Die TE vorliegenden Unterlagen und der Mitschnitt aus Friesland dokumentieren einen antidemokratischen Skandal: Das Behrens-Ministerium betrieb den Ausschluss Martin Sicherts, der Wahlausschuss vollstreckte ohne eigene Prüfung. Für Daniela Behrens (SPD) wird der Fall zum Bumerang, der nur noch in Rücktritt oder Entlassung enden kann.
Die Quellen, die TE vorliegen, belegen, wie die rotgrüne Regierung, vor allem das Ministerium von Daniela Behrens das Recht gebeugt hat. Will Olaf Lies, dessen Wahlkreis übrigens Friesland ist, demokratisch korrekt handeln, muss er Daniela Behrens zwingend entlassen. Es sei denn, er kann sie deshalb nicht entlassen, weil er auf die eine oder andere Art in die Affäre verwickelt ist. Dann muss er, würde er tatsächlich Schaden vom Land und von der Demokratie abwenden wollen, zurücktreten.
Sicherts Anwalt spricht zurecht von einem „juristischen perpetuum mobile“ und begründet diese Unmöglichkeit wie folgt: „Gemäß Anschreiben des Kreiswahlleiters und der (rechtswidrigen) Gesetzeslage hätte der Kreiswahlleiter bei Bedenken gegen die Verfassungstreue des Antragstellers die Daten an die Aufsichtsbehörde übersenden müssen. Die Kommunalaufsichtsbehörde hätte sodann eine Überprüfung vornehmen müssen. Offensichtlich hatte der Kreiswahlleiter keine Bedenken, also hat das Innenministerium die eigenen „Bedenken“ (alleine die Mitgliedschaft in der AfD) gegen den Antragsteller dem Kreiswahlleiter übermittelt, der dann diese Bedenken des Innenministeriums gehorsam wieder an die Aufsichtsbehörde beim Innenministerium übermittelt hat, welches dann diese Bedenken der Abteilung VS im Innenministerium weitergegeben hat. Und natürlich sind alle beteiligten Behörden gegenüber dem Innenministerium weisungsgebunden.“ Wäre dieser Skandal in einer Demokratie nicht allein schon Grund genug für den Rücktritt der verantwortlichen Ministerin?
Laut Abschrift des Videomitschnitts der öffentlichen Sitzung des Kreiswahlausschuss am 21. Juli 2026 in Zetel sagte der Kreiswahlleiter Niebuhr: „Also es muss ja die Gewähr dafür sein, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes auch zu entsprechen. Und deshalb hat die Landesregierung damals diese Möglichkeit eben im Vorfeld geschaffen, um das vorab prüfen zu können. Also das obliegt auch nicht uns.“
Wem obliegt die Entscheidung dann? Dem Behrens-Ministerium? Daniela Behrens oder Olaf Lies? Hat der Wahlausschuss das zu übernehmen, was von Behrens Verfassungsschutz kommt? Doch es kommt noch suspekter, wenn Niebuhr weiter sagt: „Wir haben eben eine Stellungnahme und wir werden dann eben nach jeder, nach bestem Wissen und Gewissen eben auch für sich auch entscheiden, wie wir das tatsächlich sehen.“ Wirth stell zurecht klar: „Niebur sagt eben nicht, dass der Wahlausschuss prüfen müße, ob der Antragsteller auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) steht.“
Doch Obrigkeitsgläubigkeit und Unkenntnis der Mitglieder des Kreiswahlausschusses reichen noch tiefer, denn Niebuhr erklärt: „Der Bewerber bietet aus Sicht der Kommunalaufsicht, nicht die erforderliche Gewähr dazu, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzustehen. Und deshalb ist der § 80 Absatz vier Nummer drei einschlägig. Also das war die Entscheidung oder der Vorschlag eben des Landes.” Entscheidung oder Vorschlag? Ein Freudscher Versprecher? Ist der Wahlausschuss nur ein nachgeordnetes oder Vollzugsorgan des Innenministeriums? Teil eines „juristischen perpetuum mobile“ zum kalten Entzug des passiven Wahlrechts?
