Urteil im Fall Räsänen: Freispruch für Bibelvers, Geldstrafe für kirchliche Broschüre

In letzter Instanz wurde die ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen nur teilweise freigesprochen. Während sie für das Posten eines Bibelverses und Kritik an einer Pride-Veranstaltung freigesprochen wurde, wurde sie für die Publikation einer 2004 veröffentlichen kirchlichen Broschüre über Ehe und Sexualität zu einer Geldstrafe verurteilt und darf den Inhalt nicht weiter verbreiten.

picture alliance/dpa/Lehtikuva | Emmi Korhonen

In einer knappen 3:2-Entscheidung hat der finnische Oberste Gerichtshof die Abgeordnete Päivi Räsänen wegen „Hassrede“ für schuldig befunden.

Damit wurde sie für die Publikation einer Broschüre verurteilt, die Räsänen bereits 2004 veröffentlicht hatte. Darin hatte die praktizierende Christin und Ehefrau eines lutherischen Pastors christliche Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik zum Ausdruck gebracht. Ebenfalls für die Veröffentlichung verurteilt wurde der lutherische Bischof Juhana Pohjola.

Der Vorwurf lautete auf „Erstellung und öffentlicher Zugänglichmachung eines Textes, der eine Gruppe beleidigt“. Die Verurteilung erfolgte gemäß einem Abschnitt des finnischen Strafgesetzbuchs, der sich mit „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ befasst.

In einem zweiten Anklagepunkt wurde Räsänen einstimmig freigesprochen: 2019 hatte sie die Teilnahme ihrer Kirche an einer Pride-Veranstaltung kritisch kommentiert und im Zuge dessen einen Bibelvers auf der Social-Media-Plattform X, damals noch Twitter, gepostet.

Räsänen war zuvor von zwei Vorinstanzen einstimmig von allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Mit der letztinstanzlichen Entscheidung endet damit ein jahrelanges Verfahren, das international Aufsehen erregt hat.

Die Ärztin und Großmutter von zwölf Enkelkindern wurde Anfang 2022 und erneut 2023 vor Gericht gestellt, weil sie ihre Überzeugungen in besagtem Tweet aus dem Jahr 2019, in einer Radiodebatte sowie in der kirchlichen Broschüre dargelegt hatte.

Nachdem die Staatsanwaltschaft zum dritten Mal Berufung eingelegt hatte, entschied der Oberste Gerichtshof nur noch über zwei der drei ursprünglichen Anklagepunkte. Den Auftritt im Radio hatte die Staatsanwaltschaft nach dem zweiten Freispruch nicht weiterverfolgt.

„Ich bin schockiert und zutiefst enttäuscht, dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht anerkannt hat“, erklärte Räsänen nach Erhalt des Urteils. „Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein Recht und das Recht jedes Einzelnen verteidigen, seine Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu äußern.“

Das Gericht befand Räsänen und Bischof Pohjola für schuldig, „Meinungen, die Homosexuelle als Gruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung beleidigen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und zugänglich gehalten zu haben“.

Es stellte fest: „Es muss berücksichtigt werden, dass der Text, der die Grundlage für die Verurteilung bildet, keine Aufforderung zur Gewalt oder eine vergleichbare, drohungsähnliche Anstiftung zum Hass enthielt. Das Verhalten ist daher hinsichtlich der Art der Straftat nicht besonders schwerwiegend“.

Das Gericht verurteilte Räsänen mit der Begründung, dass sie den Text nach Einleitung der Ermittlungen weiterhin geteilt habe. Es verhängte Geldstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro. Die beanstandeten Äußerungen dürfen nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden.

Paul Coleman, Geschäftsführer der Alliance Defending Freedom (ADF International), einer juristischen Menschenrechtsorganisation, die Räsänens Verteidigung koordinierte, begrüßte den Freispruch bezüglich des Bibelverses, äußerte sich aber besorgt darüber, dass Räsänen für eine Schrift verurteilt wurde, die sie 2004 veröffentlicht hatte, also über ein Jahrzehnt bevor die Gesetze eingeführt wurden, gemäß derer sie sich nun vor Gericht verantworten musste:

„Die Verurteilung wegen einer einfachen Kirchenbroschüre, die vor Jahrzehnten veröffentlicht wurde – noch bevor das Gesetz, nach dem sie verurteilt wurde, überhaupt verabschiedet wurde –, ist ein (…) empörendes Beispiel für staatliche Zensur. Diese Entscheidung wird eine stark abschreckende Wirkung auf das Recht aller auf freie Meinungsäußerung haben“, so Coleman.

Kristen Waggoner, Präsidentin und Chefjuristin der Alliance Defending Freedom, kritisierte die „Bestrafung friedlicher Meinungsäußerung“, die das Fundament freier Gesellschaften untergrabe.

Räsänen gab an, eine mögliche Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen.

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Kommentare ( 5 )

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yeager
17 Minuten her

Natürlich werden da nicht alle Religionen mit gleichem Maß gemessen.
Ansonsten wird offenbar in allen „westlichen Demokratien“ (vielleicht aktuell mit Ausnahme der USA) eifrig an der Abschaffung der Meinungsfreiheit gearbeitet. Eine offene Debatte wäre demokratischer, aber es geht darum die Bürger zu entmündigen.

Sanijo
23 Minuten her

Den Richter und die Staatsanwälte würde komplett Enteignen und Inhaftieren sowie Päivi Räsänen Freisprechen!

Wolfgang Schuckmann
38 Minuten her

Die Frau liegt völlig richtig damit, die europäische Rechtsprechung zu bemühen.
Nach meiner Rechtsauffassung kann es nicht sein, einen Vorgang straffällig zu stellen, der sehr lange vor der Wirksamkeit eines Gesetzes und seiner Veröffentlichung liegt. Es wird immer grotesker und kann auch nicht plausibel erklärt werden, aber ich denke die Zeit der Ratio ist eindeutig in diesem Zusammenhang vorbei.

Waldschrat
1 Stunde her

Müssten wir nicht langsam auch mal Luther vor Gericht stellen, damit er für die Thesen, die er an die Kirchentür genagelt hat, verurteilt wird, zumindest, das seine Thesen nicht weiter verbreitet werden. Das ist alles, was im so genannten aufgeklärten Westen abgeht, unterträglich und dan Dummheit nicht mehr zu überbieten. Auch hier trifft die Redewendung „spätrömische Dekadenz“ in vollem Umfang zu. Diese Narretei wäre eine Kolumne von A. Zorn wet.

Lars Baecker
19 Minuten her
Antworten an  Waldschrat

Publizieren Sie es und warten ab, bis Sie irgendein NGO-Heini anzeigt.