EU dreht bei: Abschiebezentren in Drittstaaten sollen kommen

Nach jahrelangem Widerstand machen EU-Parlament und Mitgliedstaaten den Weg frei für „return hubs“ in Ländern wie Ruanda, Libyen oder Usbekistan. Auch Dobrindt will abgelehnte Asylbewerber und Straftäter schneller loswerden. Weht damit wirklich ein neuer Wind in der EU-Migrationspolitik?

picture alliance / CHROMORANGE | MICHAEL BIHLMAYER

Dreht der Wind in der EU-Asylpolitik? Nun ja, vielleicht weht gerade eine Mini-Brise in die richtige Richtung. Am Montag haben Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten den Weg für die Errichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten freigemacht. Die Mehrheit für den Vorschlag setzte sich zusammen aus den Stimmen der Mitte-rechts-Volkspartei, der Konservativen und Reformisten, der Patrioten für Europa und der ESN-Gruppe, zu der auch die AfD gehört. Kein Wunder, dass die ausgebooteten Linken im EU-Parlament noch immer schäumen. Aber dazu später mehr.

Was sieht der Plan nun vor? Rückführungen sollen so erleichtert werden. Es geht um ausreisepflichtige Migranten in der EU, die bisher nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Und das sind nicht wenige. Drei Viertel der EU-weit Ausreisepflichtigen bleiben bislang im jeweiligen Mitgliedsland.

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Teils ist das so, weil die Herkunftsstaaten sich weigern, sie zurückzunehmen. teils weil nicht einmal diplomatische Beziehungen bestehen. Teils aber auch einfach aus Unfähigkeit der Behörden und diversen Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Nur einen Teil dieses Knotens soll die neue Maßnahme auflösen.

Innenminister Dobrindt will bis Ende des Jahres „partnerschaftliche“ Abkommen mit einem Drittstaat abschließen. Dorthin will er dann wahlweise „Menschen mit abgelehntem Asylantrag“ bringen, oder er will „vor allem Straftäter noch schneller aus unserem Land herausbringen“. So sagte es Dobrindt in mäanderndem Wortlaut vor ein paar Tagen der Funke-Gruppe. Die Rückkehrzentren sollen laut ihm „demonstrieren“, dass der Weg nach Deutschland „nicht zwingend mit einer Bleibemöglichkeit verbunden“ sei. Ganz etwas Neues.

Was wir bezahlen

Als Standort für den neuen EU-Plan sind laut Tagesschau „Länder wie Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien“ im Gespräch. Bei den Verhandlungen um die neuen EU-Rückkehrzentren sind auch Dänemark, Österreich, die Niederlande und Griechenland vertreten. Die Niederlande hatten noch unter der Wilders-Schoof-Regierung im letzten September ein Abschiebezentrum mit Uganda vereinbart. Anscheinend hat auch die Nachfolgeregierung Interesse an dem Projekt. Aber wo immer sich so ein Abschiebezentrum am Ende befindet, die EU-Länder werden dafür zahlen müssen – sicher mit Geld, vielleicht auch mit Visavergünstigungen für das aufnehmende Land.

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Aber selbst, wenn solch ein Abkommen bis Anfang 2027 zustandekommen sollte, würde es noch lange dauern, bis so ein außereuropäischer „return hub“ in Betrieb genommen wird – das fügte Dobrindt vor der Presse wissend hinzu. Diese Einschränkung ähnelt so vielen anderen, wo es schon einmal um ähnliche Pläne ging: Es dauerte immer sehr, sehr, sehr lange, bis am Ende nichts geschah. Insofern fragt man sich, wie nützlich diese Maßnahme in der Art eines Deus ex machina wirklich sein kann: Ein einziger Schnips mit den Eurokraten-Fingern soll das Drama der fehlenden Abschiebungen auflösen.

Bisher hat es keine europäische Regierung geschafft, abgelehnte Migranten in Abschiebezentren außerhalb des eigenen Landes oder gar außerhalb der EU zu bringen. Das funktionierte weder, als Dänemark und Großbritannien es mit der Destination Ruanda versuchten, noch hielt das italienische Albanien-Experiment, was man sich davon versprochen hatte.

Lange von Richtern verboten – kommt jetzt die Erlaubnis?

Dänemark hatte einst als erstes Land einen solchen Plan entwickelt. Schon vor Jahren verhandelte man mit Ruanda, ließ das Projekt aber am Ende fallen, um einer EU-Lösung den Vortritt zu lassen– so eigenständig waren die Dänen dann doch nicht. Auch ihr Gefängnisprojekt mit dem Kosovo – für Straftäter, die u.a. zur Abschiebung verurteilt wurden – ist noch immer in der Vorbereitung. 2027 soll es da angeblich losgehen, also vielleicht gleichzeitig mit dem neuen EU-Vorhaben.

