Chatkontrolle 1.0 per Rechtsbruch: Metsola will Reanimation im Eilverfahren

Im März lehnte das EU-Parlament die Chatkontrolle 1.0 ab, im April lief sie aus. Dennoch versucht Parlamentspräsidentin Metsola sie am heutigen Tag im Eilverfahren wiedereinzuführen – ohne jede rechtliche Grundlage. Das zeigt: In der EU zählen demokratische Voten nichts.

picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth

Sie machen sich die EU-Welt, wie sie ihnen gefällt. Das Innere dieser Union scheint ein regelloses Etwas zu sein, der Blob, dessen Gestalt sich ständig ändert und der bereit ist, alles in sich aufzunehmen, auch den absurdesten Rechtsbruch.

Und so kommt es, dass Roberta Metsola den EU-Abgeordneten Martin Sonneborn schlicht wegdrückt, als dieser der Parlamentspräsidentin vorwirft, die „demokratischen Prozesse dieses Parlaments auszuhöhlen“. Plötzlich sind seine 60 Sekunden Redezeit – eher eine Kurzintervention als eine Parlamentsrede – vorüber, und dies ist laut Sonneborns Tweet sonst keineswegs üblich. Die so knapp bemessene Redezeit wird nur selten so hyperkorrekt beendet. In Metsolas scheinbar leidenschaftslosem Gesicht kann man in diesem Moment sehen, welche Genugtuung es ihr bereitet, das Machtinstrument nutzen zu können.

Das ist nur das äußere Bild eines Apparats, der sich für sich selbst eine fast totale Machtvollkommenheit herausnimmt. Souverän sind in diesem „Europa“ – um die pathetische Formel aufzunehmen – nicht mehr die Völker, sondern eben dieser Machtapparat der EU-Führung, derer, die einmal in den erlauchten Kreis der Lenker und Denker aufgestiegen sind. Wieviel sie dann wirklich denken, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Im gegebenen Fall scheinen sie jedenfalls nicht ganz zu Ende gedacht zu haben. Denn die Einwände gegen dieses Verfahren prasseln wie taubeneiergroße Hagelbälle auf das Verfahren, in dem Metsola, anscheinend ihre EVP-Fraktion und der Rat der Mitgliedsstaaten die im April ausgelaufene Chatkontrolle 1.0 wiederbeleben, reanimieren will. Das klingt erst einmal wie ein gemeinnütziges Werk. Aber es ist die Vergewaltigung sogar der in sich willkürlichen EU-Regeln zugunsten der absoluten Willkür. Man könnte es auch eine totalitäre Diktatur nennen.

Metsola will Parlamentsvotum annullieren – rechtswidrig

An diesem Dienstag (7. Juli) will Parlamentspräsidentin Metsola die Abstimmung im EU-Parlament durchziehen, im Eilverfahren, obwohl sachlich keine Eile vorliegt. Das EU-Parlament hatte es im März unterlassen, eine alte Ausnahmeregelung aus dem Jahr 2021 nochmals zu verlängern. Es war der freie Entschluss der Abgeordneten, dies zu tun. Das löst also keine Dringlichkeit aus. Das einzige, was Metsola drängt, scheint der Wille zu sein, ein (für einmal) demokratisches Votum der Parlamentarier rechtswidrig zu annullieren, mit einem Eilverfahren, das es so selbst nach den EU-Regeln nicht geben dürfte.

In Folge der Nichtverlängerung endete die „freiwillige“ Chatkontrolle 1.0, in der Anbieter wie Gmail, die Messenger von Facebook und Instagram oder Snapchat, früher auch Skype ungefragt die Nachrichten ihrer Nutzer durchwühlten und Verdächtiges an Europol und nationale Behörden weitergaben, angeblich um kinderpornographische Materialien aufzuspüren. Doch dass damit alle Messenger-Nutzer einem Generalverdacht ausgesetzt wurden und ihre privaten Nachrichten nicht mehr privat waren, vielmehr eine geheime „Hintertür“ in dem jeweiligen Messenger-Programm angebracht war, das wird derzeit immer mehr Bürgern immer deutlicher. Der Protest wächst folglich, auch gegen diese scheinbar harmlose Chatkontrolle 1.0, die an diesem Dienstag in einem korrumpierten EU-Parlament ‚dank‘ dem Wirken seiner korrumpierten Parlamentspräsidentin wiedereingeführt werden könnte.

