Gesetz zur Energiesicherung: Bürokratie wächst – Stromlücke bleibt

Die CO₂-Fixierung zeigt ihre Folgen: Kraftwerke werden per Gesetz abgeschaltet, Ersatz bleibt Prognosen und Illusionen überlassen. Wo einst der Markt entschied, wächst heute der Gesetzesberg. Und das Weltklima wird nicht gerettet.

picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

Die Folgen einer CO2-zentrierten Weltsicht werden zunehmend deutlich. Wer termingenau Abschaltungen von Kraftwerken in Gesetze schreibt, aber die Zuschaltungen solcher den Prognosen, Szenarien und Illusionen überlässt, wird irgendwann von den Realitäten eingeholt. Was sich früher am Markt von selbst klärte, sollen heute immer neuer Gesetze regeln. Das globale Klima wird sich nicht von uns retten lassen.

Am 24. Juni 2026 fand im Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten – StromVKG-E“ statt. Hinter dem sperrigen Gesetzestitel verbirgt sich das seit vielen Jahren diskutierte Kraftwerkssicherheitsgesetz, mit dem die Stromversorgung nach den erfolgten und noch zu erwarteten Abschaltungen konventioneller Kraftwerke gesichert werden soll. Am 13. Mai war das Gesetz durch das Kabinett gegangen, nun soll es noch vor der üppigen Sommerpause durchs Parlament.

Die Diskussion um ein solches Gesetz begann bereits 2022 unter dem damaligen Minister Habeck, der sein Haus eher als Klima- denn als Wirtschaftsministerium verstand. Grundsätzlich war das Thema seit dem sogenannten Kohlekompromiss der Kohlekommission vom Januar 2019 virulent, wurde aber immer wieder mit dem Hinweis auf den starken Zubau bei den „Erneuerbaren“ verzögert. Im Abendrot der Ampelkoalition hatte man sich schließlich auf 12,5 Gigawatt (GW) steuerbare Leistung geeinigt, bestehend aus H2-ready-Gaskraftwerken, durch Umrüstung bestehender Gaskraftwerke auf Wasserstoff, reine Wasserstoffkraftwerke sowie Spitzenlastkraftwerken bzw. Speichern. Inzwischen erwiesen sich viele Wasserstoffprojekte als flüchtig, jedenfalls ist die Strategie terminlich und ökonomisch nicht belastbar, sodass dieser Brennstoff nun zwar weiter als Ziel im Gesetz steht, aber nicht verpflichtend für neu zu bauende Anlagen.

Insgesamt werden nun 11 GW Kraftwerks- wie auch Langzeitkapazitäten ausgeschrieben, also Anlagen, die mindestens über zehn Stunden Strom liefern können. Kohle und Kernkraft bleiben natürlich verboten.

Der vorliegende Gesetzentwurf macht dem hohen Buchstaben-Niveau deutscher Ministerialbürokratie alle Ehre. 85 Paragrafen und 7 Anlagen umfasst das Werk, allein der Paragraf 2 zu den Begriffsbestimmungen erfordert drei Seiten. Die Erklärung der neuen Maßeinheit „reduzierte Leistung“ (rMW) beansprucht drei Paragrafen (22-24). Die „Sollenergiemenge“ ist in den Begriffsbestimmungen nicht zu finden, aber notwendig für die Berechnung eines ebenfalls nicht erklärten „Verfügbarkeitsindikators“. Jedenfalls berechnet sich die Sollenergiemenge wie folgt (S. 71 Anlage 6 zu §67 Punkt 3.3):

Das vorab für jene, die sich näher mit dem Inhalt beschäftigen wollen. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber, Normenklarheit walten zu lassen, dürfte mit Gesetzen wie diesen unterlaufen werden. Die zur Einhaltung des Gesetzes verpflichtete Gegenseite muss aufrüsten. Unternehmen, die sich an den Ausschreibungen beteiligen wollen, sind gezwungen, sich personell mit Spezialisten auszustatten, um gesetzeskonform zu handeln. Das schmälert am Ende das Betriebsergebnis dieser Firmen, was aber im Beamten- und Öffentlichen-Dienst-Staat Deutschland niemanden stört.