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In Italien verboten verschiedene Richter die Bausteine des Meloni-Plans einzeln. Meloni wollte illegale Bootsmigranten, die keinen Anspruch auf Schutz in Italien haben, in Albanien parken, bis ihre Anträge im Schnellverfahren abgelehnt wären. Darauf sollte die Rückführung ins Heimatland folgen. Das verboten Gerichte, und so wurden die albanischen Zentren zu Abschiebelagern für schon abgelehnte Migranten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kassierte erst die Einstufung von Ägypten und Bangladesch als sichere Drittstaaten. Dann verlangten italienische Richter aufwendige Einzelfallprüfungen für jeden Migranten, den Meloni nach Albanien bringen wollte. Aber auch gegen die Unterbringung von „Asylbewerbern“ außerhalb der EU gab es Einwände von Richtern.

Im April hat jetzt ein wichtiger EuGH-Gutachter, der Generalanwalt Nicholas Emiliou, beigedreht und hält die Durchführung von Asylverfahren in Zentren außerhalb der EU nun für rechtlich möglich – immer unter Beachtung zahlreicher Schutzvorschriften, die im EU-Recht vorgesehen sind (Bericht auf LTO, 23. April 2026). Eine richterliche Entscheidung ist das zwar noch nicht. Aber es zeigt: Auch der großmächtige EuGH ist in der Lage, sich dem wechselnden Wind anzupassen.

Sind wir alle Italien?

Wird jetzt die ganze EU Italien? Übernimmt Rom inoffiziell die Zügel in der gemeinsamen Migrationspolitik? Im Dezember sagte Giorgia Meloni vor Parteifreunden der Fratelli d’Italia: „Es läuft genau so, wie ich es euch immer gesagt habe: Die Zentren in Albanien werden funktionieren.“ War das Gesundbeten? Oder die Aussicht, dass ein neuer EU-Rahmen das viel kritisierte italienische Vorgehen möglich machen wird?

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So weit ist es noch nicht. Der EU-Plan setzt viel später an als die römische Regelung, nämlich erst lange nach einem Asylantrag und dessen Ablehnung. Die Abkürzung der bürokratischen Abschiebehindernisse sieht bisher minimal aus.

In dem beschlossenen EU-Paket steht etwa, dass nationale Asylbescheide künftig EU-weit gelten sollen und ausreisepflichtigen Migranten einheitlich Leistungen gekürzt werden sollen. Auch Ausweisdokumente können beschlagnahmt werden. Die mögliche Abschiebehaft wurde auf standardmäßig zwei Jahre verlängert. All das könnte helfen, aber es fehlen auch grundsätzliche Entscheidungen darüber, wen die Regelungen treffen sollen.

Ausflug in die Post-Brandmauer-Politik

Derweil sehen die Linken und Grünen im EU-Parlament große Gefahren durch die neuen Möglichkeiten heraufziehen. Für Birgit Sippel – die SPD-Frau, die nicht an Massenvergewaltigungen glaubt – gibt die EU gerade „der Panikmache der Rechten in Europa“ nach. Ja, man weiß es: Kein Grund zur Beunruhigung, gehen Sie weiter, es gibt nichts zu sehen.

Außerdem gebe es „keinen verbindlichen Rechtsrahmen und somit keine Garantie auf Wahrung der Grundrechte“ in den Drittstaaten. Aber dafür werden sicher die konkreten Vereinbarungen sorgen. Und die Menschenrechte gelten doch dank UN ohnehin beinahe weltweit, nicht wahr? Vielleicht kann Annalena Baerbock dazu Hinweise geben.

Die grüne Verhandlerin Mélissa Camara beklagte derweil, der Deal führe „ein juristisches Instrumentarium im Dienste einer fremdenfeindlichen Ideologie“ ein. Das besagt nur, dass die französische EU-Abgeordnete sich eine weitere Überflutung des Kontinents mit illegalen Migranten wünscht. Auch das ist freilich nichts Neues. Angesichts solcher Gegner versucht Dobrindt natürlich auch in Deutschland im Tarnanzug zu reisen. Man darf ja nicht vergessen: Mit Leuten wie Sippel und Camara will die Union auch in Zukunft koalieren. Insofern kann man diesen Ausflug in die Post-Brandmauer-Politik mit Spannung verfolgen – ob er Folgen haben wird, bleibt unklar.

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Kommentare ( 1 )

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Siggi
18 Minuten her

Mit diesen Zentren können wir endlich die Geduldeten und Illegalen dort hin abschieben. Ich bezweifle allerdings, dass unsere Regierung das überhaupt will. Bei den Import- und Einbürgerungsquoten kann man nur verzweifeln, oder die AfD wählen.