Marine Le Pen darf zu Präsidentschaftswahl antreten – mit Fußfessel

Das Pariser Berufungsgericht bestätigt den Schuldspruch gegen Marine Le Pen, kürzt aber die Ämtersperre drastisch. Für 2027 bleibt sie nun im Rennen, ausgerechnet unter der Auflage einer elektronischen Fußfessel.

picture alliance / abaca | Lafargue Raphael

Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pen im Verfahren um EU-Gelder erneut verurteilt, ihre Ämtersperre aber deutlich verkürzt. Damit ist die frühere Präsidentschaftskandidatin des Rassemblement National bei der Wahl im kommenden Jahr nicht automatisch aus dem Rennen.

Das Verbot, sich um ein Wahlamt zu bewerben, wurde auf 45 Monate festgesetzt. 30 Monate davon wurden zur Bewährung ausgesetzt. Da die verbleibenden 15 Monate rückwirkend angerechnet werden, könnte Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten.

Politisch bleibt das Urteil dennoch schwerwiegend. Le Pen wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, zwei Jahre davon auf Bewährung. Ein Jahr soll sie mit elektronischer Fußfessel verbüßen. Ein Wahlkampf unter dieser Auflage wäre für sie eine offene Belastung. Le Pen hatte eine Kandidatur mit Fußfessel in der Vergangenheit ausgeschlossen.

Das Berufungsgericht nahm damit die härteste Wirkung des ersten Urteils zurück. Die ursprünglich verhängte fünfjährige Ämtersperre hätte Le Pen faktisch aus der Präsidentschaftswahl gedrängt. Nun bleibt sie formal wählbar, aber sichtbar beschädigt.

In dem Verfahren ging es um Gelder des Europäischen Parlaments. Der RN soll zwischen 2004 und 2016 Mittel für parlamentarische Assistenten erhalten haben, die tatsächlich teilweise oder ganz für die Partei arbeiteten. Das Gericht bezifferte den Schaden auf 2,9 Millionen Euro.

Für den RN verschiebt sich die Entscheidung nun in die Parteiführung. Le Pen muss erklären, ob sie trotz Fußfessel antritt oder den Parteivorsitzenden Jordan Bardella vorlässt. Das Urteil beendet die Frage ihrer Kandidatur nicht. Es macht sie zum nächsten Machtkampf der französischen Rechten.

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