Wird Habecks Heizhammer beseitigt?

In der kommenden Woche soll voraussichtlich ein neues Heizungsgesetz vorgestellt werden, jedenfalls in seinen Eckpunkten. Es wäre allerdings nicht verwunderlich, wenn dies nochmals verschoben wird, um Wähler nicht zu vergraulen – schließlich stehen wichtige Landtagswahlen an.

picture alliance / dts-Agentur | -

Die zentrale und politisch umstrittene Vorgabe gilt, also die Pflicht zur Nutzung „erneuerbarer Energien“ bei Heizungssystemen: Seit 1. Januar 2024 dürfen neu installierte Heizungen in Neubaugebieten nur betrieben werden, wenn mindestens 65 Prozent der erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen, also z.B. Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie oder Biomasse stammt.

Nach aktuellem GEG werden die Anforderungen für Bestandsgebäude an das Vorliegen einer verbindlichen kommunalen Wärmeplanung gekoppelt. Städten mit über 100.000 Einwohnern muss ein entsprechender Plan bis Ende Juni 2026, kleineren Gemeinden bis 2028 vorliegen, damit dort die 65-Prozent-Regel voll greift. Damit wird die Verantwortung für einen Teil der Wärmewende stärker auf die Kommunen verlagert, was zusätzliche Koordinations- und Planungsaufgaben bedeutet. An denen dürften vor allem kleinere Kommunen eher scheitern.

Worüber die Regierung Scholz wesentlich stürzte, soll jetzt eines der wichtigsten Vorhaben der neuen Regierung werden. Es geht um nicht weniger als die Frage, was mit den Öl- und Gasheizungen in den Kellern der Häuser geschehen soll. Es geht um eines der größten Milliardengeschäfte unserer Zeit, kein Wunder, dass sämtliche betroffenen Hersteller, Verbände und sonstigen Interessenverbände mit den Hufen scharren, um ans Geld der Häuslebesitzer zu kommen.

Und was sich da nicht alles tummelt: Vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, von einem Bundesverband Wärmepumpe (BWP) über einen Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) bis zum Verband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk (GIH) und noch viele weitere Verbände und Vereine, die häufig mit üppiger Hauptstadt-Repräsentation ausgestattet sind. Das reicht bis zum sogenannten Energieberater, der wiederum seinen Arbeitsplatz grüner Bürokratie verdankt. Sie alle wollen nur das Beste für den oder besser vom Hauseigentümer und natürlich auch von den Mietern. Denn die Kosten neuer Heizungen müssen natürlich auf die Mieten umgelegt werden.

Dazu mischen auch die Schaumstoff-Hersteller mit, die Häuser in Styropor und ähnliche Kunststoffe einpacken wollen. So sagt Rainer Hüttenberger, Chef von Sto, dem Weltmarktführer für Wärmedämm-Verbundsysteme: „Eine Senkung des Energieverbrauchs des Gebäudes entlastet das Gesamtsystem“. Es werde CO₂ eingespart und der Bedarf an Stromerzeugungskapazitäten sinke. Deshalb sollte der Gesetzgeber „Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes als alternative Erfüllungsoption berücksichtigen“. Also noch mehr Plastik an die Häuserwände. Die Fenster moderner Bauten gleichen aus Wärmeschutzgründen bereits mehr und mehr mittelalterlichen Schießscharten.

Polystyrol (Styropor) wird aus Erdöl hergestellt, ist energieintensiv in der Produktion und äußerst problematisch in der Entsorgung. In einer gedämmten Hausfassade können umgerechnet je nach Fläche, Stärke und Dichte bis zu 1.000 Liter Erdöl stecken.

Dazu bombardieren viele Hunderte von Verbänden und Instituten die Öffentlichkeit im Wochenrhythmus mit Gutachten, welche Methode das Klima am meisten rette – in der Regel die des Auftraggebers. Der Hauseigentümer wird dabei kaum gefragt, er hat zu zahlen, was vorgeschrieben wird. Und soll schweigsam den Vorgaben folgen, die sich allerdings immer wieder im Eiltempo ändern.

