Windrad-Rückbau: Gericht erzwingt deutlich höhere Rückbausicherheiten

Allein das Fundament eines Windrades zu entfernen, der im Waldboden steckt – oft ein Stahlbetonblock in der Größe eines Einfamilienhauses – ist sehr teuer. Häufig bleiben Kommunen auf den Kosten sitzen, wenn die Betreiber pleite machen. Besserung ist in Sicht.

picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack
Demontage eines defekten Windrads (Symbolbild), 19.03.2026

Was, wenn Windräder defekt sind oder am Ende ihrer Lebensdauer angekommen ? Sie sollen wieder abgebaut werden. Eine teure Angelegenheit, insbesondere, wenn es darum geht, das Fundament – oft einen gewaltigen Stahlbetonblock in der Größe eines Einfamilienhauses – zu entfernen, der im Waldboden steckt. Häufig bleiben Kommunen auf den Kosten sitzen, wenn die Betreiber pleite machen.

Ein Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof zwingt das Regierungspräsidium Kassel, die Rückbausicherheit für sechs geplante Windkraftanlagen in Nordhessen drastisch zu erhöhen. Das macht das Windrad teurer, und verändert die Renditekalkulation erheblich. Nach Intervention des Anwalts eines anerkannten Umweltverbandes, Thomas Mock, hatte das Gericht die Genehmigungsbehörde wiederholt auf die unzureichende Regelung hingewiesen.

Windkraftanlagen werden mit einer Betriebsdauer von mehreren Jahrzehnten genehmigt. Doch am Ende müssen Turm, Rotor, Maschinenhaus, Leitungen, Wege und Fundamente wieder entfernt und die beanspruchten Flächen entsiegelt werden. Ob dafür später ausreichend Geld vorhanden ist, entscheidet sich bereits vor Baubeginn. Fehlt eine ausreichende Sicherheit und fällt der Betreiber aus, können die Rückbaukosten bei Grundstückseigentümern oder der öffentlichen Hand hängen bleiben.

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Wie groß dieses Risiko ist, zeigt das Verfahren um sechs Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 im nordhessischen Vöhl und Lichtenfels. Die Anlagen sollen eine Nabenhöhe von 164 Metern, einen Rotordurchmesser von 149 Metern und eine Gesamthöhe von knapp 239 Metern erreichen. Ihre „immissionsschutzrechtliche“ Genehmigung wurde auf 30 Jahre befristet, während die zugrunde liegende Typenprüfung lediglich von einer Auslegungslebensdauer von 25 Jahren ausgeht.

Der Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel aus dem Jahr 2023 verlangte zunächst eine Rückbausicherheit von nur 164.000 Euro je Anlage. Dieser Betrag beruhte auf einem hessischen Erlass und einer ausgesprochen groben Formel: Nabenhöhe in Metern mal 1.000 Euro. Ob ein Windrad vier oder sechs Megawatt leistet, wie schwer Turm und Gondel sind, welche Fundamente beseitigt werden müssen oder wie sich Lohn-, Transport- und Entsorgungskosten entwickeln, spielte bei dieser Rechnung kaum eine Rolle

Nach Intervention des Klägervertreters Mock äußerte auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof erhebliche Zweifel an der Höhe der Sicherheit. In mehreren gerichtlichen Verfügungen verwies der VGH darauf, dass eine Kostenschätzung zwar pauschaliert werden darf, dafür aber eine sachlich nachvollziehbare und belastbare Grundlage benötigt wird.

Bereits eine Antwort der Bundesregierung von 2018 hatte durchschnittliche Rückbaukosten von rund 80 Euro je Kilowatt Anlagenleistung genannt. Bei einer Leistung von 4.500 Kilowatt wären das mit 360.000 Euro mehr als doppelt so viel wie die ursprünglich verlangten 164.000 Euro. Auch ein Forschungsbericht für das Umweltbundesamt aus dem Jahr 2023 stellte bei großen Windkraftanlagen eine deutliche Diskrepanz zwischen tatsächlichen Rückbaukosten und der pauschalen Berechnung nach Nabenhöhe fest.

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Erst zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung legte das Regierungspräsidium nach Angaben des Klägervertreters eine neue, sieben Seiten umfassende Regelung vor. Sie wurde Gegenstand der Verhandlung und floss als Änderung der Genehmigung in die gerichtliche Entscheidung ein.

