Allein das Fundament eines Windrades zu entfernen, der im Waldboden steckt – oft ein Stahlbetonblock in der Größe eines Einfamilienhauses – ist sehr teuer. Häufig bleiben Kommunen auf den Kosten sitzen, wenn die Betreiber pleite machen. Besserung ist in Sicht.
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Was, wenn Windräder defekt sind oder am Ende ihrer Lebensdauer angekommen ? Sie sollen wieder abgebaut werden. Eine teure Angelegenheit, insbesondere, wenn es darum geht, das Fundament – oft einen gewaltigen Stahlbetonblock in der Größe eines Einfamilienhauses – zu entfernen, der im Waldboden steckt. Häufig bleiben Kommunen auf den Kosten sitzen, wenn die Betreiber pleite machen.
Ein Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof zwingt das Regierungspräsidium Kassel, die Rückbausicherheit für sechs geplante Windkraftanlagen in Nordhessen drastisch zu erhöhen. Das macht das Windrad teurer, und verändert die Renditekalkulation erheblich. Nach Intervention des Anwalts eines anerkannten Umweltverbandes, Thomas Mock, hatte das Gericht die Genehmigungsbehörde wiederholt auf die unzureichende Regelung hingewiesen.
Windkraftanlagen werden mit einer Betriebsdauer von mehreren Jahrzehnten genehmigt. Doch am Ende müssen Turm, Rotor, Maschinenhaus, Leitungen, Wege und Fundamente wieder entfernt und die beanspruchten Flächen entsiegelt werden. Ob dafür später ausreichend Geld vorhanden ist, entscheidet sich bereits vor Baubeginn. Fehlt eine ausreichende Sicherheit und fällt der Betreiber aus, können die Rückbaukosten bei Grundstückseigentümern oder der öffentlichen Hand hängen bleiben.
Der Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel aus dem Jahr 2023 verlangte zunächst eine Rückbausicherheit von nur 164.000 Euro je Anlage. Dieser Betrag beruhte auf einem hessischen Erlass und einer ausgesprochen groben Formel: Nabenhöhe in Metern mal 1.000 Euro. Ob ein Windrad vier oder sechs Megawatt leistet, wie schwer Turm und Gondel sind, welche Fundamente beseitigt werden müssen oder wie sich Lohn-, Transport- und Entsorgungskosten entwickeln, spielte bei dieser Rechnung kaum eine Rolle
Nach Intervention des Klägervertreters Mock äußerte auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof erhebliche Zweifel an der Höhe der Sicherheit. In mehreren gerichtlichen Verfügungen verwies der VGH darauf, dass eine Kostenschätzung zwar pauschaliert werden darf, dafür aber eine sachlich nachvollziehbare und belastbare Grundlage benötigt wird.
Bereits eine Antwort der Bundesregierung von 2018 hatte durchschnittliche Rückbaukosten von rund 80 Euro je Kilowatt Anlagenleistung genannt. Bei einer Leistung von 4.500 Kilowatt wären das mit 360.000 Euro mehr als doppelt so viel wie die ursprünglich verlangten 164.000 Euro. Auch ein Forschungsbericht für das Umweltbundesamt aus dem Jahr 2023 stellte bei großen Windkraftanlagen eine deutliche Diskrepanz zwischen tatsächlichen Rückbaukosten und der pauschalen Berechnung nach Nabenhöhe fest.
Danach muss für jede Anlage nun eine unbefristete Bankbürgschaft mit einer verbindlichen Staffelung hinterlegt werden: 345.077 Euro vor Baubeginn, 420.647 Euro zehn Jahre nach Baubeginn und 512.767 Euro nach 20 Jahren. Für alle sechs Windräder zusammen steigt die abzusichernde Summe damit von ursprünglich 984.000 Euro auf zunächst rund 2,07 Millionen und schließlich auf mehr als 3,07 Millionen Euro.
Wie schöngerechnet Rückbaukosten sein können, zeigt die Kalkulation des Vorhabenträgers oder Herstellers. Dieser gab zunächst Rückbaukosten von lediglich 96.085 Euro netto an. Darin war jedoch bereits ein erwarteter Erlös von 141.800 Euro aus der Verwertung von Altmaterial abgezogen worden.