Das umstrittene Gesetz hatte in seinen Grundzügen die große Koalition eingeführt, als die Kanzlerin Merkel hieß. Damit es auch nicht mehr ganz so umstritten klingt, soll der Name geändert werden: Gebäudemodernisierungsgesetz klingt doch gleich viel freundlicher und nicht so brutal nach einem mafiösen „Geld her“!

Derzeit herrscht nach außen hin Stille in Sachen Gebäudeenergie, doch hinter den Kulissen wird um den künftigen Entwurf gerungen. Bundeswirtschaftsministerin Reiche sagte, das alte Heizungsgesetz habe tiefe Verunsicherung in den Markt gebracht und übrigens auch der Fernwärme und der von den Grünen favorisierten Wärmepumpe geschadet.

Kern ist Paragraf 71 des Gebäudeenergiegesetzes, der vorschreibt, dass neue Heizungen nur noch mit mindestens 65 Prozent sogenannter Erneuerbaren Energien betrieben werden dürfen. Erst Habeck – genauer: sein damaliger höchst umstrittener Energiestaatssekretär Patrick Graichen – ergänzte, dass dies nicht nur für neue Bauten, sondern auch für bereits bestehende Heizungsanlagen gelten sollte. In der Praxis bedeutet das ein Verbot von gasbetriebenen Heizkesseln.

Um seinen totalitären Ansprüchen zu genügen, wollte Graichen auch sämtliche Gasleitungen in den Städten herausreißen lassen, wie es plakativ hieß. Diskutiert wurde perspektivisch der Rückbau von Gasnetzen. Eine Forderung, die später tatsächlich von Versorgungsbetrieben, etwa in Mannheim, aufgegriffen wurde, aber nach Protesten vorerst unter den Tisch gekehrt wurde.

Das bedeutet in der Praxis, dass meist nur noch elektrische Wärmepumpen diese Vorschrift erfüllen – zumindest rechnerisch. Das ergeben jedenfalls die sehr undurchsichtigen merkwürdigen Rechenspiele im Klima- und Wärmeschutzsektor. Dass diese häufig auf dubiosen Modellrechnungen beruhen und entsprechend fragwürdig sind, stört nicht weiter. Vorschrift ist Vorschrift, und im Zweifel gibt die EU vor, woran sich Deutschland angeblich halten müsse. TE berichtet regelmäßig über diese zweifelhaften Vorgänge.

Doch schwer ist es, durch den Wildwuchs durchzudringen. Heizungsinstallateure berichten gegenüber TE, ihren Kunden zum Abwarten zu raten, teilweise sogar den Einbau von Wärmepumpen abzulehnen, dort, wo sie offenkundiger Unsinn sind. Die zuverlässigen Heizungsbauer vor Ort haben über Jahre hinweg meist gute Beziehungen zu ihrer Kundschaft aufgebaut und fühlen sich verantwortlich für zufriedenstellendes Funktionieren. Nicht umsonst hat einer der weltgrößten Heizungsbauer, Carrier Global, den deutschen Hersteller Viessmann in einem spektakulären Deal aufgekauft. Im Zweifel interessieren nicht so sehr dessen Wärmepumpenbaukünste, sondern die Kontakte zur Kundschaft. Die wiederum interessieren die großen Vertriebsunternehmen weniger, die bundesweit operieren und einen Verbund von Heizungsmonteuren um sich geschart haben. Die wollen vor allem Wärmepumpen verkaufen.

Doch auch sie leiden wie alle anderen im Markt unter dem Heizungsgesetz, das weiterhin für erhebliche Verunsicherung bei Eigentümern wie auch im Handwerk sorgt. Politisch ist unklar, ob und wie das Gesetz verändert wird. Für viele Hausbesitzer führt das zu einer abwartenden Haltung – mit spürbaren Folgen für das Installationshandwerk.

Technisch ist der Wechsel auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kein einfacher Geräteaustausch, sondern ein umfassendes Umbauprojekt. Neben der Außeneinheit sind im Haus unter anderem Pufferspeicher, Warmwasserspeicher, zusätzliche Elektrik, teilweise ein neuer Zählerschrank für den Anschluss an das Stromnetz mit eigenem Stromtarif sowie bauliche Maßnahmen wie etwa Bohrungen durch dicke Betonsockel notwendig.