Auf die Nachfrage eines Ausschussmitgliedes zur Begründung der Einschätzung, dass Martin Sichert nicht die Garantie dafür bietet, jederzeit auf dem Boden der Verfassung zu stehen, verheddert sich Niebuhr vollständig: „Da gibt es eine Begründung. Da gibt es Beispiele, die der angehängt worden sind, also etliche Beispiele. Ich kann gerne einzelne Beispiele auch benennen. Also ich möchte diese Beispiele jetzt zum Beispiel nicht werten. Das ist auch nicht meine Aufgabe.“ Niebuhr will die Beispiele des Verfassungsschutzes nicht bewerten. Sondern sie als gegeben hinnehmen? Wirth stellt fest: „Das heißt, die Antragsgegnerin hat eben nicht geprüft, ob der Antragsteller auf dem Boden der FDGO steht. Damit ist die Entscheidung der Antragsgegnerin evident rechtswidrig und somit nichtig.“
Da nutzte es dann wenig, dass Martin Sichert in der Sitzung darauf hinwies: „Also ich bin seit über 15 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt. Meine Verfassungstreue steht außer Zweifel. Ich habe gerade auch in den letzten Jahren im Deutschen Bundestag gezeigt, dass ich eindeutig für die freiheitlich demokratische Grundordnung einstehe, selbst dann, wenn die Regierung diese massiv beschneidet, wie es beispielsweise in der Coronazeit gewesen ist, wo ich mich grundsätzlich immer auf die Seite der Freiheit und der Bürgerrechte gestellt habe, obwohl dort viele massiv Freiheit und Bürgerrechte eingeschränkt haben. Ich halte es für hochgradig bedenklich, dass man insbesondere aufgrund meiner Mitgliedschaft in einer Partei bzw. meiner Tätigkeit als Funktionär in einer Partei, da seitens des Innenministeriums hingeht und sagt na ja, wir gehen davon aus, dass die Verfassungstreue nicht immer gegeben ist. Denn über die Verfassungstreue entscheidet in Deutschland gemäß Artikel 21 Absatz vier Grundgesetz nur einer. Und das ist das Bundesverfassungsgericht. Das entscheidet, weder der Kreiswahlausschuss in Friesland, noch entscheidet das das Landesinnenministerium, noch der Landesverfassungsschutz. Und ich halte es auch aus demokratischen Gesichtspunkten als guter Demokrat für hochgradig bedenklich, dass man den Grundsatz der freien und gleichen Wahl hier mit einer Wahlzulassung eventuell schon untergräbt und halte es für elementar, dass tatsächlich jeder entsprechend vorgeschlagene Bewerber auch im Rahmen einer freien und gleichen Wahl, die ja Grundgesetz oder Grundsatz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist, auch entsprechend zugelassen wird. Und falls es irgendwelche Bedenken geben sollte, müsste ein rechtsstaatliches Verfahren ähnlich verlaufen, wie es beispielsweise in Sonneberg in Thüringen verlaufen ist, wo entsprechend eine Wahl stattgefunden hat zu einem Landrat und man dann im Nachgang gesagt hat: Wir prüfen den Bewerber auf Herz und Nieren. Das ist natürlich das gute Recht des Landkreises, jeden Bewerber nach der Wahl auf Herz und Nieren zu prüfen. Aber ich halte es für demokratisch hochgradig bedenklich, einen Bewerber im Vorfeld von der Wahl auszuschließen. Das ist lange kein Fall gewesen. Das wäre jetzt der erste Ausschluss eines Landratskandidaten hier in Niedersachsen, zumindest in diesem Jahrtausend. Und ich halte das für hochgradig bedenklich. Ich denke, dahin sollten wir uns in einer Demokratie nicht bewegen, dass wir anfangen, Parteien oder Bewerber vor Wahlen auszuschließen.“
Sicherts Anwalt Christian Wirth sieht in Vorgang und Entscheidung „einen schwerwiegenden Eingriff in das passive Wahlrecht und das Demokratieprinzip“. Er führt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.12. 2007 an: „Das Grundgesetz enthält darüber hinaus in Art. 9 Abs. 2, Art. 18 und Art. 21 Abs. 2 sowie auch in Art. 26 Abs. 1 besondere Schutzvorkehrungen, die zeigen, dass der Verfassungsstaat des Grundgesetzes sich gegen Gefährdungen seiner Grundordnung (…) im Rahmen rechtsstaatlich geregelter Verfahren wehrt. Aus den aufgeführten Normen des Grundgesetzes können aber keine weiter gehenden Rechtsfolgen als die ausdrücklich angeordneten abgeleitet werden. Die Sperrwirkung dieser Vorschriften steht daher insbesondere einer Berufung auf ungeschriebene verfassungsimmanente Schranken als Rechtfertigung für sonstige Maßnahmen zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegen.“ Was aber die geänderten Gesetze und das Behrensministerium entgegen des Grundgesetzes hier ins Werk setzen, sind genau das, was das Bundesverfassungsgericht „ungeschriebene verfassungsimmanente Schranken als Rechtfertigung für sonstige Maßnahmen zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ nennt, die Diktatur der „wehrhaften Demokratie“ als verwehrter Demokratie.
Oder das, wovor Ernst-Wolfgang Böckenförde in seinem berühmten Diktum warnte: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“
Was die SPD, was Daniela Behrens und was möglicherweise Olaf Lies in Niedersachsen ins Werk setzen, ist genau das, wovor Böckenförde so eindringlich warnt, „mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots“ allerdings nicht die inneren Regulierungskräfte der Demokratie zu garantieren, sondern lediglich die eigene Macht, nicht einmal die Garantierung, sondern die Sicherung der eigenen Macht und des Platzes an den Futtertrögen.
Den ideologischen Schleier für die „Mittel des Rechtszwanges“ und des „autoritativen Gebots“ spinnen sie in Niedersachsen, aber nicht nur dort und immer ist die SPD dabei, aus der Verwechslung ihrer Macht mit der Demokratie an sich, denn die Demokratie ist das zivilisatorische Mittel zum friedlichen Machtwechsel. An diese Macht klammert sich die 13 % Partei mit allen Mitteln.






