Probe auf den Rechtsstaat: Martin Sichert klagt auf Zulassung zur Landratswahl

Durch ein verfassungsrechtlich nicht haltbares Konstrukt wird AfD-Kandidaten in Niedersachsen die Zulassung zur Wahl verwehrt. Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert klagt nun vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg. Der Eilantrag liegt Tichys Einblick vor:

picture alliance / dts

Mit einem Eilantrag klagt der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (AfD) vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg auf seine Zulassung zur Landratswahl in Friesland.

Am 21. Juli hatte der Kreiswahlausschuss in Zetel über die Kandidaten zur Landratswahl am 13.09.2026 entschieden. Auf der Kandidatenliste standen Vertreter von SPD, FDP, „Die Partei“ und der AfD. Für die AfD wollte der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert antreten, doch votierten die Vertreter von SPD, Grünen, CDU und FDP gegen ihn.

Auch die CDU? Hatte Niedersachsens CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner nicht kritisiert, dass mit „der neuen Regelung (…) Rot-Grün jedoch die kommunalen Wahlausschüsse“ überfordere? Dennoch stimmten auch die Christdemokraten dem Verfahren zu, dass Lechner selbst als „verfassungsrechtlich nicht haltbar“ bezeichnete.

Martin Sicherts Rechtsbeistand, Dr. Christian Wirth, hat recht, wenn er in dem Verfahren, das selbst die CDU in Niedersachsen als verfassungsrechtlich nicht haltbar betrachtet, einen Widerspruch zum Demokratieprinzip des Grundgesetzes sieht. Denn dieses verlangt, dass „demokratische Wahlen ohne staatliche Eingriffe in den Vorgang oder das Ergebnis der Wahl durchgeführt werden“, wie Wirth ausführt.

Vor allem stellt das niedersächsische Verfahren einen juristischen Putsch gegen Grundgesetz und Demokratie dar, weil auf einem dubiosen verwaltungsrechtlichen Weg einem Bürger das passive Wahlrecht entzogen und den Wählern im Landkreis Friesland letztlich per ordre de mufti das aktive Wahlrecht eingeschränkt wird. Wirth verweist darauf, dass das Parteienprivileg „die politische Tätigkeit jeder Partei, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht förmlich vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden“ ist, schützt.

Das Verfahren, das Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens forciert, verhöhnt die Demokratie und erfüllt Ulbrichts Leitlinie, wonach es zwar demokratisch aussehen müsse, dass aber Sozialisten oder Kommunisten alles in der Hand behalten sollten.

Behrens Verfassungsschutz trägt eine völlig willkürliche Zitatensammlung – auch diese liegt Tichys Einblick vor – zusammen, die nichts untersuchen will, sondern in der Art einer politischen Polizei nur belastendes Material für einen operativen Vorgang gegen die AfD zu kompilieren hat.

Mit anderen Worten: Der niedersächsische Verfassungsschutz soll nachweisen, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist, reißt Äußerungen aus dem Zusammenhang, inkriminiert Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Da er nachweisen soll, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist, findet er – oh Wunder – auch das Material, das, allerdings unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, nach Ansicht der Muster-Intellektuellen des niedersächsischen Verfassungsschutzes belegen soll, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ sei. Das nennt man einen Zirkelschluss, einen Zirkelschluss der Willkür.

Durch eine dubiose Änderung des Kommunalgesetzes und durch die Änderung im Kommunalwahlgesetz vom Mai 2026, also kurz vor der Angst, werden die Wahlkreisleiter angehalten, sich bei Zweifeln an der Verfassungstreue der zu wählenden Wahlbeamte an die Kommunalaufsicht zu wenden.

Da der Verfassungsschutz ja bereits festgestellt hat, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ sei, wendet sich der Kreiswahlleiter, ob ermuntert oder in Eigeninitiative, nun im Falle eines Kandidaten, der Mitglied der AfD ist, an die Kommunalaufsicht, da die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist. Die Kommunalaufsicht wendet sich wieder an den Verfassungsschutz, der – das Wunder geht in Verlängerung – belegt, dass die Kandidaten nicht die Garantie dafür bieten, immer gemäß auf der Basis des Grundgesetzes zu handeln, dass Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Wer hätte das erwartet?