Danach muss für jede Anlage nun eine unbefristete Bankbürgschaft mit einer verbindlichen Staffelung hinterlegt werden: 345.077 Euro vor Baubeginn, 420.647 Euro zehn Jahre nach Baubeginn und 512.767 Euro nach 20 Jahren. Für alle sechs Windräder zusammen steigt die abzusichernde Summe damit von ursprünglich 984.000 Euro auf zunächst rund 2,07 Millionen und schließlich auf mehr als 3,07 Millionen Euro.

Wie schöngerechnet Rückbaukosten sein können, zeigt die Kalkulation des Vorhabenträgers oder Herstellers. Dieser gab zunächst Rückbaukosten von lediglich 96.085 Euro netto an. Darin war jedoch bereits ein erwarteter Erlös von 141.800 Euro aus der Verwertung von Altmaterial abgezogen worden.

Doch eine solche Gegenrechnung ist bei einer behördlichen Ersatzvornahme nicht zulässig. Muss die Behörde den Rückbau veranlassen, wird sie nicht automatisch Eigentümer der verwertbaren Materialien und kann deren Verkaufserlös daher nicht zur Finanzierung einplanen. Das Regierungspräsidium addierte die angesetzten Verwertungserlöse deshalb wieder hinzu. Einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer ergeben sich aktuelle Rückbaukosten von 283.083,63 Euro je Anlage.

Auf diesen Ausgangswert wird eine jährliche Preissteigerung von zwei Prozent gerechnet. Die Bürgschaft wächst allerdings nicht Jahr für Jahr, sondern wird stufenweise erhöht. Bemerkenswert ist, dass bereits vor Baubeginn ein Betrag verlangt wird, der dem hochgerechneten Wert nach etwa zehn Jahren entspricht. Nach 20 Betriebsjahren muss die Sicherheit bereits den für das Ende der 30-jährigen Genehmigungsdauer errechneten Betrag von 512.767 Euro erreichen.

Damit ist ein wichtiger Fortschritt erzielt, so Rechtsanwalt Thomas Mock. Ausreichend belastbar ist die Regelung dennoch nicht zwingend. Die angenommene Inflation von zwei Prozent bildet insbesondere die voraussichtliche Entwicklung der Baukosten nicht angemessen ab. Nach Einschätzung des Verbandsvertreters müsste die Baukosteninflation zugrunde gelegt werden, die langfristig eher bei etwa 3,5 Prozent gelegen habe und zeitweise auf rund fünf Prozent gestiegen sei. Schon geringe Abweichungen entfalten über 20 oder 30 Jahre erhebliche Wirkung.

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Auch die angesetzten Verwertungserlöse bleiben unsicher. Stahl, Kupfer und andere Metalle können zwar verkauft werden. Ihre Preise schwanken jedoch, während Demontage, Zerkleinerung, Transport, Sortierung und Recycling selbst Energie benötigen und Kosten verursachen. Bei Rotorblättern aus Verbundwerkstoffen handelt es sich vielfach nicht um hochwertiges Recycling, sondern eher um Downcycling oder thermische Verwertung.

Zusätzlichen Druck dürfte die geplante DIN 4866 erzeugen. Sie soll den Rückbau von Windkraftanlagen genauer regeln und die bisherige DIN SPEC 4866 ablösen. DIN-Normen sind zwar nicht automatisch Gesetz. Sie können jedoch mittelbar rechtliche Wirkung entfalten und Rückbauannahmen, Rückstellungen sowie Kostenkalkulationen stärker überprüfbar machen. Für Betreiber bedeutet das: Über Jahre fortgeschriebene Pauschalbeträge dürften künftig nicht mehr genügen.

Der Fall aus Nordhessen zeigt damit ein grundsätzliches Problem. Während der Bau von Windkraftanlagen politisch beschleunigt wird, beruhen Rückbausicherheiten teilweise noch auf alten, groben und offenkundig viel zu niedrigen Annahmen in Verwaltungsvorschriften. Erst das Gerichtsverfahren zwang die Behörde zu einer realistischeren Kalkulation. Die neue Bürgschaft vermindert das Risiko für die öffentliche Hand erheblich. Ob sie nach mehreren Jahrzehnten tatsächlich sämtliche Kosten deckt, bleibt jedoch offen.

