Probe auf den Rechtsstaat: Martin Sichert klagt auf Zulassung zur Landratswahl

Durch ein verfassungsrechtlich nicht haltbares Konstrukt wird AfD-Kandidaten in Niedersachsen die Zulassung zur Wahl verwehrt. Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert klagt nun vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg. Der Eilantrag liegt Tichys Einblick vor:

picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

Mit einem Eilantrag klagt der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (AfD) vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg auf Zulassung seines Mandanten zur Landratswahl in Friesland.

Am 21. Juli hatte der Kreiswahlausschuss in Zetel über die Kandidaten zur Landratswahl am 13.09.2026 entschieden. Auf der Kandidatenliste standen Vertreter von SPD, FDP, „Die Partei“ und der AfD. Für die AfD wollte der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert antreten, doch votierten die Vertreter von SPD, Grünen, CDU und FDP gegen ihn.

Auch die CDU? Hatte Niedersachsens CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner nicht kritisiert, dass mit „der neuen Regelung (…) Rot-Grün jedoch die kommunalen Wahlausschüsse“ überfordere? Dennoch stimmten auch die Christdemokraten dem Verfahren zu, dass Lechner selbst als „verfassungsrechtlich nicht haltbar“ bezeichnete.

Martin Sicherts Rechtsbeistand, Dr. Christian Wirth, hat recht, wenn er in dem Verfahren, das selbst die CDU in Niedersachsen als verfassungsrechtlich nicht haltbar betrachtet, einen Widerspruch zum Demokratieprinzip des Grundgesetzes sieht. Denn dieses verlangt, dass „demokratische Wahlen ohne staatliche Eingriffe in den Vorgang oder das Ergebnis der Wahl durchgeführt werden“, wie Wirth ausführt.

Vor allem stellt das niedersächsische Verfahren einen juristischen Putsch gegen Grundgesetz und Demokratie dar, weil auf einem dubiosen verwaltungsrechtlichen Weg einem Bürger das passive Wahlrecht entzogen und den Wählern im Landkreis Friesland letztlich per ordre de mufti das aktive Wahlrecht eingeschränkt wird. Wirth verweist darauf, dass das Parteienprivileg „die politische Tätigkeit jeder Partei, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht förmlich vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden“ ist, schützt.

Das Verfahren, das Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens forciert, verhöhnt die Demokratie und erfüllt Ulbrichts Leitlinie, wonach es zwar demokratisch aussehen müsse, dass aber Sozialisten oder Kommunisten alles in der Hand behalten sollten.

Behrens Verfassungsschutz trägt eine völlig willkürliche Zitatensammlung – auch diese liegt Tichys Einblick vor – zusammen, die nichts untersuchen will, sondern in der Art einer politischen Polizei nur belastendes Material für einen operativen Vorgang gegen die AfD zu kompilieren hat.

Mit anderen Worten: Der niedersächsische Verfassungsschutz soll nachweisen, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist, reißt Äußerungen aus dem Zusammenhang, inkriminiert Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Da er nachweisen soll, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist, findet er – oh Wunder – auch das Material, das, allerdings unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, nach Ansicht der Muster-Intellektuellen des niedersächsischen Verfassungsschutzes belegen soll, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ sei. Das nennt man einen Zirkelschluss, einen Zirkelschluss der Willkür.

Durch eine dubiose Änderung des Kommunalgesetzes und durch die Änderung im Kommunalwahlgesetz vom Mai 2026, also kurz vor der Angst, werden die Wahlkreisleiter angehalten, sich bei Zweifeln an der Verfassungstreue der zu wählenden Wahlbeamte an die Kommunalaufsicht zu wenden.

Da der Verfassungsschutz ja bereits festgestellt hat, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ sei, wendet sich der Kreiswahlleiter, ob ermuntert oder in Eigeninitiative, nun im Falle eines Kandidaten, der Mitglied der AfD ist, an die Kommunalaufsicht, da die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist. Die Kommunalaufsicht wendet sich wieder an den Verfassungsschutz, der – das Wunder geht in Verlängerung – belegt, dass die Kandidaten nicht die Garantie dafür bieten, immer gemäß auf der Basis des Grundgesetzes zu handeln, dass Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Wer hätte das erwartet?

Darauf teilt die Kommunalaufsicht dem Kreiswahlausschuss in einem Votum mit, dass Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten bestünden.

Damit die ganze Schmierenkomödie rechtlich nicht angreifbar wird, streicht die Kommunalaufsicht nicht den Kandidaten von der Kandidatenliste, sondern „berät“ nur. Streichen müssen die Parteisoldaten von SPD, Grüne, CDU und FDP die politische Konkurrenz von der AfD in einer Abstimmung im Kreiswahlausschuss schon selbst. Und die Parteisoldaten von der SPD, den Grünen, der CDU und der illiberalen FDP erfüllen ihre Pflicht. Um Spuren zu verwischen, werden ein paar AfD-Kandidaten durchgelassen, nur eben nicht die Hochrangigen: Martin Sichert ist Bundestagsabgeordneter, Stephan Bothe und Thorsten Moriße sind Landtagsabgeordnete, Bothe zudem innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag und mithin parlamentarischer Gegenspieler der Innenministerin Daniela Behrens.