Darauf teilt die Kommunalaufsicht dem Kreiswahlausschuss in einem Votum mit, dass Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten bestünden.

Damit die ganze Schmierenkomödie rechtlich nicht angreifbar wird, streicht die Kommunalaufsicht nicht den Kandidaten von der Kandidatenliste, sondern „berät“ nur. Streichen müssen die Parteisoldaten von SPD, Grüne, CDU und FDP die politische Konkurrenz von der AfD in einer Abstimmung im Kreiswahlausschuss schon selbst. Und die Parteisoldaten von der SPD, den Grünen, der CDU und der illiberalen FDP erfüllen ihre Pflicht. Um Spuren zu verwischen, werden ein paar AfD-Kandidaten durchgelassen, nur eben nicht die Hochrangigen: Martin Sichert ist Bundestagsabgeordneter, Stephan Bothe und Thorsten Moriße sind Landtagsabgeordnete, Bothe zudem innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag und mithin parlamentarischer Gegenspieler der Innenministerin Daniela Behrens.

In einer Demokratie entscheiden die Wähler, wer gewählt wird, in Niedersachsen letztlich die Innenministerin.

Deshalb klagt Martin Sichert auf seine Zulassung zur Wahl. Seine Klage betrifft nicht nur ihn persönlich, er klagt für die Demokratie und für das Grundgesetz.


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Kommentare ( 168 )

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Karsten Paulsen
14 Tage her

Der Verfassungsschutz muss komplett und ersatzlos aufgelöst werden.

Peter Pascht
14 Tage her
Antworten an  Karsten Paulsen

Der politische Verfassungsschutz muss komplett und ersatzlos aufgelöst werden.
Mit neuem politsich unbelasteten Personal ersetzt werden.

Don Didi
7 Tage her
Antworten an  Peter Pascht

In der Theorie mag das stimmen, in der Praxis ist das unmöglich.
Es gibt schlicht keine Menschen ohne Meinung oder Ausrichtung.

Dr. Bomke
14 Tage her
Antworten an  Karsten Paulsen

Ich finde schon, dass wir einen Inlandsgeheimdienst brauchen. Sonst wären wir bei Islamismus und Linksextremismus blind. Aber natürlich ist er wieder politisch neutral zu stellen. Nicht einzelne Minister dürfen über seine personelle Besetzung entscheiden, sondern Parlamente. Und zwar offener und transparenter als bisher.

Last edited 14 Tage her by Dr. Bomke
Michaelis
14 Tage her
Antworten an  Dr. Bomke

Parlamente? Nein, das wird nur reiner Parteienzirkus, wo man sich um den Einfluss auf den/die „Geheimdienst/e“ keilt. ABSCHAFFEN DEN MIST!! Nach meinem Dafürhalten bräuchte ein demokratischer Rechtsstaat mit einer tatkräftigen Exekutive noch nicht einmal einen Auslandsgeheimdienst. Aber das ist sicher ein weites Feld.

Siggi
13 Tage her
Antworten an  Dr. Bomke

Dafür haben wir das BKA.

Don Didi
7 Tage her
Antworten an  Siggi

Das BKA ist eine weisungsgebundene Bundesbehörde und weit davon entfernt neutral oder unabhängig zu sein.

Juri St.
14 Tage her

Wie Benedikt Lux von den Grünen in Berlin schon vor Jahren sinngemäß sagte: „Wir haben überall ziemlich gute Leute reingebracht“. Dem Anschein nach wohl auch in die Gerichte. Deshalb sollte sich Sichert nicht allzuviel Hoffnung machen. Ein passender Richter wird‘s schon richten.

hoho
14 Tage her
Antworten an  Juri St.