Wir erleben eine sich selbst erhaltende und vermehrende Ministerialmaschinerie, die sich Beschäftigung durch Selbstbeschäftigung unter Belastung anderer organisiert. Wer einmal als Staat so kleinteilig in Wirtschaftsabläufe eingreift, kommt aus dieser Praxis nicht mehr hinaus, denn jedes neue Gesetz erhöht die Komplexität und schafft Umgehungstatbestände, denen man wiederum kleinteilig begegnen muss.

Folgerichtig beklagt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in seiner Stellungnahme die Komplexität und hohe Regelungstiefe des Gesetzentwurfs.

Mut zur Lücke und rotgrünes Weiter-so

Die bis 2030 nach Entwurf auszuschreibende Menge von 11 GW liegt weit unter den Schätzungen einer absehbaren Stromlücke in Höhe von 17 GW (BDEW), 23 GW (Energiewirtschaftliches Institut der Uni Köln – EWI) und 43 GW (BDI). Bis 2030 gehen nach Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) weitere 5,23 GW an Leistung aus Braunkohlekraftwerken verloren, dazu kommt der Ausstieg auch für die Steinkohle in NRW.

Der Ersatzstrom soll nicht nur von den neu zu bauenden Kraftwerken kommen, auch durch den Import, durch Speicher und sogenannte Flexibilitätsoptionen, also dem Verbrauch nach Angebot. Was Letzteres für uns als Industrieland auch gesellschaftlich bedeuten würde, ist im Beitrag „Grüne Zukunft“ beschrieben.

 

Die dauerprogressiven Fraktionen im Bundestag, Bündnis90/Die Grünen und die Linke, nutzten die Gelegenheit der Anhörung, um eigene Anträge einzubringen. Mit ihnen soll der „fossile Lock-In“ verhindert werden und eine „erneuerbare, dezentrale“ Energieversorgung gesichert werden. Inhaltlich verbirgt sich in ihnen nichts Neues.

Diese Anträge von Grün und Links sind inhaltlich ein ausformuliertes „Weiter so“. Der Umstieg auf grünen Wasserstoff soll verpflichtend ins Gesetz, man fordert Technologieoffenheit, natürlich ohne Kernkraft und CCS (CO2-Abscheidung). Der Ausbau der „Erneuerbaren“ soll weiter beschleunigt werden, wenngleich es eine Binsenweisheit ist, dass auch eine größere Anzahl von Wind- und Solaranlage bei Windstille und Dunkelheit nicht liefert. Dafür soll es ganz schnell ganz viele Speicher geben. Schon dieser Gedanke ist abwegig, denn was in unserem Land außer dem infrastrukturellen Verfall und dem wirtschaftlichen Abstieg geht schnell?

Der Gasausstieg soll vorbereitet werden, noch bevor die neuen Kraftwerke gebaut sind. Das wird mögliche Investoren geradezu beflügeln. Lastflexibilität und Speicher sollen Vorrang haben, aber Speicher sind nun mal keine Produzenten. Hier werden permanent Dinge in einen Topf geworfen, die nicht zueinander gehören. Kraftwerke sind Produzenten mit Wertschöpfung, Speicher dienen der Aufbewahrung dieses Produkts und können nur Erzeugung und Verbrauch zeitlich entkoppeln.

Bezeichnenderweise tauchen in diesen Anträgen keine Angaben zu nötigen Batteriekapazitäten auf. Sind die Speicher leer, helfen sie nicht mehr und müssen mit produziertem Strom wieder geladen werden. Niemand käme auf die Idee, die Kapazitäten einer Automobilfabrik mit der Kapazität eines Parkplatzes zu vergleichen. Natürlich hilft das bei der Vermarktung, aber wenn der Speicher oder der Parkplatz leer ist, ist er für die Versorgung wertlos.

