Frankreich kippt Social-Media-Verbot für Unter-15-Jährige – Rückschlag auch für von der Leyens EU-Kurs

Frankreichs Verfassungsrat stoppt das geplante Social-Media-Verbot für Unter-15-Jährige. Die Richter beanstanden die notwendige Altersprüfung sämtlicher Nutzer. Das Urteil trifft damit aber auch einen zentralen Baustein der EU-Pläne von Ursula von der Leyen.

picture alliance / ROPI | EUC

Emmanuel Macrons Prestigeprojekt ist vorerst gescheitert. Ab dem 1. September sollten Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren in Frankreich keinen Zugang mehr zu sozialen Netzwerken erhalten. Das Parlament hatte das Gesetz im Juli verabschiedet.

Am Freitag, dem 14. August, erklärte der französische Verfassungsrat nun die zentrale Vorschrift für verfassungswidrig. Macron hat Premierminister Sébastien Lecornu bereits angewiesen, einen neuen Entwurf vorzulegen.

Diese Entscheidung reicht allerdings weit über Frankreich hinaus. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen treibt seit Monaten mit vollem Eifer eine europaweite Infrastruktur zur Altersverifikation voran. Im Juli übergab ihr eine eigens von ihr eingesetzte Expertenkommission ihre Empfehlungen: EU-weit soll der Zugang zu sozialen Medien und weiteren digitalen Diensten für Jugendliche unter 13 Jahren beschränkt werden. Die Mitgliedstaaten sollen zusätzliche höhere Altersgrenzen festlegen können.

In Frankreich wollte man diesen Weg besonders schnell gehen. Macron setzte die Grenze bei 15 Jahren und plante damit das erste entsprechende Verbot eines EU-Mitgliedstaates. Der Verfassungsrat hält die Konstruktion allerdings für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit.

Die Richter benennen dabei das technische Grundproblem solcher Verbote. Eine Plattform kann einem Vierzehnjährigen den Zugang nur verwehren, wenn sie zuvor sein Alter festgestellt hat. Daraus folgt die zwangsläufige Prüfung auch bei allen anderen Nutzern. Der Verfassungsrat formuliert ausdrücklich, das Verbot zwinge seinem Wesen nach „jede Person, selbst einen Erwachsenen“, vor dem Zugang ihr Alter nachzuweisen. Der französische Gesetzgeber habe die Bedingungen und Grenzen dieser Prüfung nicht ausreichend festgelegt.

Damit scheitert das französische Gesetz genau an jener Stelle, an der Brüssel seine technische Infrastruktur aufbaut: bei der Altersverifikation. Die EU-Kommission beschloss im April 2026 eine gemeinsame Strategie, nach der alle EU-Bürger bis Ende des Jahres entsprechenden Verfahren für den Zugang zu sozialen Medien durchlaufen sollen. Die Mitgliedstaaten werden unmißverständlich aufgefordert, nationale Systeme zügig einzuführen.

Die Technik dafür steht nach Angaben der Kommission bereits bereit. Nutzer sollen gegenüber Plattformen nachweisen können, dass sie eine bestimmte Altersgrenze überschritten haben. Als Grundlage für die Ausstellung eines solchen Altersnachweises nennt Brüssel unter anderem elektronische Identitäten, Reisepässe und Personalausweise. Die eigentliche Plattform soll anschließend nur die Information erhalten, ob die verlangte Altersgrenze erreicht wurde.

Diese Altersprüfung soll außerdem – tadaaaa – mit der europäischen Digital Identity Wallet verbunden werden. Bis Ende 2026 müssen die Mitgliedstaaten ihren Bürgern mindestens eine solche digitale Brieftasche anbieten. Altersnachweise werden damit Teil einer europaweit einheitlichen digitalen Identitätsinfrastruktur.

„Zensursula“ und SMS-Lösch-Ilse von der Leyen hat den politischen Kurs persönlich vorgegeben. Im Frühjahr erklärte sie, Europa müsse eine Verschiebung des Social-Media-Zugangs für Jugendliche prüfen. Ihr Expertenpanel erhielt ausdrücklich den Auftrag, mögliche Altersgrenzen zu untersuchen. Dessen Abschlussbericht empfiehlt inzwischen eine harmonisierte EU-Sperre unter 13 Jahren, wirksame Systeme zur Altersfeststellung und zusätzliche nationale Beschränkungen für ältere Jugendliche.

Frankreich wollte bereits weiter sein. Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Der Verfassungsrat beanstandete neben der Altersprüfung auch die Reichweite des Eingriffs in die Kommunikationsfreiheit. Für Macron bedeutet das Urteil einen schweren politischen Rückschlag. Für von der Leyens europäischen Kurs liefert es eine sehr deutlich vernehmbare Warnung – und das gerade aus Paris.

Der Élysée-Palast kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, die Reform solle weiterhin vor der französischen Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 in Kraft treten. Paris sucht nun nach einer Konstruktion, die den Vorgaben des Verfassungsrates genügt.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 3 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

3 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
GermanMichel
13 Minuten her

Wie schafft man es denn als Deutscher den 1.1.2010 in einem vorläufig endgültigen Dokument eingetragen zu bekommen?

Seinen Ausweis im Urlaub wegschmeißen, einen Ziegenbart wachsen lassen, und vor dem Spiegel „Asyl, Asyl“ üben.

Dann kann man mit 1 bis 36 Identitäten im Web surfen wie man will.

A.G.
25 Minuten her

der letzte Satz ist doch der Entscheidende….im Prinzip sagt der Bericht folgendes aus: In CHina ist ein Sack Reis umgefallen und wir machen weiter wie bisher.

Haba Orwell
41 Minuten her

> Der Élysée-Palast kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, die Reform solle weiterhin vor der französischen Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 in Kraft treten.

Können die nicht einfach aufgeben? Aus der Woken Dysotopie wird in der untergehenden EUdSSR genausowenig wie in der ersten UdSSR was aus dem Marxismus wurde.