Dass es so ist, ist spätestens seit Corona Zeit klar aber wirklich erkennen konnte man das schon früher. Ich denke, diese komischen Verhalten der Richter bei der GG Verletzungen 2015 wo ein Ehemaliger hat ein Gutachten schrieb, das die Publikum nicht sehen durfte. Wenn aber ein von denen das schon so interpretierte, wussten die anderen das auch und keiner tat etwas. Dann das Theater bei den Käufen der Staatsanleihen, die der Bundestag nicht genehmigen durfte und trotzdem tat. Den Richter Dettmar nahmen sie sein Beruf weg, weil er es wagte die Rechtsprechung nach Fakten zu machen. Dieses Land ist ein… Mehr

Micci
14 Tage her
Antworten an  Juri St.

Braucht doch bloß einer von den 1000 zu sein.

(Schon erstaunlich, wie schnell ein ehedem hochgeachteter Beruf gegroundet
werden kann!)

Nibelung
13 Tage her
Antworten an  Juri St.

Auch hier sind bei Klagen leider Grenzen gesetzt, denn Widerspruch, ebenfalls per Eilantrag kann man nur bis zum Oberverwaltungsgericht einlegen und da liegt der Hase im Pfeffer weil ein weiterer Eilantrag zum Bundesverwaltungsgericht nicht zulässig und nur über den normalen Weg der Klage geht und bis dahin ist der neue Landrat schon längst gewählt und Herr Sichert hat das Nachsehen. Man kann dann nur noch hoffen, daß es Richter gibt, die es aus gleicher Warte sehen wie der Kläger und je mehr sie auf diese Art auf Kreisebene wegbeißen können, umso weniger die Gefahr, daß sich die AFD in der… Mehr

Mausi
11 Tage her

Er wird keinen Rechtsschutz erhalten. Und das in einem Rechtsstaat. Und dieser gehört(e?) zu den Errungenschaften des Westens.

Last edited 11 Tage her by Mausi
HansCastorp
13 Tage her

Ich habe noch nie verstanden, was in der BRD ein „Verfassungsschutz“ überhaupt sein soll. Die BRD hat dezidiert keine Verfassung, sondern das – unter den bekannten Umständen – verabreichte „Grundgesetz“. Was also, genau, schützt der „Verfassungsschutz“?

Silverager
13 Tage her
Antworten an  HansCastorp

Er schützt vor allem uns Bürger vor der gesichert rechtsextremistischen AfD, indem man diesen schlimmen Nazis das passive Wahlrecht einfach wegnimmt.
Somit können die so geschützten Bürger diese teuflische Schwefelpartei nicht mehr wählen.
Genial, oder?

HansCastorp
12 Tage her
Antworten an  Silverager

Meiner Meinung nach sorgt er dafür, dass sich der polit-mediale Komplex in bester Verfassung befindet und dies auch so bleibt.

hansgunther
13 Tage her

Bitte auch etwas zum laufenden Gerichtsverfahren von Herrn Joachim Paul AfD aus Koblenz, dem die Wahlteilnahme in Ludwigshafen ebenfalls verweigert wurde.
Hier sind es die Super-Spezialdemokraten aus Mainz – konkret der dortige SPD-Innenminister, der sich selbst zum Gottkönig über den Kaiser ausgerufen hat! Nackter kann man sich nicht mehr ausziehen!

Nibelung
13 Tage her

Man achte auf die Mitentscheidung gegen Sichert durch die FDP und dann erkennt man das falsche Spiel von Kubicki, denn es ist reichlich unwahrscheinlich, daß er davon keine Kenntnis hatte, wo es sich bei Martin Sichert um einen Bundestagsabgeordneten handelt und sie selbst darauf keine Rücksicht nehmen um zu retten was noch zu retten ist. Sie manövrieren sich dabei selbst ins Aus und das wird kommen, denn der Wähler wird entscheiden was er für Recht oder Unrecht hält und wem immer noch kein Licht aufgeht, der wird es nie begreifen, was bei uns abläuft und somit werden die politischen Kontrahenten… Mehr

hansgunther
13 Tage her
Antworten an  Nibelung

FDP so unnütz wie der Wurmfortsatz! Obwohl für den gibt neuere Erkenntnisse positiver Art! Bei der FDP bleibt es dabei! Kann weg, muß weg!

