Um Recht und Demokratie ging’s beim Wahlrecht nie – sondern um Machtsicherung

Die Geschichte des Wahlrechts hat einen sehr einfachen Nenner. Wer die Macht hatte, nutzte das Wahlrecht zur Sicherung seiner Macht. Um so etwas wie den Gleichheitsgrundsatz und ähnlich hehre Dinge ging's nie.

IMAGO / Wolfgang Maria Weber

An der Willensbildung des Volkes sollen Parteien laut Grundgesetz „mitwirken.“ Mehr als eine Worthülse war das nie. Heute bestimmt eine Handvoll Berufspolitiker, die es an die Spitze der Fraktionen im Bundestag und den Landtagen geschafft hat, was geschieht. Zwischen ihnen und den führenden Leuten in den Parteipräsidien gibt es Schnittmengen. Am stärkeren Hebel sitzen aber die Fraktionsspitzen. Einmal, weil der Gesetz-Gebungsprozess die Medien-Öffentlichkeit bestimmt. Vor allem aber, weil der Fraktionskomplex mit den Mitarbeitern der Fraktionen und der Abgeordneten – sowohl in den Haupstädten wie auch in den Wahlkreisen die Infrastruktur stellt, aus der sich nahezu lückenlos die Berufspolitiker rekrutieren. Die genannte Handvoll Leute in den Fraktionsspitzen bestimmen mit diesem Kader, wer von denen in den Parlamenten Angekommenen das nächstemal wieder aufgestellt wird – natürlich nur die ihnen loyal gefolgt waren. Nur wenige Einzelpersonen schaffen es mit einem Direktmandat oder in Ausnahmesiuationen von Listenparteitagen am Kader vorbei. Tendenz gegen Null.

Medien reden unverdrossen – an der Wirklichkeit vorbei – von demokratisch gewählten Führungsgremien, die entscheiden. Tatsächlich sorgen Einzelne dafür in Gremien, die es nicht gibt und lassen es von formal zuständigen Gremien absegnen. Das geht selten schief und bestätigt dann nur die Regel. Diesen Mechanismus gab und gibt es in allen Herrschaftssystemen, eine mehr oder weniger demokratische Wahl muss dem nicht zwingend vorausgehen. Tut sie das, wäre die Vorstellung naiv, das würde mehr ändern als das Auswahlverfahren, oder eine bessere Auswahl von  Personen zur Folge haben.

Die steuerfinanzierte Fraktionenaustattung ist das zentrale Herrschaftsinstrument des Parteienstaates, der den ganzen öffentliche Staatsapparat samt vielen Neben-Organisationen wie politische Stiftungen, zahllose andere NGOs und indirekt von Steuerzuschüssen abhängige Einrichtungen für sich arbeiten lässt – den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk nicht zu vergessen.

Beim Wahlrecht handelt es sich „nur“ um die Beherrschung der Assessment Center für die Bestückung der Parlamente. Im ersten Bundestag waren 400 Abgeordnete, gewählt mit einer Stimme, die fünf Prozent brauchte es für die Landesliste nur im eigenen Bundesland. 11 Parteien zogen als Fraktionen ein. Bei solchen 11 könnte der nächste Bundestag wieder landen, wird der Vorschlag von Hans-Jürgen Papier, Verfassungsgerichts-Präsident a.D. Gesetz.

Am 28. Juli sagte Hans-Jürgen Papier, Verfassungsgerichts-Präsident a.D., bei der Bundestagswahl 2025 seien 6,8 Millionen von 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen wegen der Sperrklausel „unter den Tisch gefallen“, weil sie für Parteien stimmten, die weniger als fünf Prozent bekamen, wies Weidel zurück. „Ehrlicher“ wäre, die Sperrklausel „gleich ganz abzuschaffen.“ Das Argument, mit der Sperrklausel eine Zersplitterung des Parlaments verhindern zu müssen, sei offenkundig nicht stichhaltig und vorgeschoben.