In einer Demokratie entscheiden die Wähler, wer gewählt wird, in Niedersachsen letztlich die Innenministerin.

Deshalb klagt Martin Sichert auf seine Zulassung zur Wahl. Seine Klage betrifft nicht nur ihn persönlich, er klagt für die Demokratie und für das Grundgesetz.


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Kommentare ( 12 )

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Guzzi_Cali_2
19 Minuten her

Ich beneide die Oldenburger Richter nicht um ihren Job hinsichtlich einer Urteilsfindung. Stimmen sie GEGEN Sichert, dann ist sonnenklar, daß da weisungsgebundene Richter am Start sind und was „UnsereDemokratie“ wert ist: Nichts. Stimmen sie PRO Sichert, ist es eine Mega-Klatsche für Behrens und bestätigt genau dasselbe: „UnsereDemokratie“ ist nichts wert.
Sollte Sichert gewinnen, müßten logischerweise auch die drei anderen Kandidaten wieder zugelassen werden. Interessant wären dann auch die Kosten, denn wenn beispielsweise die Wahlzettel dann neu gedruckt und ggf. verschickt werden müssen, wer zahlt? Sicher nicht die SPD und/oder Frau Behrens.

Montesquieu
24 Minuten her

Uns unterscheidet gesellschaftspolitisch in meinen Augen nichts prinzipielles mehr von einem System wie in der DDR: enormer Konformitätsdruck; manipulative, ideologisch gleichgerichtete Massenmedien; Agitprop Bearbeitung vom Kleinkindesalter an; Sanktionierung mißliebiger Meinungen – so weit es geht auf nicht strafrechtliche Art und Weise; potemkimsche Parteien“demokratie“; pseudofeudalistische Ochlokratie; „Antifaschismus“ als gesellschaftlich kittender Fetisch…etc.
Da stellt man sich schon mal die Frage: warum noch und für wen eigentlich?

Toby
24 Minuten her

Der Rechtsstaat in der aktuellen Ausprägungsvariante „UnsereDemokratie“ ist das Papier meist nicht wert, auf dem er basiert. Man wird den Eilantrag entweder rundheraus ablehnen und danach auf Zeit spielen.

Autour
25 Minuten her

Interessant wird nur sein, WIE die Schergen in den Roben diese Klage abschmettern…
Abgelehnt wegen Unbedeutsamkeit… kann ja nach der Wahl klagen… ect. pp. also interessant ist nur wie sie diese glasklare Verfassungswidrigkeit zulassen und begründen…

Boese ist das Gute zur falschen Zeit
27 Minuten her

Natürlich wird er gewinnen… In zwei bis drei Jahren.

Retlapsneklow
30 Minuten her

Es ist reichlich seltsam, dass die politische Konkurrenz über eine Zulassung zur Wahl entscheiden kann. Ein Webfehler in einer Demokratie!

Der-Michel
34 Minuten her

Es wird Zeit die SPD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen.

Siggi
38 Minuten her

Die Oldenburger Gerichte sind nicht geeignet Recht zu sprechen. Das hat Tradition. Der Bürger muss das Recht bei der Wahl bestimmen und die verbliebenen AfD Politiker wählen. Die SPD sollte als Demokratiefeind gar nicht mehr gewählt werden.
Das niedersächsische Innenministerium hat gezielt darauf hingewirkt, dass AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen im September ausgeschlossen werden. Zum Teil mit Erfolg. In wie vielen Fällen es versucht wurde, verrät das SPD-geführte Ministerium nicht. Die Daten seien gelöscht.“ (Apollo).

Schwabenwilli
38 Minuten her

Ein Verbot der Partei wird nicht durchkommen, dann halt eben die Kandidaten verbieten. Durchsicht und dumm.

Orlando M.
39 Minuten her

Nachdem es bei der FDP und SPD (!) nicht mit dem Listenmandat geklappt hat, ist er endlich bei der AfD im Bundestag untergekommen. So ein Landrat verdient mindestens so gut wie ein Bundestagsabgeordneter, hat dabei 5-8 Jahre Amtszeit bis zur nächsten Wahl und viele Möglichgeiten, den einen oder anderen Euro mitzunehmen.
Wer glaubt denn bitteschön ernsthaft, dass solche kaputten Biographien unser vor lauter Linksdrall schwer taumelndes Land wieder in die Spur bringen können? Ich bin davon jedenfalls nicht zu überzeugen.