In jedem Fall verändert die höhere Rückbausicherheit die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Anlagen erheblich. Wer unter diesen Bedingungen in dieses bisher sichere Geschäft investieren will, wird sich zeigen.

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Kommentare ( 66 )

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Rolfie
15 Tage her

jeder Windradbauer muss 2 Mio Euros ab Genehmigung beim Grundstücksbesitzer hinterlegen, Nur Festgeldrendite erlaubt. Sperrkonto, ohne Zugriffsmöglichkeit. Nach ca 20 Jahren, wenn Windrad fertig, wird Geld für Abbau freigegeben. Wetten, dass weniger Windradl gebaut werden?

Egge940
15 Tage her

Es wird weiter alles von der fossilen Lobby versucht, um die Erneuerbaren aufzuhalten. Es funktioniert nur leider schlecht, seit diesem Jahr wird weltweit mehr Strom durch erneuerbare erzeugt als durch Fossile. Schlecht für Schurkenstaaten und -konzerne, gut für die regionale Wirtschaft.

Don Didi
7 Tage her
Antworten an  Egge940

Unfug. Nichts davon ist richtig. Windenergie ist und bleibt unwirtschaftlich und ist ohne massive Subventionen nicht betreibbar.
Für die regionale (und nationale) Wirtschaft ist sie eine Katastrophe, weil der Bevölkerung, genauer, der produktiv tätigen Bevölkerung ( zu der Du offensichtlich nicht gehörst) massiv Kaufkraft entzogen wird.

Staatsüberschuldung, Überbesteuerung, massiv überhöhte Energiepreise, steigende Arbeitslosigkeit, Industriesterben, Braindrain sind alles Folgen dieser verfehlten Energiepolitik

Peterson82
15 Tage her

Nichts wird sich bei den Großanlagen dadurch ändern. Selbst eine grobe Rechnung der KI ergibt immer noch massive Wirtschaftlichkeit.
Angenommene Baukosten 3,5Millionen Euro.
Angenommene Rückbaukosten: 500.000€
Leistung 4,5MW
Lebensdauer 25 Jahre
An gutem Standort ca. 3.500 Vollaststunden
Sind 15.750Mhz/Jahr
Erlös ca. 1,10-1,5Mio € pro Jahr Umsatz
Wartungskosten für Wartung/Versicherung/Pacht/Betrieb/Sonst ca. 250.000€ Jahr
Rückstellung für 500.000€ Entsorgung ca. 20.000€ Jahr
Macht ca. 1Mio vor Finanzierung und Steuern
Amortisationszeitraum ca. 5-8 Jahre. Selbst wenn man 10 oder 12 Jahre annimmt, wird jeder mit etwas Excel Kenntnissen solche Anlagen weiter aufbauen.

Michael Palusch
13 Tage her
Antworten an  Peterson82

3.500 Volllaststunden? Wo haben Sie denn das her?

Don Didi
7 Tage her
Antworten an  Michael Palusch

Aus dem Handbuch für sozialistisches Geschwätz. Wenn dem so wäre, wären weder massive Subventionen nötig, noch hätten wir diese massiv überhöhten Energiepreise.

Physik und Mathematik lassen sich von Ideologien eben nicht beeindrucken, die Realität schlägt gnadenlos zurück.

Ein Mensch
15 Tage her

Und da dachte ich doch bisher tatsächlich, dass Windräder die Welt retten sollen. Nun ist also doch der schnöde Mammon der Antrieb der Retter der Galaxie. Da bin ich aber enttäuscht. Bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil einige zum Nachdenken bringt (rechnen wäre zuviel verlangt) und den Bau dieser monströsen Umweltverschandler erheblich zurückfährt.

Ceterum censeo Berolinem esse delendam
16 Tage her

Ich sehe das Problem nicht. Ausgediente Rotorblätter können als Fundamente für den Deichbau sehr nützlich sein. Und so ein massiver Stahlbetonblock unter der Erdoberfläche kann zu einem Hochsicherheitsgefängnis umgebaut werden. Irgendwann in naher Zukunft müssen wir schließlich eine ausbruchsichere Endlagerstätte für all die Merkels, Steinmeiers, Lauterbachs usw. finden.

