietet sich ein morbider Ausweg aus der Misere, angesichts steigender Lebenserwartung in einer alternden Gesellschaft Mittel für angemessene Versorgung zur Verfügung stellen zu müssen. Dieser Mechanismus hat in Kanada innerhalb von nur zehn Jahren eine ganze Reihe skandalöser Fälle hervorgebracht, die nicht mehr als Einzelfälle gelten können.
Zudem wird Druck aufgebaut, assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen, um niemandem zur Last zu fallen. Zwar gilt Beeinflussung von außen als Ausschlusskriterium, doch lässt sich subtiler Druck schwerlich nachweisen.
So erleichtert eine Legalisierung potenziell, dass sich Menschen ihrer pflegebedürftigen Angehörigen entledigen. 2021 starben in den Niederlanden 517 Menschen, ohne explizit nach Euthanasierung verlangt zu haben. Jüngere belastbare Daten liegen noch nicht vor, da die Jahresberichte diese Kategorie nicht erfassen. Auch demente Patienten werden auf diese Weise getötet.
Damit wird das ursprüngliche Anliegen der Befürworter des assistierten Suizids in sein Gegenteil verkehrt: Statt Selbstbestimmung droht Fremdbestimmung.
Wie umgehen mit dem Leiden?
Damit verbunden ist eine grundsätzliche gesellschaftliche Frage, nämlich, ob das Leben eines Menschen unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit und unabhängig von dem Leid, das damit einhergeht, als lebenswert betrachtet wird – sollen und dürfen Menschen aussortiert werden?
Wo immer assistierter Suizid rechtlich verankert wird, geschieht dies mit der Implikation, dass er dem Extrem- und Einzelfall gerecht werden soll. Stets ist der Anwendungsbereich zunächst eng. Und stets fallen in den folgenden Jahren die Hürden, werden Bestimmungen erweitert: Altersgrenzen sinken oder werden abgeschafft; der ursprünglich nur für unheilbare Krankheiten im Endstadium vorgesehene Prozess wird teils sogar auf psychische Erkrankungen ausgeweitet.
Dies ist in Frankreich vorerst explizit ausgeschlossen. Allerdings legen die dort vorgesehenen Bestimmungen die Problematik der Individualität von Leid offen: So sollen unheilbar Kranke auf assistierten Suizid zurückgreifen dürfen, deren Leiden „für die betroffene Person unerträglich“ ist. Was aber gilt als „unerträglich“? Dieser Aspekt lässt sich, ebenso wie die Einschränkung von Entscheidungsfreiheit und -fähigkeit durch Leidensdruck, Schmerzen und andere Faktoren, kaum objektivieren.
Eine Gretchenfrage
Vor dem Hintergrund dieser komplexen Probleme ist besorgniserregend, dass das Gesetz nun beschlossen wurde, obwohl sowohl die parlamentarische als auch die öffentliche Auseinandersetzung nur den Schluss zulässt, dass kein ausreichender Konsens besteht, um eine derart weitreichende Entscheidung zu treffen.
Das Gesetzgebungsverfahren in Frankreich wurde schließlich auch von öffentlichen Protesten und einer gesellschaftlichen Debatte begleitet, die, insbesondere im Zusammenhang mit der dreimaligen Ablehnung durch den Senat, ein Fragezeichen an die nun erfolgte Annahme des Gesetzentwurfs setzt: Wenn die Gesellschaft derart gespalten ist – warum solange abstimmen, bis eine Regelung durchgesetzt ist, die gravierende Implikationen birgt, zumal, wenn sie nicht auf dem Fundament breiter Zustimmung steht? Hier verliert die Legislative ihre Verantwortung aus den Augen.
Zuletzt sollte man nicht vergessen, dass die Legalisierung des assistierten Suizids einen zivilisatorischen Bruch darstellt.
Seit der Antike ist das ärztliche Selbstverständnis, das sich im hippokratischen Eid ausdrückt, in der kulturellen Tradition Europas verankert: Denjenigen, die Heilberufe ausüben, wird eine besondere ethische Verantwortung zugesprochen, die sich auch darin äußert, keine Substanzen zum Zweck der Tötung abzugeben oder zu verabreichen – auch nicht auf Verlangen. „Zuerst nicht schaden“, ist ein jahrtausendealtes Prinzip, das, so ausgehöhlt es bereits sein mag, weiterhin grundsätzlich als bedeutsam empfunden wird.
Nun jedoch werden auch in Frankreich Ärzte und medizinisches Personal dazu herangezogen, Kranke aktiv zu töten. Die Bedeutung eines solchen Paradigmenwechsels geht in emotionalen Diskussionen über „selbstbestimmtes“ Sterben regelmäßig unter.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unbedingt die Telefonseelsorge. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 bekommen Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Hilfe bei den nächsten Schritten anbieten können. Hilfsangebote gibt es außerdem bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Im Netz gibt es – Beispielsweise bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe – auch ein Forum, in dem sich Betroffene austauschen können.






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Bill Gates hatte vor kurzem öfentlich vorgerechnet, wie die letzten Wochen und Monate vor dem Tod mit Abstand die teuersten sind.
In diese Kerbe scheinen diese Gesetze zu schlagen.
Die Ökonomisierung der Untertanen wird gnadenlos vorangetrieben.
Denn für die herrschende Klasse scheinen Gesetze allgemein nicht gemacht zu sein – oder wie viele Anklagen/Verurteilungen gab es z.B. in der Causa Epstein?
Und, das ist gut so und überfällig. Wenn man Menschen kennt, die schwer krank sind, unerträgliche Schmerzen haben, sollten sie die Mögligkeit haben, zu sterben, wen sie es wollen, aber wie das in D. halt ist, sind die Enscheidungsträger verbohrte, empatielose Unmenschen, die sich hinter der Euthanasie im dritten reich verstecken. damals wurden Menschen gegen ihren Willen umgebracht, vieleich nur, wen sie behindert waren, oder wen man „schöne med. Eperimente“ an ihnen durchgeführt hat, aber wenn ein Mensch aus dem Leben gehen möchte, ist das ganz was anderes. Ich würde disen Unmenschen emphelen in Hostizen zu gehen und sich anzuschauen,… Mehr
Wenn man auf die Sterbehilfe für LongCovid/MECFS/PostVAC-Erkrankte schaut, dann kann einem nur schlecht werden. Statt Behandlung…. gibt es Sterbehilfe. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, direkt auch in Deutschland.