Das bestätige nicht zuletzt  die plötzliche Begeisterung aus den Reihen der SPD für den Vorstoß von Hans-Jürgen Papier, „die freilich weniger von ehrlicher Sorge um den demokratischen Wettbewerb als vielmehr von verzweifelten Abstiegs- und Überlebensängsten getrieben sein dürfte.“ sei auch bereits gelebte Praxis in anderen europäischen Ländern. Weidel: Es entbehre nicht der Ironie, dass ausgerechnet die SPD Sachsen-Anhalt just zu dem Zeitpunkt die Fragwürdigkeit der Fünf-Prozent-Klausel entdecke, da sie selbst an ihr zu scheitern drohe. Solange die Hürde dazu diente, unliebsame Konkurrenz für die etablierten Parteien zu benachteiligen, sei von solchen Bedenken nichts zu hören gewesen.

Ein Blick zurück

• 1949: Erstes Wahlgesetz (durch Ministerpräsidenten). Eine Stimme, ca. 400 Sitze, 5%-Hürde nur landesweit. 11 Parteien zogen in den Bundestag ein.
• 1953: Einführung der Zweitstimme (Erststimme für Direktkandidat, Zweitstimme für Landesliste). 5%-Hürde bundesweit. Dies führte zur schnellen Konsolidierung auf wenige Parteien (CDU, CSU, SPD, FDP).
• 1956: Grundmandatsklausel verschärft (statt 1 jetzt 3 Direktmandate, um die 5%-Hürde zu umgehen).
• 1970/1972: Aktives Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre gesenkt (passives von 25 auf 21, später 18). Ca. 2,5 Mio. neue Wähler.
• 1985: Briefwahl stark vereinfacht (kein Grund mehr nötig).
• 1990 Einmalig getrennte 5%-Hürde für Ost- und Westdeutschland (PDS kam in den Bundestag, West-Grüne nicht).
• 2013: Einführung von Ausgleichsmandaten (um Proportionalität herzustellen). Der Bundestag wuchs stark (2017: 709, 2021: 736 Sitze).
• 2023 (Ampel-Koalition): Bundestag auf 630 Sitze begrenzt. Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten („Zweitstimmendeckung“: Nur so viele Direktmandate wie Zweitstimmenanteil erlaubt). 299 Wahlkreise bleiben.
• 2024: Bundesverfassungsgericht billigt Kern der Reform (Verkleinerung, keine Überhänge), erklärt aber die Streichung der Grundmandatsklausel (ohne Ausnahmen) für verfassungswidrig. Klausel 3 Direktmandate wiederhergestellt als Übergangsregelungen für 2025. Der Bundestag muss bis zur nächsten regulären Wahl (vermutlich 2029) eine endgültige, verfassungskonforme Regelung schaffen. Dazu sind bisher keine Vorbereitungen zu erkennen.

Jedenfalls ist die Geschichte des Wahlrechts auf den sehr einfachen Nenner zu bringen. Wer die Mehrheit zustande brachte, hat das Wahlrecht stets zur Sicherung seiner Macht eingesetzt. Um so etwas wie den Gleichheitsgrundsatz (Papier) und ähnlich hehre Dinge ging’s nie.

Die Entwicklungslinie ist beim Wahlrecht dieselbe wie den Veränderungen zwischen Kommunen, Ländern und Bund (und EU): Zentralisierung unter der unehrlichen Begründung Gerechtigelt, Gleicheit der Lebensverhältnisse pp. Parallel dazu reisst die EU immer mehr Kompetenzen an sich. Die Parteien der Bundesregierungen machen dabei gern mit, weil sie über EU politische Maßnahmen durchsetzen können, für die es daheim keine Mehrheiten gibt. Am Ende wird ein Punkt erreicht, an dem die Bundesebene abgeschafft werden könnte und die Bundesländer EU-Mitglieder würden.

Die Athener Urdemokratie konnte ihre fast zwei Jahrhunderte nur erleben, weil Athen überschaubar war und kulturell homogen. So war es lange in den Kantonen der Schweiz. Alle verloren ihre direkte Demokratie, wo auf der Bürgerversammlung durch Hand heben angestimmt wurde. In der Schweiz gibt es noch Reste davon.