Daneben laufen noch immer die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommision, Rat und Parlament über die Chatkontrolle 2.0, durch die sogar Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger wie WhatsApp oder Signal letztlich aufgebrochen werden sollen, zur Not durch „kundenseitige Durchsuchungen“ (client-side scanning). Hier leisten EU-Parlamentarier laut Meldungen noch Widerstand. Hier noch einmal die vielleicht erhellenden Erläuterungen des ehemaligen EU-Abgeordneten und „digitalen Freiheitskämpfers“ Patrick Breyer (Piraten).

Die „kundenseitige“ Durchsuchung der Endgeräte – also von Ihrem Handy, Tablet oder PC – wird von Experten als sogar noch tieferer Eingriff als die bloße Durchsuchung des zentralen Servers. Denn das Endgerät ist nicht nur rechtlich, sondern ganz real ein privater Gegenstand, auf dem eigene Bilder, „Kontakte, berufliche Unterlagen, familiäre Kommunikation, medizinische Informationen, politische Abstimmungen, journalistische Quellenkontakte, rechtliche Korrespondenz, private Notizen, Entwürfe, Dokumente und Zugangsmöglichkeiten zu weiteren Systemen“ abgespeichert sind, wie der Rechtsanwalt Dr. Martin Weigele feststellt.

Verfassungsbeschwerde persönlich eingereicht

Weigele hat am 3. Juli eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Mitwirkung der Bundesregierung an der Wiederbelebung und Verstetigung der sogenannten EU-Chatkontrolle eingereicht. Das tat er persönlich, weil er sich nicht auf einen elektronischen oder postalischen Zustellungsweg verlassen wollte – aus Weigeles Sicht das i-Tüpfelchen auf der digitalen Massenüberwachung. Denn der Bürger kann zugleich nicht auf digitale Kommunikationswege zurückgreifen, die für ihn und andere, für Behördengänge verlässlich wären.

Laut Weigele sind die „freiwilligen“ Scans der Chatkontrolle 1.0 natürlich nicht freiwillig, denn die Staaten ermöglichen es ja den Anbietern private Nachrichten zu durchsuchen. Die Überwachung ist sozusagen ausgelagert wie im Outsourcing. Weigele rechnet die Entscheidung dazu dennoch den staatlichen Akteuren – also den EU-Organen sowie den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten – zu. Zugleich wendet sich Weigele natürlich auch gegen die Chatkontrolle 2.0. Denn sie würde die Nachteile der Chatkontrolle 1.0 verschärfen und verewigen – der Gesetzesentwurf sieht bei der Chatkontrolle 2.0 keine Vorläufigkeit oder temporäre Geltung mehr vor. Das EU-Gesetz würde dauerhaft die Grundrechte der Bürger einschränken – vor allem das digitale Briefgeheimnis, das einst auch in der EU-Grundrechtecharta festgeschrieben wurde und von dem die EU-Regierenden nun eine dauerhafte Ausnahme haben wollen, während die dienstlichen SMS von Ursula von der Leyen auf ewig verschollen bleiben.

Die Pressefreiheit (mit dem Quellenschutz als integralem Teil), auch die politischen Freiheitsrechte der Bürger, ebenso die Arbeit von Anwälten, in geringerem Maße auch die Schweigepflicht von Priestern und Ärzten wären in diesem Fall langfristig gefährdet. Das Whistleblowertum würde systematisch erschwert werden, wenn sich der Geheimnis-Ausplauderer nicht mehr auf die Diskretion seiner Kommunikationswege verlassen kann.

All das liegt so klar auf der Hand, dass der Widerstand gegen die Chatkontrolle vollkommen verständlich wird. Umso unverständlicher ist, dass die EU-Leitung (UvdL, Metsola, Costa, der Rat der Regierungen) es sich zutraut, die Chatkontrolle 1.0 am heutigen Dienstag in einer Sommer-und-Sonne-Aktion erneut durch das Parlament zu jagen, es dort mit Sonneborn „durchzuprügeln“, ohne dass dies mittel- und langfristig Konsequenzen hätte.

Rechtsanwalt Weigele weist auf die nachteiligen Folgen eines permanent gemachten Ausnahmezustands hin. Eine Ausnahme von den Grundrechten der EU-Bürger soll demnach – in der Chatkontrolle 1.0 ebenso wie 2.0 – in „eine dauerhafte Architektur überführt werden“. Das setzt wahrlich einen sehr negativen Präzedenzfall für die „EU-Rechtsordnung“. Der Ausnahmezustand wird mit Weigele „implementiert“.

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