Ob es in den Parteien genug gibt, die zu einer höchstmöglich sicheren Organisation der Wahl für jene bereit sind, die wirklich nicht ins Wahllokal kommen können, muss leider bezweifelt werden. Aber so ein Erdbeben-Ergebnis setzt Dinge in Bewegung, an die noch niemand denkt.
IMAGO / STAR-MEDIA
Wie empfindlich Behörden in Sachsen-Anhalt auf die verschiedenen Aufrufe an die Bürger reagierten, bei der Auszählung der Briefwahl dabei zu sein, schildert folgender Post auf X:
„Panikstimmen in den Amtsstuben! Wenn der Staat plötzlich feuchte Hände bekommt, weil der Souverän beim Zählen zuschauen will … Pünktlich zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kursierte eine bemerkenswerte E-Mail aus der Landeswahlleitung. Die geradezu panische Botschaft an die Wahlvorstände in ganzen Land: Bloß keine Nachzählungen durch Wahlbeobachter zulassen! Man weist ‚vorsorglich‘ darauf hin, dass Bürger so etwas nicht verlangen dürfen.“
Die Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Urnenwahl und der Briefwahl allein sind kein Fälschungsbeweis. Denn wer zum Beispiel AfD wählte oder BSW, schützte sich oft gegen Manipulations-Möglichkeiten der Briefwahl durch Stimmabgabe im Wahllokal. Wie viele Briefwahlstimmen
- nicht vom Wahlberechtigten ausgefüllt,
- in Familien und Gemeinschaften vom „Oberhaupt“ ausgefüllt,
- „erworben“ und vom Käufer ausgefüllt wurden,
- unter den Tisch fielen,
- durch fremd ausgefüllte ersetzt wurden
- usw.,
lässt sich nicht feststellen. Ältere wegen des Gangs zum Wahllokal und Jüngere wegen Freizeit-Prioritäten greifen oft zur Briefwahl. Es ist methodisch durch Bürger nicht prüfbar, wo es korrekt zuging, wo nicht und in welchem Umfang.
Einem aufmerksamen Beobahter stach ins Auge: Nach Netztrends hatte die AfD um 22:18 an den Urnen 51,2 und in den Briefwahl-Wahlkreisen 23,8 Prozent. Bei der Landeswahlleiterin fand er die Ergebnisse der Wahl getrennt nach Brief- und Urnenwahl. Demnach sind CDU und AfD bei den Briefwahlstimmen gleich stark mit jeweils knapp 88.000 Stimmen – die abgestrafte SPD hat 49.000 Briefwahlstimmen erreicht bei 73.000 Urnenstimmen. – Da machen sich natürlich viele Gedanken.
Beispiel Schweden
In Schweden gibt es mobile Wahlausschüsse zur ambulanten Stimmzettelannahme („ambulerande röstmottagare“). Zwei von der Gemeinde entsandte Wahlhelfer kommen auf Anfrage in die Wohnung oder an den aktuellen Aufenthaltsort (zum Beispiel Krankenhaus, Pflegeheim) und nehmen die Stimme dort entgegen. Das Verfahren ist wie eine vorzeitige Stimmabgabe in einem Wahllokal. Die Wahlhelfer haben Schweigepflicht und können bei Bedarf helfen (zum Beispiel bei der Einlegung der Stimmzettel in die Umschläge).
Etwa 15.000 pro Wahl Personen nutzen die ambulante Stimmabgabe (ambulerande röstmottagning). Nach dem Erfahrungsbericht der schwedischen Wahlbehörde (Valmyndigheten) zu den Wahlen 2022 haben in den 256 Gemeinden, die an der Nachwahl-Umfrage teilgenommen haben, 15.267 Wähler auf diese Weise gestimmt. Bei den Reichstagswahlen 2022 wurden rund 6,55 Millionen Stimmen bei einer Wahlbeteiligung ca. 84 Prozent abgegeben – der ambulante Anteil machte also nur einen sehr kleinen Anteil aus: deutlich unter 0,3 Prozent. Natürlich wird es auch in Schweden nicht in jedem Fall korrekt zugehen, aber bei dem Anteil an ambulanten Stimmabgaben dürfte das kaum je Wahlergebnisse gravierend verändern.
Das schwedische Beispiel könnte auch hierzulande die hoch missbrauchsanfällige Regelung ersetzen. Ob es in den Staatsparteien nennenswert viele gibt, die zu einer höchstmöglich sicheren Organisation der Wahl durch Berechtigte bereit sind, die wirklich nicht ins Wahllokal kommen können, muss leider bezweifelt werden. Aber so ein Erdbeben-Ergebnis wie in Sachsen-Anhalt wird Dinge in Bewegung setzen, an die noch niemand denkt und die sich viele jetzt nicht vorstellen können.





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