Doch eine solche Gegenrechnung ist bei einer behördlichen Ersatzvornahme nicht zulässig. Muss die Behörde den Rückbau veranlassen, wird sie nicht automatisch Eigentümer der verwertbaren Materialien und kann deren Verkaufserlös daher nicht zur Finanzierung einplanen. Das Regierungspräsidium addierte die angesetzten Verwertungserlöse deshalb wieder hinzu. Einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer ergeben sich aktuelle Rückbaukosten von 283.083,63 Euro je Anlage.
Auf diesen Ausgangswert wird eine jährliche Preissteigerung von zwei Prozent gerechnet. Die Bürgschaft wächst allerdings nicht Jahr für Jahr, sondern wird stufenweise erhöht. Bemerkenswert ist, dass bereits vor Baubeginn ein Betrag verlangt wird, der dem hochgerechneten Wert nach etwa zehn Jahren entspricht. Nach 20 Betriebsjahren muss die Sicherheit bereits den für das Ende der 30-jährigen Genehmigungsdauer errechneten Betrag von 512.767 Euro erreichen.
Damit ist ein wichtiger Fortschritt erzielt, so Rechtsanwalt Thomas Mock. Ausreichend belastbar ist die Regelung dennoch nicht zwingend. Die angenommene Inflation von zwei Prozent bildet insbesondere die voraussichtliche Entwicklung der Baukosten nicht angemessen ab. Nach Einschätzung des Verbandsvertreters müsste die Baukosteninflation zugrunde gelegt werden, die langfristig eher bei etwa 3,5 Prozent gelegen habe und zeitweise auf rund fünf Prozent gestiegen sei. Schon geringe Abweichungen entfalten über 20 oder 30 Jahre erhebliche Wirkung.
Zusätzlichen Druck dürfte die geplante DIN 4866 erzeugen. Sie soll den Rückbau von Windkraftanlagen genauer regeln und die bisherige DIN SPEC 4866 ablösen. DIN-Normen sind zwar nicht automatisch Gesetz. Sie können jedoch mittelbar rechtliche Wirkung entfalten und Rückbauannahmen, Rückstellungen sowie Kostenkalkulationen stärker überprüfbar machen. Für Betreiber bedeutet das: Über Jahre fortgeschriebene Pauschalbeträge dürften künftig nicht mehr genügen.
Der Fall aus Nordhessen zeigt damit ein grundsätzliches Problem. Während der Bau von Windkraftanlagen politisch beschleunigt wird, beruhen Rückbausicherheiten teilweise noch auf alten, groben und offenkundig viel zu niedrigen Annahmen in Verwaltungsvorschriften. Erst das Gerichtsverfahren zwang die Behörde zu einer realistischeren Kalkulation. Die neue Bürgschaft vermindert das Risiko für die öffentliche Hand erheblich. Ob sie nach mehreren Jahrzehnten tatsächlich sämtliche Kosten deckt, bleibt jedoch offen.
In jedem Fall verändert die höhere Rückbausicherheit die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Anlagen erheblich. Wer unter diesen Bedingungen in dieses bisher sichere Geschäft investieren will, wird sich zeigen.






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Ein kleiner aber sehr wichtiger Schritt zu mehr Ehrlichkeit in der Energiepolitik, die bei deutschen Windrädern bisher auf dem üblichen Prinzip von Subventionsrittern beruhte: „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren.“ Dieses Prinzip ist keineswegs auf die Fans der Grünen beschränkt, das sahen wir auch schon bei der Bankenrettung in der Finanzkrise, in den Anfängen dieser Industrie bei diversen Kohle- und Atomkraftewigkeitskosten, in den 70er-Jahren bei Müll- und Sondermülldeponien, beim Elektroschrott, beim Abwracken von Schiffen, bei typischen Tankstellenaltlasten wie Öl im Boden, bei der spanischen Allmende, bei internationalen Fischereirechten, etc. immer mal wieder. Und die Versuchung wird es auch immer wieder geben, egal… Mehr