Last edited 16 Tage her by Ceterum censeo Berolinem esse delendam
Werner Geiselhart
16 Tage her

Das wird noch viele Subventionsprofiteure und Windbarone in den Ruin treiben. Ein anderer Aspekt sind noch die sogenannten Bürgerbeteiligungen, mit denen die betroffen Bürger ruhiggestellt werden sollen, da werden Zinsen von 6% für angebliche Beteiligungen versprochen, die gar keine sind. Es handelt sich dabei vielmehr um nachrangige Darlehen für die Windbarone. Das bedeutet Null Sicherheiten bei Zahlungsproblemen der Betreiber bis zum Totalverlust für die Anleger/Darlehensgeber. Allerdings empfinde ich kein Mitleid für alle Beteiligten, die dieses miese Glücksspiel, genannt Energiewende, überhaupt ermöglicht haben, sollen sie ihre Fundamente doch mit der Hand ausgraben, hoffentlich gibt es bis dahin eine Regierung, die das… Mehr

bfwied
16 Tage her

Das ist eine Möglichkeit, die ineffektiven Windräder abzuschaffen. Die Zukunft gehört immer, absolut immer den effektiveren Technologien, und das sind unzweifelhaft die weiterentwickelten Atomreaktoren, von denen es eine ganze Reihe von Neuentwicklungen gibt, die teils bereits im Bau sind. Nur die Ewiggestrigen, die Grünlinken stemmen sich gegen den echten Fortschritt – sie werden zwangsläufig untergehen, das Land leider mit. Am Ende jedoch werden immer diejenigen einfach überrollt, die nach hinten schauen, sich sogar nach Eselstaxis sehnen. Die Fundamente der alten, kleinen Windräder wurden bis heute meines Wissens nach nicht abgebaut. Die lassen die einfach im Boden, weil es zu teuer… Mehr

Britsch
16 Tage her

Ich frage mich ob auch nur bei einem bisher abgebauten Windrad das Fundament wirklich entfernt wurde, vollkommen entfernt wurde? Und regeneriert?

PaulKehl
16 Tage her
Antworten an  Britsch

Die Terrorturbinenlobby agitiert schon fleißig. Sie behauptet, es sei umweltverträglicher, wenn die Fundamente im Boden bleiben.

Reinhard Peda
16 Tage her

„Nach Intervention des Anwalts eines anerkannten Umweltverbandes, Thomas Mock, hatte das Gericht die Genehmigungsbehörde wiederholt auf die unzureichende Regelung hingewiesen.“
Schade das Herr Mock das hier vergessen hat?:
Mikroplastikabrieb bei Windrädern | BUEG
Immerhin ist ein Anfang gemacht worden, käme noch der Abrieb dazu, dann kann davon ausgegangen werden, das die Windkraft Tod ist.
Wobei ich davon ausgehe, das die AFD diesen Spuk mit erneuerbaren, ein Ende bereiten wird.

Last edited 16 Tage her by Reinhard Peda
PaulKehl
16 Tage her
Antworten an  Reinhard Peda

Wegen des Abriebs warte ich auf den ersten Biobauern, dessen Äcker verseucht werden.

joly
16 Tage her

Wie heißt es so schön bei der GRÜNEN Energie: Sonne und Wind liefern kostlenlosen Strom. Das zeigt wie infantil die wirtschaftlichen Kenntnisse der Politik und der öffentlichen Bürokratie sind. Keine Ahnung von Investitionskalkulation. 4.Semester im Wirtschaftsstudium.

89-erlebt
16 Tage her
Antworten an  joly

Der Sinnlos Müll verschlingt Unmengen an Rohstoffen, die teuer und energieintensiv gefördert und hergestellt werden müssen.
Die China Mann Paneele bewirken jede Woche ein neues Kohle Kraftwerk in VRChina.
Jetzt soll es auch noch dem Wald an die Geschlossenheit gehen, um sinnlos Räder mit hoher Brandlast in Wälder zu bunkern.
Ok, so spart sich ÖkoGrü das Anzünden der Wälder wie in Frankreich, Spanien, Griechenland ..

Don Didi
7 Tage her
Antworten an  joly

Sonne und Wind schicken keine Rechnung. Die Erde (Uran, Kohle, Gas, Öl) aber auch nicht.
Die Rechnung schicken die, die diese Energien „ernten“ und in nutzbare Energie umwandeln, und da sind die Rechnungen bei Wind und Sonne erheblich höher, sowohl ökologisch, wie auch ökonomisch.