Demokratie kann nur in kleinen Einheiten herrschen. Könnte sie in dort in Athener Größen wieder Raum greifen einschließlich der alleinigen Steuererhoheit in den Gemeinden, hätten Freiheit und Recht, Wirtschaft und Wohlstand dort ihre echte Zukunft – nicht in Haupstädten und Parlamenten fern der Menschen.

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Kommentare ( 11 )

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Schwabenwilli
30 Tage her

Mal anders herum gesagt wenn eine Partei das verspricht was ich mir wünsche – ist noch lange nicht gesagt das ich das bekomme – aber keine Chance hat die 5% zu schaffen dann wähle ich die nicht, sondern eine ähnliche oder gar nicht.
Die 5% Hürde würde geschaffen damit ein Parlament halbwegs arbeiten kann und nicht zum heillosen Hühnerhaufen verkommt der nun gar nichts mehr zustande bringt.

Anglesachse
28 Tage her

Wunderbarer Artikel! Die Demokratie ist, wie beschrieben, nur als föderales System durchsetzbar. Exakt: Die Gemeinden bestimmen Ihre Politiker, die wiederum in den Ländern agieren und der Bund wiederum wird von den Ländern bestimmt und setzt deren Ansprüche durch (theoretisch!). Das ist auch das System der USA und die Eigenständigkeit der Bundesstaaten für uns (Europäer) schwer begreiflich. Auch unser „Onkel Donald“ kann nur beschliessen, was die Senatoren der Bundesstaaten akzeptieren und mittragen. Das ist auch der „Jux bei den Midterms“, die die Zusammensetzung der Senatoren (während einer Präs.schaft) ändern können… Unser „föderales System“ ist durch die Parteien-Disziplin“ unterwandert und ausgehöhlt worden… Mehr

rainer erich
30 Tage her

Ich begrüsse es ausdrücklich, wenn es zur Demokratie, „dem Gott, der bekanntlich keiner ist“, vorsichtig formuliert auch nachdenkliche oder zweifelnde Meinungen gibt, ohnehin erstaunlich wenige, denn eine genauere Betrachtung, gerne literarisch unterstützt, nimmt doch einiges vom Mythos weg. Und es gibt bis hin zu den alten Griechen durchaus kluge Skeptiker, was diese Staatsform betrifft, wobei die noch nicht einmal das deutsche Parteiensystem kannten. Dass das GG ( auch) in diesem Punkt “ vorsätzlich“ kontraproduktiv unterwegs ist, muss man nicht ständig wiederholen bzw begründen. Nun geht es beim “ Königsrecht“ des Souverän in der Demokratie, dem Wahlrecht, um 2 Elemente, der… Mehr

hoho
30 Tage her

was hat das Wahlrecht mit Demokratie? Ich meine rein technisch gar nix. Demokratie ist wenn die Leute entscheiden, ob es zB den Krieg mit Russland oder Heizungsverbot geben sollte. Ich leben ich sehr lange aber über den Krieg durften die Leute nie entscheiden und über die Kleinigkeiten wie Heizungsverbot auch nicht.
Dass GG so geschrieben wurde, damit die Macht gesichert bleibt, ist aber auch klar. Da hat der Autor 100% Recht.

Peter Pascht
30 Tage her

„Parteilisten“ – Wahlrecht
unter Verstoß gegen Wortlaut des GG und rechtliche Wahlprinzipien „allgemein und gleich“
Wahlgesetze für Parteien abgesegnet von durch das Parteikartell eingesetzte Richter –
es gilt deswegen die Besorgnis der politischen Befangenheit – der Anschein reicht dazu aus.
in 2 Wahlgängen vollzogen – ist nicht „allgemein und gleich“
1x in Partei Hinterzimmen ohne den Wähler – Parteilisten
1x – vorselektiert durch die Parteien an der Urne – nur 4 Namen auf dem Wahlzettel –
die restlichen hunderte gelangen namentlich und zahlenmäßig anonym in den Bundestag – vorbestimmt vor der Wahl in Partei Hinterzimmern durch Parteilisten.