Hinzu kommt der ertragsorientierte Betrieb von Speichern. Sie leben von der Preisdifferenz des Produkts zwischen Ein- und Ausspeichern. Sind Stromspeicher nach wind- und sonnenarmen Zeiten leer, werden sie nicht sofort wieder gefüllt, sondern erst, wenn billiger Strom zur Verfügung steht. Das ist dann eine Speicher-Dunkelflaute. Dieser Mechanismus ist derzeit beim Betrieb der Gasspeicher zu besichtigen. Der Preis wird über den Sommer nicht mehr wesentlich fallen, so dass die Betreiber keinen Anreiz zum Auffüllen haben. Derzeit liegen die Füllstände bei etwa 38 Prozent, zehn Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres.

Warum übrigens spielt das Thema Stromspeicher im Ausland eine untergeordnete Rolle? Weil dort der Strom überwiegend bedarfsgerecht erzeugt wird und das Speichern als Geschäftsmodell nicht so lukrativ ist wie in Deutschland. Bei uns wiederum ist das Speicherthema so bedeutend, weil wir das einzige Land der Welt sind, das sein Energiesystem überwiegend auf zufällig anfallende Naturenergie umstellen will.

Die Opposition in der Koalition und der Südbonus

Die SPD als Regierungspartei äußert natürlich keine offene Ablehnung zum Gesetzentwurf. Nina Scheer, die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, hatte allerdings im vorhinein Ministerin Reiche vorgeworfen, einseitig Gaskraftwerke zu bevorzugen und damit „fossile Strukturen“ zu verfestigen. Speicher würden damit hinter ihren Potenzialen zurückbleiben. Offensichtlich spielt die SPD in der Kleinen Koalition die Rolle, die die FDP in der Ampelregierung einnahm – Opposition in der Regierung. Daran scheiterte am Ende die FDP. Folgerichtig lud die SPD-Bundestagsfraktion einen Sachverständigen vom Verband Energiespeicher Systeme e.V. als Sachverständigen ein. Dieser sprach sich für günstigere Bedingungen für den Speicherausbau aus.

Im Gesetzentwurf enthalten ist ein sogenannter Südbonus, der Bieter aus dem „netztechnischen Süden“ (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) im Auswahlverfahren bevorteilt. Im Paragrafen 50 Absatz 5 (2) werden von Geboten aus diesem netztechnischen Süden 16.000 Euro pro Megawatt reduzierter Leistung (rMW) und Jahr subtrahiert. Wie diese Summe errechnet wurde oder wer sie gewürfelt hat, ist unbekannt.

Das sorgt für Unmut im Osten und Norden, da auch dort Kapazitäten ersatzlos abgeschaltet werden. Zwei Drittel der Ersatzkraftwerke sollen vor allem im Süden und Westen gebaut werden, wo der dringendste Bedarf entsteht. Im Rahmen der deutschnationalen, weil EU- und europaweit nicht abgestimmten Abschaltpolitik wirkt die zu erwartende Stromlücke zunächst dort. Zur Erinnerung: Mit dem Atomausstiegsbeschluss 2011 setzte man voraus, dass bis 2022 die großen Nord-Süd-Stromtrassen (Suedlink und weitere) fertiggestellt sein würden und Windstrom von See die Versorgung Süddeutschlands sichern könnte. Abgesehen davon, dass Windstrom hinsichtlich der Bedarfsgerechtheit ohnehin nicht „versorgen“ kann, wurden die Kernkraftwerke im Süden (und auch im Norden) dennoch abgeschaltet.

Nun werden diese großen Trassen frühestens 2028 unter Strom gesetzt, die Kohleabschaltungen gingen und gehen inzwischen weiter. Obendrein wird die gewünschte Offshore-Windkapazität von 30 GW bis 2030 nicht erreicht werden, aktuell liegt sie bei etwa 9 GW. Potente Investoren wie BP und Total Energies wollen ihre Projekte nicht umsetzen und ihre teuer erkauften Claims in Nord- und Ostsee zurückgeben. Total Energies hofft auf die staatliche Rückerstattung bereits geflossener Zahlungen in Höhe von etwa 1,5 Milliarden Euro.