Die Planung erfordert eine sorgfältige Bestandsaufnahme: Zustand von Dach, Fenstern und Dämmung, aktueller Energieverbrauch, Vorlauftemperatur, vorhandene Heizflächen (Fußbodenheizung oder Heizkörper), Warmwasserbedarf, vorhandene Photovoltaik sowie Platzverhältnisse im Keller und am Haus. Besonders effizient arbeiten Wärmepumpen mit niedrigen Vorlauftemperaturen, wie sie bei Fußbodenheizungen üblich sind. Bei klassischen Heizkörpern kann zusätzlicher Anpassungsbedarf entstehen.

Ein weiterer Aspekt ist die Geräuschentwicklung der Außeneinheit. Seit diesem Jahr gelten verschärfte Lärmgrenzwerte für förderfähige Geräte: Sie müssen 10 Dezibel leiser sein als die EU-Vorgabe.

Unsicher bleibt die Wirtschaftlichkeit. Prognosen zur jährlichen Einsparung gegenüber einer bestehenden Gasheizung variieren stark – zwischen 300 und 990 Euro pro Jahr. Da sowohl Strom- als auch Gaspreise sowie CO₂-Abgaben künftig ungewiss sind, lassen sich Amortisationszeiten nur unter Annahmen berechnen.

Wärmepumpen in Deutschland sind übrigens deutlich teurer als in anderen Ländern, etwa Großbritannien. Eine Analyse der RWTH Aachen beziffert Preisunterschiede bis zum 2,5-Fachen. Subventionen und regulatorische Anforderungen könnten hier marktverzerrend wirken.

Der Umbau einer kompletten Heizungsanlage auf eine Wärmepumpe ist technisch natürlich möglich und politisch gewollt, aber wirtschaftlich stark von individuellen Rahmenbedingungen abhängig. Ob sinnvoll oder nicht – Wärmepumpen sollen durchgesetzt werden. Da bleibt auf der Strecke, dass es meist sinnvoller ist, bestehende, gut funktionierende und auf lange Lebensdauer ausgelegte Anlagen weiterzubetreiben. Auch das ist „nachhaltig“, um den Begriff zu benutzen.

Was jetzt passieren wird, ist offen. Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht die Abschaffung des bisherigen „Heizungsgesetzes“ in seiner jetzigen Form vor. Die strikte 65 Prozent-Vorgabe und feste Fristen beim Heizungstausch sollen entfallen. Im Zweifel jedoch ist dieser Vertrag das Papier nicht wert.

Kanzler Merz betonte, das Heizgesetz werde geändert, ließ allerdings offen, inwiefern. CSU-Chef Söder sagte eins, das Heizungsgesetz habe keine Zukunft und forderte, die „Übersubventionierung“ von Wärmepumpen zu streichen. CDU/CSU wollen eine Lockerung der 65-Prozent-Vorgabe, die SPD will daran festhalten.
Die AfD dagegen fordert die vollständige Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie den Stopp der damit verbundenen Wärmewende. Sie will gesetzliche Vorgaben zum Heizungstausch, die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau und die CO₂-Bepreisung von Heizöl und Gas ersatzlos streichen. Das Ziel ist es, den Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin uneingeschränkt zu ermöglichen und die energetischen Anforderungen zu senken.

Die Partei begründet ihre Position damit, dass die energetischen Vorgaben zu einer finanziellen Überlastung von Bürgern (Enteignung) führen und die Versorgungssicherheit gefährden. Sie lehnt die Wärmewende in der aktuellen Form ab und setzt stattdessen auf fossile und nukleare Kraftwerke.

Wie soll es nun weitergehen? Im Gespräch sollen unterschiedliche Vorgaben für unterschiedliche Wohnformen sein, etwa dass Häuser auf dem Land anders eingestuft werden als in der Stadt, Einfamilienhäuser anders als Mehrfamilienhäuser.

Klar scheint nur zu sein, dass CO₂ weiterhin als Schicksalsmolekül missbraucht wird, um an das Geld der Bürger zu kommen. Der CO₂-Grenzwert diene als „zentrale Steuerungsgröße“, heißt es im Koalitionsvertrag. Ein wichtiger Bestandteil der Luft also als Hebel, um eine Volkswirtschaft zu zerstören.