F. Hoffmann
13 Tage her

P.S. Grok hat den von mir erwähnten Post zum Thema „Grundrecht ist übergeordnetes Recht“ wohl mangels Details nicht gefunden, generell zur Problematik „Grundrecht versus nachgeordnetes Recht“ folgendes geschrieben: „Das von dir beschriebene Prinzip ist in der deutschen Verfassungsordnung selbstverständlich und wird vom BVerfG regelmäßig angewendet: • Grundrechte (und das Grundgesetz insgesamt) haben Vorrang vor einfachem Recht (Gesetzen, Verordnungen, gerichtlichen Entscheidungen). • Fachgerichte oder Behörden dürfen Grundrechte nicht durch Anwendung nachgeordneten Rechts „außer Kraft setzen“. • Das BVerfG kassiert solche Entscheidungen häufig (z. B. in Kammerbeschlüssen), wenn eine Grundrechtsverletzung vorliegt. Typische Formulierungen in echten BVerfG-Entscheidungen lauten sinngemäß: „Der Beschluss des … Gerichts verletzt den… Mehr

H.Moser
13 Tage her

Auch im Iran gibt es „demokratische Wahlen“. Wie in Deutschland. Auch dort entscheidet ein Gremium, wer kandidieren darf. Nennt sich „Wächterrat“. In Deutschland ist es halt eine „Wahlkommission“.
Aber ist es nicht egal, wie man den „Wächterrat“ bezeichnet?

F. Hoffmann
13 Tage her

Es ist wohl der vorgegebene Rechtsweg, um die Einhaltung einer Verwaltungsvorschrift zu überprüfen. Das angerufene VG wird gucken, ob die Verwaltungsvorschriften eingehalten wurden und dies bejahen, siehe Ludwigshafen. Da es de facto aber um den Entzug des passiven Wahlrechts geht, sollte man parallel beim Bundesverfassungsgericht klagen. Dieses kann in begründeten, aber von den Kriterien sehr hoch aufgehängten Fällen das Wahlrecht entziehen oder Strafgerichte können dies bei sehr schweren Vergehen. Ich habe im Internet einen Fall gelesen, bei dem eine nachgeordnete Rechtsinstanz ein Grundrecht einschränkte und das BVerfG diese Entscheidung mit Hinweis auf das übergeordnete Recht des Grundgesetzes verwarf. Das dürfte… Mehr

Ceterum censeo Berolinem esse delendam
14 Tage her

Dieser Eilantrag hat genauso viel Aussicht wie der eines Schafs, das dagegen klagt, von den Wölfen als Abendessen bestimmt worden zu sein. Dummerweise ist der zuständige Richter nämlich ein Mitglied dieses Wolfsrudels.

HeinerL
14 Tage her

Inschrift Holocaust Memorial Museum in Washington DC: „Remember: it didn’t start with gas chambers. It started with one party controlling the media. One party deciding what is truth. One party censoring speech and silencing opposition. One party dividing citicens in „us“ and „them“ and calling on their supporters to harass „them“. Auf deutsch: „Denk daran: Es begann nicht mit Gaskammern. Es begann damit, dass eine Partei die Medien kontrollierte. Dass eine Partei entschied, was die Wahrheit ist. Dass eine Partei Meinungsäußerungen zensierte und die Opposition zum Schweigen brachte. Dass eine Partei die Bürger in „Wir“ und „Die“ spaltete und ihre… Mehr

Peter Pascht
14 Tage her

Wenn alle Fakten verändert werden können, kann jede Lüge zur Wahrheit gemacht werden“ – Hannah Arendt

„Dieses ständige Lügen zielt nicht darauf ab, dass die Menschen eine Lüge glauben,

sondern darauf, dass niemand mehr etwas glaubt.

Ein Volk, das nicht mehr zwischen Wahrheit und Lüge unterscheiden kann, kann nicht mehr zwischen Recht und Unrecht unterscheiden. – Das ist das Ziel.

Und ein solches Volk, der Fähigkeit zu denken und zu urteilen beraubt,

 ist, ohne es zu wissen und zu wollen, völlig der Herrschaft der Lüge unterworfen.“ – Hannah Arendt – Essay „Politik und Lüge“