Peter Pascht
30 Tage her

Der Fisch fängt am Kopfe an zu stinken. Da das Bundesverfassungsgericht durch parteipolitische Entscheidungen besetzt wird – unterliegt es bei jeder Entscheidung des Verdachts der parteipolitischen Befangenheit. In der Rechtlehre reicht der Verdacht der Befangenheit bereits aus – er muss nicht bewiesen sein – um einen Richter von der Urteilfällung auzuscheiden. Bereits beim Anschein der Besorgnis der Befangenheit verlangt das Gesetz der für die Besorgnis der Befangenheit (§ 24 StPO, § 42 ZPO) lediglich, dass der bloße Anschein von Voreingenommenheit als Beweis ausreicht. Beim Verdacht der Befangenheit gilt in der Rechtlehre eine Beweislastumkehr zum Schutz des Vertrauens in die Justiz.… Mehr

EinBuerger
30 Tage her

„Demokratie kann nur in kleinen Einheiten herrschen.“: Große Einheiten sind als Reaktion auf die Umgebung entstanden: Nach dem Reich Karls des Großen zerfiel Deutschland in die Stämme der Bayern, Schwaben, Sachsen und Franken. Erst die Bedrohung durch die Ungarn erzwang die Wiedervereinigung. Die Eroberungen durch Napoleon hat in Deutschland den Wunsch zur Wiedervereinigung Deutschand erweckt. Weil nur ein geeintes Deutschland sich gegen Frankreich oder andere Mächte behaupten könnte. In Italien sind am Ende des Mittelalters die kleineren Einheiten wie Mailand, Neapel, Florenz, … von den größeren Einheiten Spanien und Frankreich erobert oder zumindest dominiert worden. Im antiken Rom wurde die… Mehr

Peter Pascht
30 Tage her

Meine Verneigung vor ihnen Herr Goergen !!! (1) Um Recht und Demokratie ging’s beim Wahlrecht nie – sondern um Machtsicherung – des Parteienkartells – durch Verfassungsbruch Das gleiche gilt: (2) – Um Rechtstaat ging es im Grundgesetz und Gesetzen nie – sondern um Machtsicherung – des Richterkartells im Dienste der Machtsicherung des Parteikartells – durch Verfassungsbruch das gleich gilt: (3) – Um Soveranität des deutschen Volkes ging es im Grundgesetz nie – sondern um Perpetuierung der Unterwerfung – „Ausfluss echter Souveranität ist das nicht“ – sagt der „Vater des Grundgesesetzes“ Dr. Carlo Schmid in seiner Rede zum Grundgesetz 8. Juni… Mehr

Last edited 30 Tage her by Peter Pascht
Stuttgarterin
1 Monat her

Guter Artikel, der auf den Kern des Problems stösst.

murphy
1 Monat her

An der Willensbildung des Volkes dürfen Parteien laut Grundgesetz „mitwirken.“
Das darf Jeder und Parteien werden auch nur und ausschließlich in diesem Zusammenhang im GG erwähnt. Diesen Meinungslenkungs-Organisationen wird im GG keinerlei notwendige Funktion zugewiesen. Parteien sind total überflüssig. Weshalb sich diese Gesetze schaffen um Steuergelder -nicht zu knapp – abgreifen ist eine Anmaßung.
Noch schlimmer ist nach der letzten Wahlrechtsänderung, dass nun nicht mal direkt Gewählte ins Parlament kommen … und das BVerfG das durchgehen lässt!
Wir brauchen keinerlei Parteien, nur vernünftige Köpfe.
Was aber gerade durch Parteien verhindert wird.

Last edited 1 Monat her by murphy
Peter Pascht
30 Tage her
Antworten an  murphy

Super Kommentar – sachlich begründet.