Der teure Angriff auf den Heizungskeller, der mittlerweile zum politischen Labor für grüne Ideologie geworden ist, dürfte weitergehen. Unwahrscheinlich allerdings, dass die Koalitionäre ausgerechnet vor den wichtigen Wahlen in diesem Jahr mit neuen unpopulären Gesetzen rausrücken, die die Wähler abschrecken könnten.

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Kommentare ( 43 )

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Freige Richter
21 Stunden her

Mich würde es nicht wundern, wenn die Bundesregierung das Heizgesetz noch verschlimmbessert. Erwartet Ihr etwa, dass die etwas zum Vorteil für die Bevölkerung tun?

Ohanse
23 Stunden her

Habecks Mist einfach abzuschaffen wäre günstig und einfach. Der Bundestag könnte damit sogar ein wenig Kompetenz simulieren. Aber mittlerweile wird ja nicht einmal mehr der Schein gewahrt. Immer neue Tiefpunkte mit Friedrich Merz. Armes Deutschland.

Alefanz
1 Tag her

Ich habe die Schnauze so was von voll von dieser permanenten Bevormundung durch Politik, Behörden, staatsnahen Medien und Lobbyisten. Lasst uns Bürger einfach in Ruhe leben, arbeiten und Steuern zahlen. Wir sind nicht eure Untertanen und wir sind auch nicht pauschal blöder als ihr.

Gregor6712
1 Tag her

Nur ein Hinweis: der Schöpfer dieses Schwachsinns durfte gemäß Gericht „Vollidiot“ genannt werden. (Amtsgericht Passau)

Freige Richter
21 Stunden her
Antworten an  Gregor6712

Eine wahrlich weise Entscheidung.

Verzeihtnix
1 Tag her

Bei dem vielen Geld, das die Regierung für NGOs, Förderungen, Ukraine, UN und Entwicklungshilfe verbrennt, ist es völlig egal, mit was wir heizen.
Einfach mal ausrechnen, wieviel CO2 durch die erforderliche WIrtschaftsleistung erzeugt wird, um diese Steuergeldverschwendung zu finanzieren.

1faltspinsel
1 Tag her

Der Heizhammer fällt sicher wie das Verbrennerverbot der EU.

gast
1 Tag her

Der Heizhammer muss nicht beseitigt werden, er wird in einem Staubwedel enden, denn so geht das nicht.
Das größere Problem sind die Häuser, die nicht mehr verkauft werden. Schöne Häuser auf großem Grund Baujahr um 1970 und sie werden nicht verschenkt. Ein Käufer könnte sie finanzieren und die nötigen Renovierungen durchführen, sobald er wieder Luft und genug Geld hat. Wenn man ihm zusätzlich Auflagen zur Renovierung innerhalb kürzester Zeit macht, sieht er von dem Kauf ab. Es ist fast schon witzig, wieviele hübsche Häuser in unserem Dorf zum Verkauf angeboten werden und keiner kauft sie.

Last edited 1 Tag her by gast
Gert Lange
1 Tag her

Die Historische Mission der Klimarettung durch Reduzierung des menschlichen CO2-Ausstoßes, ist ein gigantischer Betrug, ein kollektivistischer Ansatz zur Eigentumsenteignung und -umverteilung, zur Gleichschaltung, zum Freiheits-, Wohlstands- und Demokratieabbau sowie zur absichtlichen Deindustriealisierung und Staatszerstörung, oder?

Alf
1 Tag her

Wird Habecks Heizhammer beseitigt?
Im Koalitionsvertrag hatte sich Schwarz-Rot darauf geeinigt, das Heizungsgesetz „abzuschaffen“. 
Na klar.
Das „Gebäudenergiegesetz“ (GEG) soll bald „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) heißen. 
Geht doch!

MT
1 Tag her

Was passiert eigentlich, wenn ich der Erde laufend ihre Wärme entziehe? Da ist schließlich einiges in Bewegung unter dem Erdmantel. Was wenn sich diese Bewegung verlangsamt?
Sicher war mal wieder niemand in der Lage diese Fragen im Vorhinein zu stellen.

Ohanse
23 Stunden her
Antworten an  MT

Energie geht nicht verloren, sie wird lediglich umgewandelt. Genausowenig wie Energie erneuert werden müsste oder könnte.