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Wenn sie diese Spielchen so weitertreiben und sich irgendwann auch der allerletzte Hirni um sein Wahlrecht betrogen fühlt, dann werden irgendwann Köpfe rollen. Und das nicht nur im übertragenen Sinn.
Es wird immer deutlicher, daß der Seher Alois Irlmaier eventuell nicht ganz daneben lag. Laut Überlieferungen soll Irlmaier gesagt haben, dass bei einem großen Aufruhr und wenn „die ganze Lumperei aufkommt“, das Volk gemeinsam mit Soldaten aufsteht. In diesem Szenario soll „jeder, der ein Amt hat, an der nächsten Laterne oder gleich am Fensterkreuz aufgehängt werden“.
Na dann, viel Spaß in der Zukunft…
Wie ich schon mehrfach sagte: In Niedersachsen ist ALLES möglich! Dort haben sich über Jahrzehnte (unter Einschluss der Justiz und wesentlicher Teilen der Verwaltung) Netzwerke etablieren können, denen der Dienst am Gemeinwesen, das Wohl der Bürger und so etwas Antiquiertes wie Einhaltung von Verfassungsgeboten völlig fremd – oder doch Anlass müden Lächelns sind: Jedes staatliche Handeln ist gefangen im zunehmend undurchdringlichen Gestrüpp des politischen Machterhalts – es ist zur allenfalls selbstzufrieden grinsenden Karikatur seiner selbst degeneriert, in dem sich abgesagte Feinde demokratischer Kultur wohlzufühlen scheinen wie der sprichwörtliche ‚Mops im Paletot’…
Nein, Nein, die tritt nicht zurück. Im Gegenteil. Die hat im Sinne „UnsererDemokratie“ alles richtig gemscht. Und Parteigenosse Klingbeil (SED) fordert „ernsthafte“ Prüfung von AfD-Verbotsverfahren weil „Pflicht zum Schutz des Landes“.
So eine Landesministerin ist etwa dritte Garnitur in der Polit-/Partei-/Verwaltungshierarchie und wird nach der üblichen Kungelei mit entsprechenden „Kräften“ besetzt. Beispiele kennt jeder selbst und wer die Leistungen der ersten und zweiten Garnitur sieht, wo es genauso läuft, der weiß Bescheid.
Was glaubt man dann wohl, was für „Kräfte“ in so einem Kreiswahlausschuss sitzen? Die dürften regelrecht heilfroh sein, wenn sie Vorlagen und Weisungen erhalten. Bei ordentlicher Umsetzung gehts vielleicht ja sogar mal „Eins rauf mit Mappe!“.
Bislang hats geklappt.
Zur Ergänzung:
Der Fall Lies/Berends in 2017:
https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/neue-mauschelei-im-ministerium-minister-lies-spd-unter-druck-8324100.html
Schon damals hatte Frau Berends unter Aufsicht des Wirtschaftsministers Lies ihre Kompetenzen überschritten. Sie ist damals (zum Schutz für Lies???) zurückgetreten, war aber später (als Lohn???) dann Gesundheitsministerin und danach ist sie bis heute die Chefin des Innen- und Verfassungsministeriums. In dieser Funktion ist sie auch die Chefin des Verfassungsschutzes.
Ein Schritt wird immer unterschlagen:
SPD + Co. behaupten immer, „Rechtsextreme“ verhindern zu wollen.
Diese können aber nur kommen, wenn ein Großteil der Wähler sie wählt.
Also verhindern SPD + Genossen zwangsläufig gar nicht „Rechtsextreme“ selbst, sondern sie verhindern IMMER in diesem Zusammenhang, dass Wähler ihre demokratische Wahl ausüben!
Sie sind also gar nicht gegen irgendwelche imaginierten ‚Rechte‘.
Sie sind gegen Wähler!
Aber lieber Autor…….wegen solch einer Lappalie wird in U N S E R E R. D E M O K R A T I E, doch niemand zuruecktreten!!!!!! Wir sind schon laengst in einer Autokratie angekommen, scheint den Westdeutschen total egal zu sein.
Natürlich wird Behrens im Amt bleiben und Sichert als Bewerber abgelehnt! Wir leben in einer ganz neuen Form der Demokratie, wo eine Linke Justiz und Linke Regierungen die Gesetze freihändig neu definieren können, „unsere Demokratie“ genannt! Also Demokratie im Sinne einer Linken Herrschaft!
Vielen Dank für diesen Artikel. Pjöngjang liegt wohl in Niedersachsen.
> nur Rücktritt oder Entlassung
Das war noch in der alten Welt, in der Politiker Konsequenzen trugen. Kürzlich bejubelte hier einer westliche Freiheit – im heute real existierenden Westen bedeutet es Freiheit von jeglicher Verantwortung. Wenn es wer kritisieren möchte – sicherlich Agent Putins (> so lautet es mittlerweile, wenn jemand hiesige Migrationspolitik kritisiert <).