Gleichzeitig wurde insbesondere auch der Norden energetisch geschwächt. Der einst energiekräftige Großraum Hamburg verlor wertvolle Kapazitäten in Krümmel, Brokdorf, Brunsbüttel, Stade, Unterweser, Moorburg, dem Kraftwerk Farge, dem Uniper-Kraftwerk Wilhelmshaven, Wedel steht vor der Stilllegung. Auf der Hamburger Elbinsel Dradenau wird ein neues Gaskraftwerk gebaut, es ist vor allem der Fernwärme-Wedel-Ersatz. Der Hamburger Wärmepreis stieg stufenweise ab dem Mai 2025 um 30 Prozent.

Ein Stromexport in den Süden dürfte nur zustande kommen, wenn guter Wind weht. Diesen Strom braucht man aber auch für den 100-Megawatt-Elektrolyseur, der am ehemaligen Kraftwerksstandort Moorburg gebaut wird.

In Hamburg selbst werden Stromanschlüsse für Großverbraucher nun rationiert. Anschlüsse von mehr als 1,5 Megavoltampere (MVA) werden nur noch nach Zuteilungsverfahren vergeben, Grund ist der nachhängende Netzausbau. Jedenfalls ist den Hamburgern eine fröhliche Dekarbonisierung bis 2040 zu wünschen.

Auch andere Stromlieferungen in den Süden gehen zurück. NRW gehört selbst zum netztechnischen Süden und soll nach Gesetz bis 2030 aus der Kohle aussteigen. Bisher selbst Stromexportland, wird es dann zum Importland. Ob der Kohleausstieg bis 2030 überhaupt netztechnisch möglich ist, wird derzeit nicht öffentlich diskutiert, denn 2027 sind Landtagswahlen in NRW.

Auch aus Richtung Nordost ist für den Süden wenig Hilfe zu erwarten. Abschaltungen im mitteldeutschen Raum und in der Lausitz werden hier zu reduzierten Lieferungen führen.

Kanzlerin Merkel ging in ihrer Rede vor dem Bundestag 2011 davon aus, dass in Folge des Atomausstiegs auch hochmoderne Kohlekraftwerke neu gebaut werden würden, aber das geschah nicht oder diese sind bereits wieder abgeschaltet. In den Jahren nach 2011 erreichte die veröffentlichte Klimaangst das Niveau der Atomangst, die Richtung eines de facto gleichzeitigen Ausstiegs aus Atom und Kohle wurde eingeschlagen. Das spielte der Erneuerbaren-Lobby in die Hände, die medial und propagandistisch die „Erneuerbaren“ als Lösung präsentieren und eine äußerst einflussreiche politische Lobby bei Grünen und SPD nutzen konnte.

Nüchtern betrachtet ist der sogenannte Südbonus logische Folge der bisherigen Abschaltpolitik. Im Osten und im Norden, wo bestehende Kraftwerksstandorte gute Bedingungen für Neubauten liefern, geht die Angst um, bei der Auswahl der Gebote durch den Südbonus keinen Zuschlag zu erhalten. Im August 2025 gab Ministerin Reiche (CDU) allerdings ein Versprechen für ein Gaskraftwerk in der Lausitz ab, sie wird als Brandenburgerin nicht als Lügnerin vor ihren Landsleuten dastehen wollen.
Ob es nun auch einen Nord- oder Ostbonus geben wird, ist eine Frage der Gesetzeskosmetik. Das Gesetz bleibt die Folge einer absehbaren, absichtlich herbeigeführten Stromlücke.

Erkenntnis ohne Folgen

Bezüglich des StromVKG besteht der Vorwurf seitens der beflissenen Energiewender, CDU/CSU würden krampfhaft am Entwurf festhalten. Das ist richtig, aber es gilt auch die Tradition in der Bundesregierung, krampfhaft und trotz drastisch geänderter Bedingungen im Vergleich zu 2011 am Atomausstieg festzuhalten, wie auch am Kohleausstieg.

Dabei gibt es kein Wissens- oder Erkenntnisproblem. Kanzler Merz ist ein bedeutender Kanzler mit bedeutenden Aussagen:

„Das deutsche Aus für die Kernkraft am 15. April 2023 steht im Kontext einer Energiepolitik, die von einer geradezu fanatischen Einseitigkeit getrieben wird, und die dem Land innerhalb kürzester Zeit einen Anpassungsschock zumutet, gegen den sich zu Recht der Widerstand eines zunehmenden Teils der Bevölkerung artikuliert.“ (15. April 2023)

„Diese Energiewende, wenn wir sie jetzt nicht korrigieren, bringt uns um. Sie ist zu teuer geworden. Es ist der falsche Weg, man kann nicht alles nur mit Licht und Sonne und Wind machen.“ (18. Februar 2026)

Wir wissen, dass Reden und Handeln bei ihm selten kongruent sind und seine Aussagen werden folgenlos bleiben. Das StromVKG hätte spätestens 2020 mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) und dem Strukturwandelgesetz beschlossen werden müssen.

Aber nun runzelt der Sparkassenangestellte Carsten Schneider (SPD) auf dem Stuhl des Bundesumweltministers die Stirn, was ausreicht, den Kanzler und die CDU/CSU von Korrekturen des offensichtlich erfolglosen Energiewendekurses abzubringen. Besser als ein StromVKG wäre die Revision der Atom- und Kohleausstiegsgesetze und ihre Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen gewesen. Dazu fehlt im Land des betreuten Denkens und der verfestigten Ideologie die Kraft.

Die Unlogik der Energiewende, ohne Alternativen auszusteigen, ist weltweit einmalig und der Markt kann nichts mehr richten, weil eine Selbstregelung von Angebot und Nachfrage infolge kleinteiliger politischer Eingriffe nicht mehr funktioniert. Zwei verbliebene politische Instrumente – Verbote und Subventionen – haben zu einer Staatswirtschaft geführt, nicht zu einer Planwirtschaft. Es gibt keinen Plan zur Energiewende, keinen Masterplan, der alle Sektoren der Energieversorgung zusammenführt, die Wechselwirkungen beachtet und machbare Lösungen aufzeigt. Es gibt ein Herumschrauben an Gesetzen und das Erfinden neuer.

Immerhin wurde von mehreren Sachverständigen in der Anhörung deutlich gemacht, dass Stromerzeugung durch rotierende Massen unbedingt erforderlich ist. Auch wurde vom BDEW klar formuliert, dass die Gaskraftwerke Voraussetzung zum Kohleausstieg sind, mithin zum Ersatz von Kohlekraftwerken, die heute noch permanent am Netz sind. Über das StromVKG wird also in Teilen ein Brennstoffwechsel von Kohle zu Gas stattfinden. Dass die Gaskraftwerke nur gebraucht würden „wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint“, ist eine interessengeleitete und falsche Interpretation des Gesetzentwurfes.

Die Finanzierung des StromVKG soll bis 2027 durch ein Gesetz geregelt werden. Da es sich zum Teil um fossile Anlagen handelt, ist eine EU-Genehmigung zu staatlicher Förderung nicht zu erwarten, so dass das Geld wohl über eine Umlage auf den Strompreis erfolgen wird. Vielleicht wird man sie „Sicherheits-Soli“ nennen oder „Sicherer-Strom-Beitrag“, auf die Kreativität des Gesetzgebers kann man sich bei der Begriffsfindung verlassen.

Das StromVKG kommt spät und ist nur deshalb notwendig, weil über mehrere Bundesregierungen hinweg das energiepolitische Zieldreieck ignoriert wurde. Die CO2-Vermeidung als Oberziel und das 100-Prozent-Erneuerbar-Ziel verhindern einen sinnvollen und wirtschaftlich unschädlichen Umbau des Energiesystems.

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